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Gesetz und Verordnungen

Nr. 32Beschluss über den Zusammenschluss von Kirchengemeinden im Kirchenbezirk Germersheim

Vom 30. April 2026

Auf Grund des § 89 Absatz 2 Nummer 7 und 8 der Verfassung der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche) beschließt die Kirchenregierung:
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§ 1

( 1 ) Die Prot. Kirchengemeinde Erlenbach bei Kandel und die Prot. Kirchengemeinde Kandel werden aufgelöst.
( 2 ) Es wird eine neue Kirchengemeinde mit den Namen „Prot. Kirchengemeinde am Bienwald“ gegründet.
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§ 2

Die neu gegründete Prot. Kirchengemeinde am Bienwald wird den Pfarrstellen 1 und 2 Kandel zugeordnet.
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§ 3

Die Pfarrstelle Kandel 1 wird in Pfarrstelle am Bienwald 1, die Pfarrstelle Kandel 2 wird in Pfarrstelle am Bienwald 2 umbenannt.
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§ 4

Die Pfarrstelle Erlenbach bei Kandel wird aufgelöst.
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§ 5

Dieser Beschluss tritt mit Wirkung zum 1. November 2026 in Kraft.
Speyer, den 30. April 2026
- Kirchenregierung -
Dorothee Wüst
Kirchenpräsidentin

Nr. 33Beschluss über den Zusammenschluss von Kirchengemeinden im Kirchenbezirk Kaiserslautern

Vom 30. April 2026

Auf Grund des § 89 Absatz 2 Nummer 7 und 8 der Verfassung der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche) beschließt die Kirchenregierung:
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§ 1

( 1 ) Die Prot. Kirchengemeinde Dansenberg, die Prot. Kirchengemeinde Kaiserslautern-Friedenskirche und die Prot. Kirchengemeinde Kaiserslautern-Bännjerrück werden aufgelöst.
( 2 ) Es wird eine neue Kirchengemeinde mit den Namen „Prot. Kirchengemeinde Kaiserslautern Südwest“ gegründet.
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§ 2

Die neu gegründete Prot. Kirchengemeinde Kaiserslautern-Südwest wird dem gemeinschaftlich verwalteten Pfarramt Kaiserslautern-Südschiene zugeordnet.
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§ 3

Dieser Beschluss tritt mit Wirkung zum 1. November 2026 in Kraft.
Speyer, den 30. April 2026
- Kirchenregierung -
Dorothee Wüst
Kirchenpräsidentin

Nr. 34Beschluss über den Zusammenschluss von Kirchengemeinden im Kirchenbezirk Germersheim

Vom 30. April 2026

Auf Grund des § 89 Absatz 2 Nummer 7 und 8 der Verfassung der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche) beschließt die Kirchenregierung:
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§ 1

( 1 ) Die Prot. Kirchengemeinden
  • Bellheim-Knittelsheim
  • Germersheim
  • Schwegenheim
  • Zeiskam
  • Sondernheim
  • Westheim-Lingenfeld
werden aufgelöst.
( 2 ) Es wird eine neue Kirchengemeinde mit den Namen „Prot. Segensgemeinde zwischen Rhein und Reben“ gegründet.
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§ 2

( 1 ) Die Pfarrstellen
  • Bellheim
  • Germersheim 2
  • Schwegenheim-Zeiskam
  • Sondernheim
  • Westheim
werden aufgelöst.
( 2 ) Es werden fünf neue Pfarrstellen mit dem Namen
  • Pfarrstelle 1 Prot. Segensgemeinde zwischen Rhein und Reben
  • Pfarrstelle 2 Prot. Segensgemeinde zwischen Rhein und Reben
  • Pfarrstelle 3 Prot. Segensgemeinde zwischen Rhein und Reben
  • Pfarrstelle 4 Prot. Segensgemeinde zwischen Rhein und Reben
  • Pfarrstelle 5 Prot. Segensgemeinde zwischen Rhein und Reben
errichtet.
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§ 3

Dieser Beschluss tritt mit Wirkung zum 1. November 2026 in Kraft.
Speyer, den 30. April 2026
- Kirchenregierung -
Dorothee Wüst
Kirchenpräsidentin

Nr. 35Beschluss über die Umbenennung der Protestantischen Kirchengemeinde Lemberg im Kirchenbezirk Pirmasens

Vom 30. April 2026

Auf Grund des § 89 Absatz 2 Nummer 8 der Verfassung der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche) beschließt die Kirchenregierung:
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§ 1

Die Protestantische Kirchengemeinde Lemberg wird in „Prot. Kirchengemeinde Lemberg-Ruppertsweiler“ umbenannt.
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§ 2

Dieser Beschluss tritt am 1. Juni 2026 in Kraft.
Speyer, den 30. April 2026
- Kirchenregierung -
Dorothee Wüst
Kirchenpräsidentin

Nr. 36Beschluss über die Umbenennung der Protestantischen Kirchengemeinde Rodalben im Kirchenbezirk Pirmasens

Vom 30. April 2026

Auf Grund des § 89 Absatz 2 Nummer 8 der Verfassung der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche) beschließt die Kirchenregierung:
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§ 1

Die Protestantische Kirchengemeinde Rodalben wird in „Prot. Kirchengemeinde Gräfensteiner Land“ umbenannt.
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§ 2

Die Pfarrstelle Rodalben wird umbenannt in Pfarrstelle Gräfensteiner Land.
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§ 3

Dieser Beschluss tritt am 1. Juni 2026 in Kraft.
Speyer, den 30. April 2026
- Kirchenregierung -
Dorothee Wüst
Kirchenpräsidentin

Nr. 37Beschluss über den Zusammenschluss von Kirchengemeinden im Kirchenbezirk Zweibrücken

Vom 30. April 2026

Auf Grund des § 89 Absatz 2 Nummer 7 und 8 der Verfassung der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche) beschließt die Kirchenregierung:
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§ 1

( 1 ) Die Prot. Kirchengemeinden
  • Zweibrücken-Ernstweiler
  • Zweibrücken-Ixheim
  • Zweibrücken-Mitte
  • Mittelbach
  • Wattweiler
werden aufgelöst.
( 2 ) Es wird eine neue Kirchengemeinde mit den Namen „Prot. Kirchengemeinde ZweiBrücken“ gegründet.
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§ 2

( 1 ) Die Pfarrstellen
  • Zweibrücken-Ernstweiler
  • Zweibrücken-Ixheim
  • Zweibrücken-Mitte 1
  • Zweibrücken-Mitte 2
  • Zweibrücken-Mitte 3
  • Rimschweiler-Mittelbach
werden aufgelöst.
( 2 ) Es werden vier neue Pfarrstellen mit dem Namen
  • Pfarrstelle ZweiBrücken 1
  • Pfarrstelle ZweiBrücken 2
  • Pfarrstelle ZweiBrücken 3
  • Pfarrstelle ZweiBrücken 4
errichtet.
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§ 3

Dieser Beschluss tritt mit Wirkung zum 1. November 2026 in Kraft.
Speyer, den 30. April 2026
- Kirchenregierung -
Dorothee Wüst
Kirchenpräsidentin

Nr. 38Beschluss zur Änderung der Satzung des Zweckverbands „Protestantischer Kindertagesstättenverband im Kirchenbezirk Homburg“

Vom 12. Mai 2026

Auf Grund des § 16 Satz 1 der Verbandssatzung in Verbindung mit § 4 Absatz 2 Satz 1 des Verbandsgesetzes vom 26. Mai 2018 (ABl. S. 76) hat die Verbandsversammlung des Protestantischen Kindertagesstättenverbands im Kirchenbezirk Homburg auf ihrer Sitzung am 21. Januar 2026 mit der hiernach erforderlichen Mehrheit der satzungsmäßigen Stimmen folgenden Beschluss gefasst:
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Artikel 1
Änderung der Verbandssatzung

§ 2 Absatz 1 der Anlage zu § 1 des Beschlusses über die Errichtung des Zweckverbands „Protestantischer Kindertagesstättenverband im Kirchenbezirk Homburg“ vom 29. Oktober 2020 (ABl. S. 141), die zuletzt durch Artikel 1 des Beschlusses vom 16. September 2021 (ABl. S. 162) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst:
„(1) Mitglieder des Zweckverbands sind die Protestantischen Kirchengemeinden
  1. Gries,
  2. Hassel,
  3. Homburg,
  4. Homburg-Erbach,
  5. Hütschenhausen,
  6. Kirkel-Neuhäusel,
  7. Landstuhl,
  8. Landstuhl-Atzel,
  9. Limbach-Altstadt,
  10. Miesau,
  11. Schönenberg-Kübelberg,
  12. Schwarzenbach,
  13. Waldmohr.“
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Artikel 2
Inkrafttreten

Dieser Beschluss tritt am 1. August 2026 in Kraft.
–––––––––––––––
Die vorstehende Satzungsänderung wird hiermit genehmigt.
Speyer, den 12. Mai 2026
- Landeskirchenrat -
Dorothee Wüst
Kirchenpräsidentin

Nr. 39Beschluss über die Zuordnung der Prot. Kirchengemeinde Mittleres Ostertal und der Errichtung einer Pfarrstelle im gemeinschaftlich verwalteten Prot. Pfarramt Westpfälzer Bergland

Vom 26. März 2026

Auf Grund des § 24 a Absatz 1 Satz 1 der Kirchenverfassung beschließt die Kirchenregierung:
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§ 1

Die Prot. Kirchengemeinde Mittleres Ostertal wird dem gemeinschaftlich verwalteten Prot. Pfarramt Westpfälzer Bergland zugeordnet.
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§ 2

Im Prot. Pfarramt Westpfälzer Bergland wird eine weitere Pfarrstelle errichtet.
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§ 3

Die Pfarrstelle erhält die Bezeichnung Mittleres Ostertal.
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§ 4

Dieser Beschluss tritt am 1. Januar 2027 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2034 außer Kraft.
Speyer, den 26. März 2026
- Kirchenregierung -
Dorothee Wüst
Kirchenpräsidentin

Nr. 40Beschluss über die Umbenennung der Protestantischen Kirchengemeinde Klingenmünster-Gleiszellen-Horbach im Kirchenbezirk Bad Bergzabern

Vom 26. März 2026

Auf Grund des § 89 Absatz 2 Nummer 8 der Verfassung der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche) beschließt die Kirchenregierung:
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§ 1

Die Protestantische Kirchengemeinde Klingenmünster-Gleiszellen-Horbach wird in
„Prot. Kirchengemeinde Klingenmünster-Gleiszellen-Gleishorbach“ umbenannt.
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§ 2

Dieser Beschluss tritt rückwirkend zum 1. Januar 2026 in Kraft.
Speyer, den 26. März 2026
- Kirchenregierung -
Dorothee Wüst
Kirchenpräsidentin

Nr. 41Beschluss über die Umbenennung der Protestantischen Kirchengemeinde Speyer Süd-Mitte im Kirchenbezirk Speyer

Vom 26. März 2026

Auf Grund des § 89 Absatz 2 Nummer 8 der Verfassung der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche) beschließt die Kirchenregierung:
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§ 1

Die Protestantische Kirchengemeinde Speyer Süd-Mitte wird in „Prot. Kirchengemeinde Speyer Mitte-Süd“ umbenannt.
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§ 2

Dieser Beschluss tritt am 1. Januar 2027 in Kraft.
Speyer, den 26. März 2026
- Kirchenregierung -
Dorothee Wüst
Kirchenpräsidentin

Nr. 42Beschluss über den Zusammenschluss von Kirchengemeinden im Kirchenbezirk Homburg

Vom 26. März 2026

Auf Grund des § 89 Absatz 2 Nummer 7 und 8 der Verfassung der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche) beschließt die Kirchenregierung:
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§ 1

( 1 ) Die Prot. Kirchengemeinden Spesbach und die Prot. Kirchengemeinde Hütschenhausen werden aufgelöst.
( 2 ) Es wird eine neue Kirchengemeinde mit den Namen „Prot. Kirchengemeinde Spesbach-Hütschenhausen“ gegründet.
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§ 2

Die neu gegründete Prot. Kirchengemeinde Spesbach-Hütschenhausen wird der Pfarrstelle Spesbach zugeordnet.
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§ 3

Dieser Beschluss tritt mit Wirkung zum 1. November 2026 in Kraft.
Speyer, den 26. März 2026
- Kirchenregierung -
Dorothee Wüst
Kirchenpräsidentin

Nr. 43Rechtsverordnung zum Erprobungsraum „Fusion von Kirchengemeinden“

Vom 26. März 2026

Die Kirchenregierung hat aufgrund von § 1 des Gesetzes zur Erprobung neuer Struktur- und Arbeitsformen vom 5. Juni 2018 (ABl. S. 79), welches zuletzt geändert wurde durch Gesetz vom 23. November 2024 (ABl. 138), die folgende Rechtsverordnung beschlossen:
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§ 1
Besetzung des Presbyteriums

Abweichend von § 10 der Wahlordnung können die beteiligten Presbyterien vor einer Fusion von Kirchengemeinden vereinbaren, dass bei der Wahl des Presbyteriums der aus der Fusion entstehenden Kirchengemeinde, die Zahl der in den Wahlbezirken zu wählenden Presbyterinnen und Presbyter unabhängig von der Zahl der Mitglieder des Wahlbezirkes ist.
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§ 2
Budgetierung

( 1 ) Abweichend von § 1 Abs. 2 der Haushalts – und Vermögensordnung, können die beteiligten Presbyterien vor einer Fusion von Kirchengemeinden vereinbaren, dass nach der Fusion im Haushalt der aus der Fusion entstandenen Kirchengemeinde für die früheren Kirchengemeinden jeweils ein Budget zur eigenständigen Bewirtschaftung vorgesehen wird.
( 2 ) Ebenso können die beteiligten Presbyterien vor der Fusion vereinbaren, wie die Budgets berechnet und bewirtschaftet werden.
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§ 3
Inkrafttreten

Diese Rechtsverordnung tritt am 1. Mai 2026 in Kraft.
Speyer, den 26. März 2026
- Kirchenregierung -
Dorothee Wüst
Kirchenpräsidentin

Bekanntmachungen

Nr. 44Kollekte für die Ökumene- und Auslandsarbeit 2026

Speyer, den 11.05.2026
Az.: 03-14-02-08 (5119)
Nach dem Kollektenplan für das Jahr 2026 (ABl. 2025, S. 144) ist in unserer Landeskirche am 2. Sonntag nach Trinitatis, den 14. Juni 2026 eine Kollekte für die Ökumene- und Auslandsarbeit zu erheben.
Kollektenzweck:
Internationale Partnerschafts- und Menschenrechtsarbeit.
Primärer Kollektenzweck: Akademische Qualifikation von Multiplikatoren zur Stärkung der theologischen Ausbildung in den Partnerkirchen.
Sekundärer Kollektenzweck: Unterstützung der Kaiserin-Auguste-Viktoria-Stiftung.
Vorlesetext:
Mit der Kollekte werden durch Stipendien Studienprogramme zur Qualifikation von Theolog:innen aus internationalen Partnerkirchen der EKD ermöglicht. Da ein Förderschwerpunkt auf Geistlichen liegt, die Widerspruch gegen autoritäre politische Regime in ihrer Heimat geäußert haben, ist hier die Stipendien- mit der Menschenrechtsarbeit vernetzt.
Erläuterungen:
Neben den Stipendien soll aus der Kollekte die Kaiserin-Auguste-Viktoria-Stiftung unterstützt werden. Die Stiftung baut auf dem Ölberg in Jerusalem ein Begegnungs- und Wissenschaftszentrum.
Fürbittengebet:
Himmlischer Vater, frei machender Gott, mit deiner starken Hand hast du dein Volk aus der Sklaverei in Ägypten geführt. Du hast die Apostel Paulus und Silas aus dem Gefängnis befreit. Auch heute vertrauen wir auf deine Macht, die zu befreien, die zu Unrecht verfolgt, bedroht oder in Gefangenschaft sind. Wir bitten dich: Zerbrich die Herrschaft der Unterdrücker und alle, die unter ihnen leiden, führe in die Freiheit.
Geistliches Wort:
So spricht der HERR: Ich habe dich erhört zur Zeit der Gnade und habe dir am Tage des Heils geholfen und habe dich bereitet und zum Bund für das Volk bestellt, dass du das Land aufrichtest und das verwüstete Erbe zuteilst, zu sagen den Gefangenen: Geht heraus!, und zu denen in der Finsternis: Kommt hervor! (Jes 49,8f.)
Abrechnung:
Bitte leiten Sie die Kollekte in der Woche nach der Erhebung an das Verwaltungsamt weiter. Die Verwaltungsämter werden gebeten, innerhalb von weiteren vier Wochen die Spendenergebnisse der einzelnen Kirchengemeinden der Landeskirche zu melden und die Gesamtüberweisung der Kollekte unter Angabe des Kollektendatums und der Kollektenbezeichnung an die Landeskirche zu veranlassen.

Nr. 45Aufruf Sammlung für die Woche der Diakonie 2026

Speyer, den 11.05.2026
Az.: 03-14-02-16
Das Diakonische Werk der Evangelischen Kirche der Pfalz ruft im Sommer/Herbst in der Pfalz und Saarpfalz zur Durchführung der Woche der Diakonie auf. Die Spenden sind für die diakonische Beratungsarbeit bestimmt.
Wir bitten Sie herzlich, sich mit Ihrer Gemeinde an der dazugehörigen Briefkastensammlung, mit einem Aufruf im Gemeindebrief oder einer Kollekte an der diesjährigen Woche der Diakonie zu beteiligen – Arbeitsvorlagen für die Gemeindearbeit finden Sie unter www.diakonie-pfalz.de.
Vorschlag zur Kanzelabkündigung:
Unser Leben ist voller Veränderungen. Jeder Tag hält neue Herausforderungen für uns bereit, an denen wir wachsen können. Aber manchmal sind sie so groß, dass wir daran zerbrechen. Wenn wir das Gefühl haben, unseren Alltag nicht mehr allein bewältigen zu können. Wenn wir nicht mehr wissen, wie es weitergehen soll. Wenn sich Angst, Hilflosigkeit, Verzweiflung und Einsamkeit im Leben breitmachen – dann hilft die Diakonie. Wir wenden uns nicht ab, sondern sind dort, wo man uns braucht. So sind die Sozial- und Lebensberatungsstellen in unseren Häusern der Diakonie oft erste Anlaufstellen für Menschen, die in eine persönliche Krise geraten. Hier finden sie fachliche und menschliche Unterstützung, damit ihr Leben lebenswert bleibt.
Mit Ihrer Spende helfen Sie uns, dieses flächendeckende Hilfsangebot in der Pfalz und Saarpfalz auch in Zukunft aufrechtzuerhalten. Jeder Euro zählt. Dafür danke ich Ihnen von ganzem Herzen.
Abrechnung:
Bitte leiten Sie das Sammlungsergebnis in der Woche nach der Erhebung an das Verwaltungsamt weiter. Die Verwaltungsämter werden gebeten, innerhalb von weiteren vier Wochen mit dem Diakonischen Werk Pfalz abzurechnen.

Stellenausschreibungen

Nr. 46Stellenausschreibungen im Bereich der Landeskirche

Ausgeschrieben wird
die Pfarrstelle Appeltal
zur Besetzung durch Gemeindewahl.
Die Pfarrstelle Appeltal mit den dazugehörigen Kirchengemeinden St. Alban (mit Gerbach), Gaugrehweiler, Münsterappel, Kalkofen, Winterborn und Niederhausen an der Appel im Kirchenbezirk an Alsenz und Lauter umfasst 1.351 Gemeindeglieder. Predigtstätten sind in St. Alban, Gaugrehweiler, Münsterappel, Kalkofen, Winterborn und Niederhausen an der Appel.
Zum Gebäudebestand der Kirchengemeinden gehören fünf Kirchen, ein Kirchensaal sowie ein großes, sehr schön renoviertes feudales Pfarrhaus mit moderner Pelletsheizung, separatem Kaminofen und einem Holzvorrat für die nächsten fünf Jahre sowie einem Südbalkon.
Es bestehen engagierte Presbyterien, die die Arbeit vor Ort selbstständig unterstützen sowie die Kirchengebäude warten und pflegen.
Die Kirchengemeinden sind dem Verwaltungsamt Otterbach angeschlossen und Mitglied der Ökumenischen Sozialstation Rockenhausen/Alsenz-Obermoschel/Winnweiler.
Wir bitten, Bewerbungen unter Verwendung des entsprechenden Bewerbungsbogens für Pfarrstellen bis spätestens 19. Juni 2026 beim Landeskirchenrat, Dezernat 4, einzureichen.
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Ausgeschrieben wird
die Pfarrstelle Maikammer
zur Besetzung durch die Kirchenregierung.
Die Kirchengemeinde Maikammer verfügt über ein überschaubares Gebäude-Ensemble aus Kirche (Platz für bis zu 230 Personen), Saal unter der Kirche und zwei angebaute Gruppenräume sowie Pfarrhaus, alles nah beieinander auf demselben Grundstück. Die Johannis-Kirche ist hell und hat sehr schöne Fenster, der Saal mit seinem offenen Sandsteingemäuer bietet eine besondere Atmosphäre. An das architektonisch reizvolle Pfarrhaus schließt sich ein großer Garten an, in dem auch schon Gottesdienste gefeiert wurden. Predigtstellen sind die Kirche bzw. in den Wintermonaten der Saal sowie einmal im Monat die katholische Kirche in Kirrweiler. Außer Kirrweiler gehören noch St. Martin und Diedesfeld zur Gemeinde. Alle Orte liegen nah beieinander, sind gut erreichbar und haben zusammen 1.986 Kirchenmitglieder. Es gibt eine intensive ökumenische Zusammenarbeit. Maikammer verfügt über eine hervorragende Infrastruktur.
Die Kirchengemeinde gehört der Kooperations-Zone Neustadt-Süd (Edenkoben, Hambach, Lachen-Speyerdorf, Maikammer) an, in der es eine gute und harmonische Zusammenarbeit gibt, was sich besonders in der Konfirmanden-Arbeit und gemeinsamen Taufgottesdiensten im Schwimmbad zeigt. Eine wichtige Rolle spielt auch die Kirchenmusik. Die Orgelrestaurierung vor wenigen Jahren wurde von mehreren Experten gelobt. Der Chor Johannissimo bereichert die Gemeinde bei Gottesdiensten und Konzerten. Außerdem entstanden in den letzten Jahren drei Initiativen, die zukunftsweisend sind und das kirchliche Leben öffnen: Ein ökumenisches Projekt, das einmal im Monat zu einem günstigen Mittagessen einlädt. Die Bunte VG Maikammer, die sich für Demokratie und Toleranz einsetzt. Der Jazz-Club Maikammer, der seine Konzerte im Gemeindesaal veranstaltet. Das Presbyterium legt Wert auf ein gutes Miteinander und würde sich auf eine Pfarrperson freuen, mit der zusammen es die Gemeinde in eine gute Zukunft führen kann. Diese ist nicht verschuldet, hat keinen Kindergarten, ist aber offen für Kinder und Jugendliche, von denen es durch mehrere Neubaugebiete nicht wenige gibt. Sie wird unterstützt durch ein engagiertes Team, bestehend aus einer Sekretärin, einem Kirchendiener, einem Prädikanten und einem Lektor.
Im Zusammenhang mit dem Zukunftsprozess der Landeskirche wird die Kirchengemeinde Maikammer voraussichtlich Teil des neuen „Weinstraßen-Dekanates“ sowie einer „Regio-Kirche“, die etwas größer als die derzeitige Kooperationszone sein wird.
Wir bitten, Bewerbungen unter Verwendung des entsprechenden Bewerbungsbogens für Pfarrstellen bis spätestens 19. Juni 2026 beim Landeskirchenrat, Dezernat 4, einzureichen.
Kontakt: Dekan Andreas Rummel, Tel.: 06321 / 398922
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Ausgeschrieben wird
die Pfarrstelle Morschheim
zur Besetzung durch Gemeindewahl.
Die Pfarrstelle Morschheim im Kirchenbezirk Donnersberg mit der zugehörigen Kirchengemeinde Mauchenheim, umfasst 1417 Gemeindemitglieder.
Predigtstätten sind die Mauritiuskirche Morschheim, die Remigiuskirche Mauchenheim sowie die Kirchen in Orbis und Oberwiesen.
Die Kirchengemeinde Morschheim liegt in der idyllischen Nordpfalz, Mauchenheim hingegen im naheliegenden durch den Weinbau geprägten Rheinhessen.
Die Kirchengemeinden zeichnen sich aus durch eine Vielzahl an besonderen Gottesdiensten sowie Aktivitäten außerhalb der Kirchengebäude, wie Live-Musik-Auftritte, jährliche Krippenspiele mit Kindern im Grundschulalter, monatliche Bibelstunden, monatliche Seniorenkreise, gemeinsames Frühstück in unregelmäßigen Abständen mit Vortrag zu sozialen Themen, Kindergottesdienst, Kinderkino, Gottesdienst zum Weltgebetstag, etc.
Schön wäre es, wenn die Pfarrperson die traditionell bestehenden Aktivitäten beibehalten würde und offen ist für neue Initiativen.
Mit ihr zusammen möchten wir zeigen, dass Kirche auch heute noch begeistern und Menschen jeden Alters ansprechen kann.
Die Arbeit mit Kindern, Jugendlichen, Familien und SeniorInnen liegt Ihnen am Herzen. Seelsorge in den verschiedensten Lebenslagen, ein offener Umgang mit Menschen und die Zusammenarbeit mit Vereinen, Gruppen und Institutionen im Ort sind ebenso wichtig, wie Teamfähigkeit, Kommunikation auf Augenhöhe und ein wertschätzendes Miteinander mit Haupt- und Ehrenamtlichen.
Die Pfarrstelle in Morschheim ist ein aus dem Jahre 1725 barockes Pfarrhaus mit großem Hof und außerhalb des ummauerten Geländes befindet sich ein natürlich gehaltener Garten. Dieser grenzt an den Bürgergarten, zum Teil angelegt im Stil eines herkömmlichen Bauerngartens, der Rest des Geländes dient als Spielplatz.
Das Pfarrhaus ist ein Schmuckstück im Fachwerkstil, eines der besterhaltenen Ensembles im Donnersbergkreis.
Ein Gemeindehaus namens „Haus Sion“ befindet sich in Mauchenheim, in unmittelbarer Nachbarschaft zur örtlichen Kirche. Dort werden die Sitzungen des Presbyteriums und einige der o.g. Aktivitäten durchgeführt.
Die Kirchengemeinden grenzen an den Selz-Radweg, ein 65 km langer Radweg von der Quelle in Orbis bis nach Ingelheim am Rhein.
In unmittelbarer Nähe befindet sich der Kneipp-Napoleon-Wanderweg, mehrere beschilderte Geschichtswege sowie der kurz vor der Inbetriebnahme stehende „Hiwweltour Vorholz".
Die kirchliche Arbeit wird durch ein engagiertes Presbyterium, einen Lektor und eine Standardassistenz im Dekanat Donnersberg in Kirchheimbolanden unterstützt.
Die Kirchengemeinden haben eine gute Anbindung an die Autobahnen A 63 (Mainz-Kaiserslautern) und A 61 (Koblenz-Ludwigshafen) und damit sind die überregionalen Zentren wie Kaiserslautern, Mainz, Mannheim und Frankfurt gut erreichbar. Einkaufsmöglichkeiten, medizinische Versorgung und alle Schulformen befinden sich in nächster Nähe, der Morschheimer Kindergarten ist fußläufig zu erreichen. In Morschheim bietet der Dorfladen ein Einkaufen in unmittelbarer Nähe zum Pfarrhaus.
Schnelles Internet ist gegeben!
Weitere Informationen unter:
Wir bitten, Bewerbungen unter Verwendung des entsprechenden Bewerbungsbogens für Pfarrstellen bis spätestens 19. Juni 2026 beim Landeskirchenrat, Dezernat 4, einzureichen.
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Ausgeschrieben wird
die Pfarrstelle Obermoschel
zur Besetzung durch die Kirchenregierung.
Die Pfarrstelle Obermoschel mit den zugehörigen Kirchengemeinden Obermoschel und Hallgarten umfasst 962 Gemeindeglieder mit drei Predigtstätten. Die Pfarrei gehört der Kooperationszone Obermoschel im Kirchenbezirk Donnersberg an.
Die Kirchengemeinden unterhalten als Gebäudebestand drei Kirchen, zwei Gemeindehäuser und ein Pfarrhaus. Die Gebäude befinden sich in einem guten baulichen Zustand, zum geräumigen Pfarrhaus gehört ein großer Garten und ein Nebengebäude. Das attraktive Obermoscheler Gemeindehaus ist wegen seiner räumlichen Gegebenheiten sehr gut für zentrale Veranstaltungen geeignet.
Die Arbeit in den beiden Presbyterien gestaltet sich offen und vertrauensvoll.
Erfreulicherweise verfügen wir in unserer kleinen Pfarrei über zwei Chöre mit einer guten Altersstruktur und kompetenter Chorleitung. Sie tragen zur musikalischen Bereicherung unserer Gottesdienste an den Festtagen bei und veranstalten gelegentlich eigene Konzerte. Viele ihrer Mitglieder engagieren sich auch in anderen Bereichen des Gemeindelebens.
Einmal im Monat veranstalten wir im Gemeindehaus Obermoschel ein Kirchencafe, das von zwei engagierten Presbyterinnen in Zusammenarbeit mit dem gemeindepädagogischen Dienst unseres Kirchenbezirks organisiert und thematisch gestaltet wird.
Die Konfirmandenarbeit in unserer Kooperationszone findet einmal monatlich zentral im Obermoscheler Gemeindehaus statt. Neben den Kirchengemeinden unserer Kooperationszone beteiligt sich auch unsere Jugendzentrale an der Konfirmandenarbeit. In den Räumen unseres Gemeindehauses ist ebenfalls das Jugendcafe „McChurch“ untergebracht.
Seit dem vergangenen Jahr bieten wir in unserem Gemeindehaus ein Seniorenturnen an.
Bei der Verwaltungsarbeit im Pfarramt gibt es Entlastung durch eine Standardassistenz, die für unsere Kooperationszone zentral in Obermoschel angesiedelt ist.
Das Verhältnis zur katholischen Gemeinde vor Ort ist ausgezeichnet, regelmäßig finden in unseren Gemeinden ökumenische Gottesdienste statt.
Unsere Gemeinden liegen in einer landschaftlich reizvollen Region mit einer guten Verkehrsanbindung. In Obermoschel gibt es sowohl eine Kindertagesstätte als auch eine Grundschule. Weiterführende Schulen in Meisenheim, Rockenhausen und Bad Kreuznach sind gut erreichbar. In Obermoschel gibt es eine gute ärztliche Versorgung (zwei Hausarztpraxen, eine physio- und zwei psychotherapeutische Praxen). Die Vereine in unseren Gemeinden bieten ein reichhaltiges Freizeitangebot.
Die Kirchengemeinden wünschen sich eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Presbyterien. Die Pfarrperson sollte Freude daran haben, die Angebote vor Ort fortzuführen, auszubauen und neue Akzente zu setzen.
Wir bitten, Bewerbungen unter Verwendung des entsprechenden Bewerbungsbogens für Pfarrstellen bis spätestens 19. Juni 2026 beim Landeskirchenrat, Dezernat 4, einzureichen.
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Die Evangelische Kirche der Pfalz sucht für den Gemeindepädagogischen Dienst (GPD) Germersheim zum nächstmöglichen Zeitpunkt
eine Gemeindediakonin / einen Gemeindediakon (m/w/d)
(Vollzeit, eine Besetzung ist auch in Teilzeit möglich)
für die diakonische Arbeit im Sozialraum.
Über uns:
Wer Evangelium sagt, muss Diakonie leben. Gerade in unserer Zeit. Wir möchten, dass evangelische Kirche im Sozialraum noch sichtbarer wird und dass Menschen in verschiedenen Lebenslagen professionell und zugewandt begleitet werden. Wir sehen zukünftig ein Netzwerk von ehrenamtlichen und hauptamtlichen Menschen, das auch durch Sie geknüpft, erweitert und begleitet wird. Ihr Ausgangspunkt ist dabei die attraktive Kleinstadt Germersheim in der Metropolregion Rhein-Neckar.
Die folgenden Aufgabenschwerpunkte können je nach Kompetenz und Begabung unterschiedlich gewichtet werden.
Ihre Aufgabenschwerpunkte:
  • Quartiersarbeit & Vernetzung: Aufbau und Pflege von Netzwerken im Sozialraum (z.B. Kommunen, Beratungsstellen, Initiativen).
  • Projektmanagement: Koordination und Weiterentwicklung diakonischer Angebote wie z.B. Sozial- und Lebensberatung, Mittagstisch.
  • Seelsorge & Begleitung: Niedrigschwellige Beratung und Begleitung von Menschen in Krisensituationen sowie seelsorgerliche Gesprächsführung.
  • Generationenübergreifende Arbeit: Gewinnung, Schulung und Begleitung von Ehrenamtlichen für soziale Aufgaben in der Gemeinde.
  • Liturgische Mitwirkung: Gestaltung von (diakonischen) Gottesdiensten und Andachten.
Ihr Profil:
  • Qualifikation: Bewerben können sich (Fach-)hochschulabsolventinnen und –absolventen der Religions- bzw. Sozialpädagogik oder Absolventinnen und Absolventen mit vergleichbarer Qualifikation in Pädagogik, Geistes- oder Gesellschaftswissenschaften. Sollte keine religionspädagogische Kompetenz nachgewiesen werden, wird die Bereitschaft zur Nachqualifizierung erwartet.
  • Kompetenz: Hohe Sozialkompetenz und die Fähigkeit zur selbstständigen, konzeptionellen Arbeit.
  • Mobilität: Führerschein Klasse B und idealerweise die Bereitschaft zur Nutzung des eigenen PKW für Dienstfahrten.
Wir bieten Ihnen:
  • Vergütung: Dem Arbeitsverhältnis liegen die Vorschriften des TVöD-VKA zu Grunde, die Vergütung richtet sich nach dem Tarif für den Sozial- und Erziehungsdienst (bis zu Entgeltgruppe S 11 b).
  • Zusatzleistungen: Betriebliche Altersvorsorge (EZVK), Jahressonderzahlung, Leistungsentgelt, Mitfinanzierung Deutschlandticket sowie Fortbildungsmöglichkeiten.
  • Arbeitsumfeld: Mitarbeit in einem motivierten Team des Gemeindepädagogischen Dienstes sowie Unterstützung und Begleitung durch Haupt- und Ehrenamtliche in den Regionen.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen bis zum 19. Juni 2026 an die
Evangelische Kirche der Pfalz
Landeskirchenrat, Dezernat 4
Domplatz 5, 67346 Speyer
dezernat.4@evkirchepfalz.de
Kontakt: Dekan Dr. Michael Diener, Tel.: 0151 12757834, E-Mail: michael.diener@evkirchepfalz.de
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Die Evangelische Kirche der Pfalz sucht für den Kirchenbezirk Neustadt zum nächstmöglichen Zeitpunkt
eine Gemeindediakonin / einen Gemeindediakon (m/w/d)
(Teilzeit 50 v.H.)
Über uns:
Willkommen im Mittelpunkt der Deutschen Weinstraße in der schönen Pfalz, wo unsere Martin-Luther-Kirchengemeinde ein Zuhause für 4.500 Gemeindemitglieder ist. Wir suchen für unsere vielfältige Gemeindearbeit eine / einen engagierte/n Gemeindediakonin / Gemeindediakon (w/m/d), die/der unsere Gemeinschaft mit Elan und Kreativität bereichert.
Was uns herausfordert:
Die Landeskirche befindet sich in einem umfassenden Veränderungsprozess. Im Zuge der Neuordnung der Dekanate und dem zukünftigen Personalmangel werden sogenannte Regio-Kirchen entstehen. Innerhalb dieser Regionen werden Teams von Haupt- und Ehrenamtlichen arbeiten. Alle kirchlichen Berufsgruppen werden gemeinsam diese größeren Einheiten bespielen. So dass sich die Zuordnung zu einer konkreten Kirchengemeinde in den kommenden Jahren hin zu einem Regio-Team verändern wird.
Auch in unserer Kooperationszone (Stiftskirche, Haardt, Gimmeldingen-Mußbach, Martin-Luther-Kirche) bewegt und erneuert sich einiges. Die Kinder- und Jugendarbeit kann von diesen Veränderungen profitieren. Wir wünschen uns eine teamfähige, strukturiert arbeitende Person, die unser Team (Pfarrer, Pfarrerin, Gemeindediakonin in Teilzeit, 50 v. H.) mit ihren ganz eigenen Gaben und Ideen ergänzt und mit uns gemeinsam Schritte in die Zukunft wagt.
Das sind die Aufgaben:
  • Weiterführung der Kinder- und Jugendarbeit (Ferienspiele, Anträge/Abrechnungen),
  • Mitwirkung bei der Präparanden- und Konfirmandenarbeit (Freizeiten, Praktika),
  • Begleitung und Schulung von ehrenamtlichen Mitarbeitenden bzw. BuFDi`s,
  • Mitgestaltung von unterschiedlichen Gottesdienstformaten,
  • Mitarbeit bei vielfältigen Gemeindeveranstaltungen,
  • Mitwirkung im Stadtteil- und Hauptamtlichen-Team.
Das wünschen wir uns:
Die Tätigkeit erfordert Eigeninitiative, Eigenverantwortung, selbstständiges Arbeiten, Organisationstalent und vor allem Freude an der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Didaktisch-methodische Fähigkeiten, religionspädagogische Kompetenz, konzeptionelles Denken und Leitungskompetenzen in der Arbeit mit ehrenamtlichen Mitarbeitenden sowie die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit den unterschiedlichen Personengruppen der Einsatzorte werden vorausgesetzt.
Ebenso setzt die Stelle eine positive Einstellung zur flexiblen Arbeitszeit (Abend- und Wochenendtermine) und Offenheit für vielfältige pädagogische Arbeitsfelder voraus.
Bewerben können sich (Fach-)hochschulabsolventinnen und –absolventen der Religions- bzw. Sozialpädagogik oder Absolventinnen und Absolventen mit vergleichbarer Qualifikation in Pädagogik, Geistes- oder Gesellschaftswissenschaften. Sollte keine religionspädagogische Kompetenz nachgewiesen werden, wird die Bereitschaft zur Nachqualifizierung erwartet.
Das bieten wir:
  • Dem Arbeitsverhältnis liegen die Vorschriften des TVöD-VKA zu Grunde, die Vergütung richtet sich nach dem Tarif für den Sozial- und Erziehungsdienst (bis zu Entgeltgruppe S 11 b),
  • Zusatzleistungen wie die Betriebliche Altersvorsorge (EZVK), Jahressonderzahlung, Leistungsentgelt, Mitfinanzierung des Deutschlandticket,
  • ein unbefristetes und sicheres Arbeitsverhältnis,
  • Möglichkeiten zur Fort- und Weiterbildung,
  • ein familienfreundliches Arbeitsumfeld mit flexibler Arbeitszeitgestaltung und angenehmer Arbeitsatmosphäre,
  • eine bestehende Struktur, in deren Rahmen es dennoch zahlreiche Möglichkeiten gibt, eigene Begabungen und Ideen einzubringen.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen bis zum 19. Juni 2026 an die
Evangelische Kirche der Pfalz
Landeskirchenrat, Dezernat 4
Domplatz 5, 67346 Speyer
dezernat.4@evkirchepfalz.de
Für eine unkomplizierte erste Kontaktaufnahme steht Pfarrer Frank Schuster gerne zur Verfügung: E-Mail: pfarramt.mlk-neustadt.1@evkirchepfalz.de oder telefonisch unter 06321-15147.
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Die Evangelische Kirche der Pfalz sucht für das Prot. Stadtjugendpfarramt Ludwigshafen zum nächstmöglichen Zeitpunkt
eine Jugendreferentin / einen Jugendreferenten (m/w/d)
(Vollzeit, befristet als Elternzeitvertretung bis voraussichtlich 30.09.2027)
Im Stadtjugendpfarramt arbeitet ein multiprofessionelles Team aus theologischen und pädagogischen Kräften mit dem Jugendverband der Evangelischen Jugend Ludwigshafen (EJL) und dem Gemeindepädagogischen Dienst (GPD) zusammen. Die Arbeit ist eng verknüpft mit der Prot. Jugendkirche – der einzigen auf dem Gebiet der pfälzischen Landeskirche. Die Stelle bietet somit eine einmalige Möglichkeit, die vielfältige Arbeit als Jugendreferentin bzw. Jugendreferent kennenzulernen.
Die Tätigkeit beinhaltet folgende Aufgabenbereiche:
  • Gewinnung, Schulung, Beratung und Begleitung von ehrenamtlichen Mitarbeitenden in den Kirchengemeinden, den Kooperationsregionen und im Kirchenbezirk (Juleica-Schulung),
  • Planung und Bewerbung von Freizeitmaßnahmen und Ferienprogrammen, Gewinnung und Begleitung von ehrenamtlichen Freizeitmitarbeitenden,
  • Beratung und Unterstützung von Kirchengemeinden und Kooperationsregionen in der Planung und Durchführung von Jugendarbeit,
  • Zusammenarbeit mit den Haupt- und Ehrenamtlichen des Kirchenbezirks, insbesondere im Team des Stadtjugendpfarramts und im Gemeindepädagogischen Dienst (GPD),
  • Begleitung vom und Zusammenarbeit mit dem Geschäftsführenden Ausschuss (GA) der Evangelischen Jugend Ludwigshafen (EJL) und anderen Gremien,
  • Weiterentwicklung des Konzepts der Jugendkirche,
  • Mitgestaltung und Durchführung der Arbeit mit Konfirmandinnen und Konfirmanden in der Kooperationsregion Ludwigshafen-Mitte sowie Gestaltung des Übergangs in die Jugendarbeit,
  • Mitarbeit in kirchenbezirklichen, landeskirchlichen und außerkirchlichen Gremien, Ausschüssen und Arbeitskreisen.
Die Tätigkeit erfordert Eigeninitiative, Eigenverantwortung und selbstständiges Arbeiten. Didaktisch-methodische Fähigkeiten, religionspädagogische Kompetenz, konzeptionelles Denken und Kompetenzen in der Arbeit mit ehrenamtlichen Mitarbeitenden werden vorausgesetzt. Es wird die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit der Kollegin vor Ort, weiteren Jugendzentralstellen und dem Landesjugendpfarramt erwartet. Die Stelle setzt eine positive Einstellung zur flexiblen Arbeitszeit (Abend- und Wochenendtermine) und Offenheit für vielfältige pädagogische Arbeitsfelder voraus.
Bewerben können sich (Fach-)hochschulabsolventinnen und –absolventen der Religions- bzw. Sozialpädagogik oder Absolventinnen und Absolventen mit vergleichbarer Qualifikation in Pädagogik, Geistes- oder Gesellschaftswissenschaften. Sollte keine religionspädagogische Kompetenz nachgewiesen werden, wird die Bereitschaft zur Nachqualifizierung erwartet.
Dem Arbeitsverhältnis liegen die Vorschriften des TVöD-VKA zu Grunde, die Vergütung richtet sich nach dem Tarif für den Sozial- und Erziehungsdienst (bis zu Entgeltgruppe S 11 b).
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen bis zum 19. Juni 2026 an die
Evangelische Kirche der Pfalz
Landeskirchenrat, Dezernat 4
Domplatz 5, 67346 Speyer
dezernat.4@evkirchepfalz.de
Kontakt: Landesjugendpfarrer Florian Geith, Tel. 0631/3642-027, Dekan Dr. Paul Metzger, Tel.: 0621 5205824, Stadtjugendpfarrer Florian Grieb, Tel.: 0621 6582070
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Die Evangelische Kirche der Pfalz sucht für den Kirchenbezirk Landau zum nächstmöglichen Zeitpunkt
eine Jugendreferentin / einen Jugendreferenten (m/w/d)
(Vollzeit)
Der Dienst umfasst 50% Kinder- und Jugendarbeit im Gemeindepädagogischen Dienst (GPD) und 50% in der Jugendzentrale Landau.
Die Tätigkeit beinhaltet folgende Aufgabenbereiche:
  • Beratung und Unterstützung von Kirchengemeinden und Regionen in der Planung und Durchführung von Kinder- und Jugendarbeit mit dem Schwerpunkt der Übergänge und Anschlüsse von der Konfirmanden- zur Jugendarbeit,
  • Gewinnung, Schulung, Beratung und Begleitung von ehrenamtlichen Mitarbeitenden in den Kirchengemeinden und im Kirchenbezirk sowie Aufbau von Strukturen der Jugend(verbands)arbeit auf Kirchenbezirksebene,
  • Zusammenarbeit mit den Haupt- und Ehrenamtlichen des Kirchenbezirks, insbesondere mit der Kollegin in der Jugendzentrale und den Mitarbeitenden im Gemeindepädagogischen Dienst,
  • Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit Schulen,
  • Durchführung und Begleitung von regionalen Maßnahmen und Projekten in der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen in folgenden Handlungsfeldern: Freizeitenarbeit, Konfirmandinnen- und Konfirmandenarbeit, Jugendkulturarbeit, Schulbezogene Jugendarbeit, Projektarbeit, Jugendgottesdienste.
Die Tätigkeit erfordert Eigeninitiative, Eigenverantwortung und selbstständiges Arbeiten. Didaktisch-methodische Fähigkeiten, religionspädagogische Kompetenz, konzeptionelles Denken und Kompetenzen in der Arbeit mit ehrenamtlichen Mitarbeitenden werden vorausgesetzt. Es wird die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit der Kollegin vor Ort, weiteren Jugendzentralstellen und dem Landesjugendpfarramt erwartet. Die Stelle setzt eine positive Einstellung zur flexiblen Arbeitszeit (Abend- und Wochenendtermine) und Offenheit für vielfältige pädagogische Arbeitsfelder voraus.
Bewerben können sich (Fach-)hochschulabsolventinnen und –absolventen der Religions- bzw. Sozialpädagogik oder Absolventinnen und Absolventen mit vergleichbarer Qualifikation in Pädagogik, Geistes- oder Gesellschaftswissenschaften. Sollte keine religionspädagogische Kompetenz nachgewiesen werden, wird die Bereitschaft zur Nachqualifizierung erwartet.
Dem Arbeitsverhältnis liegen die Vorschriften des TVöD-VKA zu Grunde, die Vergütung richtet sich nach dem Tarif für den Sozial- und Erziehungsdienst (bis zu Entgeltgruppe S 11 b).
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen bis zum 19. Juni 2026 an die
Evangelische Kirche der Pfalz
Landeskirchenrat, Dezernat 4
Domplatz 5, 67346 Speyer
dezernat.4@evkirchepfalz.de
Kontakt: Landesjugendpfarrer Florian Geith, Tel. 0631/3642-027, Dekan Volker Janke, 06341/9222-92
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Die Evangelische Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche) sucht für den prot. Kirchenbezirk Germersheim zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine engagierte Persönlichkeit als
Assistenz der Geschäftsführung (m/w/d) für unsere Kirchengemeinden
(in Vollzeit oder Teilzeit, befristet bis Ende 2030, eine unbefristete Weiterbeschäftigung wird angestrebt)
Sie sind ein Organisationstalent, das gerne anpackt? Sie haben keine Angst vor Zahlen, behalten bei Bauprojekten den Überblick und schätzen den Umgang mit Menschen? Dann unterstützen Sie unsere Kirchengemeinden im Kirchenbezirk Germersheim dabei, ihre täglichen Herausforderungen professionell zu meistern. Im Rahmen eines Pilotprojektes entlasten wir Haupt- und Ehrenamtliche von Verwaltungsaufgaben und führen diese professionell in Ihren Händen zusammen. Gemeinsam legen wir den Umfang Ihrer Tätigkeiten in den einzelnen Aufgabenfeldern fest und evaluieren laufend Ihre Erfahrungen.
Sie beginnen Ihre Tätigkeit im Bereich der neu gegründeten Prot. Segensgemeinde zwischen Rhein und Reben, einem Zusammenschluss von 6 vorher selbständigen Kirchengemeinden im Norden des Kirchenbezirks Germersheim mit rund 9.000 Gemeindegliedern. Je nach Stellenumfang und Evaluation weiten wir Ihre Tätigkeit auf weitere Kirchengemeinden im Kirchenbezirk aus.
Ihre Aufgaben:
  • Praktisches Management: Sie sind die „Feuerwehr“ für unsere Gebäude – von der kleinen Reparatur bis zur großen Renovierung oder Immobilienstrategie.
  • Zahlen im Griff: Sie unterstützen die Presbyterien und Ortskirchenräte bei der Aufstellung von Haushaltsplänen oder Budgets und behalten die Finanzen im Blick.
  • Personalverantwortung: Sie begleiten den Abschluss von Verträgen, führen Gespräche mit unseren Mitarbeitenden und sind Ansprechpartner*in in allen Personalfragen.
  • Beratung: Sie unterstützen mit Ihrer Arbeit den Dekan, die geschäftsführenden Pfarrpersonen, sowie die Leitung des Verwaltungsamtes.
Ihr Profil:
  • Sie sind im Bereich Verwaltung (z.B. Verwaltungsfachwirt/in), Immobilienmanagement, Betriebswirtschaft ausgebildet oder verbinden einen qualifizierten Abschluss (Bachelor) mit Erfahrung in den oben genannten Tätigkeitsfeldern.
  • Sie verfügen über eine ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit, eine hohe soziale Kompetenz und Durchsetzungsvermögen.
  • Sie besitzen die Fahrerlaubnis Klasse B und sind zu Abendterminen sowie zu Fahrten innerhalb des Kirchenbezirks bereit.
Was wir bieten:
  • Vergütung nach TVöD (je nach Voraussetzungen bis Entgeltgruppe 9), inklusive der üblichen Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes (z.B. Zusatzversorgung).
  • eine abwechslungsreiche Tätigkeit, bei der Sie eigenverantwortlich arbeiten und die Kirche von morgen mitgestalten können.
  • motivierte Haupt -und Ehrenamtliche, die sich auf die Zusammenarbeit mit Ihnen freuen.
Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, so senden Sie Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen bis spätestens 19. Juni 2026 bitte an die Evangelische Kirche der Pfalz, Landeskirchenrat, Dezernat 4, per mail (dezernat.4@evkirchepfalz.de)
Für Rückfragen steht Ihnen Dekan Dr. Michael Diener (michael.diener@evkirchepfalz.de oder Tel. 0151-12757834) gerne zur Verfügung.

Dienstnachrichten

Nr. 47Verwaltungen

Übertragen wurde die nebenamtliche Verwaltung der
Pfarrstelle Otterbach-Erfenach Pfarrer Dr. theol. Friedhelm Meier, Weilerbach, mit Wirkung vom 1. April 2026.

Nr. 48Verleihungen

Verliehen wurde die
Pfarrstelle Freinsheim Pfarrer Matthias Schröder, Vinningen, mit Wirkung zum 15. August 2026,
Pfarrstelle Ludwigshafen-Friesenheim 1 Pfarrer Carsten Schulze, Essingen, mit Wirkung vom 1. Mai 2026.

Nr. 49Ruhestand

In den Ruhestand tritt
Pfarrerin Charlotte Armborst, Kaiserslautern, mit Ablauf des 31. Juli 2026,
Pfarrerin Liane Backhaus, Limburgerhof, mit Ablauf des 31. Juli 2026,
Pfarrer Thomas Backhaus, Kaiserslautern, mit Ablauf des 31. Juli 2026,
Pfarrerin Ulrike Hofäcker, Kaiserslautern, mit Ablauf des 31. Juli 2026,
Pfarrer Armin Schöps, Haßloch, mit Ablauf des 31. Juli 2026.
Der Ruhestandeintritt wird hinausgeschoben von
Pfarrer Andreas Kohlstruck, Ludwigshafen, bis zum Ablauf des 30. November 2026.

Mitteilungen

Nr. 50Gesamtausschuss der Mitarbeitendenvertretungen in der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche)

Speyer, 5. Mai 2026
Nach § 6 Abs. 5 des Mitarbeitendenvertretungsgesetzes Pfalz in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Mai 2025 (ABl. S. 64) wird folgendes Mitglied des Gesamtausschusses zur Wahrnehmung der Aufgaben des Gesamtausschusses von Ihrer übrigen dienstlichen Tätigkeit jeweils mit der Hälfte der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit Vollbeschäftigter freigestellt:
Frau Cathrine Bach.
Die Freistellung von Frau Caroline Dick wird mit Wirkung vom 14. April 2026 beendet.
Herausgegeben vom Landeskirchenrat der Evangelischen Kirche der Pfalz,
Domplatz 5, 67346 Speyer, Bezug des Amtsblattes durch den Landeskirchenrat
Bezugspreis jährlich 20,-- €
wbv Kommunikation: Kirchenverwaltung LAW|PUBLISHER