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Artikel 1
Artikel 2
Artikel 1
#Artikel 2
#Artikel 3
Artikel 4
Nr. 4Speyer, den 16. Mai 2025
Gesetze und Verordnungen
Nr. 35Beschluss zur Änderung des Beschlusses über die Zulassung zum Patenamt
Vom 30. April 2025
Auf Grund des § 89 Absatz 1 der Kirchenverfassung beschließt die Kirchenregierung:
####Artikel 1
Änderung des Beschlusses über die Zulassung zum Patenamt
Der Beschluss über die Zulassung zum Patenamt vom 29. Oktober 2020 (ABl. S. 140) wird wie folgt geändert:
§ 1 Absatz 3 Satz 2 wird durch die folgenden Sätze ersetzt:
„Für Evangelische Christen ist Voraussetzung zur Übernahme des Patenamts, dass sie konfirmiert oder in anderer Weise mit den Grundlagen des christlichen Glaubens und des kirchlichen Lebens vertraut gemacht sind, sofern die Kirchenmitgliedschaft nicht erst nach dem vorgesehenen Konfirmationsalter erworben wurde (§ 3 des Gesetzes über die Ordnung der Konfirmandenarbeit). Als Konfirmationsnachweis genügt die glaubhafte Versicherung.“
#Artikel 2
Inkrafttreten
Dieser Beschluss tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.
Speyer, den 30. April 2025 |
- Kirchenregierung - |
Dorothee Wüst |
Kirchenpräsidentin |
Nr. 36Ordnung zur Reform der Ausbildung und Prüfung von Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusikern
Vom 30. April 2025
Die Kirchenregierung verordnet aufgrund des § 9 Absatz 1 Buchstabe a des Gesetzes über den kirchenmusikalischen Dienst in der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche) vom 28. November 1991 (ABl. S. 175):
####Artikel 1
Änderung der Ordnung der Ausbildung für C- und D-Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker
Die Ordnung der Ausbildung für C- und D-Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. Februar 2014 (ABl. S. 18), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 15. Dezember 2016 (ABl. S. 114) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- § 1 Absatz 6 wird durch den folgenden Absatz 6 ersetzt:„(6) Die Teilnehmenden sind verpflichtet, die Lehrveranstaltungen regelmäßig zu besuchen. Über die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen ist ein schriftlicher Nachweis zu führen (Studienbuch).“
- § 3 wird durch den folgenden § 3 ersetzt:„§ 3Eignungsprüfung(1) Die Eignungsprüfung nimmt die zuständige Seminarleiterin oder der zuständige Seminarleiter ab, im Hauptfach Bläserchorleitung die Landesposaunenwartin oder der Landesposaunenwart. Es sind folgende Leistungen zu erbringen:
- a) Singen eines geistlichen Liedes (kann für das Fachmodul Orgel und im Hauptfach Bläserchorleitung entfallen),b) Spielen eines Tasteninstrumentes, im Hauptfach Bläserchorleitung Spielen eines Blechblasinstrumentes (kann für Fachmodul Chorleitung entfallen),c) Hören (Intervalle, Melodien, Akkorde).
(2) Spielt die oder der Teilnehmende noch ein anderes Instrument, so kann die Eignungsprüfung auf Antrag entsprechend erweitert werden.(3) Die bestandene D-Prüfung ersetzt die Eignungsprüfung. Dies gilt nicht für die D-Prüfung im Hauptfach Bläserchorleitung.“
Artikel 2
Änderung der Ordnung der C- und D-Prüfung für Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker
Die Ordnung der C- und D-Prüfung für Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. Februar 2014 (ABl. S. 19), die durch Artikel 2 der Verordnung vom 15. Dezember 2016 (ABl. S. 114) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- § 3 wird durch den folgenden § 3 ersetzt:„§ 3PrüfungsterminDie Prüfung findet in der Regel einmal jährlich statt. Der Prüfungstermin wird von der oder dem Vorsitzenden der Prüfungskommission festgelegt und rechtzeitig schriftlich bekannt gegeben.“
- § 5 wird durch den folgenden § 5 ersetzt:„§ 5Antrag auf Zulassung(1) Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist spätestens zwölf Wochen vor dem Beginn der Prüfung schriftlich über die Seminarleiterin oder den Seminarleiter beim Landeskirchenrat einzureichen. Hierzu sollen die vom Amt für Kirchenmusik zur Verfügung gestellten Vordrucke verwendet werden.(2) Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
- a) ein tabellarischer Lebenslauf und ein Lichtbild;b) eine Abschrift des letzten Zeugnisses einer allgemeinbildenden Schule;c) der Nachweis der Belegung von i.d.R. sechs Semestern an einem kirchenmusikalischen Seminar der Landeskirche. Der Landeskirchenrat kann in begründeten Ausnahmefällen die Ausbildung an anderen Ausbildungsstätten, eine private Ausbildung oder eine langjährige praktische Tätigkeit als Kirchenmusikerin oder Kirchenmusiker ganz oder in Teilen als gleichwertig anerkennen;d) der Nachweis der vollständigen Teilnahme an den erforderlichen Unterrichtseinheiten bei den Werkstatttagen (Einträge im Studienbuch);e) ggf. die gültige Bescheinigung über die bestandenen Prüfungsteile in den Fächern Musiktheorie und Gehörbildung;f) die Stellungnahme der Seminarleiterin oder des Seminarleiters zum Antrag auf Zulassung;g) die Angabe in welchem Fachmodul/in welchen Fachmodulen die Prüfung abgelegt werden soll;h) für das Fachmodul Orgel der Nachweis über den Gemeindegottesdienst (§7);i) für das Fachmodul Chorleitung der Nachweis der vollständigen Teilnahme an den erforderlichen Unterrichtseinheiten „Chorleitung Intensiv“ (Einträge im Studienbuch);j) für das Fachmodul Chorleitung der Nachweis der mindestens einjährigen Mitarbeit in einem überörtlichen Chor;k) ggf. ein Antrag auf Prüfung in einem Zusatzfach (§4);l) ggf. der Antrag auf Erlass der Prüfung in einem Prüfungsfach gem. § 11.“
- § 10 Absatz 1 Satz 1 wird gestrichen.
- § 12 Absatz 5 wird durch den folgenden Absatz 5 ersetzt:„(5) Die Gesamtnote ergibt sich aus dem Durchschnitt sämtlicher Fachnoten des Basismoduls sowie des jeweiligen Fachmoduls. Eine dritte Dezimalstelle bleibt unberücksichtigt. Zur Berechnung der Gesamtnote werden im Basismodul die Fachnoten der Fächer Musiktheorie und Gehörbildung mit dem Faktor drei multipliziert. Im Fachmodul Orgel werden die Fachnoten der Fächer Orgel-Literaturspiel und liturgisches Orgelspiel mit dem Faktor vier multipliziert. Im Fachmodul Chorleitung wird die Fachnote Chorleitung mit dem Faktor vier multipliziert. Die übrigen Fachnoten werden einfach berechnet. Die sich aus der Addition ergebende Summe wird durch die Anzahl aller Fachnoten geteilt. Eine dritte Dezimalstelle bleibt unberücksichtigt. Der Notenschlüssel von Absatz 4 gilt für die Ermittlung der Gesamtnote entsprechend.“
- § 21 wird durch den folgenden § 21 ersetzt:„§ 21ÜbergangsregelungKandidatinnen und Kandidaten, die ihre Ausbildung vor dem 1. August 2025 begonnen haben, können auf Antrag die C-Prüfung nach den bisher geltenden Regelungen ablegen. Dies wird im Prüfungszeugnis vermerkt.“
Artikel 3
Bekanntmachungserlaubnis
Der Landeskirchenrat kann den Wortlaut der Ordnung der Ausbildung für C- und D-Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker und den Wortlaut der Ordnung der C- und D-Prüfung für Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker in der vom Inkrafttreten dieser Ordnung an geltenden Fassung im Amtsblatt bekannt machen.
#Artikel 4
Inkrafttreten
Diese Ordnung tritt am 1. August 2025 in Kraft.
Speyer, den 30. April 2025 |
- Kirchenregierung - |
Dorothee Wüst |
Kirchenpräsidentin |
Bekanntmachungen
Nr. 37Kollekte für die Weltmission an Christi Himmelfahrt 2025
Speyer, den 14.04.2025
Az.: 3 360/01-4
Az.: 3 360/01-4
Nach dem Kollektenplan für das Jahr 2025 (ABl. 2024, S. 70) ist in unserer Landeskirche an Christi Himmelfahrt, dem 29. Mai 2025 eine Kollekte für die Weltmission zu erheben.
Die Kollekte an Christi Himmelfahrt ist für den Presbyterian Health Service in Enchi, Ghana, bestimmt.
Linda ist dankbar, dass sie hier Hilfe erfährt. Mehrere Stunden war sie auf unwegsamen Straßen unterwegs, bis sie schließlich im Presbyterian Health Service in Enchi angekommen ist. Hier ist die einzige stationäre Hebamme in der Umgebung zu finden. Hier möchte Linda ihr Kind zur Welt bringen. Denn eine Geburt in der Krankenstation in Enchi ist allemal sicherer als eine Hausgeburt. Für viele Menschen in Ghanas Western North Region ist diese Krankenstation der Presbyterian Church of Ghana (PCG) die einzige erreichbare medizinische Versorgung.
Doch auch wenn den Menschen hier häufig geholfen werden kann, können bei weitem nicht alle notwendigen Behandlungen durchgeführt werden. Bei größeren Eingriffen, etwa Operationen, müssen die Menschen nach wie vor in die Hauptstadt Accra fahren, was eine neunstündige Autofahrt bedeutet. Gerade bei akuten Erkrankungen kann diese Strecke nicht immer zurückgelegt werden.
Darum möchten die Verantwortlichen im Distrikt Enchi die Krankenstation zu einem Grade A Hospital weiter entwickeln. Das Ärztehaus konnte in der Vergangenheit schon mit Unterstützung aus der Pfalz gebaut werden. Nun ist die Erweiterung der Krankenstation selbst dran. Ein Operationssaal muss gebaut werden und auch die Neugeborenenstation soll erweitert werden. Medizinische Geräte zur Diagnostik müssen angeschafft, Behandlungsmöglichkeiten verbessert werden.
Philip Ntaah, Mitglied der Kirchenleitung des Distrikts, ist guter Dinge, dass sie das gemeinsam mit der finanziellen Unterstützung der pfälzischen Geschwister schaffen. „Es ist unser Dienst an den Menschen hier“, sagt er, „und insofern auch Teil von Gottes Mission, der ein gutes Leben für alle will“.
Wir bitten die Kirchengemeinden in der Pfalz, unsere Geschwister in Ghana bei der Erweiterung der Gesundheitsstation mit ihrer Gabe zu unterstützen. Im Namen aller Geschwister aus Ghana bedanken wir uns herzlich für Ihre Hilfe! Medase pa! (Twi: Vielen Dank).
Weitere Informationen bei:
Pfr. Christoph Krauth
Missionarisch Ökumenischer Dienst (MÖD)
Tel.: 06341/928915
krauth@moed-pfalz.de
Missionarisch Ökumenischer Dienst (MÖD)
Tel.: 06341/928915
krauth@moed-pfalz.de
Abrechnung
Bitte leiten Sie die Kollekte in der Woche nach der Erhebung an das Verwaltungsamt weiter. Die Verwaltungsämter werden gebeten, innerhalb von weiteren vier Wochen die Spendenergebnisse der einzelnen Kirchengemeinden der Landeskirche zu melden und die Gesamtüberweisung der Kollekte unter Angabe des Kollektendatums und der Kollektenbezeichnung an die Landeskirche zu veranlassen.
Bitte leiten Sie die Kollekte in der Woche nach der Erhebung an das Verwaltungsamt weiter. Die Verwaltungsämter werden gebeten, innerhalb von weiteren vier Wochen die Spendenergebnisse der einzelnen Kirchengemeinden der Landeskirche zu melden und die Gesamtüberweisung der Kollekte unter Angabe des Kollektendatums und der Kollektenbezeichnung an die Landeskirche zu veranlassen.
Nr. 38Kollekte Hoffnung für Osteuropa 2025
Speyer, den 28.04.2025
Az.: 3 520/02-13
Az.: 3 520/02-13
Nach dem Kollektenplan für das Jahr 2025 (ABl. 2024, S. 70) ist in unserer Landeskirche an Pfingstsonntag, den 8. Juni 2025 die Kollekte “Hoffnung für Osteuropa“ zu erheben.
Die Initiative Hoffnung für Osteuropa setzt sich fast drei Jahrzehnte lang für soziale Projekte im Osten Europas ein. Zum Beispiel in Litauen, in Weißrussland, in Estland und Rumänien. Ein besonderer Schwerpunkt auch in der Pfalz liegt in der Förderung von Hilfsprojekten für die Ukraine. Vor allem leisten wir Zuschüsse für humanitäre Hilfstransporte und finanzielle Unterstützung für Familien und Menschen in den Kriegsgebieten.
Vorschlag für die Kanzelabkündigung
Trotz des wirtschaftlichen Wachstums, das insbesondere rund um die Zentren der Länder des östlichen Europas sichtbar ist, bleiben leider viele Menschen von der Entwicklung ausgeschlossen. Insbesondere Menschen mit Behinderung, ältere oder arbeitslose Menschen. Angehörige von Minderheiten und Menschen im ländlichen Raum, sind weiterhin auf Unterstützung und Hilfe durch diakonische und humanitäre Initiativen und Einrichtungen angewiesen.
Trotz des wirtschaftlichen Wachstums, das insbesondere rund um die Zentren der Länder des östlichen Europas sichtbar ist, bleiben leider viele Menschen von der Entwicklung ausgeschlossen. Insbesondere Menschen mit Behinderung, ältere oder arbeitslose Menschen. Angehörige von Minderheiten und Menschen im ländlichen Raum, sind weiterhin auf Unterstützung und Hilfe durch diakonische und humanitäre Initiativen und Einrichtungen angewiesen.
Hoffnung für Osteuropa unterstützt evangelische und ökumenischen Partner in Osteuropa, durch ihren Einsatz für Barmherzigkeit und Gerechtigkeit in ihren Gemeinden und ihrem Gemeinwesen.
Dank dem großen Engagement und der Hilfe der Spenderinnen und Spender, ist über die letzten Jahrzehnte hinweg ein vielfältiges Netzwerk der Solidarität zwischen Ost und West gewachsen.
Wir bitten Sie, durch Ihre Spende diese Arbeit der Hoffnung zu unterstützen.
Abrechnung
Bitte leiten Sie die Kollekte in der Woche nach der Erhebung an das Verwaltungsamt weiter. Die Verwaltungsämter werden gebeten, innerhalb von weiteren vier Wochen die Spendenergebnisse der einzelnen Kirchengemeinden der Landeskirche zu melden und die Gesamtüberweisung der Kollekte unter Angabe des Kollektendatums und der Kollektenbezeichnung an die Landeskirche zu veranlassen.
Bitte leiten Sie die Kollekte in der Woche nach der Erhebung an das Verwaltungsamt weiter. Die Verwaltungsämter werden gebeten, innerhalb von weiteren vier Wochen die Spendenergebnisse der einzelnen Kirchengemeinden der Landeskirche zu melden und die Gesamtüberweisung der Kollekte unter Angabe des Kollektendatums und der Kollektenbezeichnung an die Landeskirche zu veranlassen.
Nr. 39Kollekte für die Ökumene- und Auslandsarbeit 2025
Speyer, den 06.05.2025
Az.: 3 360/09-3
Az.: 3 360/09-3
Nach dem Kollektenplan für das Jahr 2025 (ABl. 2024, S. 70) ist in unserer Landeskirche am 2. Sonntag nach Trinitatis, den 29. Juni 2025 eine Kollekte für die Ökumene- und Auslandsarbeit zu erheben.
Kollektenzweck
Stipendien für Theologen und Theologinnen aus Partnerkirchen der EKD, insbesondere für politisch verfolgte Personen
Stipendien für Theologen und Theologinnen aus Partnerkirchen der EKD, insbesondere für politisch verfolgte Personen
Vorlesetext
Für die zukünftige Gestaltung der Evangelischen Kirche in Deutschland sind gegenseitige Lernprozesse zwischen uns und unseren internationalen und ökumenischen Partnern von entscheidender Bedeutung. Mit der Kollekte werden durch Stipendien Studienprogramme zur höheren und breiteren Qualifikation von ausländischen Theologen und Theologinnen in Deutschland ermöglicht.
Für die zukünftige Gestaltung der Evangelischen Kirche in Deutschland sind gegenseitige Lernprozesse zwischen uns und unseren internationalen und ökumenischen Partnern von entscheidender Bedeutung. Mit der Kollekte werden durch Stipendien Studienprogramme zur höheren und breiteren Qualifikation von ausländischen Theologen und Theologinnen in Deutschland ermöglicht.
Erläuterung
Mittels Stipendien wird Personen ermöglicht, sich in Deutschland durch ein theologisches Masterstudium, eine Promotion oder ein höheres akademisches Forschungsprojekt zu qualifizieren. Durch diese Fachpersonen werden internationale Partnerkirchen der EKD und ökumenische Partner in der Fortentwicklung ihrer theologischen Ausbildung gestärkt. Durch diese Multiplikatoren können Reformen in ökumenischen Partnerkirchen gefördert werden und zugleich gewinnen wir durch die Stipendiaten und Stipendiatinnen Anteil an den Erfahrungen unserer internationalen Partner.
Mittels Stipendien wird Personen ermöglicht, sich in Deutschland durch ein theologisches Masterstudium, eine Promotion oder ein höheres akademisches Forschungsprojekt zu qualifizieren. Durch diese Fachpersonen werden internationale Partnerkirchen der EKD und ökumenische Partner in der Fortentwicklung ihrer theologischen Ausbildung gestärkt. Durch diese Multiplikatoren können Reformen in ökumenischen Partnerkirchen gefördert werden und zugleich gewinnen wir durch die Stipendiaten und Stipendiatinnen Anteil an den Erfahrungen unserer internationalen Partner.
Fürbitte
Gott, du hast deine Kirche geschaffen als einen Leib mit vielen Gliedern. Hilf uns, nicht nur das eigene zu sehen, sondern diese weltumspannende Gemeinschaft zu leben, als Schwestern und Brüder deines Sohnes, als Glieder desselben Leibes.
Gott, du hast deine Kirche geschaffen als einen Leib mit vielen Gliedern. Hilf uns, nicht nur das eigene zu sehen, sondern diese weltumspannende Gemeinschaft zu leben, als Schwestern und Brüder deines Sohnes, als Glieder desselben Leibes.
Geistliches Wort
Da ihr euch bemüht um die Gaben des Geistes, so trachtet danach, dass ihr sie im Überfluss habt und so die Gemeinde erbaut. (1. Kor 14,12)
Da ihr euch bemüht um die Gaben des Geistes, so trachtet danach, dass ihr sie im Überfluss habt und so die Gemeinde erbaut. (1. Kor 14,12)
Abrechnung
Bitte leiten Sie die Kollekte in der Woche nach der Erhebung an das Verwaltungsamt weiter. Die Verwaltungsämter werden gebeten, innerhalb von weiteren vier Wochen die Spendenergebnisse der einzelnen Kirchengemeinden der Landeskirche zu melden und die Gesamtüberweisung der Kollekte unter Angabe des Kollektendatums und der Kollektenbezeichnung an die Landeskirche zu veranlassen.
Bitte leiten Sie die Kollekte in der Woche nach der Erhebung an das Verwaltungsamt weiter. Die Verwaltungsämter werden gebeten, innerhalb von weiteren vier Wochen die Spendenergebnisse der einzelnen Kirchengemeinden der Landeskirche zu melden und die Gesamtüberweisung der Kollekte unter Angabe des Kollektendatums und der Kollektenbezeichnung an die Landeskirche zu veranlassen.
Nr. 40Aufruf Sammlung für die Woche der Diakonie 2025
Speyer, den 14.04.2025
Az.: 3 360/21
Az.: 3 360/21
Das Diakonische Werk der Evangelischen Kirche der Pfalz ruft im Sommer/Herbst in der Pfalz und Saarpfalz zur Durchführung der Woche der Diakonie auf. Die Spenden sind für die diakonische Beratungsarbeit bestimmt.
Wir bitten Sie herzlich, sich mit Ihrer Gemeinde an der dazugehörigen Briefkastensammlung, mit einem Aufruf im Gemeindebrief oder einer Kollekte an der diesjährigen Woche der Diakonie zu beteiligen – Arbeitsvorlagen für die Gemeindearbeit finden Sie unter www.diakonie-pfalz.de.
Vorschlag zur Kanzelabkündigung:
Unser Leben ist voller Veränderungen. Jeder Tag hält neue Herausforderungen für uns bereit, an denen wir wachsen können. Aber manchmal sind sie so groß, dass wir daran zerbrechen. Wenn wir das Gefühl haben, unseren Alltag nicht mehr allein bewältigen zu können. Wenn wir nicht mehr wissen, wie es weitergehen soll. Wenn sich Angst, Hilflosigkeit, Verzweiflung und Einsamkeit im Leben breitmachen – dann hilft die Diakonie. Wir wenden uns nicht ab, sondern sind dort, wo man uns braucht. So sind die Sozial- und Lebensberatungsstellen in unseren Häusern der Diakonie oft erste Anlaufstellen für Menschen, die in eine persönliche Krise geraten. Hier finden sie fachliche und menschliche Unterstützung, damit ihr Leben lebenswert bleibt.
Unser Leben ist voller Veränderungen. Jeder Tag hält neue Herausforderungen für uns bereit, an denen wir wachsen können. Aber manchmal sind sie so groß, dass wir daran zerbrechen. Wenn wir das Gefühl haben, unseren Alltag nicht mehr allein bewältigen zu können. Wenn wir nicht mehr wissen, wie es weitergehen soll. Wenn sich Angst, Hilflosigkeit, Verzweiflung und Einsamkeit im Leben breitmachen – dann hilft die Diakonie. Wir wenden uns nicht ab, sondern sind dort, wo man uns braucht. So sind die Sozial- und Lebensberatungsstellen in unseren Häusern der Diakonie oft erste Anlaufstellen für Menschen, die in eine persönliche Krise geraten. Hier finden sie fachliche und menschliche Unterstützung, damit ihr Leben lebenswert bleibt.
Mit Ihrer Spende helfen Sie uns, dieses flächendeckende Hilfsangebot in der Pfalz und Saarpfalz auch in Zukunft aufrechtzuerhalten. Jeder Euro zählt. Dafür danke ich Ihnen von ganzem Herzen.
Abrechnung:
Bitte leiten Sie das Sammlungsergebnis in der Woche nach der Erhebung an das Verwaltungsamt weiter. Die Verwaltungsämter werden gebeten, innerhalb von weiteren vier Wochen mit dem Diakonischen Werk Pfalz abzurechnen.
Bitte leiten Sie das Sammlungsergebnis in der Woche nach der Erhebung an das Verwaltungsamt weiter. Die Verwaltungsämter werden gebeten, innerhalb von weiteren vier Wochen mit dem Diakonischen Werk Pfalz abzurechnen.
Stellenausschreibungen
Nr. 41Stellenausschreibungen im Bereich der Landeskirche
Ausgeschrieben wird
die Pfarrstelle Kerzenheim
zur Besetzung durch Gemeindewahl.
zur Besetzung durch Gemeindewahl.
Die Pfarrstelle Kerzenheim im Kirchenbezirk Donnersberg mit den zugehörigen Kirchengemeinden Kerzenheim, Lautersheim und Rodenbach umfasst 1.177 Gemeindeglieder.
Predigtstätten sind die Rundkirche in Kerzenheim mit beeindruckender Architektur (nach dem Vorbild der Paulskirche in Frankfurt) und die atmosphärisch besondere Klosterruine Rosenthal (zugehörig dem Historischen Verein Rosenthal e.V.).
Gelegen in einer der schönsten Regionen Deutschlands – in unmittelbarer Nähe zur Deutschen Weinstraße und zum Pfälzerwald – verbindet die Region reizvolle Natur mit kultureller Vielfalt, guter Infrastruktur und einer hohen Lebensqualität.
Die Kirchengemeinden verbinden Tradition und Moderne. Ökumenische Zusammenarbeit, soziale Projekte und besondere Gottesdienste, vom Familien-, Kinder- und Kerwegottesdienst, vom Adventshof bis zum Open-Air-Gottesdienst „unter Schafen“ oder in der Klosterruine Rosenthal – prägen das lebendige Gemeindeleben.
Die Kirchengemeinden wünschen sich eine Pfarrperson, die neue, kreative Impulse in die Gemeindearbeit einbringt. Mit ihr gemeinsam wollen sie zeigen, dass Kirche auch heute noch begeistert und trägt – mitten im Leben der Menschen.
Die Arbeit mit Kindern, Jugendlichen, Familien und Seniorinnen und Senioren liegt Ihnen am Herzen. Seelsorge in den verschiedensten Lebenslagen, ein offener Umgang mit Menschen und die Zusammenarbeit mit Vereinen, Gruppen und Institutionen im Ort sind ebenso wichtig wie Teamfähigkeit, Kommunikation auf Augenhöhe und ein wertschätzendes Miteinander mit Haupt- und Ehrenamtlichen.
Die Pfarrstelle ist mit einem großzügigen, ruhig gelegenen Pfarrhaus verbunden (ca. 180 qm Wohnfläche, separates Büro, großer Garten mit altem Baumbestand). Zusätzlich gibt es noch ein Gemeindehaus für vielfältige Angebote in Kerzenheim.
Die kirchliche Arbeit wird durch ein engagiertes Presbyterium, eine Lektorin, einem Lektor, zahlreiche Ehrenamtliche und eine Standardassistenz im Dekanat Donnersberg in Kirchheimbolanden unterstützt.
Es gibt vielfältige musikalische Angebote wir Projektchöre und offenes Singen mit Gitarrenbegleitung. Auch Präparandinnen und Präparanden sowie Konfirmandinnen und Konfirmanden werden regelmäßig und aktiv in den Gottesdienst eingebunden. Gemeindefrühstücke, Spendenaktionen, Adventsveranstaltungen und musikalische Formate zeigen die Offenheit der Kirchengemeinden für vielfältige Zugänge zum Glauben.
Die Anbindung an überregionale Zentren wie Kaiserslautern, Mannheim, Frankfurt oder Mainz ist hervorragend; Einkaufsmöglichkeiten, medizinische Versorgung und alle Schulformen befinden sich in erreichbarer Nähe – ländliches Leben mit urbanem Komfort, inklusive schnellem Internet.
Weitere Informationen unter: http://www.dekanat-donnersberg.de/index.php?id=5700
Wir bitten, Bewerbungen unter Verwendung des entsprechenden Bewerbungsbogens für Pfarrstellen bis spätestens 13. Juni 2025 beim Landeskirchenrat, Dezernat 4, einzureichen.
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Ausgeschrieben wird
die Pfarrstelle Bellheim
zur Besetzung durch die Kirchenregierung.
zur Besetzung durch die Kirchenregierung.
Die Pfarrstelle Bellheim im Kirchenbezirk Germersheim umfasst 2.002 Gemeindeglieder. Die Predigtstätten sind in Bellheim und Knittelsheim, wobei i.d.R. ein Gottesdienst am Sonntag stattfindet.
Als Gebäudebestand unterhält die Kirchengemeinde eine Kirche in Bellheim und eine Kirche in Knittelsheim, die über einen Kirchgarten verfügt, der für unterschiedliche Formate (z.B. Gottesdienste, Filmabende) genutzt werden kann. Das 2020 sanierte Gemeindehaus steht für unterschiedliche Gemeindeaktivitäten zur Verfügung. Eine 2-gruppige Kindertagesstätte, in ökologischer Bauweise errichtet, rundet den Gebäudebestand ab. Die Kindertagesstätte gehört dem Kindertagesstättenverband Speyer-Germersheim an, so dass hier vor allem die religionspädagogische Begleitung erwartet wird.
Die Kirchengemeinde pflegt eine gute ökumenische Nachbarschaft. Engagierte Ehrenamtliche machen ein vielfältiges Gemeindeleben möglich. Inhaltlich entwickelt sich in der Gemeinde, ebenfalls ehrenamtlich verantwortet, ein Schwerpunkt in Jugend- und Familienarbeit.
Die Kirchengemeinde Bellheim-Knittelsheim gehört der Kooperationszone „Rhein-Hainbach-Queich“ an, in der die gemeinsame Errichtung einer Regiokirchengemeinde ab Januar 2027 geplant ist. Stelleninteressenten sollten also sowohl an der Begleitung einer klassischen Parochialgemeinde als auch an einer Teamarbeit im Pfarrteam Regiogemeinde interessiert sein.
Die Kirchengemeinde ist zudem Mitglied der Ökumenischen Sozialstation Rülzheim.
Für Rückfragen stehen der momentan geschäftsführende Pfarrer, Martin Müller, als auch Dekan Dr. Michael Diener gerne zur Verfügung.
Wir bitten, Bewerbungen unter Verwendung des entsprechenden Bewerbungsbogens für Pfarrstellen bis spätestens 13. Juni 2025 beim Landeskirchenrat, Dezernat 4, einzureichen.
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Ausgeschrieben wird
die Pfarrstelle Roxheim-Bobenheim
zur Besetzung durch Gemeindewahl.
zur Besetzung durch Gemeindewahl.
Die Pfarrstelle Roxheim-Bobenheim im Kirchenbezirk Frankenthal umfasst 2.382 Gemeindeglieder. Es gibt eine Predigtstelle.
Der Ort mit 10.500 Einwohnern zwischen den Mittelzentren Frankenthal und Worms in der schönen Altrheinlandschaft mit dem Silbersee gelegen, verfügt über eine sehr gute Infrastruktur und Verkehrsanbindung.
Die Kirchengemeinde besitzt ein klares Leitbild:
Jede und jeder ist bei uns zu jeder Zeit gleich herzlich willkommen.
Dies leben wir als aktive und weltoffene Gemeinde in einem lebendigen Miteinander. Viele verschiedene Gruppen engagieren sich in unserer Gemeinde, und wir pflegen die Gemeinschaft neben den Gottesdiensten durch Veranstaltungen, Feste und Konzerte. Gottesdienste sind für uns mehr als sonntägliche Tradition. Deshalb freuen wir uns über lebendige Predigten für alle Generationen, Familiengottesdienste nehmen dabei einen besonderen Platz ein. Zu unserer Kirchengemeinde gehören zwei Kindertagesstätten mit insgesamt 7 Gruppen, die unser Gemeindeleben bereichern und den Gemeindeaufbau deutlich gefördert haben.
Deshalb suchen wir einen Menschen, der…
- offen, einladend und aufgeschlossen auf Menschen zugeht,
- mit Freude und Kreativität das bunte und lebendige Gemeindeleben mitgestaltet,
- mit Einfühlungsvermögen und Führungskompetenz die großen und kleinen Menschen unserer Kindertagesstätten begleitet,
- Lust auf zugewandte Arbeit mit Konfirmandinnen und Konfirmanden hat.
Selbstverständlich freuen wir uns auch über die Bewerbung eines Pfarrerehepaares.
Wir bieten…
- eine herzliche und engagierte Gemeinde, die sich auf neue Impulse freut,
- ein aktives Presbyterium und Team aus vielen Mitarbeitenden, das Sie unterstützt,
- gute Zusammenarbeit mit den ortsansässigen Vereinen und der Kommune,
- gute Haushaltslage mit Gestaltungsspielraum,
- einen beeindruckenden Kirchenraum mit besonderer Atmosphäre und Akustik sowie das vielfältig nutzbare Martin-Luther-Gemeindehaus neben der Kirche,
- ein sehr ruhig gelegenes Pfarrhaus mit Terrasse und Garten.
Wir sind angeschlossen an das Verwaltungsamt des Kirchenbezirks Frankenthal.
Im Dekanat bietet sich auch die Möglichkeit zur Zusammenarbeit mit dem Gemeindepädagogischen Dienst und der Jugendzentrale.
Für weitere Informationen können Sie sich gerne an das Dekanat Frankenthal wenden (06233-88080). Auch der aktuelle Stelleninhaber ist unter Telefon 0157-86362443 für offene Fragen zu erreichen.
Wir bitten, Bewerbungen unter Verwendung des entsprechenden Bewerbungsbogens für Pfarrstellen bis spätestens 13. Juni 2025 beim Landeskirchenrat, Dezernat 4 einzureichen.
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Ausgeschrieben wird
die Pfarrstelle Zweibrücken - Ernstweiler
zur Besetzung durch Gemeindewahl.
zur Besetzung durch Gemeindewahl.
Die Pfarrstelle Zweibrücken - Ernstweiler im Kirchenbezirk Zweibrücken umfasst 1.673 Gemeindeglieder. Die Predigtstätte ist in Ernstweiler.
Die Kirchengemeinde Zweibrücken-Ernstweiler unterhält als Gebäudebestand eine Kirche mit Gemeinderaum, ein Pfarrhaus, ein Gemeindehaus und zwei Kindertagesstätten. Die Trägerschaft für die beiden Kindertagesstätten der Kirchengemeinde (Prot. Kindergarten Ernstweiler und Prot. Integrative Kindertagesstätte Bubenhausen) liegt beim Protestantischen Kitaverbund Zweibrücken.
Die Kirchengemeinde gehört zur Kooperationsregion Zweibrücken-Stadt. Es gibt in der Kooperationsregion einen gemeinsamen Plan für die Gottesdienste, die Kasualien und die Konfirmandenarbeit und einen gemeinsamen Planungsausschuss der Presbyterien. Zusammenarbeit mit den Haupt- und Ehrenamtlichen der Kooperationsregion Zweibrücken-Stadt wird erwartet.
Der Pfarrstelleninhaber / die Pfarrstelleninhaberin ist geborenes Mitglied im Verwaltungsrat der Herzog-Wolfgang-Stiftung.
Wir bitten Sie, Bewerbungen unter Verwendung des entsprechenden Bewerbungsbogens für Pfarrstellen bis spätestens 13. Juni 2025 beim Landeskirchenrat, Dezernat 4, einzureichen.
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Ausgeschrieben wird
die Pfarrstelle Zweibrücken-Ixheim
zur Besetzung durch Gemeindewahl.
zur Besetzung durch Gemeindewahl.
Die Pfarrstelle Zweibrücken-Ixheim im Kirchenbezirk Zweibrücken umfasst 1.410 Gemeindeglieder. Predigtstelle ist die Friedenskirche.
Die Kirchengemeinde Zweibrücken-Ixheim unterhält als Gebäudebestand die Friedenskirche mit dem Kirchbergsaal, ein Gemeindehaus, ein Pfarrhaus und eine Kindertagesstätte, deren Trägerschaft beim Protestantischen Kitaverbund Zweibrücken liegt.
Die Kirchengemeinde gehört zur Kooperationregion Zweibrücken-Stadt. Es gibt in der Kooperationsregion einen gemeinsamen Plan für die Gottesdienste, die Kasualien und die Konfirmandenarbeit und einen gemeinsamen Planungsausschuss der Presbyterien. Zusammenarbeit mit den Haupt- und Ehrenamtlichen der Kooperationsregion Zweibrücken-Stadt wird erwartet.
Wir bitten Sie, Bewerbungen unter Verwendung des entsprechenden Bewerbungsbogens für Pfarrstellen bis spätestens 13. Juni 2025 beim Landeskirchenrat, Dezernat 4, einzureichen.
Dienstnachrichten
Nr. 42Verwaltungen
Übertragen wurde die nebenamtliche Verwaltung der
Pfarrstelle 1 Homburg-Erbach Pfarrer Hartmut Haas, Homburg, mit Wirkung vom 1. April 2025,
Pfarrstelle Herschweiler-Pettersheim Pfarrerin Daniela Macchini, Hüffler, gemeinsam mit Pfarrer Daniel Macchini, Hüffler, mit Wirkung vom 1. April 2025.
Pfarrstelle 1 Homburg-Erbach Pfarrer Hartmut Haas, Homburg, mit Wirkung vom 1. April 2025,
Pfarrstelle Herschweiler-Pettersheim Pfarrerin Daniela Macchini, Hüffler, gemeinsam mit Pfarrer Daniel Macchini, Hüffler, mit Wirkung vom 1. April 2025.
Nr. 43Verleihungen
Verliehen wurde die
Pfarrstelle Pirmasens Friedenskirche Pfarrer Martin Bach, Zweibrücken, mit Wirkung vom 15. April 2025.
Pfarrstelle Pirmasens Friedenskirche Pfarrer Martin Bach, Zweibrücken, mit Wirkung vom 15. April 2025.
Nr. 44Dienstleistungen
Zur Dienstleistung zugewiesen wurde dem
Kirchenbezirk Speyer Pfarrerin Barbara Schipper, Ludiwgshafen, mit Wirkung zum 1. September 2025.
Kirchenbezirk Speyer Pfarrerin Barbara Schipper, Ludiwgshafen, mit Wirkung zum 1. September 2025.
Nr. 45Ernennungen
Ernannt wurde
Pfarrer Tobias Laun, Dannstadt-Schauernheim, in das Pfarrdienstverhältnis auf Lebenszeit mit Wirkung vom 1. Mai 2025,
Pfarrerin Stefanie Mohrbacher, Waldmohr, in das Pfarrdienstverhältnis auf Lebenszeit mit Wirkung vom 15. Mai 2025.
Pfarrer Tobias Laun, Dannstadt-Schauernheim, in das Pfarrdienstverhältnis auf Lebenszeit mit Wirkung vom 1. Mai 2025,
Pfarrerin Stefanie Mohrbacher, Waldmohr, in das Pfarrdienstverhältnis auf Lebenszeit mit Wirkung vom 15. Mai 2025.
Nr. 46Besetzungen
Der Landeskirchenrat bestätigt die Wahl von
Pfarrer Dr. Ulrich Kronenberg, Speyer, zum Inhaber der Pfarrstelle Speyer-Nord Christuskirche mit Wirkung zum 1. Juni 2025.
Pfarrer Dr. Ulrich Kronenberg, Speyer, zum Inhaber der Pfarrstelle Speyer-Nord Christuskirche mit Wirkung zum 1. Juni 2025.
Nr. 47Übertragungen
Übertragen wurde die
Pfarrversehung der Pfarrstelle Odernheim-Callbach Pfarrer Andreas Petzholz, Duchroth, mit Wirkung vom 1. Mai 2025.
Pfarrversehung der Pfarrstelle Odernheim-Callbach Pfarrer Andreas Petzholz, Duchroth, mit Wirkung vom 1. Mai 2025.
Nr. 48Beurlaubungen
Beurlaubt wurde
Pfarrer Max Niessner, Kallstadt, von 1. Mai 2025 bis einschließlich 30. April 2031.
Pfarrer Max Niessner, Kallstadt, von 1. Mai 2025 bis einschließlich 30. April 2031.
Nr. 49Ruhestand
In den Ruhestand versetzt wird
Pfarrerin Ute Friedberg, Ludwigshafen, mit Ablauf des 31. Mai 2025,
Pfarrerin Helke Rothley, Steinbach, mit Ablauf des 31. August 2025,
Pfarrer Horst Heller, Pirmasens, mit Ablauf des 31. Juli 2025.
Pfarrerin Ute Friedberg, Ludwigshafen, mit Ablauf des 31. Mai 2025,
Pfarrerin Helke Rothley, Steinbach, mit Ablauf des 31. August 2025,
Pfarrer Horst Heller, Pirmasens, mit Ablauf des 31. Juli 2025.
Der Ruhestand wird hinausgeschoben von
Pfarrer Thomas Kiefer, Ludwigshafen, bis zum Ablauf des 30. Juni 2025.
Pfarrer Thomas Kiefer, Ludwigshafen, bis zum Ablauf des 30. Juni 2025.
Nr. 50Sterbefälle
„Jesus spricht: Ich bin die Auferstehung und das Leben. Wer an mich glaubt, der wird leben, ob er gleich stürbe; und wer da lebr und glaubt an mich, der wird nimmermehr sterben.“ Joh. 11,22 | |
Der Herr über Leben und Tod hat aus dieser Zeit | |
Pfarrer i. R. Berthold Weber in Kaiserslautern am 11. März 2025 im Alter von 89 Jahren, Dekan i. R. Karl-Friedrich Weber in Kaiserslautern am 11. März 2025 im Alter von 82 Jahren abgerufen. |
Herausgegeben vom Landeskirchenrat der Evangelischen Kirche der Pfalz, Domplatz 5, 67346 Speyer, Bezug des Amtsblattes durch den Landeskirchenrat Bezugspreis jährlich 20,-- € |