.Gesetz
Gesetz
über die Einführung der Kirchenagende II - Die Taufe in der Evangelischen Kirche der Pfalz
(Protestantische Landeskirche)
vom 19.11.2011
(ABl. 2011 S. 90)
Die Landessynode hat aufgrund von § 76 Nr. 1 in Verbindung mit § 77 Abs. 2 der Verfassung der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche) folgendes Gesetz beschlossen:
####§ 1
Die in der Kirchenagende II - Die Taufe enthaltenen Ordnungen der Taufe in der am 19.11.2011 von der Landessynode beschlossenen Fassung werden in den Kirchengemeinden im Bereich der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche) eingeführt.
#§ 2
Die ausgeformten Liturgien, die Texte, die fakultativen Stücke und die Gottesdienste in offener Form und der Materialteil der Taufagende werden zum Gebrauch empfohlen.
#§ 3
Dieses Gesetz tritt am 07.04.2012 in Kraft.
Gleichzeitig tritt das Gesetz über die Ordnung der Taufe vom 13. Mai 1965 (ABl. 1966
S. 63) außer Kraft.
S. 63) außer Kraft.