.
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 1
Artikel 2
Rundschreiben des Ministeriums der Finanzen
vom 5. Dezember 2024
-GZ: Z B 1 - P 1532/00034/011/002-
Nr. 1Speyer, den 13. Februar 2026
Gesetze und Verordnungen
Nr. 1Beschluss zur Änderung der Satzung des Zweckverbands „Protestantischer Kindertagesstättenverband Neustadt an der Weinstraße“
Vom 16. Dezember 2025
Auf Grund des § 16 Satz 1 der Verbandssatzung in Verbindung mit § 4 Absatz 2 Satz 1 des Verbandsgesetzes vom 26. Mai 2018 (ABl. S. 76) hat die Verbandsversammlung des Protestantischen Kindertagesstättenverbands Neustadt an der Weinstraße auf ihrer Sitzung am 10. Dezember 2025 mit der hiernach erforderlichen Mehrheit der satzungsmäßigen Stimmen folgenden Beschluss gefasst:
####Artikel 1
Änderung der Verbandssatzung
§ 10 Absatz 1 Buchstabe c der Anlage zu § 1 des Beschlusses über die Errichtung des Zweckverbands „Protestantischer Kindertagesstättenverband Neustadt an der Weinstraße“ vom 15. Dezember 2022 (ABl. S. 153), die zuletzt durch Artikel 1 des Beschlusses vom 10. Dezember 2024 (ABl. S. 268) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst:
„c) die Errichtung und Schließung von Einrichtungen im Einvernehmen mit der Kirchengemeinde, in deren Bereich die Einrichtung gelegen ist,“
#Artikel 2
Inkrafttreten
Dieser Beschluss tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2026 in Kraft.
–––––––––––––––
Die vorstehende Satzungsänderung wird hiermit genehmigt.
Speyer, den 16. Dezember 2025 |
- Landeskirchenrat - |
Dorothee Wüst |
Kirchenpräsidentin |
Nr. 2Verordnung zur Änderung der Verwaltungsamtsverordnung
Vom 13. Januar 2026
Der Landeskirchenrat verordnet aufgrund des § 4 Absatz 4 des Verwaltungsamtsgesetzes vom 9. Juni 2006 (ABl. S. 118), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. November 2025 (ABl. S. 160) geändert worden ist:
####Artikel 1
Änderung der Verwaltungsamtsverordnung
Die Verwaltungsamtsverordnung vom 9. Januar 2018 (ABl. S. 33), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 4. Februar 2025 (ABl. S. 30) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
An § 2 Absatz 2 wird folgender neuer Satz 2 angefügt:
„Werden in § 1 genannte Aufgaben für alle oder einzelne Verwaltungsämter durch Beschäftigte der Landeskirche erledigt, wird die Zuweisung an die betroffenen Verwaltungsämter um die Personalkosten in Höhe des Beschäftigungsumfangs einer Vollzeitkraft gekürzt, die sich für die jeweilige Aufgabenerledigung aus den Vorschriften dieser Verordnung ergeben.“
#Artikel 2
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.
–––––––––––––––
Speyer, den 13. Januar 2026 |
- Landeskirchenrat - |
Dorothee Wüst |
Kirchenpräsidentin |
Bekanntmachungen
Nr. 3Kollekte für die Kirchentagsarbeit
Speyer, den 30.01.2026
Az.: 03-14-02-03 (5132)
Az.: 03-14-02-03 (5132)
Nach dem Kollektenplan für das Jahr 2026 (ABl. 2025, S. 144) ist in unserer Landeskirche am Sonntag Estomihi, dem 15. Februar 2026 eine Kollekte für die Kirchentagsarbeit zu erheben.
Vorschlag zur Kanzelabkündigung:
„Du bist kostbar“, unter dieser Losung lädt der Deutsche Evangelische Kirchentag 2027 vom 5. bis 9. Mai in Düsseldorf ein. Diese Worte erinnern uns daran, wie sehr Gott jeden Menschen liebt und wertschätzt – jede und jeden Einzelnen als kostbar und einmalig.
Auch die vielen Ehrenamtlichen, die den Kirchentag möglich machen, leben diese Botschaft. Sie schenken Zeit, Kraft und Herzblut, damit Begegnung, Glaube und Gemeinschaft spürbar werden. Damit sie ihre Aufgabe gut erfüllen können, brauchen sie selbst Unterstützung – Unterkunft, Verpflegung, Begleitung und Stärkung.
Ihre heutige Kollekte hilft, genau das zu ermöglichen.
Jede Gabe schenkt Kraft, Gemeinschaft und Dankbarkeit – und trägt dazu bei, dass der Kirchentag 2027 ein lebendiger Ort des Glaubens und der Hoffnung werden kann.
Danke für Ihre Unterstützung!
Weitere Informationen erhalten Sie gerne unter:
Deutscher Evangelischer Kirchentag
Frau Elm-Kremer
Postfach 1555
36005 Fulda
Tel.: 0661/96648261, E-Mail: a.kremer@kirchentag.de, Internet: www.kirchentag.de
Deutscher Evangelischer Kirchentag
Frau Elm-Kremer
Postfach 1555
36005 Fulda
Tel.: 0661/96648261, E-Mail: a.kremer@kirchentag.de, Internet: www.kirchentag.de
Abrechnung:
Bitte leiten Sie die Kollekte in der Woche nach der Erhebung an das Verwaltungsamt weiter. Die Verwaltungsämter werden gebeten, innerhalb von weiteren vier Wochen die Spendenergebnisse der einzelnen Kirchengemeinden online im Portal der Landeskirche zu melden und die Gesamtüberweisung der Kollekte unter Angabe des Kollektendatums und der Kollektenbezeichnung an die Landeskirche zu veranlassen.
Nr. 4Kollekte für die Flüchtlings- und Menschenrechtsarbeit
Speyer, den 30.01.2026
Az.: 03-14-02-04 (5133)
Az.: 03-14-02-04 (5133)
Nach dem Kollektenplan für das Jahr 2026 (ABl. 2025, S. 144) ist am Sonntag Okuli, 8. März 2026, die Kollekte für die Flüchtlings- und Menschenrechtsarbeit zu erheben.
Diese Kollekte ist je hälftig für unsere Partnerkirche in Papua und den Rechtshilfefonds der Landeskirche und des Diakonischen Werks Pfalz zur Rechtsberatung von Flüchtlingen bestimmt.
Vorschlag zur Kanzelabkündigung:
Partnerkirche in Papua
Die Kollekte am Sonntag Okuli ist für die Flüchtlings- und Menschenrechtsarbeit unserer Partnerkirche in Papua bestimmt.
Pengungsi ist drei Jahre alt. Sein Name bedeutet „Flüchtling“. Pengungsi trägt diesen Namen, weil er auf der Flucht geboren wurde. Seine Mutter Ema war im sechsten Monat schwanger, als im Herbst 2022 ihre Welt zusammenbrach. In der Nähe ihres Heimatortes, im Distrikt Nduga, wurde ein Militärposten errichtet. Bei einem Überfall bewaffneter Rebellen wurden drei Soldaten getötet. Bei der anschließenden Vergeltungsaktion des Militärs wurde die Bevölkerung der Dörfer in der Umgebung Opfer von Gewalt und Vertreibung. Ema versteckte sich zunächst drei Monate im Wald und in Höhlen; in der Hoffnung wieder in ihr Dorf zurückkehren zu können. Doch als die Geburt ihres Sohnes näher rückte, entschied sie sich, sich bis zur Stadt Wamena durchzuschlagen. Mehr als 80 Kilometer von ihrem Heimatdorf entfernt. Wenige Tage nach ihrer Ankunft im Umland Wamenas kam ihr Sohn Pengungsi zur Welt.
Das Schicksal von Ema und Pengungsi ist kein Einzelfall. Die Evangelische Kirche im Lande Papua (GKI-TP) rechnet mit mehreren tausend Binnenvertriebenen in ganz Papua. Nicht nur im Hochland bei Wamena, auch im Westen der Insel bei Sorong gibt es eine hohe Zahl Geflüchteter. Illegale Landnahme durch das Militär, Rodungen durch internationale Konzerne und Erweiterungen von Gold- und Kupferminen führen immer wieder zu Vertreibungen ganzer Dörfer. Menschen, die ihre Heimat verlieren, stranden in provisorischen Flüchtlingslagern im Umfeld großer Städte oder in der Obdachlosigkeit. Insbesondere Kinder und Jugendliche sind davon betroffen, wenn sie von ihren Eltern getrennt werden.
Die Evangelische Kirche im Lande Papua hat die Arbeit mit Binnenvertriebenen als neue Herausforderung für ihre Diakonie identifiziert. Dabei bietet sie sowohl eine Akutversorgung der Vertriebenen mit dem Lebensnotwendigen an, wie auch rechtliche Beratung. Sie sucht obdachlose Kinder und Jugendliche auf, damit diese nicht in der Kriminalität enden. Und sie hilft, Konflikte mit der ortsansässigen Bevölkerung zu moderieren. Außerdem schult sie Mitarbeiter*innen, die die Menschen in der Verarbeitung der erlittenen Traumata begleiten.
Mit Ihrer Kollekte unterstützen Sie die wichtige Arbeit der Evangelischen Kirche im Lande Papua mit Binnenvertriebenen und helfen, Leid zu lindern. Im Namen der Geschwister am anderen Anfang der Welt, danken wir Ihnen herzlich. Terima kasih!
Weitere Informationen bei:
Pfr. Christoph Krauth
Missionarisch-Ökumenischer Dienst (MÖD)
Tel.: 06341/928915
krauth@moed-pfalz.de
Pfr. Christoph Krauth
Missionarisch-Ökumenischer Dienst (MÖD)
Tel.: 06341/928915
krauth@moed-pfalz.de
Rechtshilfefonds der Evangelischen Kirche der Pfalz und des Diakonischen Werkes Pfalz
Liebe Schwestern und Brüder,
als Kirche stehen wir ein für eine offene, tolerante und gerechte Gesellschaft, denn die Würde jedes einzelnen Menschen ist unantastbar. Deshalb können wir uns nicht neutral verhalten, wenn Menschen aufgrund ihrer Herkunft ausgegrenzt werden.
Grenzen zwischen Menschen verschiedener Herkunft zu überwinden ist seit den ersten Anfängen Kennzeichen christlichen Glaubens und christlicher Kirche.
Die Beratungsstellen unseres Diakonischen Werks helfen den geflüchteten Menschen bei der Integration und tragen so zum gesellschaftlichen Frieden bei.
Jeder Geflüchtete, der bei uns in Deutschland ankommt, hat ein Recht auf ein faires Asylverfahren. Das beinhaltet auch, dass ein negativer Bescheid des Bundesamtes durch ein Klageverfahren überprüft wird.
Bitte unterstützen Sie diese wichtige Arbeit der Migrationsberatungsstellen durch Ihre großzügige Spende.
Informationen:
Die Evangelische Kirche der Pfalz und das Diakonische Werk haben einen Rechtshilfefonds eingerichtet, der dem Zweck dient, geflüchtete Menschen bei der Wahrnehmung ihrer Rechte zu unterstützen, sofern es sich um aufenthaltsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit dem Asylverfahrensgesetz und dem Aufenthaltsgesetz handelt. Die Unterstützung geschieht vornehmlich durch die Bezuschussung der Anwaltskosten. Antragsberechtigt sind Asylsuchende im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention, die ihren Aufenthalt im Gebiet der Evangelischen Kirche der Pfalz haben und aufgrund ihrer finanziellen Situation nicht in der Lage sind, die zuschussfähigen Kosten selbst zu bezahlen.
Abrechnung:
Bitte leiten Sie die Kollekte in der Woche nach der Erhebung an das Verwaltungsamt weiter. Die Verwaltungsämter werden gebeten, innerhalb von weiteren vier Wochen die Spendenergebnisse der einzelnen Kirchengemeinden der Landeskirche zu melden und die Gesamtüberweisung der Kollekte unter Angabe des Kollektendatums und der Kollektenbezeichnung an die Landeskirche zu veranlassen.
Nr. 5Reisekostenvergütung und Trennungsgeldgewährung
- Vorläufige neue Sachbezugswerte zum 1. Januar 2026 -
- Vorläufige neue Sachbezugswerte zum 1. Januar 2026 -
Speyer, 14. Januar 2026
Die Sozialversicherungsentgeltverordnung – (SvEV) – ist geändert worden.
Ab 1. Januar 2026 sind neue Sachbezugswerte bei der Anwendung des Landesreisekostengesetzes maßgebend. Sie betragen für das Frühstück 2,37 € und für das Mittag- und Abendessen jeweils 4,57 €.
Nr. 6Erste Theologische Prüfung 2026
Speyer, 5. Februar 2026
Az.: 2 - 05 - 06
Az.: 2 - 05 - 06
Die Erste Theologische Prüfung 2026 findet in ihrem schriftlichen Teil in der Woche vom 11. bis 15. Mai 2026, in ihrem mündlichen Teil am 3. und 4. Juli 2026 statt. Kandidatinnen und Kandidaten der Theologie, welche die für die Zulassung zur Prüfung notwendigen Bedingungen erfüllen, werden aufgefordert, ihr Gesuch um Zulassung bis spätestens zum
1. April 2026 (hier vorliegend)
beim Landeskirchenrat einzureichen.
Die Prüfung wird nach der Ordnung vom 17. Oktober 2014 (ABl. 2014, S. 125), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Ordnung vom 28. Januar 2021 (ABl. 2021, S. 3) durchgeführt.
Wir weisen darauf hin, dass Zeugnisse und Bescheinigungen in amtlich beglaubigter Form vorzulegen sind. Besonders machen wir auf die termingerechte Abgabe der Wissenschaftlichen Hausarbeit aufmerksam (§ 8 Abs. 3).
Die Praktisch-theologische Ausarbeitung (Predigtarbeit oder Unterrichtsentwurf) ist in einem Zeitraum von vier Wochen nach Bekanntgabe der Texte und Themen anzufertigen und abzugeben, spätestens jedoch zum Meldetermin. Die Themen stehen auf Anforderung zur Verfügung (§ 9).
Mit dem Zulassungsgesuch soll die Kandidatin oder der Kandidat (je auf einem gesonderten Blatt mit Namensangabe) angeben, mit welchem Sachgebiet sie oder er sich jeweils innerhalb der in § 11 angegebenen theologischen Disziplinen während des Studiums besonders befasst hat. Die Sachgebiete sollen nicht zu eng abgegrenzt werden, aber doch eine Konzentration innerhalb der Disziplin ermöglichen.
Außerdem soll die Kandidatin oder der Kandidat je gesondert angeben, welche Lehrbücher und Gesamtdarstellungen in Dogmatik, Ethik und Praktischer Theologie sie oder er im Laufe des Studiums durchgearbeitet hat. Für das Fach Kirchengeschichte sind zwei exemplarische Texte aus verschiedenen Epochen zu benennen, die im Laufe des Studiums bearbeitet wurden; sie dürfen nicht identisch sein mit dem Schwerpunktgebiet im Fach Kirchengeschichte.
Im Übrigen wird auf die Ordnung der Ersten Theologischen Prüfung verwiesen, dort insbesondere auf § 6.
Nr. 7Beheizung von Dienstwohnungen aus dienstlichen Versorgungsleitungen
Beheizung von Dienstwohnungen
aus dienstlichen Versorgungsleitungen;
aus dienstlichen Versorgungsleitungen;
hier: Festsetzung der endgültigen Heizkosten
für die Heizperiode 2024/2025
für die Heizperiode 2024/2025
Rundschreiben des Ministeriums der Finanzen
vom 5. Dezember 2024
-GZ: Z B 1 - P 1532/00034/011/002-
Das Land Rheinland-Pfalz hat die endgültigen Heizkostenbeträge für das Abrechnungsjahr 2024/2025 festgesetzt. Nachgfolgend geben wir die erfolgte Veröffentlichung bekannt:
Energieträger | EUR je Quadratmeter / Jahr |
fossile Brennstoffe | 14,20 |
Fernwärme und übrige Heizungsarten | 18,90 |
Stellenausschreibungen
Nr. 8Stellenausschreibungen im Bereich der Landeskirche
Ausgeschrieben wird
die Pfarrstelle Ludwigshafen-Oggersheim 2
zur Besetzung durch Gemeindewahl.
zur Besetzung durch Gemeindewahl.
Die Pfarrstelle Ludwigshafen-Oggersheim 2 umfasst 2.400 von 4.800 Gemeindegliedern. Die Predigtstätten sind alternierend die Markuskirche und die Jakobuskirche. Ebenso finden Gottesdienste in den Altenheimen „Schillerstift“ und dem „DRK-Pflegeheim“ statt, die durch die Kooperation in der Region abgedeckt werden. Die Geschäftsführung liegt beim Pfarramt Ludwigshafen-Oggersheim 1.
Die Kirchengemeinde Oggersheim gehört der Kooperationsregion Nord im Kirchenbezirk Ludwigshafen an und kooperiert mit der Kirchengemeinde Ruchheim. Zum Team der Hauptamtlichen der Kirchengemeinde Ludwigshafen-Oggersheim gehört auch eine Mitarbeiterin des Gemeindepädagogischen Dienstes, die in der Kinder-, Jugend- und Konfirmandenarbeit tätig ist. Die Konfirmandenarbeit ist pfarramtsübergreifend in Kooperation mit der Kirchengemeinde Ruchheim und mit einem Team von Ehrenamtlichen organisiert.
Als Gebäudebestand unterhält die Kirchengemeinde zwei Kirchen, zwei Pfarrhäuser, drei Kindergartengebäude und ein Gemeindehaus.
Die Kirchengemeinde pflegt gute ökumenische Kontakte.
Die Kindertagesstätten sind dem „Verbund Protestantischer Kindertageseinrichtungen“ im protestantischen Kirchenbezirk Ludwigshafen „Gemeinsam unter einem Dach“ als Träger zugeordnet. Die Kitas sind in der Gemeinde verwurzelt und gestalten jeweils einen Gottesdienst pro Jahr in der Gemeinde.
Im Wohngebiet Notwende-Melm leben viele junge Familien, weshalb ein Schwerpunkt in der Arbeit mit Kindern und Familien liegt. In der Melm gibt es einmal im Monat die „Spiel- und Bastelzeit“ für 5-8jährige, die die Gemeindepädagogin zusammen mit einem ehrenamtlichen Team gestaltet.
Ein engagiertes Team aus Ehrenamtlichen lädt regelmäßig ein zum Kindergottesdienst für die ganz Kleinen „Kirche mit Kindern“ abwechselnd in den beiden Kirchen.
Die Kirchengemeinde freut sich auf eine engagierte Pfarrperson, die Lust auf die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen und deren Familien hat und sich gerne konstruktiv in das Team der Kooperationsregion einbringt. Neuen Impulsen stehen wir aufgeschlossen gegenüber.
Wir bitten, Bewerbungen unter Verwendung des entsprechenden Bewerbungsbogens für Pfarrstellen bis spätestens 13. März 2026 beim Landeskirchenrat, Dezernat 4 einzureichen.
* |
Ausgeschrieben wird
die Pfarrstelle Ungstein
zur Besetzung durch Gemeindewahl.
zur Besetzung durch Gemeindewahl.
Die neu zu besetzende Pfarrstelle Ungstein im Kirchenbezirk Bad Dürkheim-Grünstadt umfasst die Kirchengemeinden Hardenburg, Leistadt und Ungstein mit mehr als 1.200 Gemeindegliedern und ist Teil der Kooperationszone der Stadt Bad Dürkheim. Die gute Zusammenarbeit im Team der Hauptamtlichen in der Stadt Bad Dürkheim und in der Region soll ausgebaut werden. Predigtstätten sind die drei Kirchen in den Kirchengemeinden.
Die Pfarrstelle profitiert von der hervorragenden Infrastruktur zwischen Bad Dürkheim und der Metropolregion Rhein-Neckar. Fernstraßen, Rhein-Haardt-Bahn und Busverkehr ermöglichen eine hohe Mobilität. Der Ort ist gleichzeitig umgeben von Naturschönheit mit Wald, Wiesen und Wingert und bietet daher eine beliebte und hohe Wohn- und Lebensqualität.
Sämtliche Schulformen sind vor Ort vorhanden, ebenso eine kirchliche und kommunale Kindertagesstätte. Am Ort gibt es das Evangelische Krankenhaus Bad Dürkheim der Diakonissen Speyer mit umfassender medizinischer Versorgung.
Die Kirchengemeinden unterhalten im Gebäudebestand drei Kirchen, ein Pfarrhaus, ein Gemeindehaus und einen Gemeindesaal. Die Kirchengemeinden sind dem Verwaltungsamt Bad Dürkheim-Grünstadt angeschlossen. Das Pfarrhaus in Ungstein steht der Pfarrperson zur Verfügung. Es verfügt über ein großzügiges Grundstück mit Garten und Garage.
Die Kirchengemeinden erproben gemeinsam neue Formen des Gottesdienstes, Ehrenamtsmodelle und Aufgabenteilung unter den Hauptamtlichen. Bewährtes und Erfolgreiches möchten sie gerne fortführen; die Kirchengemeinden wagen aber auch gerne Neues und sind offen für neue Ideen. Im Team werden Verkündigung, Seelsorge und pastorale Dienste miteinander abgestimmt. Das Pfarramt ist verwaltungsmäßig durch eine Standardassistenz versorgt.
Die Gemeinden sind geprägt durch ein vielfältiges und vitales Vereinsleben.
Die Presbyterien sind bereit, neue Wege in der Gemeindearbeit zu gehen.
Besondere Schwerpunkte der zukünftigen Arbeit sind:
- Wiederaufbau und Förderung der Kinder- und Jugendarbeit
- Fortsetzung der regionalen, auf Erlebnispädagogik ausgerichteten Konfirmandenarbeit im Team
- Intensive Nutzung der Kirchen als Orte lebendigen Glaubens und kultureller Begegnung.
- Die Kirchengemeinden sind ein wichtiger Bestandteil im Dorfleben und eingebunden in dörfliche Feste und Traditionen.
- Pflege der ökumenischen Beziehungen.
Wir bitten, Bewerbungen unter Verwendung des entsprechenden Bewerbungsbogens für Pfarrstellen bis spätestens 13. März 2026 beim Landeskirchenrat, Dezernat 4 einzureichen.
* |
Die Evangelische Kirche der Pfalz sucht für den Gemeindepädagogischen Dienst (GPD) Ludwigshafen zum nächstmöglichen Zeitpunkt
eine Gemeindediakonin / einen Gemeindediakon (m/w/d)
(Teilzeit 75 % bis Vollzeit 100%)
(Teilzeit 75 % bis Vollzeit 100%)
die / der mit Herz, Leidenschaft und fachlicher Kompetenz die Kinder- und Jugendarbeit in unserem Kirchenbezirk gestalten und weiterentwickeln möchte.
Die Stelle umfasst 50 % Dienst in einer Kirchengemeinde des Kirchenbezirks und 50 % Dienst in der Ludwigshafener Jugendkirche in Zusammenarbeit mit dem Team des Stadtjugendpfarramts und den Ehrenamtlichen des Jugendverbands der Evangelischen Jugend der Pfalz. Der Aufgabenbereich ist äußerst vielfältig und umfasst:
- Organisation und Durchführung von Freizeiten für Jugendliche sowie Ferienangeboten für Kinder im Grundschulalter,
- Weiterentwicklung und Begleitung des Bereichs Popularmusik und Bandarbeit in der Jugendkirche,
- Planung, Vorbereitung und Gestaltung von Jugendgottesdiensten, Osternächten, ChurchNights und ähnlichen Events in der Jugendkirche,
- Begleitung, Förderung und Gewinnung von Ehrenamtlichen,
- Mitarbeit in der Konfi-Arbeit des Kirchenbezirks (Konfi-Nachmittage, Freizeiten und KonfiCamp),
- Unterstützung der sozialdiakonischen Arbeit des Kirchenbezirks.
Die Tätigkeit erfordert Eigeninitiative, Eigenverantwortung, selbstständiges Arbeiten, Organisationstalent und vor allem Freude an der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Didaktisch-methodische Fähigkeiten, religionspädagogische Kompetenz, konzeptionelles Denken und Leitungskompetenzen in der Arbeit mit ehrenamtlichen Mitarbeitenden sowie die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit den unterschiedlichen Personengruppen der Einsatzorte werden vorausgesetzt.
Ebenso setzt die Stelle eine positive Einstellung zur flexiblen Arbeitszeit (Abend- und Wochenendtermine) und Offenheit für vielfältige pädagogische Arbeitsfelder voraus.
Bewerben können sich (Fach-)hochschulabsolventinnen und –absolventen der Religions- bzw. Sozialpädagogik oder Absolventinnen und Absolventen mit vergleichbarer Qualifikation in Pädagogik, Geistes- oder Gesellschaftswissenschaften. Sollte keine religionspädagogische Kompetenz nachgewiesen werden, wird die Bereitschaft zur Nachqualifizierung erwartet.
Dem Arbeitsverhältnis liegen die Vorschriften des TVöD-VKA zu Grunde, die Vergütung richtet sich nach dem Tarif für den Sozial- und Erziehungsdienst (bis zu Entgeltgruppe S 11 b).
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen bis zum 13. März 2026 an die
Evangelische Kirche der Pfalz
Landeskirchenrat, Dezernat 4
Domplatz 5, 67346 Speyer
dezernat.4@evkirchepfalz.de
Landeskirchenrat, Dezernat 4
Domplatz 5, 67346 Speyer
dezernat.4@evkirchepfalz.de
Kontakt: Dekan Dr. Paul Metzger, Tel.: 0621 / 5205824, Stadtjugendpfarrer Florian Grieb, Tel.: 0621 / 6582070
* |
Die Evangelische Kirche der Pfalz sucht für den Kirchenbezirk Neustadt an der Weinstraße zum nächstmöglichen Zeitpunkt
eine Gemeindediakonin / einen Gemeindediakon (m/w/d)
für die Pauluskirchengemeinde Hambach
für die Pauluskirchengemeinde Hambach
Die Stelle ist in Teilzeit mit 50 % zu besetzen. Eine Aufstockung innerhalb des Kirchenbezirks ist möglich.
Die Pauluskirchengemeinde Hambach umfasst in Neustadt an der Weinstraße die Hambacher Höhe und das Weindorf Hambach unterhalb des Hambacher Schlosses. Zur Gemeinde gehören etwa 2.200 Mitglieder. Sie unterhält eine fünfgruppige Kindertagesstätte und in ihrem Bereich liegt die Senioreneinrichtung „Paul-Gerhard-Haus“. Die Kirchengemeinde ist Teil der Kooperationszone Neustadt-Süd (Lachen-Speyerdorf, Maikammer und Edenkoben).
Wir sind stolz und dankbar mit der Arbeit von Haupt- und Ehrenamtlichen eine vielfältige und bunte Gemeindewelt bieten zu können. Wir freuen uns auf neue Ideen und Impulse für unsere Gemeindemitglieder.
Wir bieten eine lebendige Gemeinde, ein engagiertes und offenes Team sowie ein eigenes Büro.
Arbeitsschwerpunkte und Aufgabenbereiche als Gemeindediakonin / Gemeindediakon sind:
- Kinder- und Jugendarbeit, z.B. Begleitung und Anleitung der Teamer/innen, Arbeit mit Konfirmandinnen und Konfirmanden, Kinderkino, Kinderkirche, Ferienangebote,
- Familiengottesdienste,
- Zusammenarbeit im Team mit anderen Haupt- und Ehrenamtlichen in der Gemeinde,
- Mitarbeit innerhalb der Kooperationszone.
Die Stelle setzt eine positive Einstellung zur flexiblen Arbeitszeit (Abend- und Wochenendtermine) und Offenheit für vielfältige pädagogische Arbeitsfelder voraus.
Die Landeskirche befindet sich in einem umfassenden Veränderungsprozess. Dies betrifft auch unsere Stelle einer Gemeindediakonin / eines Gemeindediakons. Im Zuge der Neuordnung der Dekanate werden sogenannte Regio-Kirchen entstehen. Innerhalb dieser Regionen werden Teams von Haupt- und Ehrenamtlichen arbeiten. Alle kirchlichen Berufsgruppen werden gemeinsam diese größeren Einheiten bespielen. So dass sich die Zuordnung zu einer konkreten Kirchengemeinde in den kommenden Jahren hin zu einem Regio-Team verändern wird.
Bewerben können sich (Fach-)hochschulabsolventinnen und –absolventen der Religions- bzw. Sozialpädagogik oder Absolventinnen und Absolventen mit vergleichbarer Qualifikation in Pädagogik, Geistes- oder Gesellschaftswissenschaften. Sollte keine religionspädagogische Kompetenz nachgewiesen werden, wird die Bereitschaft zur Nachqualifizierung erwartet.
Dem Arbeitsverhältnis liegen die Vorschriften des TVöD-VKA zu Grunde, die Vergütung richtet sich nach dem Tarif für den Sozial- und Erziehungsdienst (bis zu Entgeltgruppe S 11 b).
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen bis zum 13. März 2026 an die
Evangelische Kirche der Pfalz
Landeskirchenrat, Dezernat 4
Domplatz 5, 67346 Speyer
dezernat.4@evkirchepfalz.de
Landeskirchenrat, Dezernat 4
Domplatz 5, 67346 Speyer
dezernat.4@evkirchepfalz.de
Kontakt:
- Dekan Andreas Rummel, 06321/398921, andreas.rummel@evkirchepfalz.de
- Pfarrer Oliver Jaehn, 06321/84770, pfarramt.hambach@evkirchepfalz.de
* |
Die Evangelische Kirche der Pfalz sucht für die Jugendzentrale Kusel zum nächstmöglichen Zeitpunkt
eine Jugendreferentin / einen Jugendreferenten (m/w/d)
(Vollzeit 100%)
(Vollzeit 100%)
Die Stelle beinhaltet die folgenden Arbeitsschwerpunkte:
- Beratung und Unterstützung von Kirchengemeinden in der Planung und Durchführung von Kinder- und Jugendarbeit,
- Gewinnung, Schulung und Begleitung von ehrenamtlichen Mitarbeitenden in den Kirchengemeinden und im Kirchenbezirk,
- Zusammenarbeit mit den Haupt- und Ehrenamtlichen des Kirchenbezirks, insbesondere mit den beiden Dekanatsjugendpfarrer / innen, dem gemeindepädagogischen Dienst, dem Popkantor sowie dem Jugendtreff Altenglan,
- Durchführung und Begleitung von regionalen Maßnahmen und Projekten in der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen in folgenden Handlungsfeldern: Freizeitenarbeit, Jugendkulturarbeit, schulbezogene Jugendarbeit, Projektarbeit, Jugendgottesdienste, Social Media und Bildungsarbeit,
- Mitentwicklung einer zukunftsfähigen Aufstellung der Jugendarbeit unter den Perspektiven des landeskirchlichen Transformationsprozesses.
Die Tätigkeit erfordert Eigeninitiative, Eigenverantwortung und selbständiges Arbeiten. Didaktisch-methodische Fähigkeiten, religionspädagogische Kompetenz, konzeptionelles Denken und Empathie in der Arbeit mit Ehrenamtlichen. Die Stelle setzt eine positive Einstellung zu flexiblen Arbeitszeiten (Abend- und Wochenendtermine) sowie Offenheit für vielfältige pädagogische Arbeitsfelder voraus.
Bewerben können sich (Fach-)hochschulabsolventinnen und –absolventen der Religions- bzw. Sozialpädagogik oder Absolventinnen und Absolventen mit vergleichbarer Qualifikation in Pädagogik, Geistes- oder Gesellschaftswissenschaften. Sollte keine religionspädagogische Kompetenz nachgewiesen werden, wird die Bereitschaft zur Nachqualifizierung erwartet.
Dem Arbeitsverhältnis liegen die Vorschriften des TVöD-VKA zu Grunde, die Vergütung richtet sich nach dem Tarif für den Sozial- und Erziehungsdienst (bis zu Entgeltgruppe S 11 b).
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen bis zum 13. März 2026 an die
Evangelische Kirche der Pfalz
Landeskirchenrat, Dezernat 4
Domplatz 5, 67346 Speyer
dezernat.4@evkirchepfalz.de
Landeskirchenrat, Dezernat 4
Domplatz 5, 67346 Speyer
dezernat.4@evkirchepfalz.de
Kontakt: Dekan Lars Stetzenbach, Tel: 06381 / 9969911
Nr. 9Stellenausschreibungen im Bereich der Evangelischen Kirche in Deutschland
Juristische*r Referent*in im Kirchenrechtlichen Institut der EKD (m/w/d)
Im Kirchenrechtlichen Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) ist ab 1. Juli 2026 die Vollzeitstelle im juristischen Referat (wissenschaftliche Mitarbeit) befristet für drei bzw. zwei Jahre mit einer*m Volljurist*in zu besetzen. Dienstsitz ist Göttingen.
Das Kirchenrechtliche Institut hat den Auftrag, die EKD und ihre Gliedkirchen sowie kirchliche Zusammenschlüsse in Fragen des Kirchen- und Staatskirchenrechts zu beraten.
Das erwartet Sie bei uns
- Erarbeitung von Gutachten
- Organisation und Begleitung von Fachtagungen wie der Kirchenjuristentagung der EKD
- Mitarbeit bei Publikationsprojekten
- Beratung kirchlicher Dienststellen
Das bringen Sie mit
- erste und zweite juristische Staatsprüfung mit überdurchschnittlichen Ergebnissen
- Praxiserfahrung aus der (landes-)kirchlichen Verwaltung
- Fähigkeit zu wissenschaftlichem Arbeiten
- Bereitschaft, sich mit theologischen Fragen zu befassen
- Organisationsgeschick und Kommunikationsfähigkeit
- für die Einstellung in ein Kirchenbeamtenverhältnis auf Zeit oder eine Abordnung befinden Sie sich in einem laufenden öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zu einer Landeskirche der EKD; wenn Sie aktuell nicht in einer Landeskirche beschäftigt sind, ist die Einstellung in ein befristetes privatrechtliches Arbeitsverhältnis möglich
Darauf können Sie sich freuen
- eine Stelle nach Besoldungsgruppe A 13/14 BVG-EKD (entspricht BBesG) bzw. EG 14 DVO.EKD (entspricht TVöD Bund)
- die Beschäftigung erfolgt entweder in einem Kirchenbeamtenverhältnis auf Zeit für zunächst drei Jahre, im Rahmen einer Abordnung für zunächst drei Jahre oder in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis für zunächst zwei Jahre
- in einem Kirchenbeamtenverhältnis auf Zeit wird – je nach Erfüllung der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen – zur bisherigen Besoldungsgruppe eine nicht ruhegehaltfähige Stellenzulage bis zur Besoldungsgruppe A 14 BVG-EKD gezahlt
- eine interessante, vielseitige und verantwortungsvolle Aufgabe sowie ein hohes Maß an selbständiger Aufgabenerledigung
- Sozialleistungen des kirchlichen/öffentlichen Dienstes
- einen modernen Arbeitsplatz mit guter IT-Ausstattung
- ein „berufundfamilie“-zertifiziertes Arbeitsumfeld mit flexiblen Arbeitszeitregelungen (Gleitzeit) sowie die Möglichkeit des mobilen Arbeitens
- Gelegenheit zur Promotion
Ihre Mitgliedschaft zur evangelischen Kirche setzen wir voraus. Wir bitten um einen ausdrücklichen Hinweis in Ihren Bewerbungsunterlagen.
Die EKD ist bestrebt, den Anteil von Frauen in Tätigkeitsfeldern des höheren Dienstes zu erhöhen. Deshalb freuen wir uns insbesondere über die Bewerbung von Frauen.
Menschen mit einer Schwerbehinderung werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Für weitere Informationen stehen Ihnen Prof. Dr. Hans Michael Heinig und Dr. Hendrik Munsonius (Tel.: 0551 39-34581) gern zur Verfügung.
Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte per E-Mail bis zum 6. März 2026 an
Kirchenrechtliches Institut der EKD
Goßlerstr. 11, 37073 Göttingen
zevkr@gwdg.de
Goßlerstr. 11, 37073 Göttingen
zevkr@gwdg.de
Dienstnachrichten
Nr. 10Verwaltungen
Übertragen wurde die nebenamtliche Verwaltung der
Pfarrstelle 1 und 2 Homburg-Erbach Pfarrer i. R. Hartmut Haas, Homburg, mit Wirkung vom 1. Dezember 2025 bis 30. November 2026,
Pfarrstelle 2 Bad Dürkheim Pfarrer Julian Kiefhaber, Bad Dürkheim, mit Wirkung vom 1. Januar 2026,
Pfarrstelle Freinsheim Pfarrer Martin Lenz, Weisenheim am Sand, mit Wirkung vom 1. Januar 2026,
Pfarrstelle Obermoschel Pfarrer Karsten Siegel, Bad Kreuznach, mit Wirkung vom 1. Februar 2026,
Pfarrstelle 1 und 2 Homburg-Erbach Pfarrer i. R. Hartmut Haas, Homburg, mit Wirkung vom 1. Dezember 2025 bis 30. November 2026,
Pfarrstelle 2 Bad Dürkheim Pfarrer Julian Kiefhaber, Bad Dürkheim, mit Wirkung vom 1. Januar 2026,
Pfarrstelle Freinsheim Pfarrer Martin Lenz, Weisenheim am Sand, mit Wirkung vom 1. Januar 2026,
Pfarrstelle Obermoschel Pfarrer Karsten Siegel, Bad Kreuznach, mit Wirkung vom 1. Februar 2026,
Übertragen wurde die Pfarrversehung für die
Pfarrstelle St. Ingbert Christuskirche Dekanin Silke Gundacker, Maßweiler, mit Wirkung vom 29. Dezember 2025 bis 28. April 2026.
Pfarrstelle St. Ingbert Christuskirche Dekanin Silke Gundacker, Maßweiler, mit Wirkung vom 29. Dezember 2025 bis 28. April 2026.
Nr. 11Ruhestand
In den Ruhestand treten
Pfarrer Heinrich-Max Eisfeld, Hochspeyer, mit Ablauf des 31. Mai 2026,
Pfarrerin Ulla Steinmann, Konken, mit Ablauf des 31. Mai 2026.
Pfarrer Heinrich-Max Eisfeld, Hochspeyer, mit Ablauf des 31. Mai 2026,
Pfarrerin Ulla Steinmann, Konken, mit Ablauf des 31. Mai 2026.
In den Ruhestand versetzt werden
Pfarrer Andreas Buchholz, Waldsee, mit Ablauf des 30. Juni 2026,
Pfarrer Dr. Manfred Ferdinand, Ludwigshafen, mit Ablauf des 31. Mai 2026,
Pfarrer Roland Hussung, Morschheim, mit Ablauf des 30. April 2026,
Pfarrerin Stephanie Nolte, Mittelbrunn, mit Ablauf des 30. April 2026,
Pfarrerin Petra Scheidhauer, Homburg, mit Ablauf des 31. Mai 2026.
Pfarrer Andreas Buchholz, Waldsee, mit Ablauf des 30. Juni 2026,
Pfarrer Dr. Manfred Ferdinand, Ludwigshafen, mit Ablauf des 31. Mai 2026,
Pfarrer Roland Hussung, Morschheim, mit Ablauf des 30. April 2026,
Pfarrerin Stephanie Nolte, Mittelbrunn, mit Ablauf des 30. April 2026,
Pfarrerin Petra Scheidhauer, Homburg, mit Ablauf des 31. Mai 2026.
Der Ruhestand wird hinausgeschoben von
Pfarrerin Heide Salm, Homburg Einöd, über den 31. Mai 2026 hinaus bis zum Ablauf des 31. Mai 2027.
Pfarrerin Heide Salm, Homburg Einöd, über den 31. Mai 2026 hinaus bis zum Ablauf des 31. Mai 2027.
Nr. 12Sterbefälle
„Ich aber Herr, hoffe auf dich und spreche: Du bist mein Gott“ Meine Zeit steht in deinen Händen.“ Psalm 31, 15-16 | |
Der Herr über Leben und Tod hat aus dieser Zeit | |
Pfarrer i. R. Adolf Schmitt in Hochheim am 15. Dezember 2025 im Alter von 91 Jahren abgerufen. | |
Herausgegeben vom Landeskirchenrat der Evangelischen Kirche der Pfalz, Domplatz 5, 67346 Speyer, Bezug des Amtsblattes durch den Landeskirchenrat Bezugspreis jährlich 20,-- € |