.
####§1
§2
§3
§4
§5
§6
§7
§8
§9
§ 10
§11
Nr. 2Speyer, den 28. Februar 2025
Gesetze und Verordnungen
Nr. 14Beschluss über den Zusammenschluss von Kirchengemeinden und die Aufhebung von Pfarrstellen im Kirchenbezirk Homburg
Vom 20. Februar 2025
Auf Grund des § 89 Absatz 2 Nummer 7 und 8 der Verfassung der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche) beschließt die Kirchenregierung:
####§ 1
Die Prot. Kirchengemeinde Obernheim-Kirchenarnbach wird aufgelöst und ihr Gebiet in die Prot. Kirchengemeinde Landstuhl-Atzel eingegliedert.
#§ 2
Die Pfarrstelle Mittelbrunn wird aufgelöst.
#§ 3
Die Prot. Kirchengemeinde Mittelbrunn wird der Pfarrstelle Landstuhl-Atzel, die Prot. Kirchengemeinden Langwieden und Gerhardsbrunn-Martinshöhe werden der Pfarrstelle Lambsborn zugeordnet.
#§ 4
Dieser Beschluss tritt am 1. März 2025 in Kraft.
Speyer, den 20. Februar 2025 |
- Kirchenregierung - |
Dorothee Wüst |
Kirchenpräsidentin |
Nr. 15Satzung der Mathilde und Viktor Müller Stiftung
####§1
Name, Sitz, Rechtsform
(
1
)
Die Stiftung trägt den Namen Mathilde und Viktor Müller Stiftung.
(
2
)
Sie ist eine unselbstständige kirchliche Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in 76835 Rhodt unter Rietburg.
#§2
Stiftungszweck
(
1
)
Zweck der Stiftung ist die Unterstützung der Protestantischen Kirchengemeinde Rhodt, insbesondere bei der Erhaltung und Renovierung der St. Georgskirche Rhodt als Baudenkmal und Kulturgut.
(
2
)
Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnittes „steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
(
3
)
Die Stiftung ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Stiftung fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
#§3
Stiftungsvermögen
(
1
)
Das Vermögen der Stiftung ergibt sich aus dem Stiftungsgeschäft vom 6. Dezember 2024.
(
2
)
Das Stiftungsvermögen ist in seinem Wertbestand ungeschmälert zu erhalten. Umschichtungen sind zulässig. Es kann jederzeit durch Zustiftungen erhöht werden.
(
3
)
Nach Abzug der zur Erhaltung des Vermögens benötigten Mittel werden alle Einnahmen zur Verwirklichung des Stiftungszweckes verwendet. Die Stiftung kann ihre Mittel ganz oder teilweise einer Rücklage zuführen, soweit dies erforderlich ist, um ihre steuerbegünstigten und satzungsgemäßen Zwecke nachhaltig erfüllen zu können und soweit für die Verwendung konkrete Zeit- und Zielvorstellungen bestehen. Freie Rücklagen dürfen nur gebildet werden, soweit das steuerliche Gemeinnützigkeitsrecht es zulässt.
#§4
Geschäftsjahr
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
#§5
Organ
Organ der Stiftung ist der Stiftungsrat.
#§6
Stiftungsrat
(
1
)
Der Stiftungsrat besteht aus folgenden Mitgliedern.
(
2
)
Dem Stiftungsrat gehören an:
- a) die/der Vorsitzende des Stifters(Protestantischer Kirchbauverein Rhodt unter Rietburg),b) die/der stellvertretende Vorsitzende des Stifters,c) die Schriftführerin/der Schriftführer des Stifters,d) die Rechnerin/ der Rechner des Stifters,e) bis zu drei Beisitzer/innen des erweiterten Vorstands des Stifters,f) die geschäftsführende Pfarrerin/der geschäftsführende Pfarrer der Protestan tischen Kirchengemeinde Rhodt,g) ein Mitglied des Presbyteriums der Protestantischen Kirchengemeinde Rhodt.
(
3
)
Für die Mitglieder des Stiftungsrates nach Absatz 2 f) und g) ist je eine Stellvertreterin/ein Stellvertreter zu bestimmen, welche/welcher bei Verhinderung des Mitgliedes an den Sitzungen teilnimmt.
(
4
)
Die Mitgliedschaft im Stiftungsrat endet, außer im Todesfall
- a) durch Rücktritt, welcher schriftlich zu erklären ist,b) durch Abberufung seitens des Stiftungsrates durch einstimmigen Beschluss aus wichtigem Grund, wobei das betroffene Mitglied kein Stimmrecht hat.
(
5
)
Der Stiftungsrat wählt aus seiner Mitte eine Vorsitzende/einen Vorsitzenden und eine stellvertretende Vorsitzende/einen stellvertretenden Vorsitzenden.
#§7
Aufgaben des Stiftungsrates
(
1
)
Der Stiftungsrat hat im Rahmen dieser Satzung den Stiftungszweck so wirksam wie möglich zu erfüllen.
(
2
)
Seine Aufgaben sind insbesondere:
- a) den Erhalt des Vermögens und die bestimmungsgemäße Verwendung der Mittel sicherzustellen,b) die Beschlussfassung über die Verwendung der Erträge des Stiftungsvermö gens,c) die Feststellung des Haushaltsplanes sowie der Jahresrechnung.
(
3
)
Die Mitglieder des Stiftungsrates führen ihr Amt als Ehrenamt.
(
4
)
Der Stiftungsrat beschließt in Sitzungen. Eine Sitzung wird von der Vorsitzen den/dem Vorsitzenden einberufen, wenn sie erforderlich ist, jedoch mindestens einmal im Jahr. Sie muss einberufen werden, wenn dies ein Drittel der Mitglieder des Stiftungsrates begründet verlangt. Die Einladungen ergehen in der Regel eine Woche vor der Sitzung unter schriftlicher Angabe der Tagesordnung. Der Stiftungsrat ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend sind. Als anwesend gelten auch die Mitglieder, die der Sitzung telefonisch oder im Wege einer Videoverbindung zugeschaltet sind, soweit der Stiftungsrat diese mehrheitlich beschließt. Bei Beschlussunfähigkeit beraumt die Vorsitzende/der Vorsitzende innerhalb einer Woche erneut eine Sitzung an. In dieser Sitzung ist der Stiftungsrat ungeachtet der Zahl der erschienenen Mitglie der beschlussfähig. Hierauf ist in der Einladung hinzuweisen.
(
5
)
Der Stiftungsrat fasst seine Beschlüsse grundsätzlich mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Satzungsänderungen bedürfen einer Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Stiftungsrates und der Genehmigung des Landeskirchenrates. Stimmenthaltungen gelten als Nein. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der Vorsitzenden/des Vorsitzenden des Stiftungsrates, bei deren/dessen Verhinderung die Stimme der Stellvertreterin/des Stellvertreters.
(
6
)
Über die Sitzungen des Stiftungsrates ist eine Niederschrift zu fertigen, die von der Vorsitzenden/dem Vorsitzenden oder der Stellvertreterin/dem Stellvertreter zu unterzeichnen und in der folgenden Sitzung vom Stiftungsrat zu genehmigen ist.
#§8
Treuhandverwaltung
(
1
)
Der Treuhänder, die Protestantische Kirchengemeinde Rhodt, verwaltet das Stiftungsvermögen getrennt von seinem und anderem Vermögen.
(
2
)
Der Treuhänder sorgt für die Umsetzung der durch den Stiftungsrat beschlossenen Verwendungen der Stiftungsmittel. Er kann zu seiner Unterstützung das Protestantische Verwaltungsamt Landau beauftragen.
(
3
)
Der Treuhänder kann die Abwicklung solcher Maßnahmen verweigern, die offensichtlich gegen die Satzung oder rechtliche/steuerrechtliche Bestimmungen verstoßen. In diesem Fall hat der Stiftungsrat unter Beachtung der Argumente des Treuhänders erneut zu beschließen. Kommt eine Einigung nicht zu Stande, hat der Stiftungsrat die Einwände des Treuhänders der Stiftungsaufsicht der Evang. Kirche der Pfalz (Prot. Landeskirche) vorzulegen. Diese hat darüber zu entscheiden, ob die vom Stiftungsrat beschlossenen Maßnahmen auf Grund der Satzung und der zu beachtenden rechtlichen Vorschriften rechtmäßig sind.
(
4
)
Dem Treuhänder kann für seine Verwaltungsleistung eine pauschale Aufwandsentschädigung geleistet werden. Deren Höhe wird gesondert vereinbart.
#§9
Auflösung
Wird die Erfüllung des Stiftungszweckes unmöglich oder ändern sich die Verhältnisse derart, dass die Erfüllung des Stiftungszweckes nicht mehr sinnvoll erscheint, kann der Stiftungsrat die Auflösung der Stiftung mit einer Mehrheit von drei Vierteln aller Mitglieder beschließen. Der Beschluss bedarf der Genehmigung des Landeskirchenrates. Bei Auflösung oder Aufhebung der Stiftung oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke wächst das Stiftungsvermögen der Protestantischen Kirchengemeinde Rhodt zu, welche es ausschließlich und unmittelbar für steuerbegünstigte Zwecke zu verwenden hat, die dem ursprünglichen Stiftungszweck möglichst nahe kommen.
#§ 10
Aufsicht
Die Stiftung unterliegt der kirchlichen Stiftungsaufsicht durch die Evangelische Kirche der Pfalz (Prot. Landeskirche).
#§11
In-Kraft-Treten
Diese Satzung tritt mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der Evangelischen Kirche der Pfalz in Kraft.
Bekanntmachungen
Nr. 16Zweite Theologische Prüfung 2025,
Vikarskurs 2022
Vikarskurs 2022
Aktenzeichen: 1 08/0406
A. An schriftlichen Arbeiten hatten die Kandidatinnen und Kandidaten zu fertigen:
1. Eine Unterrichtseinheit (als Hausarbeit):
Alle Kandidatinnen und Kandidaten wahlweise über
„Menschen helfen (Diakonie)“
oder
„Gott als Befreier“
Alle Kandidatinnen und Kandidaten wahlweise über
„Menschen helfen (Diakonie)“
oder
„Gott als Befreier“
2. Eine Predigt (als Hausarbeit):
Alle Kandidatinnen und Kandidaten wahlweise über
Predigt für das Reformationsfest
Gal 5,1-6, Neues Testament
oder
Predigt für das Reformationsfest
5 Mose 6,4-9, Altes Testament.
Alle Kandidatinnen und Kandidaten wahlweise über
Predigt für das Reformationsfest
Gal 5,1-6, Neues Testament
oder
Predigt für das Reformationsfest
5 Mose 6,4-9, Altes Testament.
3. Eine Klausurarbeit mit Schwerpunkt aus der exegetischen Theologie
(Montag, 26. August 2024, im Dienstgebäude des Landeskirchenrats,
Domplatz 5, in Speyer geschrieben):
Alle Kandidatinnen und Kandidaten wahlweise über das Thema:
„Dissens“
oder
„Auftrag“
(Montag, 26. August 2024, im Dienstgebäude des Landeskirchenrats,
Domplatz 5, in Speyer geschrieben):
Alle Kandidatinnen und Kandidaten wahlweise über das Thema:
„Dissens“
oder
„Auftrag“
4. Eine Klausurarbeit mit Schwerpunkt aus der systematischen Theologie
(Dienstag, 27. August 2024, im Dienstgebäude des Landeskirchenrats,
Domplatz 5, in Speyer geschrieben):
Alle Kandidatinnen und Kandidaten wahlweise über das Thema:
„Die Kirche und das Kirchengebäude“
oder
„Landeskirche und Ekklesiologie“
(Dienstag, 27. August 2024, im Dienstgebäude des Landeskirchenrats,
Domplatz 5, in Speyer geschrieben):
Alle Kandidatinnen und Kandidaten wahlweise über das Thema:
„Die Kirche und das Kirchengebäude“
oder
„Landeskirche und Ekklesiologie“
B. Mündliche Teile der Prüfung:
- Die Durchführung eines Predigtgottesdienstes erfolgte in den Praktikumgemeinden.
- Die Durchführung einer Unterrichtsstunde im Fach Evangelische Religion fand in denentsprechenden Schulen statt.
C. Die mündliche Abschlussprüfung fand vom 3. – 4. Februar 2025 beim Landeskirchenrat in Speyer statt.
Die Zweite Theologische Prüfung haben folgende Kandidatinnen und Kandidaten bestanden:
E h r m a n n, Lisa Sophie
G a l l , Laura
G i l c h e r, Theresa
K ö l s c h, Maximilian
M a n n s c h a t z, Jasmin
G a l l , Laura
G i l c h e r, Theresa
K ö l s c h, Maximilian
M a n n s c h a t z, Jasmin
Stellenausschreibungen
Nr. 17Stellenausschreibungen im Bereich der Landeskirche
Der Ebernburgverein e. V. sucht für seine Familienferien- und Bildungsstätte Ebernburg in 55583 Bad Kreuznach - Bad Münster am Stein eine Leitung.
Der Eberburg-Verein e. V. betreibt eine evangelische Familienferien- und Bildungsstätte mit ca. 17.000 Übernachtungen im Jahr. Wir bieten unseren Gästen in Seminaren, Workshops und Tagungen neue Impulse für Arbeit und Freizeit. Ein besonderer Schwerpunkt sind Familienfreizeiten mit Urlaubs- und Ferienerlebnissen. Das Haus lebt von seiner einladenden Gastfreundschaft und zeigt sich flexibel und umsichtig im Umgang mit seinen Gästegruppen.
Ihr zukünftiger Arbeitsplatz ist geschichtsträchtig: Unter dem Einfluss des Reichsritters Franz von Sickingen und des Humanisten und Förderer der Reformation Ulrich von Hutten galt die Ebernburg seit 1520 als „Herberge der Gerechtigkeit“ und wurde zu einem frühen Zentrum der Reformation in Südwestdeutschland.
Haben Sie Lust auf die Leitung der Familienferien- und Bildungsstätte an einem geschichtsträchtigen Ort hoch über dem Nahetal?
Was sind Ihre Aufgaben?
- Sie leiten in enger Abstimmung mit dem ehrenamtlichen Vorstand des Ebernburgvereins e. V. die Evangelische Familienferien- und Bildungsstätte strategisch und operativ.
- Sie vertreten den Ebernburgverein e. V. nach innen und außen.
- Sie führen und fördern Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- Sie tragen die Gesamtverantwortung für den reibungslosen Ablauf des Tagesgeschäfts einschließlich der Prozessoptimierung, des Marketings und der Öffentlichkeitsarbeit.
- Sie steuern die Liquidität, führen die Buchhaltung und erstellen in Zusammenarbeit mit einem Steuerberatungsbüro die erforderlichen Abschlüsse.
Was bieten wir Ihnen?
- eine unbefristete Teilzeitstelle (30 Std./Woche) mit der Möglichkeit der flexiblen Arbeitszeitgestaltung
- Vergütung nach den Arbeitsvertragsrichtlinien des Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche in Deutschland (AVR Diakonie)
- Abwechslungsreiche Tätigkeit in einem Team engagierter und dem Wohl der Gäste verpflichteter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- Zusammenarbeit mit Haupt- und Ehrenamtlichen
- einen Arbeitsplatz auf einer Burg hoch über dem Nahetal
Was sollten Sie mitbringen?
- Ausbildung im Hotel- und Gaststättengewerbe oder vergleichbare Qualifikation
- Mehrjährige Berufserfahrung in leitender Funktion
- Hohe Selbstorganisation und Teamfähigkeit
- Kommunikationsstärke und Kenntnisse im Bereich Marketing/Social Media
- Zugehörigkeit zu einer Kirche der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK)
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
- Die derzeitige Leiterin, Frau Iris Kessel. Sie erreichen sie zu den üblichen Bürozeiten unter der Telefonnummer 06708 / 6176612 oder per E-Mail unter i.kessel@ebernburg.de
- Der Vorsitzende des Ebernburgvereins e.V., Herr Pfarrer Gerd Kiefer. Sie erreichen ihn zu den üblichen Bürozeiten unter der Telefonnummer 0631 / 3642-112 oder per E-Mail unter gerd.kiefer@evkirchepfalz.de.
Weitere Informationen über unseren Verein und die Ebernburg finden Sie unter www.ebernburg.de
Bewerbungen richten Sie bitte bis zum 24. März 2025 an
Pfarrer Gerd Kiefer
Evangelische Arbeitsstelle Bildung und Gesellschaft
Unionstraße 1
67657 Kaiserslautern
gerd.kiefer@evkirchepfalz.de
Evangelische Arbeitsstelle Bildung und Gesellschaft
Unionstraße 1
67657 Kaiserslautern
gerd.kiefer@evkirchepfalz.de
Dienstnachrichten
Nr. 18Verwaltungen
Übertragen wurde die nebenamtliche Verwaltung der
Pfarrstelle Rockenhausen Pfarrer Sebastian Best, Dörrmoschel, mit Wirkung vom 1. Februar 2025,
Pfarrstelle Wilgartswiesen Annette Bernhard, Hofstätten, gemeinsam mit Pfarrer i. R. Bruno Heinz, Landau, Dekan Volker Janke, Landau, Pfarrer Dr. theol. Uwe Laux, Offenbach und Pfarrerin Eva Weißmann, Landau, mit Wirkung vom 1. Januar 2025,
Pfarrstelle Otterbach-Erfenbach Pfarrerin Karin Schwartz, Kaiserslautern, mit Wirkung zum 1. März 2025,
Pfarrstelle Otterbach-Erfenbach Dekan Matthias Schwarz, Otterbach, mit Wirkung vom 1. Januar 2025.
Pfarrstelle Rockenhausen Pfarrer Sebastian Best, Dörrmoschel, mit Wirkung vom 1. Februar 2025,
Pfarrstelle Wilgartswiesen Annette Bernhard, Hofstätten, gemeinsam mit Pfarrer i. R. Bruno Heinz, Landau, Dekan Volker Janke, Landau, Pfarrer Dr. theol. Uwe Laux, Offenbach und Pfarrerin Eva Weißmann, Landau, mit Wirkung vom 1. Januar 2025,
Pfarrstelle Otterbach-Erfenbach Pfarrerin Karin Schwartz, Kaiserslautern, mit Wirkung zum 1. März 2025,
Pfarrstelle Otterbach-Erfenbach Dekan Matthias Schwarz, Otterbach, mit Wirkung vom 1. Januar 2025.
Nr. 19Versetzungen
Versetzt wird
Pfarrer Thorsten Grasse, Lambsborn, in den Dienst der Evangelische Landeskirche Württemberg mit Wirkung zum 15. Juli 2025.
Pfarrer Thorsten Grasse, Lambsborn, in den Dienst der Evangelische Landeskirche Württemberg mit Wirkung zum 15. Juli 2025.
Nr. 20Sterbefälle
„Christus spricht: Ich bin das Licht der Welt. Wer mir nachfolgt, der wird nicht wandeln in der Finsternis, sondern wird das Lichet des Lebens haben.“ Joh. 8,12 | |
Der Herr über Leben und Tod hat aus dieser Zeit | |
Pfarrer i. R. Emil Werner Scherer in Hinterweidenthal am 16. Januar 2025 im Alter von 79 Jahren abgerufen. |
Herausgegeben vom Landeskirchenrat der Evangelischen Kirche der Pfalz, Domplatz 5, 67346 Speyer, Bezug des Amtsblattes durch den Landeskirchenrat Bezugspreis jährlich 20,-- € |