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Gesetz
über die Einführung der erneuerten Konfirmationsagende

vom 25. November 1994

(ABl. 1994 S. 179)

Die Landessynode hat aufgrund von § 76 Nr. 1 der Verfassung der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche) mit der nach § 77 Abs. 2 für die Einführung von neuen Agenden vorgeschriebenen Mehrheit das folgende Gesetz beschlossen:
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§ 1

Die erneuerte Konfirmationsagende (siehe Anlage1#) wird als Ordnung der Konfirmation in der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche) eingeführt.
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§ 2

Die Kirchenregierung bestimmt den Zeitpunkt der Einführung der Ordnung der Konfirmation. Entgegenstehende Bestimmungen, insbesondere des Kirchenbuches für die vereinigte evangelisch-protestantische Kirche in der Königlich Bayerischen Pfalz von 1880, treten mit diesem Zeitpunkt außer Kraft.
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§ 3

Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1995 in Kraft.

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1 ↑ Auf den Abdruck der Anlage wird verzichtet.