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Gesetze und Verordnungen

Nr. 62Gesetz zur Änderung des Diakoniegesetzes

Vom 13. Juni 2026

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Artikel 1
Änderung des Diakoniegesetzes

§ 15 Absatz 1 Satz 7 des Diakoniegesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Dezember 1986 (ABl. 1987 S. 74, 1988 S. 58), das zuletzt durch Artikel 3 des vorläufigen Gesetzes vom 17. Dezember 2020 (ABl. S. 179) geändert worden ist, bestätigt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. April 2021 (ABl. S. 57), wird wie folgt gefasst:
„Sie müssen einer christlichen Kirche oder Gemeinschaft angehören, die der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland angeschlossen ist.“
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Artikel 2
Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.
–––––––––––––––
Dieses Gesetz wird hiermit verkündet.
Speyer, den 13. Juni 2026
- Kirchenregierung -
Dorothee Wüst
Kirchenpräsidentin

Nr. 63Gesetz zur Änderung des Mitarbeitendenvertretungsgesetzes Pfalz

Vom 13. Juni 2026

Die Landessynode hat das folgende Gesetz beschlossen:
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Artikel 1
Änderung des Mitarbeitendenvertretungsgesetzes Pfalz

§ 1 des Mitarbeitendenvertretungsgesetzes Pfalz in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Mai 2025 (ABl. S. 64) wird durch folgenden § 1 ersetzt:
„§ 1
Anwendung des Mitarbeitendenvertretungsgesetzes der EKD
Das Kirchengesetz über die Mitarbeitendenvertretungen in der Evangelischen Kirche in Deutschland (Mitarbeitendenvertretungsgesetz – MVG-EKD) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Januar 2024 (ABl. EKD S. 1, 2025 S. 43), das zuletzt durch § 1 der gesetzesvertretenden Verordnung vom 12. Dezember 2025 (ABl. EKD S. 169) geändert worden ist, wird nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen für die Evangelische Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche) in Geltung gesetzt. Die Träger diakonischer Einrichtungen nach § 1 Absatz 1 Nummer 2 des Diakoniegesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Dezember 1986 (ABl. 1987 S. 74, 1988 S. 58), in der jeweils geltenden Fassung, sollen das Mitarbeitendenvertretungsgesetz Pfalz aufgrund von Beschlüssen ihrer zuständigen Gremien anwenden.“
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Artikel 2
Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.
–––––––––––––––
Dieses Gesetz wird hiermit verkündet.
Speyer, den 13. Juni 2026
- Kirchenregierung -
Dorothee Wüst
Kirchenpräsidentin

Nr. 64Gesetz zur Bestätigung des vorläufigen Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes

Vom 13. Juni 2026

Die Landessynode hat das folgende Gesetz beschlossen:
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Artikel 1

Dem vorläufigen Gesetz zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes vom 18. Dezember 2025 (ABl. S. 176) wird zugestimmt. Es ist vom Zeitpunkt seines Inkrafttretens an Gesetz im Sinne des § 75 Absatz 2 Nummer 3 der Kirchenverfassung.
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Artikel 2

Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.
–––––––––––––––
Dieses Gesetz wird hiermit verkündet.
Speyer, den 13. Juni 2026
-- Kirchenregierung -
Dorothee Wüst
Kirchenpräsidentin

Nr. 65Gesetz zur Bestätigung des vorläufigen Gesetzes zur Änderung der Wahlordnung

Vom 13. Juni 2026

Die Landessynode hat das folgende Gesetz beschlossen:
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Artikel 1

Dem vorläufigen Gesetz zur Änderung der Wahlordnung vom 18. Dezember 2025 (ABl. S. 177) wird zugestimmt. Es ist vom Zeitpunkt seines Inkrafttretens an Gesetz im Sinne des § 75 Absatz 2 Nummer 3 der Kirchenverfassung.
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Artikel 2

Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.
–––––––––––––––
Dieses Gesetz wird hiermit verkündet.
Speyer, den 13. Juni 2026
- Kirchenregierung -
Dorothee Wüst
Kirchenpräsidentin

Nr. 66Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Erprobung neuer Regelungen über die zahlenmäßige Zusammensetzung von Bezirkssynoden

Vom 13. Juni 2026

Die Landessynode hat das folgende Gesetz beschlossen:
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Artikel 1
Änderung des Gesetzes zur Erprobung neuer Regelungen über die zahlenmäßige Zusammensetzung von Bezirkssynoden

§ 1 des Gesetzes zur Erprobung neuer Regelungen über die zahlenmäßige Zusammensetzung von Bezirkssynoden vom 17. November 2007 (ABl. S. 271), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 23. November 2024 (ABl. S. 135) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst:
„§ 1
Geltungsbereich
Dieses Gesetz gilt für die Protestantischen Kirchenbezirke Kaiserslautern, Landau, Ludwigshafen am Rhein und Speyer“.
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Artikel 2
Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tag nach Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.
–––––––––––––––
Dieses Gesetz wird hiermit verkündet.
Speyer, den 13. Juni 2026
- Kirchenregierung -
Dorothee Wüst
Kirchenpräsidentin

Nr. 67Beschluss zur Änderung der Satzung über die Diakonie in der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche)

Vom 13. Juni 2026

Auf Grund des § 19 Satz 1 in Verbindung mit § 14 Absatz 2 Nummer 4 des Diakoniegesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Dezember 1986 (ABl. 1987 S. 74, 1988 S. 58), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. Juni 2026 (ABl. S. 71) geändert worden ist, beschließt die Hauptversammlung:
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Artikel 1
Änderung der Satzung über die Diakonie in der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche)

§ 38 Absatz 1 Satz 7 der Satzung über die Diakonie in der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche) vom 14. Oktober 1987 (ABl. 1988 S. 34), die zuletzt durch Artikel 1 des Beschlusses vom 16. Dezember 2021 (ABl. S. 178) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst:
„Sie müssen einer christlichen Kirche oder Gemeinschaft angehören, die der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland angeschlossen ist (§ 15 Absatz 1 des Diakoniegesetzes).“
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Artikel 2
Inkrafttreten

Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung und der Veröffentlichung des Genehmigungsvermerks der Kirchenregierung im Amtsblatt in Kraft.
–––––––––––––––
Auf Grund des § 19 Satz 2 des Diakoniegesetzes wird vorstehende Satzungsänderung hiermit genehmigt.
Speyer, den 13. Juni 2026
- Kirchenregierung -
Dorothee Wüst
Kirchenpräsidentin

Nr. 68Beschluss über den Zusammenschluss von Kirchengemeinden im Kirchenbezirk Bad Dürkheim-Grünstadt

Vom 13. Juni 2026

Auf Grund des § 89 Absatz 2 Nummer 7 und 8 der Verfassung der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche) beschließt die Kirchenregierung:
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§ 1

( 1 ) Die Prot. Kirchengemeinde Grethen und die Prot. Kirchengemeinde Hardenburg werden aufgelöst.
( 2 ) Die Gebiete der Prot. Kirchengemeinde Grethen und der Prot. Kirchengemeinde Hardenburg werden der Prot. Kirchengemeinde Bad Dürkheim zugeordnet.
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§ 2

Dieser Beschluss tritt mit Wirkung vom 1. November 2026 in Kraft.
Speyer, den 13. Juni 2026
- Kirchenregierung -
Dorothee Wüst
Kirchenpräsidentin

Bekanntmachungen

Nr. 69Kollekte für die „Diakonie Deutschland“

Speyer, den 15.06.2026
Az.: 03-14-02-10 (5121)
Nach dem Kollektenplan für das Jahr 2026 (ABl. 2025, S. 144) ist in unserer Landeskirche am 9. Sonntag nach Trinitatis, dem 2. August 2026 eine Kollekte für die „Diakonie Deutschland“ zu erheben.
Kollektenzweck:
Zusammenhalt und Gemeinsinn stärken - Diakonische Projekte für soziale und ökologische Gerechtigkeit und eine starke, demokratische Zivilgesellschaft.
Vorlesetext:
In einer Zeit, in der soziale Ungleichheit und ökologische Herausforderungen unsere Gesellschaft vor große Aufgaben stellen, ist der Zusammenhalt besonders wichtig. Menschen in schwierigen Lebenssituationen brauchen Unterstützung, um würdevoll am Leben teilhaben zu können. Gleichzeitig müssen wir gemeinsam Verantwortung für unseren Planeten übernehmen. Diakonische Projekte verbinden soziale und ökologische Gerechtigkeit und setzen sich dafür ein, dass niemand zurückgelassen wird.
Diese Initiativen fördern nicht nur konkrete Hilfe vor Ort, sondern auch eine starke, demokratische Zivilgesellschaft, in der Solidarität und Mitmenschlichkeit im Mittelpunkt stehen. Ihre Kollekte ermöglicht es, Projekte zu fördern, die Menschen unterstützen, Perspektiven schaffen und den Zusammenhalt stärken – für eine gerechtere und nachhaltigere Zukunft. Gemeinsam können wir etwas bewegen!
Erläuterungen:
Diakonie folgt dem biblischen Auftrag, für Gerechtigkeit einzutreten. Die Diakonie Deutschland setzt sich für die gerechte Teilhabe aller Menschen in unserem Land ein - unabhängig von ihrem Geschlecht, ihrem Alter, ihrer Hautfarbe oder ihren finanziellen Möglichkeiten. Sie engagiert sich für gegenseitige Hilfe von jungen und alten Menschen. Sie unterstützt nachbarschaftliche Netzwerke und das Engagement gegen Einsamkeit. Die Diakonie setzt sich für Frauenrechte ein, unterstützt Familien in schwierigen Lebenslagen und setzt sich für Schutz und Hilfe bei Gewalt ein. Die Diakonie arbeitet für die Prävention und Bekämpfung diskriminierender Haltungen gegenüber Menschen anderer ethnischer, kultureller oder religiöser Herkunft.
Fürbittengebet:
Gütiger Gott,
wir bringen vor dich unsere Bitten für eine gerechte und solidarische Welt.
Schenke uns den Mut und die Kraft, füreinander einzustehen,
damit niemand ausgegrenzt wird und alle in Würde leben können.
Hilf uns, die Schwachen zu stärken und denen beizustehen, die sich nicht selbst helfen können.
Treuer Gott,
wir bitten dich für die Bewahrung deiner Schöpfung.
Lass uns verantwortungsvoll mit den Gaben umgehen, die du uns anvertraut hast.
Gib uns Weisheit und Entschlossenheit, für ökologische Gerechtigkeit einzutreten
und unsere Erde für kommende Generationen zu schützen.
Barmherziger Gott,
lass uns als Gemeinschaft zusammenstehen und einander in Liebe begegnen.
Erfülle uns mit deinem Geist, damit wir Brücken bauen, Frieden stiften
und gemeinsam eine Gesellschaft gestalten, die deine Gerechtigkeit widerspiegelt.
Darum bitten wir dich, durch Jesus Christus, unseren Herrn. Amen.
Geistliches Wort:
  1. Jesaja 1,17:
    „Lernt, Gutes zu tun! Sorgt für Gerechtigkeit, helft den Unterdrückten, verschafft den Waisen Recht, tretet für die Witwen ein!“
    (Ein klarer Aufruf zu sozialer Verantwortung und Gerechtigkeit.)
  2. 1. Korinther 12,26-27:
    „Wenn ein Glied leidet, so leiden alle Glieder mit; wenn ein Glied geehrt wird, so freuen sich alle Glieder mit. Ihr aber seid der Leib Christi, und jeder Einzelne ist ein Glied an ihm.“
    (Betont die gegenseitige Verbundenheit und Verantwortung innerhalb der Gemeinschaft.)
  3. Psalm 24,1:
    „Die Erde ist des Herrn und was darinnen ist, der Erdkreis und die darauf wohnen.“
    (Erinnert an die Verantwortung, die Schöpfung zu bewahren und gerecht zu teilen.)
Projekte:
  • Projekte und Initiative für „Vielfalt und Begegnung“. Diakonie lernt und gestaltet das kulturelle, soziale, und religiöse Miteinander
  • Pflegepolitische Initiativen zur Gewinnung von Fachkräften in der Alten- und Krankenpflege
  • Einsamkeit im Alter vorbeugen und soziale Teilhabe an der Gesellschaft sichern
  • Prävention und Schutz vor sexualisierter Gewalt
  • Freiwillig engagiert – Für die Menschenrechte, gegen Diskriminierung, Rassismus und Antisemitismus
  • Demokratie braucht zivilgesellschaftliches Engagement – Projekte zur Förderung von Partizipation von Menschen am Rand der Gesellschaft
  • „Zuhören“ – Menschen, die von Ausgrenzung bedroht sind, äußern sich
  • Armut vermeiden - Integration und gesellschaftliche Teilhabe fördern
  • Selbstvertretung von Menschen mit Armuts- und Ausgrenzungserfahrungen stärken
  • Nachbarschaftliche Netze spannen - Zusammenhalt vor Ort gestalten
  • Tod und Sterben gehören zum Leben – Initiativen für die Begleitung in der letzten Lebensphase
  • Klima schützen – auf jeden Fall! Aber nicht auf Kosten von Armutsbetroffenen.
Ansprechpartnerin EWDE:
Daniela Zimmermann
Telefon: 030-65211 1252
Mail: daniela.zimmermann@diakonie.de
Informationen über die Diakonie Deutschland im Internet: www.diakonie.de
Abrechnung:
Bitte leiten Sie die Kollekte in der Woche nach der Erhebung an das Verwaltungsamt weiter. Die Verwaltungsämter werden gebeten, innerhalb von weiteren vier Wochen die Spendenergebnisse der einzelnen Kirchengemeinden online im Portal der Landeskirche zu melden und die Gesamtüberweisung der Kollekte unter Angabe des Kollektendatums und der Kollektenbezeichnung an die Landeskirche zu veranlassen.

Nr. 70Kollekte für die Aufgaben in der pfälzischen Diakonie

Speyer, den 15.06.2026
Az.: 03-14-02-11 (5123)
Nach dem Kollektenplan für das Jahr 2026 (ABl. 2025, S. 144) ist in unserer Landeskirche am 17. Sonntag nach Trinitatis, dem 27. September 2026 eine Kollekte für die Aufgaben in der pfälzischen Diakonie zu erheben.
Vorschlag zur Kanzelabkündigung:
Seit über 175 Jahren engagiert sich die Diakonie für Menschen in Not und setzt sich besonders für diejenigen ein, die am Rande der Gesellschaft stehen, die auf Hilfe angewiesen oder benachteiligt sind. In der Pfalz und Saarpfalz sind die vielfältigen diakonischen Beratungsangebote dabei unter einem Dach vereint. Das bedeutet für die Betroffenen: Kurze Wege und eine schnelle, kompetente und individuelle Hilfe – aus einer Hand. In den sogenannten Häusern der Diakonie begleiten spezialisierte Fachberater*innen Menschen in fast allen Lebenslagen: Sie helfen Familien, Paare oder Einzelpersonen Konflikte in der Erziehung, in der Partnerschaft oder bei Trennung und Scheidung zu lösen. Sie unterstützen insbesondere Schwangere in Notsituationen, stehen bei finanziellen Engpässen zur Seite und eröffnen Zukunftsperspektiven. Sie bieten Kindern, Jugendlichen und Frauen Schutz, wenn Gewalt im Spiel ist und verschaffen mit speziellen Freizeiten erschöpften Eltern und ihren Kindern neue Kraft.
Als sozialer Dienst der evangelischen Kirche begegnet die Diakonie dabei allen auf Augenhöhe und mit Wertschätzung. Gemeinsam mit den Betroffenen sucht sie nach Lösungen für die vielfältigen Probleme und Konflikte, die zu bewältigen sind. Nah bei den Menschen zu sein, die Hilfe und Unterstützung benötigen, ist für die Diakonie ein zentrales Anliegen. Mit Ihrer Spende helfen Sie uns, dieses flächendeckende Hilfsangebot in der Pfalz und Saarpfalz auch in Zukunft aufrechtzuerhalten. Jeder Euro zählt. Dafür danken wir Ihnen von ganzem Herzen.
Abrechnung:
Bitte leiten Sie die Kollekte in der Woche nach der Erhebung an das Verwaltungsamt weiter. Die Verwaltungsämter werden gebeten, innerhalb von weiteren vier Wochen die Spendenergebnisse der einzelnen Kirchengemeinden der Landeskirche zu melden und die Gesamtüberweisung der Kollekte unter Angabe des Kollektendatums und der Kollektenbezeichnung an die Landeskirche zu veranlassen.

Nr. 71Kollekte für die Ausbildung der Erzieherinnen/Erzieher an der Fachschule für Sozialwesen der Diakonissen Speyer

Speyer, den 15.06.2025
Az.: 03-14-02-05 (5115)
Nach dem Kollektenplan für das Jahr 2026 (ABl. 2025, S. 144) ist in unserer Landeskirche am 18. Sonntag nach Trinitatis, dem 4. Oktober 2026 eine Kollekte für die Ausbildung der Erzieherinnen/Erzieher an der Fachschule für Sozialwesen der Diakonissen Speyer zu erheben.
Vorschlag zur Kanzelabkündigung:
Seit 1881 unterstützen die Gemeinden der Evangelischen Kirche der Pfalz die Arbeit der Diakonissen Speyer durch ihre Kollekten. Dafür sind wir von Herzen dankbar!
Die Fachschule für Sozialwesen der Diakonissen Speyer ist die einzige evangelische Fachschule dieser Art in der Pfalz. Unter dem Dach der Diakonissen werden hier Sozialassistenten/-innen und Erzieher/-innen ausgebildet. Jährlich beginnen 150 Schüler:innen ihre Ausbildung an der Diakonissen Fachschule für Sozialwesen. Sie begleiten und fördern anschließend Kinder, Jugendliche und Erwachsene in Kindertagesstätten, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie in sonderpädagogischen Einrichtungen in ihrer Entwicklung – eine sehr bedeutende und verantwortungsvolle Aufgabe für unsere Gesellschaft.
Damit unsere Schüler:innen dieser Aufgabe gerecht werden können, legen wir in der Ausbildung besonderen Wert darauf, aktuelle gesellschaftliche Themen wie Nachhaltigkeit, Interkulturalität und Inklusion aufzugreifen. Die Schule ist daher z.B. auch als „Schule für nachhaltige Entwicklung“, „Schule gegen Rassismus“ und „Schule im Trialog der Kulturen“ zertifiziert.
Die Basis der Ausbildung bilden dabei die christlichen Werte, so dass eine Atmosphäre der Wertschätzung und eine ganz besondere Schulgemeinschaft entstehen.
Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie die Ausbildungsarbeit der Diakonissen Speyer auch in diesem Jahr durch Ihre Kollekte unterstützen und danken Ihnen dafür ganz herzlich!
Oberin Sr. Isabelle Wien
Sr. Corinna Kloss
Vorstandsvorsitzende Diakonissen Speyer
Leitende Pfarrerin
Abrechnung:
Bitte leiten Sie die Kollekte in der Woche nach der Erhebung an das Verwaltungsamt weiter. Die Verwaltungsämter werden gebeten, innerhalb von weiteren vier Wochen die Spendenergebnisse der einzelnen Kirchengemeinden der Landeskirche zu melden und die Gesamtüberweisung der Kollekte unter Angabe des Kollektendatums und der Kollektenbezeichnung an die Landeskirche zu veranlassen.

Stellenausschreibungen

Nr. 72Stellenausschreibungen im Bereich der Landeskirche

Die Evangelische Kirche der Pfalz sucht für den Kirchenbezirk Neustadt an der Weinstraße zum nächstmöglichen Zeitpunkt
eine Gemeindediakonin / einen Gemeindediakon (m/w/d)
für die Pauluskirchengemeinde Hambach
(Teilzeit 50 v.H.)
Die Pauluskirchengemeinde Hambach umfasst in Neustadt an der Weinstraße die Hambacher Höhe und das Weindorf Hambach unterhalb des Hambacher Schlosses. Zur Gemeinde gehören etwa 2.200 Mitglieder. Sie unterhält eine fünfgruppige Kindertagesstätte und in ihrem Bereich liegt die Senioreneinrichtung „Paul-Gerhard-Haus“. Die Kirchengemeinde ist Teil der Kooperationszone Neustadt-Süd (Lachen-Speyerdorf, Maikammer und Edenkoben).
Wir sind stolz und dankbar mit der Arbeit von Haupt- und Ehrenamtlichen eine vielfältige und bunte Gemeindewelt bieten zu können. Wir freuen uns auf neue Ideen und Impulse für unsere Gemeindemitglieder.
Wir bieten eine lebendige Gemeinde, ein engagiertes und offenes Team sowie ein eigenes Büro.
Arbeitsschwerpunkte und Aufgabenbereiche als Gemeindediakonin / Gemeindediakon sind:
  • Kinder- und Jugendarbeit, z.B. Begleitung und Anleitung der Teamer/innen, Arbeit mit Konfirmandinnen und Konfirmanden, Kinderkino, Kinderkirche, Ferienangebote,
  • Familiengottesdienste,
  • Zusammenarbeit im Team mit anderen Haupt- und Ehrenamtlichen in der Gemeinde,
  • Mitarbeit innerhalb der Kooperationszone.
Die Landeskirche befindet sich in einem umfassenden Veränderungsprozess. Dies betrifft auch unsere Stelle einer Gemeindediakonin / eines Gemeindediakons. Im Zuge der Neuordnung der Dekanate werden sogenannte Regio-Kirchen entstehen. Innerhalb dieser Regionen werden Teams von Haupt- und Ehrenamtlichen arbeiten. Alle kirchlichen Berufsgruppen werden gemeinsam diese größeren Einheiten bespielen. So dass sich die Zuordnung zu einer konkreten Kirchengemeinde in den kommenden Jahren hin zu einem Regio-Team verändern wird.
Bewerben können sich (Fach-)hochschulabsolventinnen und –absolventen der Religions- bzw. Sozialpädagogik oder Absolventinnen und Absolventen mit vergleichbarer Qualifikation in Pädagogik, Geistes- oder Gesellschaftswissenschaften. Sollte keine religionspädagogische Kompetenz nachgewiesen werden, wird die Bereitschaft zur Nachqualifizierung erwartet.
Die Stelle setzt eine positive Einstellung zur flexiblen Arbeitszeit (Abend- und Wochenendtermine) und Offenheit für vielfältige pädagogische Arbeitsfelder voraus.
Dem Arbeitsverhältnis liegen die Vorschriften des TVöD-VKA zu Grunde, die Vergütung richtet sich nach dem Tarif für den Sozial- und Erziehungsdienst (bis zu Entgeltgruppe S 11 b).
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen bis zum 7. August 2026 an die
Evangelische Kirche der Pfalz
Landeskirchenrat, Dezernat 4
Domplatz 5, 67346 Speyer
dezernat.4@evkirchepfalz.de
Kontakt:
  • Dekan Andreas Rummel, 06321/398921, andreas.rummel@evkirchepfalz.de
  • Pfarrer Oliver Jaehn, 06321/84770, pfarramt.hambach@evkirchepfalz.de
*
Die Evangelische Kirche der Pfalz sucht für den Kirchenbezirk Donnersberg (Standort Obermoschel) zum nächstmöglichen Zeitpunkt
eine Jugendreferentin / einen Jugendreferenten (m/w/d)
(Vollzeit)
Die Tätigkeit beinhaltet folgende Aufgabenbereiche:
  • Beratung und Unterstützung von Kirchengemeinden in der Planung und Durchführung von Kinder- und Jugendarbeit,
  • Gewinnung, Schulung, Beratung und Begleitung von ehrenamtlichen Mitarbeitenden in den Kirchengemeinden und im Kirchenbezirk,
  • Zusammenarbeit mit den Haupt- und Ehrenamtlichen des Kirchenbezirks, insbesondere mit der/dem Dekanatsjugendpfarrer/in, der/dem Jugendreferent/in vor Ort und den Mitarbeitenden im Gemeindepädagogischen Dienst,
  • Geschäftsführung für die kirchenbezirklichen Gremien des Evangelischen Jugendverbandes (einschließlich Budgetverantwortlichkeit für den Haushaltsteil Jugendarbeit im Kirchenbezirk und Informations- und Beratungspflicht für die kirchenbezirklichen Gremien),
  • Durchführung und Begleitung von regionalen Maßnahmen und Projekten in der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen in folgenden Handlungsfeldern: Freizeitenarbeit, Jugendkulturarbeit, Schulbezogene Jugendarbeit, Projektarbeit, Jugendgottesdienste.
  • Wahrnehmung der Außenvertretung der Evangelischen Jugend Donnersberg.
Ein Schwerpunkt sollte die Mitarbeit in der Konfirmandinnen- und Konfirmandenarbeit im Sinne des vom Landesjugendpfarramt erarbeiteten Konzeptes „Übergänge und Anschlüsse“ sein.
Die Stelle beinhaltet anteilig die Zusammenarbeit mit dem Verband Christlicher Pfadfinder*innen Rheinland-Pfalz/Saar mit dem Schwerpunkt des Aufbaus ehrenamtlicher Strukturen und der Gründung neuer Gruppen auf Grundlage eines erprobten Konzeptes sowie im Austausch mit den Referentinnen und Referenten des VCP Landesbüros.
  • Aufbau und Begleitung von neuen VCP Stämmen in der Region,
  • Kontaktaufnahme und Zusammenarbeit mit Schulen, Kirchengemeinden sowie kommunalen Akteurinnen und Akteuren.
  • Begleitung, Beratung und Qualifizierung von ehrenamtlichen Mitarbeitenden in der Aufbauphase neuer Stämme,
  • Vernetzung und Zusammenarbeit mit den bestehenden VCP Strukturen in der Region.
Die Tätigkeit erfordert Eigeninitiative, Eigenverantwortung und selbstständiges Arbeiten. Didaktisch-methodische Fähigkeiten, religionspädagogische Kompetenz, konzeptionelles Denken und Kompetenzen in der Arbeit mit ehrenamtlichen Mitarbeitenden werden vorausgesetzt. Es wird die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit dem Jugendreferenten vor Ort und den Jugendreferentinnen und Jugendreferenten der weiteren Jugendzentralstellen, mit der/dem Dekanatsjugendpfarrer/in, dem Landesjugendpfarramt sowie dem VCP Rheinland-Pfalz erwartet. Die Stelle setzt eine positive Einstellung zur flexiblen Arbeitszeit (Abend- und Wochenendtermine) und Offenheit für vielfältige pädagogische Arbeitsfelder voraus.
Bewerben können sich (Fach-)hochschulabsolventinnen und –absolventen der Religions- bzw. Sozialpädagogik oder Absolventinnen und Absolventen mit vergleichbarer Qualifikation in Pädagogik, Geistes- oder Gesellschaftswissenschaften. Sollte keine religionspädagogische Kompetenz nachgewiesen werden, wird die Bereitschaft zur Nachqualifizierung erwartet. 
Dem Arbeitsverhältnis liegen die Vorschriften des TVöD-VKA zu Grunde, die Vergütung richtet sich nach dem Tarif für den Sozial- und Erziehungsdienst (bis zu Entgeltgruppe S 11 b).
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen bis zum 7. August 2026 an die
Evangelische Kirche der Pfalz
Landeskirchenrat, Dezernat 4
Domplatz 5, 67346 Speyer
dezernat.4@evkirchepfalz.de
Kontakt: Landesjugendpfarrer Florian Geith, Tel. 0631/3642-027; Dekan Stefan Dominke, Tel. 06352/7067020
*
Die Evangelische Kirche der Pfalz sucht für den Gemeindepädagogischen Dienst (GPD) Ludwigshafen zum nächstmöglichen Zeitpunkt
eine Gemeindediakonin / einen Gemeindediakon (m/w/d)
(Teilzeit 75 % bis Vollzeit 100%)
die / der mit Herz, Leidenschaft und fachlicher Kompetenz die Kinder- und Jugendarbeit in unserem Kirchenbezirk gestalten und weiterentwickeln möchte.
Die Stelle umfasst 50 % Dienst in einer Kirchengemeinde des Kirchenbezirks und 50 % Dienst in der Ludwigshafener Jugendkirche in Zusammenarbeit mit dem Team des Stadtjugendpfarramts und den Ehrenamtlichen des Jugendverbands der Evangelischen Jugend der Pfalz. Der Aufgabenbereich ist äußerst vielfältig und umfasst:
  • Organisation und Durchführung von Freizeiten für Jugendliche sowie Ferienangeboten für Kinder im Grundschulalter,
  • Weiterentwicklung und Begleitung des Bereichs Popularmusik und Bandarbeit in der Jugendkirche,
  • Planung, Vorbereitung und Gestaltung von Jugendgottesdiensten, Osternächten, ChurchNights und ähnlichen Events in der Jugendkirche,
  • Begleitung, Förderung und Gewinnung von Ehrenamtlichen,
  • Mitarbeit in der Konfi-Arbeit des Kirchenbezirks (Konfi-Nachmittage, Freizeiten und KonfiCamp),
  • Unterstützung der sozialdiakonischen Arbeit des Kirchenbezirks.
Die Tätigkeit erfordert Eigeninitiative, Eigenverantwortung, selbstständiges Arbeiten, Organisationstalent und vor allem Freude an der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Didaktisch-methodische Fähigkeiten, religionspädagogische Kompetenz, konzeptionelles Denken und Leitungskompetenzen in der Arbeit mit ehrenamtlichen Mitarbeitenden sowie die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit den unterschiedlichen Personengruppen der Einsatzorte werden vorausgesetzt.
Ebenso setzt die Stelle eine positive Einstellung zur flexiblen Arbeitszeit (Abend- und Wochenendtermine) und Offenheit für vielfältige pädagogische Arbeitsfelder voraus.
Bewerben können sich (Fach-)hochschulabsolventinnen und –absolventen der Religions- bzw. Sozialpädagogik oder Absolventinnen und Absolventen mit vergleichbarer Qualifikation in Pädagogik, Geistes- oder Gesellschaftswissenschaften. Sollte keine religionspädagogische Kompetenz nachgewiesen werden, wird die Bereitschaft zur Nachqualifizierung erwartet.
Dem Arbeitsverhältnis liegen die Vorschriften des TVöD-VKA zu Grunde, die Vergütung richtet sich nach dem Tarif für den Sozial- und Erziehungsdienst (bis zu Entgeltgruppe S 11 b).
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen bis zum 7. August 2026 an die
Evangelische Kirche der Pfalz
Landeskirchenrat, Dezernat 4
Domplatz 5, 67346 Speyer
dezernat.4@evkirchepfalz.de
Kontakt: Dekan Dr. Paul Metzger, Tel.: 0621 / 5205824, Stadtjugendpfarrer Florian Grieb, Tel.: 0621 / 6582070
*
Das Landesjugendpfarramt Kaiserslautern ist die Zentralstelle der Evangelischen Jugend der Pfalz. Wir begleiten, vernetzen und unterstützen die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in der gesamten Landeskirche.
Um die Freizeitangebote der Evangelischen Jugend der Pfalz zukunftsfähig aufzustellen und die Qualität sowie Sicherheit weiter zu steigern, bündeln wir unsere Kompetenzen in einer neu zu gründenden
„Koordinierungsstelle Freizeitenarbeit der Evangelischen Jugend der Pfalz“.
Hierfür suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Projektmitarbeiter/in (m/w/d)
(50% Stelle, befristet auf drei Jahre)
Deine Aufgaben: Gestalten und Vernetzen
Du koordinierst die regionalen Freizeitangebote und KonfiCamps (aus Kirchenbezirken, Gemeinden und Verbänden). Der Fokus liegt auf:
  • Prozessbegleitung: Du koordinierst die Zusammenführung der verschiedenen Anbieter und begleitest den Aufbau einer gemeinsamen Verwaltung (Anmeldewesen, Elternkommunikation, Zuschusswesen).
  • Krisenmanagement & Schutz: Du bist verantwortlich für die Implementierung und Koordination eines verlässlichen Krisenmanagements sowie die Unterstützung von Schutzkonzepten für alle Freizeiten.
  • Vernetzung & Gremienarbeit: Du arbeitest eng mit dem „Arbeitskreis Freizeiten“ zusammen und vertrittst die Evangelische Jugend der Pfalz im Facharbeitskreis Freizeitenarbeit der Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend in Deutschland e.V.
  • Qualitätsentwicklung: Du wirkst an einem Schulungskonzept für ehrenamtliche Freizeitleiter/innen mit.
  • Marketing: Du unterstützt die Entwicklung einer gemeinsamen Vermarktungsstrategie (Homepage, Social Media), damit unsere Angebote bei den Jugendlichen ankommen.
Dein Profil: Kompetenz mit Herz
  • Du hast ein abgeschlossenes Studium (Soziale Arbeit, Gemeindepädagogik, Management im Sozialwesen o.ä.) oder eine vergleichbare Qualifikation.
  • Du hast Erfahrung in der Kinder- und Jugendarbeit, idealerweise in der Planung und Durchführung von Freizeiten.
  • Du bist ein Organisationstalent, denkst strukturiert und hast Lust, Veränderungsprozesse moderierend zu begleiten.
  • Sicherheitsthemen und Krisenmanagement schrecken dich nicht ab, sondern du begegnest ihnen mit Ruhe und Struktur.
  • Du identifizierst dich mit den Werten der Evangelischen Jugend und hast Freude an der Arbeit in einem Team aus Haupt- und Ehrenamtlichen.
Wir bieten:
  • Eine abwechslungsreiche Aufgabe mit viel Gestaltungsspielraum.
  • Anbindung an ein motiviertes Team im Landesjugendpfarramt Kaiserslautern.
  • Für das Arbeitsverhältnis findet der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD-VKA) Anwendung.
  • Zusatzleistungen wie die Betriebliche Altersvorsorge (EZVK), Jahressonderzahlung, Leistungsentgelt, Mitfinanzierung des Deutschlandtickets.
  • Flexible Arbeitszeiten und die Möglichkeit zum mobilen Arbeiten.
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Bist du bereit, die Freizeitwelt der Evangelischen Jugend der Pfalz mit uns neu zu gestalten?
Dann freuen wir uns auf deine Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen bis zum 7. August 2026 an die
Evangelische Kirche der Pfalz
Landeskirchenrat, Dezernat 4
Domplatz 5, 67346 Speyer
dezernat.4@evkirchepfalz.de
Kontakt: Landesjugendpfarrer Florian Geith, Tel. 0631/3642-027

Dienstnachrichten

Nr. 73Beurlaubungen

Beurlaubt wird
Pfarrer Stefan Pahl, Gehrden-Lemmie, über den 1. Juli 2026 hinaus bis einschließlich 30. Juni 2028.

Nr. 74Ruhestand

In den Ruhestand tritt
Pfarrerin Sigrun Koch, Kaiserslautern, mit Ablauf des 31. August 2026.
Der Ruhestand wird hinausgeschoben von
Pfarrerin Martina Horak-Werz, Bad Dürkheim, über den 31. Dezember 2026 hinaus bis zum Ablauf des 31. Dezmber 2027,
Pfarrer Georg Weber, Ludwigshafen, über den 28. Februar 2027 hinaus bis zum Ablauf des 29. Februar 2028,
Pfarrerin Elke Wedler-Krüger, Freimersheim, über den 30. November 2027 hinaus bis zum Ablauf des 30. November 2028.

Nr. 75Sterbefälle

„Von allen Seiten umgibst du mich und hälst deine Hand über mir.“
Psalm 139,5
Der Herr über Leben und Tod hat aus dieser Zeit
Pfarrer i. R. Heinz Scheuermann
in Ramsen am 4. Juni 2026 im Alter von 86 Jahren
abgerufen.
Herausgegeben vom Landeskirchenrat der Evangelischen Kirche der Pfalz,
Domplatz 5, 67346 Speyer, Bezug des Amtsblattes durch den Landeskirchenrat
Bezugspreis jährlich 20,-- €
wbv Kommunikation: Kirchenverwaltung LAW|PUBLISHER