.
Artikel 1
#Artikel 2
§ 1
§ 2
§ 3
§ 4
Nr. 8Speyer, den 14. November 2025
Gesetze und Verordnungen
Nr. 107Beschluss über die Auflösung der Prot. Kirchengemeinde Matthäuskirche Pirmasens-Südwest und Zuordnung zur Prot. Kirchengemeinde Lutherkirche Pirmasens-Süd
Vom 27. Oktober 2025
Auf Grund des § 89 Absatz 2 Nummer 7 und 8 der Verfassung der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche) beschließt die Kirchenregierung:
####§ 1
(
1
)
Die Prot. Kirchengemeinde Matthäuskirche Pirmasens-Südwest wird aufgelöst.
(
2
)
Das Gemeindegebiet wird der Prot. Kirchengemeinde Lutherkirche Pirmasens Süd zugeordnet.
#§ 2
Die Pfarrstelle Pirmasens-Südwest (Matthäuskirche) wird aufgelöst.
#§ 3
Dieser Beschluss tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.
Speyer, den 27. Oktober 2025 |
- Kirchenregierung - |
Dorothee Wüst |
Kirchenpräsidentin |
Nr. 108Beschluss über die Auflösung der Prot. Kirchengemeinde Münchweiler-Ruppertsweiler im Kirchenbezirk Pirmasens
Vom 27. Oktober 2025
Auf Grund des § 89 Absatz 2 Nummer 7 und 8 der Verfassung der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche) beschließt die Kirchenregierung:
####§ 1
(
1
)
Die Prot. Kirchengemeinde Münchweiler-Ruppertsweiler wird aufgelöst.
(
2
)
Das Gemeindegebiet Münchweiler, Leimen und Merzalben wird der Prot. Kirchengemeinde Rodalben zugeordnet.
(
3
)
Das Gemeindegebiet Ruppertsweiler wird der Prot. Kirchengemeinde Rodalben zugeordnet.
#§ 2
Die Pfarrstelle Münchweiler-Ruppertsweiler wird aufgelöst.
#§ 3
Dieser Beschluss tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2026 in Kraft.
Speyer, den 27. Oktober 2025 |
- Kirchenregierung - |
Dorothee Wüst |
Kirchenpräsidentin |
Nr. 109Beschluss über den Zusammenschluss von Kirchengemeinden im Kirchenbezirk Donnersberg
Vom 27. Oktober 2025
Auf Grund des § 89 Absatz 2 Nummer 7 und 8 der Verfassung der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche) beschließt die Kirchenregierung:
####§ 1
(
1
)
Die Prot. Kirchengemeinde Kirchheimbolanden, die Prot. Kirchengemeinde Bolanden und die Prot. Kirchengemeinde Bischheim werden aufgelöst.
(
2
)
Es wird eine neue Kirchengemeinde mit dem Namen „Prot. Trinitatisgemeinde am Donnersberg“ gegründet.
#§ 2
Die neu gegründete Prot. Trinitatisgemeinde am Donnersberg wird den Pfarrstellen 1 und 2 Kirchheimbolanden zugeordnet.
#§ 3
Die Pfarrstelle Kirchheimbolanden 1 wird in Prot. Pfarrstelle Trinitatis am Donnersberg 1, die Pfarrstelle Kirchheimbolanden 2 wird in Prot. Pfarrstelle Trinitatis am Donnersberg 2 umbenannt.
#§ 4
Dieser Beschluss tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2026 in Kraft.
Speyer, den 27. Oktober 2025 |
- Kirchenregierung - |
Dorothee Wüst |
Kirchenpräsidentin |
Nr. 110Beschluss über den Zusammenschluss von Kirchengemeinden im Kirchenbezirk Kaiserslautern
Vom 27. Oktober 2025
Auf Grund des § 89 Absatz 2 Nummer 7 und 8 der Verfassung der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche) beschließt die Kirchenregierung:
####§ 1
(1) Die Prot. Kirchengemeinde Kaiserslautern-Apostelkirche, die Prot. Kirchengemeinde Kaiserslautern Dietrich-Bonhoeffer-Kirche, die Prot. Kirchengemeinde Kaiserslautern-Erzhütten und die Prot. Kirchengemeinde Kaiserslautern Stiftskirche werden aufgelöst.
(2) Es wird eine neue Kirchengemeinde mit dem Namen „Prot. Kirchengemeinde Kaiserslautern Mitte-Nord“ gegründet.
#§ 2
Die neu gegründete Prot. Kirchengemeinde Kaiserslautern Mitte-Nord wird dem gemeinsam verwalteten Pfarramt Kaiserslautern-Nordstern zugeordnet.
#§ 3
Dieser Beschluss tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2026 in Kraft.
Speyer, den 27. Oktober 2025 |
- Kirchenregierung - |
Dorothee Wüst |
Kirchenpräsidentin |
Nr. 111Beschluss zur befristeten Bestellung von Organmitgliedern für die Protestantische Herzog-Wolfgang-Stiftung Zweibrücken
Vom 30. September 2025
Der Landeskirchenrat als Stiftungsaufsicht hat beschlossen:
####Artikel 1
Befristete Bestellung von Organmitgliedern
Zu Mitgliedern des Verwaltungsrates der HWS werden befristet bis zur Neubestellung der satzungsmäßigen Organe, längstens bis zum 31.12.2026, bestellt:
- Frau Judith Schlachter, Stadtgraben 2, 66500 Hornbach,
- Herr Axel Weinland, Auf der Acht 7b, 66440 Blieskastel,
- Frau Dekanin Silke Gundacker, Kaiserstr. 24, 66482 Zweibrücken,
- Herr stv. Dekan Wolfgang Glitt, Kapellenstraße 32, 66399 Mandelbachtal.
Die bestellten Mitglieder des Verwaltungsrates werden mit folgenden Befugnissen ausgestattet:
Ihnen obliegt die Beschlussfassung über
- die Entwürfe des Haushalts und der Jahresrechnung der HWS,
- über- und außerplanmäßige Ausgaben,
- das Eingehen von erheblichen Verbindlichkeiten außerhalb des festgestellten Haushalts,
- die Empfehlung der Entlastung des Vorstands,
- eine Geschäftsordnung für den Vorstand,
- die Zustimmung zu Kapitalanlagen abweichend von der Kapitalanlagerichtlinie Kirchengemeinde -KAR.KG (ABl. 2022, S.95),
- weitere wichtige Angelegenheiten auf Antrag des Vorstands.
Zum Vorstand der HWS werden befristet bis zur Neubestellung der satzungsmäßigen Organe, längstens bis zum 31.12.2026, bestellt:
- Herrn Verwaltungsdirektor i.K. Renaldo Dieterich, Domplatz 5, 67346 Speyer zum Vorstand,
- Herrn Verwaltungsrat i.K. Christian Roth, Domplatz 5, 67346 Speyer, zum stellvertretenden Vorstand.
Die bestellten Mitglieder des Vorstandes werden mit folgenden Befugnissen ausgestattet:
- Vorstand der Stiftung i.S.d. § 26 Absatz 1 BGB. 2,
- Vertretung der HWS im Rechtsverkehr, jeweils einzeln, die Stellvertretung im Verhinderungsfall,
- Zuständigkeit für alle Angelegenheiten der HWS, soweit nicht der Verwaltungsrat zuständig ist,
- Einberufung und Organisation der Sitzungen des Verwaltungsrates und Teilnahme mit beratender Stimme,
- Ausführung der Beschlüsse des Verwaltungsrates,
- Erstellung des Haushaltsplans und der Jahresrechnung der HWS und Vorlage an das zuständige Beschlussgremium,
- Verwaltung des Stiftungsvermögens der HWS,
- Erstellung eines jährlichen Geschäftsberichtes.
Artikel 2
Inkrafttreten
Dieser Beschluss tritt mit Wirkung vom 30. September 2025 in Kraft.
Nr. 112Gebührenordnung Protestantischer Verwaltungszweckverband
Speyer-Germersheim-Ludwigshafen
Speyer-Germersheim-Ludwigshafen
Inhaltsverzeichnis
Präambel: Pflichtaufgabenkatalog – Übertragung weiterer Verwaltungsaufgaben
- Allgemeine Vorschriften
- 1.1 Gebührenschuldner und Gebührengläubiger1.2 Berechnung des Stundenaufwands
- Gebühren für die Leistungen in den Abteilungen
- 2.1 Bereich Finanzabteilung2.2 Bereich Bauabteilung2.3 Bereich Zentrale Dienste2.4 Weitere Aufgaben der Abteilungen
- Gebühren im Mahnverfahren
- Auffangtatbestand
- Inkrafttreten
Präambel: Pflichtaufgabenkatalog – Übertragung weiterer Verwaltungsaufgaben
Der Verwaltungszweckverband erhält zur Finanzierung seiner Aufgaben eine Zuweisung von der Evang. Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche).
Die Aufgaben, die zu erledigen sind, sind aufgelistet in der Verordnung über die Finanzierung der Pflichtaufgaben der Verwaltungsämter der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche) kurz Verwaltungsamtsordnung (VwAVO) in der jeweils gültigen Fassung, letztmals geändert am 09.01.2018.
Dementsprechend handelt es sich bei den Tätigkeiten, die nicht im Pflichtaufgabenkatalog der Verwaltungsamtsordnung aufgeführt sind um die Übernahme weiterer Verwaltungsaufgaben i.S.d. § 2 Abs. 2 und 3 des Verwaltungsamtsgesetzes (VwAG), welche über entsprechende Gebühren zu finanzieren sind.
Gegen Leistung der entsprechenden Gebühren sind die Verwaltungsämter zur Übernahme der weiteren Verwaltungsaufgaben für Kirchengemeinden, Gesamtkirchengemeinde, Kirchenbezirke und kirchliche Zweckverbände verpflichtet.
Die Entscheidung über die Übernahme weiterer Verwaltungsaufgaben für sonstige kirchliche Körperschaften oder Einrichtungen des öffentlichen Rechts obliegt der Amtsleitung.
Näheres hierzu regelt diese Gebührenordnung:
####Gebührenordnung
vom 10.09.2024
Aufgrund von § 2 Abs. 2 und 3 des Verwaltungsamtsgesetzes vom 9. Juni 2006 (Abl. S. 118), welches zuletzt durch Gesetz vom 21. Mai 2022 (ABl. S. 52) geändert worden ist, erlässt die Verbandsvertretung des Protestantischen Verwaltungszweckverbandes Speyer-Germersheim-Ludwigshafen folgende Gebührenordnung:
1. Allgemeine Vorschriften
1.1 Gebührenschuldner und Gebührengläubiger:
Schuldner der Gebühren ist die Körperschaft, die die Übernahme der weiteren Verwaltungsaufgaben beim Verwaltungsamt veranlasst. Gläubiger der Gebühr ist der jeweilige Träger des Verwaltungsamtes. Die Gebühr wird seitens des Gebührengläubigers durch Gebührenbescheid gegen den Gebührenschuldner festgesetzt.
1.2 Berechnung des Stundenaufwandes:
1.2.1 Soweit die Gebühren für die Übertragung weiterer Verwaltungsaufgaben in dieser Gebührenordnung nach Stundenaufwand bemessen werden, wird die für die fachgerechte Erledigung erforderliche jeweilige Eingruppierung zzgl. eines möglichen Aufschlags von 20 v. H. (Nebenkosten) zu Grunde gelegt.
Die Stundensätze werden jährlich zum 01.07. überprüft und ggf. angepasst. Grundlage ist hier der TVöD-VKA zu diesem Stichtag. Die Stundensätze werden in der Anlage zu dieser Gebührenordnung dokumentiert und werden von der Amtsleitung festgelegt mit Wirksamkeit 01.07. des betreffenden Jahres.
1.2.2 Bei der Ermittlung der Zeitgebühren ist die Zeit anzusetzen, die unter regelmäßigen Verhältnissen von einer entsprechend ausgebildeten Fachkraft benötigt wird. Die Zeit für Ortstermine, einschließlich der An- und Abreise, ist einzurechnen. Der voraussichtliche Zeitaufwand für die Erledigung der Tätigkeit ist dem Gebührenschuldner vorab mitzuteilen und im Gebührenbescheid endgültig festzusetzen.
2. Gebühren für die Leistungen in den Abteilungen
2.1 Bereich Finanzabteilung
2.1.1 Photovoltaikanlagen
2.1.1.1 Aufgabenbeschreibung
- • Beantragung einer Steuernummer• Umsatzsteuervoranmeldung (monatlich, vierteljährlich oder jährlich)• Umsatzsteuererklärung (jährlich)• Gewerbesteuererklärung (jährlich)• Körperschaftssteuererklärung (jährlich)• Sonstiger Schriftverkehr mit dem Finanzamt (bei evtl. Rückfragen)• Meldung im Marktstammdatenregister• Elster online
2.1.1.2 Gebühren
Die Gebühren bemessen sich pro kWp p.a. Näheres wird in der Anlage zur Gebührenordnung geregelt.
2.1.2 Buchhaltung externe Rechtsträger
2.1.2.1 Aufgabenbeschreibung
• Buchungen erstellen
• einfache Einnahmen - Überschuss-Rechnung erstellen
• optional: Zahlungen ausführen
• optional: eine Gremien-Sitzung
2.1.2.2 Gebühren
• Grundgebühr: 10 Stunden / Jahr (Eingruppierung Mittelwert EG 6
und EG 10)
• Buchungsgebühr: 4 Minuten / Buchung (Eingruppierung EG 6)
• Gremien-Sitzung: 3 Stunden / Sitzung (Eingruppierung EG 10 zzgl. NK)
2.1.3 Erstellung Zuwendungsbestätigung
2.1.3.1 Aufgabenbeschreibung
• Erstellung einer Zuwendungsbestätigung
• evtl. Datenrecherche
2.1.3.2 Gebühren
• Die Gebühr bemisst sich pro Zuwendungsbestätigung. Näheres wird in der Anlage zur Gebührenordnung geregelt.
• Preis für Datenrecherche: pro Stunde (Eingruppierung EG 6)
2.2 Bereich Bauabteilung
2.2.1 Abrechnung Mietgebäude
2.2.1.1 Aufgabenbeschreibung
Erstellung der Nebenkostenabrechnung
2.2.1.2 Gebühren
Die Gebühr bemisst sich pro Nebenkostenabrechnung pro Nutzungseinheit. Näheres wird in der Anlage zur Gebührenordnung geregelt.
2.3 Bereich Zentrale Dienste
2.3.1 Kopien / Drucke
2.3.1.1 Gebühren
Die Gebühren werden je nach Art berechnet. Näheres wird in der Anlage zur Gebührenordnung geregelt.
2.4 Weitere Aufgaben der Abteilungen
Nicht in den Ziffern 2.1 – 2.3 genannte Tätigkeiten der Abteilungen (Finanzen, Personal, Kita, Bau Leitung, Zentrale Dienste) werden nach Stundenaufwand bemessen und gemäß Ziffer 1 abgerechnet.
3. Gebühren im Mahnverfahren
Bei der Erstellung eines Mahnschreibens können Gebühren erhoben werden. Näheres wird in der Anlage zur Gebührenordnung geregelt.
4. Auffangtatbestand
Sofern Anfragen für neue Tätigkeitsbereiche erfolgen, kann dies – sofern kein Gebührentatbestand besteht – vorübergehend, d. h. bis zur Entscheidung der nächsten Sitzung der Verbandsvertretung, nach Ersatz des tatsächlichen Kostenaufwands vom Verwaltungsamt angeboten werden, soweit dies ressourcenmäßig möglich ist. Die Entscheidung hierüber trifft die Amtsleitung.
5. Inkrafttreten
Die Gebührenordnung tritt zum 1. Januar 2025 in Kraft.
Anlage zur Gebührenordnung vom 10.09.2024
In dieser Anlage zur Gebührenordnung des Prot. Verwaltungszweckverbands Speyer-Germersheim-Ludwigshafen vom 10.09.2024 werden Stundensätze und sonstige Geldeinheiten, die einer jährlichen Prüfung (zum Stichtag 01.07.) durch die Amtsleitung unterliegen, festgelegt und dokumentiert.
1.2.1 Stundensatz für die Berechnung nach Stundenaufwand:
- a) EG 15: 43,51 Euro / Stundeb) EG 13: 37,47 Euro / Stundec) EG 11: 33,49 Euro / Stunded) EG 10: 31,26 Euro / Stundee) EG 9 b: 27,73 Euro / Stundef) EG 8: 23,13 Euro / Stundeg) EG 6: 21,47 Euro / Stundeh) EG 5: 20,67 Euro / Stunde
Es wird die jeweilige Stufe 5 zugrunde gelegt.
2.1.1.2
Die Gebühr beträgt EUR 20,00 / kWp p.a.
2.1.2.2
Grundgebühr: 10 Stunden pro Jahr
Eingruppierung Mittelwert EG 6 und EG 10
Buchungsgebühr: 4 Minuten pro Buchung
Eingruppierung EG 6
Gremien-Sitzung: 3 Stunden pro Sitzung
Eingruppierung EG 10 zzgl. Nebenkosten
2.1.3.2
Preis pro Zuwendungsbestätigung: EUR 2,50 (sofern alle benötigten Daten vorliegen)
Preis für Datenrecherche: pro Stunde
Eingruppierung EG 6
2.2.1.2
Die Gebühr beträgt EUR 100,00 pro Nutzungseinheit (sofern die Verbrauchsdaten vollständig vorliegen)
Preis für Datenrecherche: pro Stunde
Eingruppierung EG 6
2.3.1.1
Nach der Art der Kopie / des Drucks fallen folgende Gebühren an:
- a) DIN A 4 s/w einfach EUR 0,045b) DIN A 4 farbig einfach EUR 0,07c) DIN A 3 s/w einfach EUR 0,07d) DIN A 3 farbig einfach EUR 0,12
3. Gebühren im Mahnverfahren
Mit der notwendigen Ausfertigung des zweiten Mahnschreibens werden folgende Gebühren erhoben:
EUR 10,00
Prüfung und Festlegung
Die Stundensätze und die Geldeinheiten wurden am 01.07.2024 durch die Amtsleitung überprüft. Die hier in der Anlage aufgeführten Werte sind ab 01.07.2024 gültig.
Nr. 113Friedhofsgebührensatzung für den Friedhof der Protestantischen Kirchengemeinde Luthersbrunn
Vom 29. September 2025
Das Presbyterium der Protestantischen Kirchengemeinde Luthersbrunn hat am 29. September 2025 folgende Gebührensatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:
####§ 1
Allgemeines
Für die Benutzung des Friedhofes und seiner Anlagen werden Benutzungsgebühren erhoben.
Die Gebührensätze ergeben sich aus der Anlage zu dieser Satzung.
#§ 2
Gebührenschuldner
(
1
)
Gebührenschuldner sind:
- bei Erstbestattungen die Angehörigen des / der Verstorbenen, im Zweifelsfall die / der Grabstellenberechtigte, deren / dessen Namen auf dem Grabbrief vermerkt ist, der Antragsteller oder diejenige Person, die sich zur Übernahme der Kosten schriftlich verpflichtet hat;
- bei Umbettungen und Wiederbestattungen der Antragsteller.
(
2
)
Mehrere Schuldner haften als Gesamtschuldner.
#§ 3
Entstehung der Ansprüche und Fälligkeit
(
1
)
Die Gebührenschuld entsteht mit der Inanspruchnahme der Leistungen nach der Friedhofssatzung, bei antragsabhängigen Leistungen mit der Antragstellung.
(
2
)
Die Gebühren werden innerhalb von 30 Tagen nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig.
#§ 4
In-Kraft-Treten
(
1
)
Diese Satzung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.
(
2
)
Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren vom 22. Juni 2010 sowie die Ergänzungen vom 23. August 2021 außer Kraft.
#Anlage zur Friedhofsgebührensatzung für den Friedhof der Protestantischen Kirchengemeinde Luthersbrunn vom 29. September 2025
Liegezeit 40 Jahre: | |
Einstellige Reihengrabstätte für Verstorbene ab dem 5. Lebensjahr | € 680,- |
Mehrstelliges Reihentiefgrab für Verstorbene ab dem 5. Lebensjahr | € 960,- |
Anlegen eines Tiefgrabes im vorhandenen Doppelgrab | € 340,- |
Liegezeit 30 Jahre: | |
Einstellige Reihengrabstätte für Verstorbene bis zum 5. Lebensjahr | € 300,- |
Urnengrab | € 360,- |
Urnendoppelgrab | € 600,- |
Gebühr pro Grab und Jahr (Aufzahlung bei einer weiteren Beerdigung im vorhandenen Erdgrab): | |
Einstellige Reihengrabstätte und Urnengrab | € 17,- |
Mehrstelliges Reihentiefgrab | € 24,- |
Doppelgrab | € 29,- |
dreistelliges Grab | € 44,- |
Tiefengrab im vorhandenen Doppelgrab | € 34,- |
Leichenhallenbenutzung | |
Bis zum 5. Tag pauschal | € 150,- |
Ab dem 6. Tag pro Tag | € 30,- |
Kirchendienst | € 45,- |
| Grabaushub durch Firma Dachs, Pirmasens (s. Friedhofssatzung §10) | |
Einstelliges Reihengrab | € 755,- |
Mehrstelliges Tiefengrab | € 1040,- |
| Einstelliges Reihengrab für Verstorbene bis zum 5. Lebensjahr | € 390,- |
Urnengrab | € 230,- |
Reservierung eines sich direkt an eine neue Grabstätte anschließenden Grabes (Gebühr pro Grab und Jahr) | |
Urnengrab | € 24,- |
Urnendoppelgrab | € 34,- |
Einstelliges Reihengrab oder mehrstelliges Reihentiefgrab | € 48,- |
Zzgl. einmaliger Bearbeitungsgebühr | € 50,- |
Die Reservierungsgebühr ist jährlich zu überweisen, eine Anrechnung auf spätere Grabgebühren ist nicht möglich. | |
Verlängerung des Nutzungsrechtes um 5 Jahre (Einmalige Gebühr für den Zeitraum pro Grab) | |
Einstellige Reihengrabstätte und Urnengrab | € 85,- |
Mehrstelliges Reihentiefgrab | € 120,- |
Doppelgrab | € 145,- |
dreistelliges Grab | € 220,- |
Tiefengrab im vorhandenen Doppelgrab | € 170,- |
Vorzeitige Auflösung von Gräbern (Gebühr pro noch ausstehendem Jahr und Grab) | |
Urnengrab | € 12,- |
Urnendoppelgrab | € 17,- |
Einstellige Reihengrabstätte und mehrstelliges Reihentiefgrab | € 24,- |
Doppelgrab | € 29,- |
dreistelliges Grab | € 44,- |
Bearbeitungsgebühr (einmalig) | |
bei Grabreservierung | € 50,- |
bei Grabverlängerungen | € 50,- |
bei Vorabentrichtung der Grabgebühr („Sterbekasse“) | € 50,- |
bei vorzeitiger Auflösung von Gräbern | € 50,- |
Bekanntmachungen
Nr. 114Kollektenplan für das Jahr 2026
Speyer, den 07.07.2025
Az.: 3 360/00
Az.: 3 360/00
11.01.2026 | 1. Sonntag nach Epiphanias | Kollekte für die Partnerkirchen in Bolivien, Ghana, Korea und Papua |
25.01.2026 | letzter Sonntag im Januar/3. Sonntag nach Epiphanias | Kollekte für die Bibelverbreitung in der Welt |
15.02.2026 | Estomihi | Kollekte für den Kirchentag |
08.03.2026 | Okuli | Kollekte für die Flüchtlings- und Menschenrechtsarbeit |
14.05.2026 | Christi Himmelfahrt | Kollekte für die Weltmission |
24.05.2026 | Pfingstsonntag | Kollekte „Hoffnung für Osteuropa“ |
14.06.2026 | 2. Sonntag nach Trinitatis | Kollekte für die Ökumene und Auslandsarbeit (EKD) |
19.07.2026 | 7. Sonntag nach Trinitatis | Kollekte für besondere Projekte und Aktivitäten (EKD) |
02.08.2026 | 9. Sonntag nach Trinitatis | Kollekte für die „Diakonie Deutschland“ (EKD) |
| 27.09.2026 | 17. Sonntag nach Trinitatis | Kollekte für Aufgaben in der pfälzischen Diakonie |
04.10.2026 | 18. Sonntag nach Trinitatis, Erntedankfest | Kollekte für die Ausbildung der Erzieherinnen/Erzieher an der Fachschule für Sozialwesen der Diakonissen Speyer |
15.11.2026 | vorletzter Sonntag des Kirchenjahres/Volkstrauertag | Kollekte für die Arbeit christlicher Friedensdienste |
18.11.2026 | Buß- und Bettag | Kollekte für die Diakonie Katastrophenhilfe |
22.11.2026 | letzter Sonntag des Kirchenjahres/Ewigkeitssonntag | Kollekte für die Hospizhilfe in der Landeskirche |
24.12.2026 | Heiligabend, in mindestens einem Gottesdienst | Kollekte „Brot für die Welt“ |
Sammlungen für das Diakonische Werk Pfalz und das Gustav-Adolf-Werk Dazu kann der Landeskirchenrat bis zu drei weitere Kollekten anordnen, wenn akute Notstände auftreten. | ||
Nr. 115Kollektenaufruf Kollekte Brot für die Welt
Speyer, den 07.11.2025
Az.: 3 520/05 (5128)
Az.: 3 520/05 (5128)
Nach dem Kollektenplan für das Jahr 2025 (Abl. 2024, S. 70) ist in unserer Landeskirche am Samstag, 24. Dezember 2025 (Heilig Abend) eine Kollekte für Brot für die Welt zu erheben.
Vorschlag zur Abkündigung
„Kraft zum Leben schöpfen – Gemeinsam für Wasser, Ernährung und Klimagerechtigkeit“
So lautet das Motto der 67. Aktion von Brot für die Welt. Es erinnert uns daran, wie eng Leben, Gerechtigkeit und Schöpfungsverantwortung miteinander verbunden sind.
Viele Menschen im Globalen Süden kämpfen Tag für Tag darum, das Nötigste zum Leben zu sichern. Fehlendes Wasser, unfruchtbare Böden und die Folgen des Klimawandels bedrohen ihre Existenz. Brot für die Welt unterstützt Projekte, die Hoffnung und Zukunft schenken: In Uganda etwa sorgen Wasserstellen dafür, dass Kinder nicht stundenlang Wasser holen müssen, sondern Zeit zum Lernen haben. Auf den FidschiInseln werden Familien beim Schutz ihrer Lebensgrundlagen vor den Folgen des steigenden Meeresspiegels unterstützt. In Paraguay hilft ein Projekt Kindern, die von Armut und Kinderarbeit betroffen sind.
Gemeinsam mit seinen Partnerorganisationen setzt Brot für die Welt auf Hilfe zur Selbsthilfe. Es geht nicht um kurzfristige Lösungen, sondern um nachhaltige Veränderungen – um Bildung, gerechtere Lebensbedingungen und den Schutz der Schöpfung.
Mit Ihrer Spende tragen Sie dazu bei, dass Menschen weltweit neue Kraft zum Leben schöpfen können. Sie stärken Solidarität statt Gleichgültigkeit und zeigen, dass Nächstenliebe keine Grenzen kennt – weder geografisch noch menschlich.
Wir danken Ihnen von Herzen für Ihre Unterstützung und Ihr Vertrauen.
Weitere Infos
Diakonisches Werk Pfalz
Referentin für Ökumenische Diakonie
mit Schwerpunkt Brot für die Welt
Martina Gemmar
Martina.Gemmar@diakonie-pfalz.de
www.brot-fuer-die-welt.de
www.brot-fuer-die-welt.de/gemeinden/pfalz/
Diakonisches Werk Pfalz
Referentin für Ökumenische Diakonie
mit Schwerpunkt Brot für die Welt
Martina Gemmar
Martina.Gemmar@diakonie-pfalz.de
www.brot-fuer-die-welt.de
www.brot-fuer-die-welt.de/gemeinden/pfalz/
Vielfältiges Material zum aktuellen Aktionsthema sowie zu entwicklungspolitischen Themen steht bei Brot für die Welt bereit.
Abrechnung
Es wird gebeten, das Sammelergebnis der Gemeinden bis spätestens 20. Februar 2026 an die Dekanate zu überweisen. Die Dekanate rechnen bis spätestens 20. März 2026 mit dem Diakonischen Werk Pfalz ab und zahlen die Gesamtbeiträge direkt auf das Sonderkonto des Diakonischen Werkes
IBAN: DE50 5206 04100 0000 0025 00 BIC: GENODEF1EK1
Stichwort BROT FÜR DIE WELT
Evangelische Bank eG ein.
Stichwort BROT FÜR DIE WELT
Evangelische Bank eG ein.
Für die Gesamtabrechnung bis zum 20. März 2026 sind die vom Diakonischen Werk zur Verfügung gestellten Abrechnungsformulare zu benutzen.
Nr. 116Zweite Theologische Prüfung am 3. November 2025
Vikarskurs 2023 Aktenzeichen: 1-08-04-06
A. An schriftlichen Arbeiten hatten die Kandidatinnen und Kandidaten zu fertigen:
- Eine Unterrichtseinheit (als Hausarbeit):
Alle Kandidatinnen und Kandidaten wahlweise über
„Wunder“
oder
„Arm und reich“. - Eine Predigt (als Hausarbeit):
Alle Kandidatinnen und Kandidaten wahlweise über
„Predigt für das Reformationsfest
Gal 5,1-6, Neues Testament“
oder
„Predigt für das Reformationsfest
5 Mose 6,4-9, Altes Testament“. - Eine Klausurarbeit mit Schwerpunkt aus der exegetischen Theologie
(Montag, 26. August 2024, im Dienstgebäude des Landeskirchenrats,
Domplatz 5, in Speyer geschrieben):
Alle Kandidatinnen und Kandidaten wahlweise über das Thema:
„Dissens“
oder
„Auftrag“. - Eine Klausurarbeit mit Schwerpunkt aus der systematischen Theologie
(Dienstag, 27. August 2024, im Dienstgebäude des Landeskirchenrats,
Domplatz 5, in Speyer geschrieben):
Alle Kandidatinnen und Kandidaten wahlweise über das Thema:
„Die Kirche und das Kirchengebäude“
oder
„Landeskirche und Ekklesiologie“
B. Mündliche Teile der Prüfung:
- Die Durchführung eines Predigtgottesdienstes erfolgte in den Praktikumgemeinden.
- Die Durchführung einer Unterrichtsstunde im Fach Evangelische Religion fand in denentsprechenden Schulen statt.
C. Die mündliche Abschlussprüfung fand am 3. November 2025 beim Landeskirchenrat in Speyer statt.
Die Zweite Theologische Prüfung haben folgende Kandidatinnen und Kandidaten bestanden:
M a n n s c h a t z, Alexander
M a u r e r, Tobias
S c h e l l h a a s, Meredith
Speyer, den 3. November 2025
Die Vorsitzende der Prüfungskommission
Dorothee Wüst
Kirchenpräsidentin
Die Vorsitzende der Prüfungskommission
Dorothee Wüst
Kirchenpräsidentin
Stellenausschreibungen
Nr. 117Stellenausschreibungen im Bereich der Landeskirche
Ausgeschrieben wird
die Pfarrstelle Obermoschel
zur Besetzung durch Gemeindewahl.
die Pfarrstelle Obermoschel
zur Besetzung durch Gemeindewahl.
Die Pfarrstelle Obermoschel mit den zugehörigen Kirchengemeinden Obermoschel und Hallgarten umfasst 962 Gemeindeglieder mit drei Predigtstätten. Die Pfarrei gehört der Kooperationszone Obermoschel im Kirchenbezirk Donnersberg an.
Die Kirchengemeinden unterhalten als Gebäudebestand drei Kirchen, zwei Gemeindehäuser und ein Pfarrhaus. Die Gebäude befinden sich in einem guten baulichen Zustand, zum geräumigen Pfarrhaus gehört ein großer Garten und ein Nebengebäude. Das attraktive Obermoscheler Gemeindehaus ist wegen seiner räumlichen Gegebenheiten sehr gut für zentrale Veranstaltungen geeignet.
Die Arbeit in den beiden Presbyterien gestaltet sich offen und vertrauensvoll.
Erfreulicherweise verfügen wir in unserer kleinen Pfarrei über zwei Chöre mit einer guten Altersstruktur und kompetenter Chorleitung. Sie tragen zur musikalischen Bereicherung unserer Gottesdienste an den Festtagen bei und veranstalten gelegentlich eigene Konzerte. Viele ihrer Mitglieder engagieren sich auch in anderen Bereichen des Gemeindelebens.
Einmal im Monat veranstalten wir im Gemeindehaus Obermoschel ein Kirchencafe, das von zwei engagierten Presbyterinnen in Zusammenarbeit mit dem gemeindepädagogischen Dienst unseres Kirchenbezirks organisiert und thematisch gestaltet wird.
Die Konfirmandenarbeit in unserer Kooperationszone findet einmal monatlich zentral im Obermoscheler Gemeindehaus statt. Neben den Kirchengemeinden unserer Kooperationszone beteiligt sich auch unsere Jugendzentrale an der Konfirmandenarbeit. In den Räumen unseres Gemeindehauses ist ebenfalls das Jugendcafe „McChurch“ untergebracht.
Seit dem vergangenen Jahr bieten wir in unserem Gemeindehaus ein Seniorenturnen an.
Bei der Verwaltungsarbeit im Pfarramt gibt es Entlastung durch eine Standardassistenz, die für unsere Kooperationszone zentral in Obermoschel angesiedelt ist.
Das Verhältnis zur katholischen Gemeinde vor Ort ist ausgezeichnet, regelmäßig finden in unseren Gemeinden ökumenische Gottesdienste statt.
Unsere Gemeinden liegen in einer landschaftlich reizvollen Region mit einer guten Verkehrsanbindung. In Obermoschel gibt es sowohl eine Kindertagesstätte als auch eine Grundschule. Weiterführende Schulen in Meisenheim, Rockenhausen und Bad Kreuznach sind gut erreichbar. In Obermoschel gibt es eine gute ärztliche Versorgung (zwei Hausarztpraxen, eine physio- und zwei psychotherapeutische Praxen). Die Vereine in unseren Gemeinden bieten ein reichhaltiges Freizeitangebot.
Die Kirchengemeinden wünschen sich eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Presbyterien. Die Pfarrperson sollte Freude daran haben, die Angebote vor Ort fortzuführen, auszubauen und neue Akzente zu setzen.
Wir bitten, Bewerbungen unter Verwendung des entsprechenden Bewerbungsbogens für Pfarrstellen bis spätestens 12. Dezember 2025 beim Landeskirchenrat, Dezernat 4 einzureichen.
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Ausgeschrieben wird
die Pfarrstelle Wallhalben
zur Besetzung durch Gemeindewahl.
die Pfarrstelle Wallhalben
zur Besetzung durch Gemeindewahl.
Die Pfarrstelle Wallhalben mit den zugehörigen Kirchengemeinden Hermersberg, Herschberg und Wallhalben im Kirchenbezirk Pirmasens umfasst 1.654 Gemeindeglieder.
Die Kirchengemeinden unterhalten als Gebäudebestand drei Kirchen, ein gepflegtes Pfarrhaus, ein Gemeindehaus, ein Jugendheim und ein ehemaliges Pfarrhaus, das vermietet ist mit einem schönen Gemeinderaum im Erdgeschoss. Kirchen und andere Gebäude befinden sich in gutem Zustand. Es gibt keinen Unterhaltungsstau.
Die Kirchengemeinden gehören zu den Kooperationszonen Pirmasens-Nord und Pirmasens Nord-West und sind Mitglieder der Ökumenischen Sozialstation Waldfischbach.
Was sie erwartet:
Eine starke, lebendige und aktive Gemeinschaft von Ehrenamtlichen. Die Unterstützung der gemeindlichen Arbeit durch einen engagierten gemeindepädagogischen Dienst. Bei Bedarf ein schönes, großzügiges Pfarrhaus mit herrlicher Weitsicht. Ein attraktives Lebensumfeld inmitten der Sickinger Höhe mit Wallhalben als Zentrum, wo alle notwendige Infrastruktur vorhanden ist.
Wofür wir stehen:
Wir sind eine moderne, offene und aktive Gemeinschaft. Wir gestalten Veränderungen bei gleichzeitiger Bewahrung von bewährten Traditionen. Wir fördern die Vielfalt gemeindlicher Aktivitäten. Wir leben ökumennsches Miteinander. Wir gestalten einen gemeinsamen Gemeindebrief. Wir kooperieren mit den Nachbargemeinden der Region bei Gottesdiensten und anderen Veranstaltungen. Wir erfreuen uns einer guten Kirchenmusik.
Wir freuen uns auf Sie:
Wir, die Presbyterien, die haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter freuen uns auf eine Pfarrperson, die bereit ist, mit uns zusammen im ländlichen Raum Gemeinde Jesu Christ zu bewahren und zu gestalten.
Wir bitten, Bewerbungen unter Verwendung des entsprechenden Bewerbungsbogens für Pfarrstellen bis spätestens 12. Dezember 2025 beim Landeskirchenrat, Dezernat 4 einzureichen.
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Die Evangelische Kirche der Pfalz sucht für den Gemeindepädagogischen Dienst (GPD) Zweibrücken zum nächstmöglichen Zeitpunkt
eine Gemeindediakonin / einen Gemeindediakon (m/w/d)
(Vollzeit)
(Vollzeit)
Wir suchen für die Prot. Kooperationsregion Biosphäre eine verantwortliche Fachkraft für die Begleitung der bisherigen Jugendarbeit und den Aufbau neuer attraktiver Begegnungsmöglichkeiten für Kinder und junge Menschen. Die Prot. Kooperationsregion Biosphäre umfasst das Gebiet der Pfarreien: Blieskastel-Bierbach; Homburg-Einöd; Ensheim-Eschringen-Mandelbachtal; Mimbach-Böckweiler-Webenheim; St. Ingbert-Süd; St. Ingbert-Nord und Walsheim-Breitfurt.
Ihre Aufgaben:
- Sie gestalten aktiv und experimentierfreudig erlebnisorientierte Angebote für die Kinder- und Jugendarbeit,
- Sie sind eine vertrauensvolle Ansprechperson und bieten Beratung und Gruppenarbeit an,
- Sie begleiten die Konfirmandenarbeit der Kirchengemeinden und führen Freizeiten durch,
- Sie fördern ehrenamtliches Engagement und bauen ein starkes Netzwerk auf.
Was wir bieten:
- ein familienfreundliches Arbeitsumfeld mit flexibler Arbeitszeitgestaltung,
- einen Arbeitsvertrag nach dem TVöD-VKA, die Vergütung richtet sich nach dem Tarif für den Sozial- und Erziehungsdienst (bis zu Entgeltgruppe S 11 b),
- eine teamorientierte Zusammenarbeit mit motivierten Ehrenamtlichen, den hauptamtlichen Pfarrerinnen und Pfarrern, Referentinnen und Referenten sowie Pädagoginnen und Pädagogen im Prot. Dekanat Zweibrücken und in der Evangelischen Kirche der Pfalz,
- eine vielseitige Tätigkeit mit Raum für kreative Gestaltung.
Was Sie mitbringen:
- eine offene und wertschätzende Haltung,
- Erfahrung in der Jugendarbeit,
- Flexibilität, Empathie und emotionale Stärke,
- einen Führerschein der Klasse B.
Bewerben können sich (Fach-)hochschulabsolventinnen und –absolventen der Religions- bzw. Sozialpädagogik oder Absolventinnen und Absolventen mit vergleichbarer Qualifikation in Pädagogik, Geistes- oder Gesellschaftswissenschaften. Sollte keine religionspädagogische Kompetenz nachgewiesen werden, wird die Bereitschaft zur Nachqualifizierung erwartet.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen bis zum 12. Dezember 2025 an die
Evangelische Kirche der Pfalz
Landeskirchenrat, Dezernat 4
Domplatz 5, 67346 Speyer
dezernat.4@evkirchepfalz.de
Landeskirchenrat, Dezernat 4
Domplatz 5, 67346 Speyer
dezernat.4@evkirchepfalz.de
Kontakt: Dekanin Silke Gundacker, Tel.: 06332 / 73543, dekanat.zweibruecken@evkirchepfalz.de
Die Evangelische Kirche der Pfalz sucht für den Kirchenbezirk Donnersberg (Standort Kirchheimbolanden) zum nächstmöglichen Zeitpunkt
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eine Jugendreferentin / einen Jugendreferenten (m/w/d)
(Vollzeit)
(Vollzeit)
Die Tätigkeit beinhaltet folgende Aufgabenbereiche:
- Beratung und Unterstützung von Kirchengemeinden und Regionen in der Planung und Durchführung von Kinder- und Jugendarbeit sowie in der Arbeit mit Konfirmandinnen und Konfirmanden mit Schwerpunkt der Übergänge zur Jugendarbeit,
- Gewinnung, Schulung, Beratung und Begleitung von ehrenamtlichen Mitarbeitenden in den Kirchengemeinden und im Kirchenbezirk und Aufbau und Pflege von Strukturen der Jugend(verbands)arbeit auf Kirchenbezirksebene,
- Zusammenarbeit mit den Haupt- und Ehrenamtlichen des Kirchenbezirks, insbesondere mit dem Kollegen am Standort Obermoschel, den Dekanatsjugendpfarrerinnen und den Mitarbeitenden im Gemeindepädagogischen Dienst,
- Haushaltsführung für die kirchenbezirklichen Gremien des Evangelischen Jugendverbandes (einschließlich Budgetverantwortlichkeit für den Haushaltsteil Jugendarbeit im Kirchenbezirk und Informations- und Beratungspflicht für die kirchenbezirklichen Gremien),
- Durchführung und Begleitung von regionalen Maßnahmen und Projekten in der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen in folgenden Handlungsfeldern: Freizeitenarbeit, Konfirmandinnenarbeit, Jugendkulturarbeit, Schulbezogene Jugendarbeit, Projektarbeit, Jugendgottesdienste.
Die Tätigkeit erfordert Eigeninitiative, Eigenverantwortung und selbstständiges Arbeiten. Didaktisch-methodische Fähigkeiten, religionspädagogische Kompetenz, konzeptionelles Denken und Kompetenzen in der Arbeit mit ehrenamtlichen Mitarbeitenden werden vorausgesetzt. Es wird die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit den Kolleginnen und Kollegen vor Ort, weiteren Jugendzentralstellen und dem Landesjugendpfarramt erwartet. Die Stelle setzt eine positive Einstellung zur flexiblen Arbeitszeit (Abend- und Wochenendtermine) und Offenheit für vielfältige pädagogische Arbeitsfelder voraus.
Bewerben können sich (Fach-)hochschulabsolventinnen und –absolventen der Religions- bzw. Sozialpädagogik oder Absolventinnen und Absolventen mit vergleichbarer Qualifikation in Pädagogik, Geistes- oder Gesellschaftswissenschaften. Sollte keine religionspädagogische Kompetenz nachgewiesen werden, wird die Bereitschaft zur Nachqualifizierung erwartet.
Dem Arbeitsverhältnis liegen die Vorschriften des TVöD-VKA zu Grunde, die Vergütung richtet sich nach dem Tarif für den Sozial- und Erziehungsdienst (bis zu Entgeltgruppe S 11 b).
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen bis zum 12. Dezember 2025 an die
Evangelische Kirche der Pfalz
Landeskirchenrat, Dezernat 4
Domplatz 5, 67346 Speyer
dezernat.4@evkirchepfalz.de
Landeskirchenrat, Dezernat 4
Domplatz 5, 67346 Speyer
dezernat.4@evkirchepfalz.de
Informationen und Kontakt: Landesjugendpfarrer Florian Geith, Tel. 0631/3642-027 oder Dekan Stefan Dominke, Tel. 06352/7899368
Stellenausschreibungen im Bereich der Evangelischen Kirche in Deutschland
Die Evangelische Mission in Solidarität e.V. (EMS e.V.) ist eine Gemeinschaft von Kirchen und Missionsgesellschaften in Afrika, Asien, Europa und im Nahen Osten. Als internationales kirchliches Netzwerk setzen wir uns ein für eine Welt ohne Armut und Krieg. Wir entwickeln Programme zum Empowerment von Frauen und Minderheiten, für gerechtere Bildungschancen, eine bessere Gesundheitsversorgung sowie theologischen Austausch. Unser engagiertes Team von rund 40 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Stuttgart benötigt Unterstützung.
Zum nächstmöglichen Zeitpunkt suchen wir eine*n
Verantwortliche*r Redakteur*in für das Schneller Magazin (m/w/d) 20% (unbefristet)
Ihre Aufgaben:
- Verantwortung für die Organisation der einzelnen Ausgaben;
- Erstellung des Redaktionsplans;
- Beauftragung und Betreuung von Autor*innen (intern / extern);
- Schreiben eigener Artikel;
- Redaktion von Fremdtexten;
- Zusammenarbeit und Steuerung von externen Dienstleistern;
- bei Bedarf Schreiben, Redigieren und Übersetzen von Texten, teilweise aus dem Englischen;
- Bildauswahl und Bearbeitung.
Ihr Profil:
- (Fach-) Hochschulabschluss in Geistes- oder Sozialwissenschaften oder evangelischer Theologie;
- journalistische Ausbildung oder journalistische Berufserfahrung;
- Kenntnisse des Nahen Ostens und seiner Religionsgemeinschaften;
- sichere Kenntnisse im Umgang mit modernen Kommunikationstools;
- gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift; Sprachkenntnisse aus dem Nahen Osten sind von Vorteil;
- strukturierte und eigenverantwortliche Arbeitsweise;
- Interesse an Mission, Ökumene und internationalen Beziehungen.
Es erwartet Sie ein wertebasiertes Arbeiten in einem motivierten Team mit internationaler Ausrichtung, ein modernes Arbeitsumfeld und die Möglichkeit zum mobilen Arbeiten. Die Bezahlung erfolgt nach KAO/TVöD.
Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse) richten Sie bitte bis zum 18.11.2025 an:
Evangelische Mission in Solidarität e.V.
Personalabteilung
Vogelsangstraße 62
D-70197 Stuttgart
Tel.: +49 (0) 711 636 78 -10
E-Mail: personal@ems-online.org
http://www.ems-online.org/
Personalabteilung
Vogelsangstraße 62
D-70197 Stuttgart
Tel.: +49 (0) 711 636 78 -10
E-Mail: personal@ems-online.org
http://www.ems-online.org/
Dienstnachrichten
Nr. 118Verwaltungen
Übertragen wurde die nebenamtliche Verwaltung der
Pfarrstelle Kerzenheim Dekan Stefan Dominke. Wiesbaden, mit Wirkung vom 1. September 2025,
Pfarrstelle Marnheim-Dreisen Dekan Stefan Dominke, Wiesbaden mit Wirkung vom 1. September 2025,
Pfarrstelle Alsenz Pfarrer Andreas Echternkamp, Becherbach, mit Wirkung vom 1. November 2025.
Pfarrstelle Kerzenheim Dekan Stefan Dominke. Wiesbaden, mit Wirkung vom 1. September 2025,
Pfarrstelle Marnheim-Dreisen Dekan Stefan Dominke, Wiesbaden mit Wirkung vom 1. September 2025,
Pfarrstelle Alsenz Pfarrer Andreas Echternkamp, Becherbach, mit Wirkung vom 1. November 2025.
Nr. 119Verleihungen
Verliehen wurde die
Pfarrstelle Dannstadt Pfarrer Tobias Laun, Dannstadt-Schauernheim, mit Wirkung zum 1. Januar 2026,
Pfarrstelle Rockenhausen Eva Mähnert, Wolfstein, mit Wirkung vom 1. Oktober 2025,
Pfarrstelle St. Ingbert Christuskirche Pfarrer Johannes Rosell, St. Ingbert, mit Wirkung zum 1. Dezember 2025
Pfarrstelle Schifferstadt Pfarrer Maik Weidemann, Schifferstadt, mit Wirkung zum 1. Januar 2026.
Pfarrstelle Dannstadt Pfarrer Tobias Laun, Dannstadt-Schauernheim, mit Wirkung zum 1. Januar 2026,
Pfarrstelle Rockenhausen Eva Mähnert, Wolfstein, mit Wirkung vom 1. Oktober 2025,
Pfarrstelle St. Ingbert Christuskirche Pfarrer Johannes Rosell, St. Ingbert, mit Wirkung zum 1. Dezember 2025
Pfarrstelle Schifferstadt Pfarrer Maik Weidemann, Schifferstadt, mit Wirkung zum 1. Januar 2026.
Nr. 120Dienstleistungen
Zur Dienstleistung zugewiesen wurde dem
Kirchenbezirk Zweibrücken Pfarrer Walter Becker, Pirmasens, mit Wirkung vom 1. September 2025,
Kirchenbezirk An Alsenz und Lauter Pfarrer Dr. Friedhelm Meier, Weilerbach, mit Wirkung vom 1. Oktober 2025.
Kirchenbezirk Zweibrücken Pfarrer Walter Becker, Pirmasens, mit Wirkung vom 1. September 2025,
Kirchenbezirk An Alsenz und Lauter Pfarrer Dr. Friedhelm Meier, Weilerbach, mit Wirkung vom 1. Oktober 2025.
Nr. 121Ernennungen
Ernannt wurde
Florian Grieb, Bad Dürkheim, in das Pfarrdienstverhältnis auf Lebenszeit mit Wirkung vom 1. September 2025,
Pfarrerin Alessa Holighaus, Waldmohr, in das Pfarrdienstverhältnis auf Lebenszeit mit Wirkung vom 1. September 2025.
Florian Grieb, Bad Dürkheim, in das Pfarrdienstverhältnis auf Lebenszeit mit Wirkung vom 1. September 2025,
Pfarrerin Alessa Holighaus, Waldmohr, in das Pfarrdienstverhältnis auf Lebenszeit mit Wirkung vom 1. September 2025.
Nr. 122Versetzungen
Versetzt wird
Pfarrer Michael Göttlicher, Simmern, in den Dienst der Evangelischen Kirche im Rheinland mit Wirkung vom 1. November 2025.
Pfarrer Michael Göttlicher, Simmern, in den Dienst der Evangelischen Kirche im Rheinland mit Wirkung vom 1. November 2025.
Nr. 123Beurlaubungen
Verlängert wurde die Beurlaubung von
Pfarrerin Heike Radtke, Leck, über den 31. Januar 2026 hinaus bis einschließlich 31. Januar 2028,
Pfarrer Stefan Werdelis, Gerzensee, über den 30. November 2026 hinaus bis einschließlich 31. Mai 2028.
Pfarrerin Heike Radtke, Leck, über den 31. Januar 2026 hinaus bis einschließlich 31. Januar 2028,
Pfarrer Stefan Werdelis, Gerzensee, über den 30. November 2026 hinaus bis einschließlich 31. Mai 2028.
Nr. 124Ruhestand
In den Ruhestand tritt
Pfarrer Walter Becker, Pirmasens, mit Ablauf des 28. Februar 2026,
Pfarrerin Claudia Enders-Götzelmann, Speyer, mit Ablauf des 28. Februar 2026.
Pfarrer Walter Becker, Pirmasens, mit Ablauf des 28. Februar 2026,
Pfarrerin Claudia Enders-Götzelmann, Speyer, mit Ablauf des 28. Februar 2026.
In den Ruhestand versetzt wird
Pfarrer Matthias Jung, Kaiserslautern, mit Ablauf des 31. Dezember 2025,
Pfarrerin Elke Maicher, Erlenbach, mit Ablauf des 31. Janaur 2026,
Pfarrer Walter Riegel, Rülzheim, mit Ablauf des 31. Januar 2026,
Pfarrer Dieter Ruble, Obermoschel, mit Ablauf des 31. Januar 2026.
Pfarrer Matthias Jung, Kaiserslautern, mit Ablauf des 31. Dezember 2025,
Pfarrerin Elke Maicher, Erlenbach, mit Ablauf des 31. Janaur 2026,
Pfarrer Walter Riegel, Rülzheim, mit Ablauf des 31. Januar 2026,
Pfarrer Dieter Ruble, Obermoschel, mit Ablauf des 31. Januar 2026.
Der Ruhestand wird hinausgeschoben von
Pfarrer Michael Gaul, Neustadt, bis zum Ablauf des 31. Juli 2027,
Pfarrer Michael Noll, Gauersheim, bis zum Ablauf des 28. Februar 2027,
Pfarrer Martin Theobald, Albisheim, bis zum Ablauf des 28. Februar 2027.
Pfarrer Michael Gaul, Neustadt, bis zum Ablauf des 31. Juli 2027,
Pfarrer Michael Noll, Gauersheim, bis zum Ablauf des 28. Februar 2027,
Pfarrer Martin Theobald, Albisheim, bis zum Ablauf des 28. Februar 2027.
Nr. 125Sterbefälle
„Denn wir haben hier keine bleibende Stadt, sondern die zukünftige suchen wir.“ Hebräer 13,14 | |
Der Herr über Leben und Tod hat aus dieser Zeit | |
Pfarrer i. R. Berthold Lehnert in Heidelberg am 11. September 2025 im Alter von 83 Jahren, Pfarrer i. R. Christian Walter Schulze in Hamburg am 5. Oktober 2025 im Alter von 97 Jahren. abgerufen. | |
Herausgegeben vom Landeskirchenrat der Evangelischen Kirche der Pfalz, Domplatz 5, 67346 Speyer, Bezug des Amtsblattes durch den Landeskirchenrat Bezugspreis jährlich 20,-- € |