.Richtlinien für Jahresberichte
Richtlinien für Jahresberichte
der Dekanate und Pfarrämter
vom 12. Januar 2010
#Der Landeskirchenrat hat aufgrund von § 98 Abs. 2 Nr. 5 der Verfassung der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche) in seiner Sitzung vom 12. Januar 2010 folgende Richtlinien beschlossen:
- 1Die Jahresberichte der Dekanate und Pfarrämter sind für einen Zeitraum von 2 Jahren vorzulegen. 2Statistische Angaben und Erhebungen (Tabellen) werden jährlich erhoben.
- Kirchengemeinden und Kirchenbezirke, die im Berichtszeitraum durch den Bezirkskirchenrat bzw. den Landeskirchenrat visitiert wurden, können den zur Vorbereitung der Visitation gemäß § 4 Abs. 2 des Gesetzes über die Ordnung der Kirchenvisitation (ABl. 2008 S. 110) erstellten Bericht anstelle des Jahresberichtes vorlegen.
- 1Die Zweijahresberichte sollen einen Einblick in die Situation der Kirchengemeinde bzw. des Kirchenbezirkes und seiner Gemeinden im jeweiligen Sozialraum geben. 2Darüber hinaus sollte die finanzielle Situation sowie die Arbeit von Pfarrerinnen und Pfarrern bzw. Dekanin und Dekan sowie haupt-, neben- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden dargestellt werden, insbesondere aber auf Veränderungen im Berichtszeitraum hingewiesen werden. 3Auch auftretende Probleme sowie sich anbahnende Entwicklungen und Veränderungen sollen erwähnt werden.
- 1Der Bericht soll Ziele und Herausforderungen enthalten, über die sich die Pfarrerinnen und Pfarrer bzw. die Dekanin, der Dekan und die anderen Mitarbeitenden mit dem Presbyterium bzw. dem Bezirkskirchenrat verständigt und vereinbart haben. 2Dazu ist der Bericht in einer Sitzung aufzurufen und über seine Behandlung eine Niederschrift anzufertigen. 3Im nächsten Jahresbericht ist über die Zielerreichung zu berichten.
- 1In der Anlage veröffentlichen wir ein Schema, das den Jahresberichten zugrunde gelegt werden soll. 2Notwendige und sinnvolle Abweichungen sind möglich.
- 1Diese Bestimmungen finden erstmals für die Jahresberichte 2008/09 Anwendung.2Die Jahresberichte der Pfarrämter sollen bis Ende Februar dem Presbyterium vorgelegt werden.3Bis zum 31. März ist dem Dekanat der Bericht mit den Zielvereinbarungen vorzulegen, damit die Dekanin bzw. der Dekan die Berichte der Pfarrämter in ihrem bzw. seinem Bericht, der bis zum 30. April dem Bezirkskirchenrat vorgelegt werden soll, berücksichtigen kann.4Der Bericht des Dekanates mit den im Bezirkskirchenrat verhandelten Zielvereinbarungen soll dem Landeskirchenrat bis zum 30. Juni vorgelegt werden.5Alle entgegenstehenden Bestimmungen werden aufgehoben.
Stand: 12. Januar 2010
#Anlage
Prot. Pfarramt | Datum |
Prot. Kirchengemeinde
Prot. Kirchengemeinde
Prot. Kirchengemeinde
Prot. Dekanat
JAHRESBERICHT
20. . / 20 . .
für das
Pfarramt
#Gliederung des Berichtes
- Einleitung
- 1.1
- Entwicklung der Kirchengemeinde im Kontext der gesellschaftlichen Entwicklung
- Sozialraum
- 2.1
- Demografische Entwicklung
- 2.2
- Kirchengemeinde und kommunale Strukturen
- 2.3
- Kooperation der Kirchengemeinde mit öffentlichen Institutionen
- 2.4
- Kooperationsbeziehungen zu Gruppen, Verbänden oder Vereinen
- 2.5
- Auswirkung der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Situation auf die Kirchengemeinde
- 2.6
- Konfessionelle Zusammensetzung, Freikirchen, Freie Gemeinden
- 2.7
- Nicht christliche Religionen
- Kirchengemeinden
- 3.1
- Statistische Angaben zu Gemeindegliedern (Zahl, Alter, Familienstand, Berufstätigkeit…)
- 3.2
- Kirchenein- und -austritte
- 3.3
- Struktur der Kirchengemeinde, Seelsorgebezirke
- 3.4
- Beteiligung am kirchlichen Leben
- 3.5
- Einrichtungen der Kirchengemeinden (z. B. Kindertagesstätte, Sozialstation....)
- 3.6
- Selbstständige Gruppen und Vereine innerhalb der Kirchengemeinde
- 3.7
- Kooperation mit anderen Kirchengemeinden, verbindliche Kooperationsabsprachen
- 3.8
- Interkonfessionelle (ökumenische) Beziehungen und Kooperationen
- Mitarbeitende
- 4.1
- Presbyterium
- 4.2
- Pfarrerinnen bzw. Pfarrer
- 4.3
- Andere Mitarbeitende
- 4.4
- Ehrenamtliche Personen
- 4.5
- Fortbildung aller Mitarbeitenden, Personalentwicklung
- 4.6
- Verhältnis von Frauen und Männern, Gendermainstreaming
- Gottesdienst und Kirchenmusik
- 5.1
- Gottesdienste
- 5.2
- Abendmahlsfeiern
- 5.3
- Kindergottesdienste
- 5.4
- Kasualien
- 5.5
- Kirchenmusik
- Allgemeine Gemeindearbeit/Diakonie/Seelsorge/Mission/Ökumene
- 6.1
- Gemeindearbeit
- 6.2
- Diakonie (Krankenpflegeverein, Sozialstation…)
- 6.3
- Seelsorge (Haus- und Krankenbesuche, Einzelseelsorge)
- 6.4
- Missionarische Akzente
- 6.5
- Ökumenische Zusammenarbeit, Partnerschaften
- Öffentlichkeitsarbeit (Gemeindebriefe, Presse, Schaukasten etc.)
- Konfirmandenarbeit
- Jugendarbeit
- Religionsunterricht
- Gemeindliche Angebote an Erwachsene jeden Alters
- 11.1
- Bibelkreise
- 11.2
- Frauenarbeit
- 11.3
- Männerarbeit
- 11.4
- Seniorenarbeit
- 11.5
- Veranstaltungen und Gesprächskreise
- Kindertagesstätten
- 12.1
- Entwicklung der Kindertagesstätten
- 12.2
- Qualitätsmanagement der Kindertagesstätten
- Verwaltung
- 13.1
- Geschäftsführung
- 13.2
- Zusammenarbeit mit dem Verwaltungsamt, Verwaltungszweckverband
- Finanzmanagement
- 14.1
- Finanzielle Situation der Kirchengemeinde
- 14.2
- Konsolidierungsbemühungen und –pläne
- 14.3
- Gewinnung von Drittmitteln und/oder ehrenamtlicher Arbeit, Fundraisingstrategie und –maßnahmen
- Gebäude und unbebaute Grundstücke
- 15.1
- Baulicher Zustand der Gebäude
- 15.2
- Barrierefreiheit
- 15.3
- Gebäudenutzungsstrategie
- 15.4
- Energiemanagement
- 15.5
- Absehbare Unterhaltungsmaßnahmen
- Zielvereinbarungen und ihre Umsetzung
- 16.1
- Zielerreichung (ab 2010/2011)
- 16.2
- Ziele, insbesondere zu den Berichtsabschnitten 4. – 15.
- 16.3
- Umsetzungsmaßnahmen
- Zusammenfassung und Ausblick