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Gesetze und Verordnungen

Nr. 71Beschluss über die Errichtung von Pfarrstellen mit gemeinschaftlich verwaltetem Pfarramt im Kirchenbezirk Kusel

Vom 19. September 2024

Auf Grund des § 24 a Absatz 1 Satz 1 der Kirchenverfassung beschließt die Kirchenregierung:
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§ 1

Im Protestantischen Kirchenbezirk Kusel werden vier Pfarrstellen mit gemeinschaftlich verwaltetem Pfarramt errichtet.
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§ 2

( 1 ) Die Pfarrstellen erhalten die Bezeichnung
  • Glan-Münchweiler
  • Konken-Rammelsbach
  • Kusel
  • Theisbergstegen
( 2 ) Das gemeinschaftlich verwaltete Pfarramt erhält den Namen „Protestantisches Pfarramt Westpfälzer Bergland“.
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§ 3

Dem gemeinschaftlich verwalteten Pfarramt werden die Protestantischen Kirchengemeinden
  • Altenglan,
  • Gimsbach,
  • Mühlbach am Glan,
  • Glan-Münchweiler
  • Dietschweiler,
  • Neunkirchen am Potzberg,
  • Kusel,
  • Konken,
  • Rammelsbach,
  • St. Julian-Gumbsweiler,
  • Theisbergstegen,
  • Dennweiler-Frohnbach,
  • Ulmet
zugeordnet.
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§ 4

Dieser Beschluss tritt am 1. Januar 2025 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2032 außer Kraft.
Speyer, den 19. September 2024
- Kirchenregierung -
Dorothee Wüst
Kirchenpräsidentin

Nr. 72Beschluss zur Änderung der Satzung des Zweckverbands „Protestantischer Kindertagesstättenverband Speyer-Germersheim“

Vom 30. Juli 2024

Auf Grund des § 16 Satz 1 der Verbandssatzung in Verbindung mit § 4 Absatz 2 Satz 1 des Verbandsgesetzes vom 26. Mai 2018 (ABl. S. 76) hat die Verbandsversammlung des Protestantischen Kindertagesstättenverbands Speyer-Germersheim auf ihrer Sitzung am 11. Juni 2024 mit der hiernach erforderlichen Mehrheit der satzungsmäßigen Stimmen folgenden Beschluss gefasst:
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Artikel 1
Änderung der Verbandssatzung

§ 2 Absatz 1 der Anlage zu § 1 des Beschlusses über die Errichtung eines Zweckverbands „Protestantischer Kindertagesstättenverband Speyer-Germersheim“ vom 24. Oktober 2019 (ABl. S. 197), die zuletzt durch Artikel 1 des Beschlusses vom 12. Dezember 2023 (ABl. S. 196) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst:
„(1) Mitglieder des Zweckverbands sind:
a) Prot. Gesamtkirchengemeinde Speyer,
b) Prot. Kirchengemeinde Assenheim,
c) Prot. Kirchengemeinde Bellheim-Knittelsheim,
d) Prot. Kirchengemeinde Dannstadt,
e) Prot. Kirchengemeinde Fußgönheim,
f) Prot. Kirchengemeinde Germersheim,
g) Prot. Kirchengemeinde Iggelheim,
h) Prot. Kirchengemeinde Kandel,
i) Prot. Kirchengemeinde Limburgerhof,
j) Prot. Kirchengemeinde Lustadt,
k) Prot. Kirchengemeinde Maximiliansau,
l) Prot. Kirchengemeinde Mutterstadt,
m) Prot. Kirchengemeinde Neuhofen,
n) Prot. Kirchengemeinde Rödersheim-Gronau,
o) Prot. Kirchengemeinde Römerberg,
p) Prot. Kirchengemeinde Schauernheim,
q) Prot. Kirchengemeinde Schifferstadt,
r) Prot. Kirchengemeinde Sondernheim,
s) Prot. Kirchengemeinde Waldsee-Otterstadt.“
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Artikel 2
Inkrafttreten

Dieser Beschluss tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.
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Die vorstehende Satzungsänderung wird hiermit genehmigt.
Speyer, den 30. Juli 2024
- Landeskirchenrat -
Dorothee Wüst
Kirchenpräsidentin

Nr. 73Verordnung zur Datenverarbeitung der Zentralen Gehaltsabrechnungsstelle der Evangelischen Kirche der Pfalz
(Protestantische Landeskirche)

Vom 20. August 2024

Auf Grund des § 45 Absatz 1 der Kirchengemeindeordnung vom 24. November 2018 (ABl. S. 128), die zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 13. Mai 2023 (ABl. S. 57) geändert worden ist, verordnet der Landeskirchenrat:
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§ 1
Gegenstand der Datenverarbeitung

( 1 ) Der Gegenstand der Datenverarbeitung ist die Durchführung der in der Gehaltsabrechnungsrichtlinie samt zugehörigem Leistungskatalog niedergelegten Aufgaben der Zentralen Gehaltsabrechnungsstelle (ZGASt) für die von dieser betreuten kirchlichen Körperschaften. Insoweit sind Umfang, Art und Zweck der Datenverarbeitung bestimmt durch die Notwendigkeit der Aufgabenerledigung. Ist der ZGASt darüber hinaus die Erledigung weiterer Aufgaben übertragen, gelten die nachfolgenden Bestimmungen auch für die hierfür erforderliche Datenverarbeitung.
( 2 ) Verarbeitet werden insbesondere folgende Arten personenbezogener Daten:
  1. Adressdaten,
  2. Kontaktdaten,
  3. Vertragsdaten,
  4. Bankverbindungsdaten,
  5. Kontodaten,
  6. Abrechnungsdaten,
  7. Leistungsdaten,
  8. Finanzdaten,
  9. Angebotsdaten,
  10. Gesprächshistorie,
  11. Transaktionsdaten,
  12. Auskünfte,
  13. Mitarbeiterdaten,
  14. Personalverwaltungsdaten,
  15. Qualifikationsdaten,
  16. Videoaufzeichnungen,
  17. Gesundheitsdaten.
( 3 ) Betroffen von der Datenverarbeitung sind insbesondere folgende Personengruppen:
  1. Pfarrerinnen/Pfarrer,
  2. ehrenamtlich Mitarbeitende,
  3. haupt-/nebenamtlich Mitarbeitende,
  4. Ruheständler,
  5. Auszubildende,
  6. Praktikantinnen/Praktikanten,
  7. frühere Mitarbeitende,
  8. Bewerberinnen/Bewerber,
  9. Unterhaltsberechtigte,
  10. Angehörige,
  11. Geschädigte,
  12. Kontaktpersonen,
  13. Pressevertreter.
( 4 ) Die Datenverarbeitung findet ausschließlich in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum statt.
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§ 2
Technisch-organisatorische Maßnahmen

( 1 ) Die ZGASt hat die Umsetzung der gemäß § 27 DSG-EKD erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen vor Beginn der Verarbeitung zu dokumentieren. Hierfür stellt der Landeskirchenrat ein Formblatt zur Verfügung, welches für die Dokumentation zu nutzen ist (vgl. Anlage). Soweit eine Prüfung/ein Audit einen Anpassungsbedarf ergibt, ist dieser umzusetzen.
( 2 ) Die ZGASt hat die Sicherheit gem. §§ 30 Abs. 3 Nr. 3, 27 DSG-EKD insbesondere in Verbindung mit § 5 Abs. 1, Abs. 2 DSG-EKD herzustellen. Insgesamt handelt es sich bei den zu treffenden Maßnahmen um Maßnahmen der Datensicherheit und zur Gewährleistung eines dem Risiko angemessenen Schutzniveaus hinsichtlich der Vertraulichkeit, der Integrität, der Verfügbarkeit sowie der Belastbarkeit der Systeme. Dabei sind der Stand der Technik, die Implementierungskosten und die Art, der Umfang und die Zwecke der Verarbeitung sowie die unterschiedliche Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen im Sinne von § 27 DSG-EKD zu berücksichtigen
( 3 ) Die technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen dem technischen Fortschritt und der Weiterentwicklung. Insoweit ist es der ZGASt gestattet, alternative adäquate Maßnahmen umzusetzen. Dabei darf das Erforderliche nicht unterschritten werden. Wesentliche Änderungen sind zu dokumentieren.
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§ 3
Berichtigung, Einschränkung und Löschung von Daten

( 1 ) Die ZGASt darf die Daten, die von ihr verarbeitet werden, nicht eigenmächtig, sondern nur nach dokumentierter Weisung der betroffenen kirchlichen Körperschaft oder rechtlichen Vorgaben berichtigen, löschen oder deren Verarbeitung einschränken. Soweit eine betroffene Person sich diesbezüglich unmittelbar an die ZGASt wendet, wird die ZGASt dieses Ersuchen unverzüglich an die betroffene kirchliche Körperschaft weiterleiten.
( 2 ) Ein Löschkonzept, Recht auf Vergessen werden, Berichtigung, Datenportabilität und Auskunft sind unmittelbar durch die ZGASt sicherzustellen.
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§ 4
Qualitätssicherung und sonstige Pflichten

Die ZGASt hat die gesetzlichen Pflichten gemäß §§ 30 bis 32 DSG-EKD wahrzunehmen; insofern gewährleistet sie insbesondere die Einhaltung folgender Vorgaben:
  1. Schriftliche Bestellung eines örtlich Beauftragten für den Datenschutz, der seine Tätigkeit gemäß §§ 36, 37 und 38 DSG-EKD ausübt. Dessen jeweils aktuelle Kontaktdaten sind auf der Homepage der ZGASt oder deren Träger leicht zugänglich hinterlegt.
  2. Wahrung der Vertraulichkeit gemäß §§ 30 Abs. 3 Nr. 5, 26 und 27 Abs. 5 DSG-EKD. Die ZGASt setzt bei der Durchführung der Arbeiten nur Beschäftigte ein, die auf die Vertraulichkeit verpflichtet und zuvor mit den für sie relevanten Bestimmungen zum Datenschutz vertraut gemacht wurden. Die ZGASt und alle ihr unterstellten Personen, die Zugang zu personenbezogenen Daten haben, dürfen diese Daten ausschließlich entsprechend der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeiten.
  3. Umsetzung und Einhaltung aller für die Datenverarbeitung zur Aufgabenerfüllung der ZGASt erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen gemäß §§ 30 Abs. 3 Nr. 3, 27 DSG-EKD.
  4. Zusammenarbeit auf Anfrage mit der Aufsichtsbehörde bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.
  5. Unverzügliche Information an die betroffenen kirchlichen Körperschaften über Kontrollhandlungen und Maßnahmen der Aufsichtsbehörde, soweit sie sich auf die Datenverarbeitung zur Aufgabenerfüllung der ZGASt beziehen. Dies gilt auch, soweit eine zuständige Behörde im Rahmen eines Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahrens in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Datenverarbeitung bei der ZGASt ermittelt.
  6. Unterstützung, wenn eine kirchlichen Körperschaft einer Kontrolle der Aufsichtsbehörde, einem Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahren, dem Haftungsanspruch einer betroffenen Person oder eines Dritten oder einem anderen Anspruch im Zusammenhang mit der Datenverarbeitung bei der ZGASt ausgesetzt ist.
  7. Nachweisbarkeit der getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen.
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§ 5
Unterauftragsverhältnisse

( 1 ) Als Unterauftragsverhältnisse im Sinne dieser Regelung sind solche Dienstleistungen zu verstehen, die sich unmittelbar auf die Erbringung der Hauptleistung beziehen. Nicht hierzu gehören Nebenleistungen, die die Verwaltungsämter z.B. als Telekommunikationsleistungen, Post-/Transportdienstleistungen, Wartung und Benutzerservice oder die Entsorgung von Datenträgern sowie sonstige Maßnahmen zur Sicherstellung der Vertraulichkeit, Verfügbarkeit, Integrität und Belastbarkeit der Hard- und Software von Datenverarbeitungsanlagen in Anspruch nehmen. Die ZGASt ist jedoch verpflichtet, zur Gewährleistung des Datenschutzes und der Datensicherheit auch bei ausgelagerten Nebenleistungen angemessene und gesetzeskonforme vertragliche Vereinbarungen sowie Kontrollmaßnahmen zu ergreifen.
( 2 ) Die ZGASt darf Unterauftragnehmer nur nach vorheriger ausdrücklicher schriftlicher bzw. dokumentierter Zustimmung des Leitungsgremiums ihres Trägers beauftragen.
( 3 ) Die Weitergabe von personenbezogenen Daten an den Unterauftragnehmer und dessen erstmaliges Tätigwerden sind erst mit Vorliegen aller Voraussetzungen für eine Unterbeauftragung gestattet.
( 4 ) Erbringt der Unterauftragnehmer die vereinbarte Leistung außerhalb der EU/des EWR stellt die ZGASt die datenschutzrechtliche Zulässigkeit durch entsprechende Maßnahmen sicher. Gleiches gilt, wenn Dienstleister im Sinne von Abs. 1 Satz 2 eingesetzt werden sollen.
( 5 ) Eine weitere Auslagerung durch den Unterauftragnehmer bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der ZGASt und des Leitungsgremiums ihres Trägers.
Sämtliche vertraglichen Regelungen mit dem Unterauftragnehmer sind auch weiteren Unterauftragnehmern aufzuerlegen.
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§ 6
Kontrollrechte

( 1 ) Die durch die ZGASt betreuten kirchlichen Körperschaften haben das Recht, bei dem Träger der ZGASt Überprüfungen zu beantragen. Dem Antrag ist seitens des Trägers zu entsprechen, soweit hierfür nachvollziehbare Gründe bzw. angemessene Zeitabstände vorliegen. Wird dem Antrag entsprochen, haben die kirchlichen Körperschaften das Recht, sich durch Stichprobenkontrollen, die in der Regel rechtzeitig anzumelden sind, von der Einhaltung der Regelungen dieser Rechtsverordnung im Geschäftsbetrieb der ZGASt zu überzeugen.
( 2 ) Die ZGASt stellt sicher, dass die Überprüfung nach Absatz 1 erfolgen kann. Sie verpflichtet sich, auf Anforderung die erforderlichen Auskünfte zu erteilen und insbesondere die Umsetzung der technischen und organisatorischen Maßnahmen nachzuweisen. Der Nachweis solcher Maßnahmen kann auch durch die Zertifizierung nach einem genehmigten Zertifizierungsverfahren gemäß § 35 DSG-EKD, durch aktuelle Testate, Berichte oder Berichtsauszüge unabhängiger Instanzen (z.B. Wirtschaftsprüfer, Revision, Datenschutzbeauftragter, IT-Sicherheitsabteilung, Datenschutzauditoren, Qualitätsauditoren) oder durch geeignete Zertifizierung eines IT-Sicherheits- oder Datenschutzaudits (z.B. nach BSI-Grundschutz) erfolgen.
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§ 7
Mitteilung bei Verstößen

( 1 ) Die ZGASt unterstützt die von ihr betreuten kirchlichen Körperschaften bei der Einhaltung der in den §§ 27, 32, 33 und 34 genannten Pflichten zur Sicherheit personenbezogener Daten, Meldepflichten bei Datenpannen und Datenschutz-Folgeabschätzungen und vorheriger Konsultationen mit der Aufsichtsbehörde. Hierzu gehören insbesondere
  1. die Sicherstellung eines angemessenen Schutzniveaus durch technische und organisatorische Maßnahmen, die die Umstände und Zwecke der Verarbeitung sowie die prognostizierte Wahrscheinlichkeit und Schwere einer möglichen Rechtsverletzung durch Sicherheitslücken berücksichtigen und eine sofortige Feststellung von relevanten Verletzungsereignissen ermöglichen,
  2. die Verpflichtung, Verletzungen personenbezogener Daten unverzüglich zu melden,
  3. die Verpflichtung, die kirchlichen Körperschaften im Rahmen ihrer Informationspflicht gegenüber Betroffenen zu unterstützen und in diesem Zusammenhang sämtliche relevante Informationen unverzüglich zur Verfügung zu stellen,
  4. die Unterstützung der kirchlichen Körperschaften für deren Datenschutz-Folgenabschätzung,
  5. die Unterstützung kirchlicher Körperschaften im Rahmen vorheriger Konsultationen mit der Aufsichtsbehörde.
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§ 8
Weisungsbefugnis

( 1 ) Mündliche Weisungen an die ZGASt bestätigen die von diesen betreuten kirchlichen Körperschaften unverzüglich schriftlich.
( 2 ) Die ZGASt weist die kirchlichen Körperschaften unverzüglich darauf hin, wenn sie der Meinung ist, eine Weisung verstoße gegen Datenschutzvorschriften. Die ZGASt ist berechtigt, die Durchführung der entsprechenden Weisung solange auszusetzen, bis sie durch die betroffene kirchliche Körperschaft bestätigt oder geändert wird. Wird keine Einigung erzielt, entscheidet der Landeskirchenrat.
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§ 9
Löschung und Rückgabe von personenbezogenen Daten

( 1 ) Kopien oder Duplikate von Daten werden ohne Wissen der betroffenen kirchlichen Körperschaft nicht erstellt. Hiervon ausgenommen sind Sicherheitskopien, soweit sie zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Datenverarbeitung erforderlich sind, sowie Daten, die im Hinblick auf die Einhaltung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten erforderlich sind.
( 2 ) Soweit die ZGASt keine Aufgaben für eine kirchliche Körperschaft mehr wahrnimmt, hat sie sämtliche in ihren Besitz gelangte Unterlagen, erstellte Verarbeitungs- und Nutzungsergebnisse sowie Datenbestände, die im Zusammenhang mit der Erfüllung der Aufgaben stehen, der betroffenen kirchlichen Körperschaft auszuhändigen oder nach vorheriger Zustimmung datenschutzgerecht zu vernichten. Gleiches gilt für Test- und Ausschussmaterial. Das Protokoll der Löschung ist auf Anforderung vorzulegen.
( 3 ) Dokumentationen, die dem Nachweis der auftrags- und ordnungsgemäßen Datenverarbeitung dienen, sind durch die ZGASt entsprechend der jeweiligen Aufbewahrungsfristen aufzubewahren. Sie können zur Entlastung bei Beendigung der Wahrnehmung von Aufgaben für die betroffenen kirchlichen Körperschaft übergeben werden.
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§ 10
Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 9. Oktober 2024 in Kraft.
–––––––––––––––
Speyer, den 20. August 2024
- Kirchenregierung -
Dorothee Wüst
Kirchenpräsidentin
Anlage: Technisch-organisatorische Maßnahmen gemäß § 27 DSG-EKD
Anlage zu § 2 der Verordnung zur Datenverarbeitung der Zentralen Gehaltsabrechnungsstelle der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche)
Dokumentation der nach § 27 DSG-EKD zu treffenden technischen und organisatorischen Maßnahmen.
1.
Pseudonymisierung
Wie wird die Pseudonymisierung der Daten gewährleistet?
Pseudonymisierung ist die Verarbeitung personenbezogener Daten in der Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren Person zugewiesen werden.
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Personenbezogene Daten werden durch Zufallscodes ersetzt
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Data Masking
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Sonstige:
2.
Verschlüsselung
Wie wird die Verschlüsselung gewährleistet?
Die Verschlüsselung transformiert einen Klartext in Abhängigkeit von einer Zusatzinformation, die "Schlüssel" genannt wird, in einen zugehörigen Geheimtext (Chiffrat), der für diejenigen, die den Schlüssel nicht kennen, nicht entzifferbar sein soll.
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Nutzung von kryptografischen Tools
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Data Hashing
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Verschlüsselung von Speichermedien
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Verschlüsselung der Kommunikation
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Sonstige:
3.
Fähigkeit der Vertraulichkeit
Wie wird die Fähigkeit der Vertraulichkeit der Daten dauerhaft gewährleistet?
Vertraulichkeit heißt, dass personenbezogene Daten vor unbefugter Preisgabe geschützt sind.
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Elektronisches Zutrittskontrollsystem
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Sicherheitstüren und/oder -fenster
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Gitter vor Fenstern und Türen
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Werkschutz, Pförtner
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Alarmanlage
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Videoüberwachung
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Spezielle Schutzvorkehrungen für den Serverraum
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Individueller Log-In und Kennwortverfahren
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Zusätzlicher Log-In für bestimmte Anwendungen
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Automatische Sperrung der Clients (Zeitablauf)
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Verwaltung von Berechtigungen
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Dokumentation von Berechtigungen
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Verschlüsselung von Systemen
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Verschlüsselung der Kommunikation
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Verschlüsselung von Datenträgern
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VPN (Virtual Private Network)
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Gesichertes WLAN
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SSL-Verschlüsselung bei Web-Access
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Sonstige:
4.
Fähigkeit der Integrität
Wie wird die Fähigkeit der Integrität der Daten dauerhaft gewährleistet?
Integrität bezeichnet die Sicherstellung der Korrektheit (Unversehrtheit) von Daten und der korrekten Funktionsweise von Systemen. Wenn der Begriff Integrität auf "Daten" angewendet wird, drückt er aus, dass die Daten vollständig und unverändert sind.
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Maßnahmen sollten ergriffen werden, die die Beschädigung/Veränderung der geschützten Daten während der Verarbeitung oder Übertragung verhindern
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Verwendung von Zugriffsrechten
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Systemseitige Protokollierungen
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Funktionelle Verantwortlichkeiten
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Sonstige:
5.
Fähigkeit der Verfügbarkeit
Wie wird die Fähigkeit der Verfügbarkeit der Daten dauerhaft gewähr-leistet?
Die Verfügbarkeit von Dienstleistungen, Funktionen eines IT-Systems, IT-Anwendungen oder IT-Netzen oder auch von Informationen ist vorhanden, wenn diese von den Anwendern stets wie vorgesehen genutzt werden können.
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Back-Up Verfahren
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Spiegeln von Festplatten
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Unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV)
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Virenschutz /Firewall
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Notfallplan
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Klimaanlagen
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Brand- und Löschwasserschutz
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Alarmanlage
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Geeignete Archivierungsräumlichkeiten
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Sonstige:
6.
Fähigkeit der Belastbarkeit
Wie wird die Fähigkeit der Belastbarkeit der Daten dauerhaft gewährleistet?
Systeme sind belastbar, wenn sie so widerstandsfähig sind, dass ihre Funktionsfähigkeit selbst bei starkem Zugriff bzw. starker Auslastung ge-geben ist.
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Penetrationstests
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Sonstige:
7.
Wiederherstellbarkeit der Verfügbarkeit und des Zugangs
Wie wird gewährleistet, dass personenbezogene Daten nach Sicherheitsvorfällen rasch wieder verfügbar und zugänglich sind?
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Back-Up Verfahren
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Unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV)
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Notfallplan
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Vertretungsregelungen
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Sonstige:
8.
Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung
Wie wird gewährleistet, dass die genannten Datensicherungsmaßnahmen regelmäßig überprüft werden?
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Es existiert eine festgelegte Prüfroutine
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Prüfberichte werden evaluiert
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Implementierung von Verbesserungs-vorschlägen
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Sonstige:
9.
Unrechtmäßiger Zugang zu personenbezogenen Daten
Wie wird verhindert, dass Datenverarbeitungssysteme von Unbefugten genutzt werden können?
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Individueller Log-In und Kennwortverfahren
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Zusätzlicher Log-In für bestimmte Anwendungen
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Automatische Sperrung der Clients (Zeitablauf)
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Verwaltung von Berechtigungen
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Dokumentation von Berechtigungen
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Verschlüsselung von Systemen
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Sonstige:
10.
Verarbeitung personenbezogener Daten nur nach Anweisung
Wie wird gewährleistet, dass personenbezogene Daten nur entsprechend den Weisungen des Verantwortlichen verarbeitet werden?
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Mitarbeiter sind zu Verhaltensregeln verpflichtet
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Implementierung unternehmensinterner Datenschutz-Richtlinien
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Verpflichtung der Mitarbeiter auf das Datengeheimnis
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Schulungen aller zugriffsberechtigten Mitarbeiter
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Bestimmung von Ansprechpartnern und verantwortlichen Projektmanagern für den konkreten Auftrag
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Sonstige:

Nr. 74Verordnung zur Ausführung des Verwaltungsamtsgesetzes

Vom 20. August 2024

Auf Grund des § 2 Absatz 6 des Verwaltungsamtsgesetzes vom 9. Juni 2006 (ABl. S. 118), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Mai 2022 (ABl. S. 52) geändert worden ist, verordnet der Landeskirchenrat:
####

§ 1
Gegenstand der Datenverarbeitung

( 1 ) Der Gegenstand der Datenverarbeitung ist die Durchführung der in § 1 der Verwaltungsamtsverordnung niedergelegten Aufgaben der Verwaltungsämter für die von diesen betreuten kirchlichen Körperschaften. Insoweit sind Umfang, Art und Zweck der Datenverarbeitung bestimmt durch die Notwendigkeit der Aufgabenerledigung. Ist den Verwaltungsämtern darüber hinaus die Erledigung weiterer Verwaltungsaufgaben übertragen, gelten die nachfolgenden Bestimmungen auch für die hierfür erforderliche Datenverarbeitung.
( 2 ) Verarbeitet werden insbesondere folgende Arten personenbezogener Daten:
  1. Adressdaten,
  2. Kontaktdaten,
  3. Vertragsdaten,
  4. Bankverbindungsdaten,
  5. Kontodaten,
  6. Abrechnungsdaten,
  7. Leistungsdaten,
  8. Finanzdaten,
  9. Angebotsdaten,
  10. Gesprächshistorie,
  11. Transaktionsdaten,
  12. Auskünfte,
  13. Mitarbeiterdaten,
  14. Personalverwaltungsdaten,
  15. Qualifikationsdaten,
  16. Videoaufzeichnungen,
  17. Gesundheitsdaten,
  18. Entwicklungsdaten Kita- Kinder.
( 3 ) Betroffen von der Datenverarbeitung sind insbesondere folgende Personengruppen:
  1. Pfarrerinnen/Pfarrer,
  2. ehrenamtlich Mitarbeitende,
  3. haupt-/nebenamtlich Mitarbeitende,
  4. Ruheständler,
  5. Auszubildende,
  6. Praktikantinnen/Praktikanten,
  7. frühere Mitarbeitende,
  8. Bewerberinnen/Bewerber,
  9. Gemeindeglieder,
  10. Unterhaltsberechtigte,
  11. Angehörige,
  12. Nutzerinnen/Nutzer kirchlicher Einrichtungen,
  13. Kundinnen/Kunden,
  14. Interessenten,
  15. Lieferanten/Dienstleister,
  16. Berater,
  17. Makler,
  18. Vermittler,
  19. Mieter,
  20. Gesellschafter,
  21. Geschädigte,
  22. Kontaktpersonen,
  23. Pressevertreter.
( 4 ) Die Datenverarbeitung findet ausschließlich in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum statt.
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§ 2
Technisch-organisatorische Maßnahmen

( 1 ) Die Verwaltungsämter haben die Umsetzung der gemäß § 27 DSG-EKD erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen vor Beginn der Verarbeitung zu dokumentieren. Hierfür stellt der Landeskirchenrat ein Formblatt zur Verfügung, welches für die Dokumentation zu nutzen ist (vgl. Anlage). Soweit eine Prüfung/ein Audit einen Anpassungsbedarf ergibt, ist dieser umzusetzen.
( 2 ) Die Verwaltungsämter haben die Sicherheit gem. §§ 30 Abs. 3 Nr. 3, 27 DSG-EKD insbesondere in Verbindung mit § 5 Abs. 1, Abs. 2 DSG-EKD herzustellen. Insgesamt handelt es sich bei den zu treffenden Maßnahmen um Maßnahmen der Datensicherheit und zur Gewährleistung eines dem Risiko angemessenen Schutzniveaus hinsichtlich der Vertraulichkeit, der Integrität, der Verfügbarkeit sowie der Belastbarkeit der Systeme. Dabei sind der Stand der Technik, die Implementierungskosten und die Art, der Umfang und die Zwecke der Verarbeitung sowie die unterschiedliche Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen im Sinne von § 27 DSG-EKD zu berücksichtigen
( 3 ) Die technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen dem technischen Fortschritt und der Weiterentwicklung. Insoweit ist es den Verwaltungsämtern gestattet, alternative adäquate Maßnahmen umzusetzen. Dabei darf das Erforderliche nicht unterschritten werden. Wesentliche Änderungen sind zu dokumentieren.
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§ 3
Berichtigung, Einschränkung und Löschung von Daten

( 1 ) Die Verwaltungsämter dürfen die Daten, die von ihnen verarbeitet werden, nicht eigenmächtig, sondern nur nach dokumentierter Weisung der betroffenen kirchlichen Körperschaft oder rechtlichen Vorgaben berichtigen, löschen oder deren Verarbeitung einschränken. Soweit eine betroffene Person sich diesbezüglich unmittelbar an ein Verwaltungsamt wendet, wird das Verwaltungsamt dieses Ersuchen unverzüglich an die betroffene kirchliche Körperschaft weiterleiten.
( 2 ) Ein Löschkonzept, Recht auf Vergessen werden, Berichtigung, Datenportabilität und Auskunft sind unmittelbar durch die Verwaltungsämter sicherzustellen.
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§ 4
Qualitätssicherung und sonstige Pflichten

Die Verwaltungsämter haben die gesetzlichen Pflichten gemäß §§ 30 bis 32 DSG-EKD wahrzunehmen; insofern gewährleisten sie insbesondere die Einhaltung folgender Vorgaben:
  1. Schriftliche Bestellung eines örtlich Beauftragten für den Datenschutz, der seine Tätigkeit gemäß §§ 36, 37 und 38 DSG-EKD ausübt. Dessen jeweils aktuelle Kontaktdaten sind auf der Homepage des Verwaltungsamtes oder dessen Träger leicht zugänglich hinterlegt.
  2. Wahrung der Vertraulichkeit gemäß §§ 30 Abs. 3 Nr. 5, 26 und 27 Abs. 5 DSG-EKD. Die Verwaltungsämter setzen bei der Durchführung der Arbeiten nur Beschäftigte ein, die auf die Vertraulichkeit verpflichtet und zuvor mit den für sie relevanten Bestimmungen zum Datenschutz vertraut gemacht wurden. Die Verwaltungsämter und alle ihnen unterstellten Personen, die Zugang zu personenbezogenen Daten haben, dürfen diese Daten ausschließlich entsprechend der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeiten.
  3. Umsetzung und Einhaltung aller für die Datenverarbeitung zur Aufgabenerfüllung der Verwaltungsämter erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen gemäß §§ 30 Abs. 3 Nr. 3, 27 DSG-EKD.
  4. Zusammenarbeit auf Anfrage mit der Aufsichtsbehörde bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.
  5. Unverzügliche Information an die betroffenen kirchlichen Körperschaften über Kontrollhandlungen und Maßnahmen der Aufsichtsbehörde, soweit sie sich auf die Datenverarbeitung zur Aufgabenerfüllung der Verwaltungsämter beziehen. Dies gilt auch, soweit eine zuständige Behörde im Rahmen eines Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahrens in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Datenverarbeitung beim Verwaltungsamt ermittelt.
  6. Unterstützung, wenn eine kirchlichen Körperschaft einer Kontrolle der Aufsichtsbehörde, einem Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahren, dem Haftungsanspruch einer betroffenen Person oder eines Dritten oder einem anderen Anspruch im Zusammenhang mit der Datenverarbeitung beim Verwaltungsamt ausgesetzt ist.
  7. Nachweisbarkeit der getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen.
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§ 5
Unterauftragsverhältnisse

( 1 ) Als Unterauftragsverhältnisse im Sinne dieser Regelung sind solche Dienstleistungen zu verstehen, die sich unmittelbar auf die Erbringung der Hauptleistung beziehen. Nicht hierzu gehören Nebenleistungen, die die Verwaltungsämter z.B. als Telekommunikationsleistungen, Post-/Transportdienstleistungen, Wartung und Benutzerservice oder die Entsorgung von Datenträgern sowie sonstige Maßnahmen zur Sicherstellung der Vertraulichkeit, Verfügbarkeit, Integrität und Belastbarkeit der Hard- und Software von Datenverarbeitungsanlagen in Anspruch nehmen. Die Verwaltungsämter sind jedoch verpflichtet, zur Gewährleistung des Datenschutzes und der Datensicherheit auch bei ausgelagerten Nebenleistungen angemessene und gesetzeskonforme vertragliche Vereinbarungen sowie Kontrollmaßnahmen zu ergreifen.
( 2 ) Die Verwaltungsämter dürfen Unterauftragnehmer nur nach vorheriger ausdrücklicher schriftlicher bzw. dokumentierter Zustimmung der Leitungsgremien ihrer Träger beauftragen.
( 3 ) Die Weitergabe von personenbezogenen Daten an den Unterauftragnehmer und dessen erstmaliges Tätigwerden sind erst mit Vorliegen aller Voraussetzungen für eine Unterbeauftragung gestattet.
( 4 ) Erbringt der Unterauftragnehmer die vereinbarte Leistung außerhalb der EU/des EWR, stellen die Verwaltungsämter die datenschutzrechtliche Zulässigkeit durch entsprechende Maßnahmen sicher. Gleiches gilt, wenn Dienstleister im Sinne von Abs. 1 Satz 2 eingesetzt werden sollen.
( 5 ) Eine weitere Auslagerung durch den Unterauftragnehmer bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Verwaltungsamtes und des Leitungsgremiums seines Trägers.
Sämtliche vertraglichen Regelungen mit dem Unterauftragnehmer sind auch weiteren Unterauftragnehmern aufzuerlegen.
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§ 6
Kontrollrechte

( 1 ) Die durch die Verwaltungsämter betreuten kirchlichen Körperschaften haben das Recht, bei den Trägern der Verwaltungsämter Überprüfungen zu beantragen. Dem Antrag ist seitens des Trägers zu entsprechen, soweit hierfür nachvollziehbare Gründe bzw. angemessene Zeitabstände vorliegen. Wird dem Antrag entsprochen, haben die kirchlichen Körperschaften das Recht, sich durch Stichprobenkontrollen, die in der Regel rechtzeitig anzumelden sind, von der Einhaltung der Regelungen dieser Rechtsverordnung im Geschäftsbetrieb der Verwaltungsämter zu überzeugen.
( 2 ) Die Verwaltungsämter stellen sicher, dass die Überprüfung nach Absatz 1 erfolgen kann. Sie verpflichtet sich, auf Anforderung die erforderlichen Auskünfte zu erteilen und insbesondere die Umsetzung der technischen und organisatorischen Maßnahmen nachzuweisen. Der Nachweis solcher Maßnahmen kann auch durch die Zertifizierung nach einem genehmigten Zertifizierungsverfahren gemäß § 35 DSG-EKD, durch aktuelle Testate, Berichte oder Berichtsauszüge unabhängiger Instanzen (z.B. Wirtschaftsprüfer, Revision, Datenschutzbeauftragter, IT-Sicherheitsabteilung, Datenschutzauditoren, Qualitätsauditoren) oder durch geeignete Zertifizierung eines IT-Sicherheits- oder Datenschutzaudits (z.B. nach BSI-Grundschutz) erfolgen.
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§ 7
Mitteilung bei Verstößen

( 1 ) Die Verwaltungsämter unterstützen die von ihnen betreuten kirchlichen Körperschaften bei der Einhaltung der in den §§ 27, 32, 33 und 34 DSG-EKD genannten Pflichten zur Sicherheit personenbezogener Daten, Meldepflichten bei Datenpannen, Datenschutz-Folgeabschätzungen und vorheriger Konsultationen mit der Aufsichtsbehörde. Hierzu gehören insbesondere,
  1. die Sicherstellung eines angemessenen Schutzniveaus durch technische und organisatorische Maßnahmen, die die Umstände und Zwecke der Verarbeitung sowie die prognostizierte Wahrscheinlichkeit und Schwere einer möglichen Rechtsverletzung durch Sicherheitslücken berücksichtigen und eine sofortige Feststellung von relevanten Verletzungsereignissen ermöglichen,
  2. die Verpflichtung, Verletzungen personenbezogener Daten unverzüglich zu melden,
  3. die Verpflichtung, die kirchlichen Körperschaften im Rahmen ihrer Informationspflicht gegenüber Betroffenen zu unterstützen und in diesem Zusammenhang sämtliche relevante Informationen unverzüglich zur Verfügung zu stellen,
  4. die Unterstützung der kirchlichen Körperschaften für deren Datenschutz-Folgenabschätzung,
  5. die Unterstützung kirchlicher Körperschaften im Rahmen vorheriger Konsultationen mit der Aufsichtsbehörde.
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§ 8
Weisungsbefugnis

( 1 ) Mündliche Weisungen an die Verwaltungsämter bestätigen die von diesen betreuten kirchlichen Körperschaften unverzüglich schriftlich.
( 2 ) Die Verwaltungsämter weisen die kirchlichen Körperschaften unverzüglich darauf hin, wenn sie der Meinung sind, eine Weisung verstoße gegen Datenschutzvorschriften. Die Verwaltungsämter sind berechtigt, die Durchführung der entsprechenden Weisung solange auszusetzen, bis sie durch die betroffene kirchliche Körperschaft bestätigt oder geändert wird. Wird keine Einigung erzielt, entscheidet der Landeskirchenrat.
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§ 9
Löschung und Rückgabe von personenbezogenen Daten

( 1 ) Kopien oder Duplikate von Daten werden ohne Wissen der betroffenen kirchlichen Körperschaft nicht erstellt. Hiervon ausgenommen sind Sicherheitskopien, soweit sie zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Datenverarbeitung erforderlich sind, sowie Daten, die im Hinblick auf die Einhaltung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten erforderlich sind.
( 2 ) Soweit ein Verwaltungsamt die Verwaltungsaufgaben einer kirchlichen Körperschaft nicht mehr wahrnimmt, hat es sämtliche in seinen Besitz gelangte Unterlagen, erstellte Verarbeitungs- und Nutzungsergebnisse sowie Datenbestände, die im Zusammenhang mit der Erfüllung der Verwaltungsaufgaben stehen, der betroffenen kirchlichen Körperschaft auszuhändigen oder nach vorheriger Zustimmung datenschutzgerecht zu vernichten. Gleiches gilt für Test- und Ausschussmaterial. Das Protokoll der Löschung ist auf Anforderung vorzulegen.
( 3 ) Dokumentationen, die dem Nachweis der auftrags- und ordnungsgemäßen Datenverarbeitung dienen, sind durch die Verwaltungsämter entsprechend der jeweiligen Aufbewahrungsfristen aufzubewahren. Sie können zur Entlastung bei Beendigung der Wahrnehmung der Verwaltungsaufgaben der betroffenen kirchlichen Körperschaft übergeben werden.
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§ 10
Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 9. Oktober 2024 in Kraft.
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Speyer, den 20. August 2024
- Kirchenregierung -
Dorothee Wüst
Kirchenpräsidentin
Anlage: Technisch-organisatorische Maßnahmen gemäß § 27 DSG-EKD
Anlage zu § 2 der Verordnung zur Ausführung des Verwaltungsamtsgesetzes
Dokumentation der nach § 27 DSG-EKD zu treffenden technischen und organisatorischen Maßnahmen.
1.
Pseudonymisierung
Wie wird die Pseudonymisierung der Daten gewährleistet?
Pseudonymisierung ist die Verarbeitung personenbezogener Daten in der Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren Person zugewiesen werden.
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Personenbezogene Daten werden durch Zufallscodes ersetzt
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Data Masking
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Sonstige:
2.
Verschlüsselung
Wie wird die Verschlüsselung gewährleistet?
Die Verschlüsselung transformiert einen Klartext in Abhängigkeit von einer Zusatzinformation, die "Schlüssel" genannt wird, in einen zugehörigen Geheimtext (Chiffrat), der für diejenigen, die den Schlüssel nicht kennen, nicht entzifferbar sein soll.
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Nutzung von kryptografischen Tools
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Data Hashing
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Verschlüsselung von Speichermedien
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Verschlüsselung der Kommunikation
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Sonstige:
3.
Fähigkeit der Vertraulichkeit
Wie wird die Fähigkeit der Vertraulichkeit der Daten dauerhaft gewährleistet?
Vertraulichkeit heißt, dass personenbezogene Daten vor unbefugter Preisgabe geschützt sind.
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Elektronisches Zutrittskontrollsystem
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Sicherheitstüren und/oder -fenster
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Gitter vor Fenstern und Türen
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Werkschutz, Pförtner
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Alarmanlage
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Videoüberwachung
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Spezielle Schutzvorkehrungen für den Serverraum
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Individueller Log-In und Kennwortverfahren
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Zusätzlicher Log-In für bestimmte Anwendungen
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Automatische Sperrung der Clients (Zeitablauf)
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Verwaltung von Berechtigungen
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Dokumentation von Berechtigungen
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Verschlüsselung von Systemen
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Verschlüsselung der Kommunikation
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Verschlüsselung von Datenträgern
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VPN (Virtual Private Network)
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Gesichertes WLAN
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SSL-Verschlüsselung bei Web-Access
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Sonstige:
4.
Fähigkeit der Integrität
Wie wird die Fähigkeit der Integrität der Daten dauerhaft gewährleistet?
Integrität bezeichnet die Sicherstellung der Korrektheit (Unversehrtheit) von Daten und der korrekten Funktionsweise von Systemen. Wenn der Begriff Integrität auf "Daten" angewendet wird, drückt er aus, dass die Daten vollständig und unverändert sind.
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Maßnahmen sollten ergriffen werden, die die Beschädigung/Veränderung der geschützten Daten während der Verarbeitung oder Übertragung verhindern
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Verwendung von Zugriffsrechten
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Systemseitige Protokollierungen
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Funktionelle Verantwortlichkeiten
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Sonstige:
5.
Fähigkeit der Verfügbarkeit
Wie wird die Fähigkeit der Verfügbarkeit der Daten dauerhaft gewähr-leistet?
Die Verfügbarkeit von Dienstleistungen, Funktionen eines IT-Systems, IT-Anwendungen oder IT-Netzen oder auch von Informationen ist vorhanden, wenn diese von den Anwendern stets wie vorgesehen genutzt werden können.
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Back-Up Verfahren
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Spiegeln von Festplatten
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Unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV)
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Virenschutz /Firewall
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Notfallplan
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Klimaanlagen
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Brand- und Löschwasserschutz
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Alarmanlage
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Geeignete Archivierungsräumlichkeiten
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Sonstige:
6.
Fähigkeit der Belastbarkeit
Wie wird die Fähigkeit der Belastbarkeit der Daten dauerhaft gewährleistet?
Systeme sind belastbar, wenn sie so widerstandsfähig sind, dass ihre Funktionsfähigkeit selbst bei starkem Zugriff bzw. starker Auslastung ge-geben ist.
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Penetrationstests
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Sonstige:
7.
Wiederherstellbarkeit der Verfügbarkeit und des Zugangs
Wie wird gewährleistet, dass personenbezogene Daten nach Sicherheitsvorfällen rasch wieder verfügbar und zugänglich sind?
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Back-Up Verfahren
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Unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV)
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Notfallplan
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Vertretungsregelungen
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Sonstige:
8.
Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung
Wie wird gewährleistet, dass die genannten Datensicherungsmaßnahmen regelmäßig überprüft werden?
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Es existiert eine festgelegte Prüfroutine
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Prüfberichte werden evaluiert
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Implementierung von Verbesserungs-vorschlägen
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Sonstige:
9.
Unrechtmäßiger Zugang zu personenbezogenen Daten
Wie wird verhindert, dass Datenverarbeitungssysteme von Unbefugten genutzt werden können?
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Individueller Log-In und Kennwortverfahren
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Zusätzlicher Log-In für bestimmte Anwendungen
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Automatische Sperrung der Clients (Zeitablauf)
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Verwaltung von Berechtigungen
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Dokumentation von Berechtigungen
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Verschlüsselung von Systemen
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Sonstige:
10.
Verarbeitung personenbezogener Daten nur nach Anweisung
Wie wird gewährleistet, dass personenbezogene Daten nur entsprechend den Weisungen des Verantwortlichen verarbeitet werden?
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Mitarbeiter sind zu Verhaltensregeln verpflichtet
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Implementierung unternehmensinterner Datenschutz-Richtlinien
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Verpflichtung der Mitarbeiter auf das Datengeheimnis
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Schulungen aller zugriffsberechtigten Mitarbeiter
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Bestimmung von Ansprechpartnern und verantwortlichen Projektmanagern für den konkreten Auftrag
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Sonstige:

Bekanntmachungen

Nr. 75Kollekte für die Arbeit christlicher Friedensdienste

Speyer, den 23.09.2024
Az.: 3 360/18
Nach dem Kollektenplan für das Jahr 2024 (ABl. 2024, S. 5) ist in unserer Landeskirche am vorletzten Sonntag des Kirchenjahres/Volkstrauertag, dem 17. November 2024 eine Kollekte für die Arbeit christlicher Friedensdienste zu erheben.
Zweck:
Am Volkstrauertag wird landeskirchenweit dazu aufgerufen, für kirchliche Friedensarbeit zu sammeln. Die Kollekte wird aufgeteilt zwischen der Arbeitsstelle Frieden und Umwelt unserer Landeskirche und der Aktionsgemeinschaft Dienste für den Frieden. Der Kollektenaufruf fällt in die Zeit der Ökumenischen Friedensdekade (10.-20.11.2024). In diesem Jahr steht diese unter dem Titel „Erzähl mir vom Frieden“.
Vorschlag zum Verlesen:
„Ich kann es bald nicht mehr hören!“. So reagieren viele Menschen auf die scheinbar nicht enden wollenden Berichte über Kriege und Krisen. Fast täglich führen uns Medien vor Augen, dass Gewalt für viele Staatenlenker*innen immer noch das erste Mittel der Wahl zu sein scheint, um ihre Macht zu sichern und ihre Ziele durchzu-setzen. Der Gottesdienst am heutigen Sonntag, am Volkstrauertag, ist mitten in der Ökumenischen Friedensdekade. Sie steht in diesem Jahr unter dem Motto „Erzähl mir vom Frieden“. Vom Frieden erzählen, das heißt genau das Gegenteil von schlechten Nachrichten zu berichten, das heißt Frieden hörbar zu machen, Frieden denkbar zu machen. Vom Frieden erzählen, das heißt gewaltfreie Wege zur Konfliktbearbeitung, im Großen und im Kleinen aufzuzeigen und so einen Beitrag zur Besinnung zu leisten. Die Kollekte im heutigen Gottesdienst sammeln wir für die Friedensdienste im Raum der EKD, die sich in der „Aktionsgemeinschaft Dienste für den Frieden“ zusammengeschlossen haben. Sie setzen sich in vielfältiger Weise, in Deutschland, aber auch in der ganzen Welt gewaltfrei für Frieden ein. Sie helfen durch Friedensfachdienste, durch Freiwilligendienste, durch Friedensbildung, durch Weiterbildung in ziviler, gewaltfreier Konfliktbearbeitung eine Kultur des Friedens zu schaffen. So entstehen Friedensgeschichten die erzählt werden können!
Bei uns in der Pfalz ist die „Arbeitsstelle Frieden und Umwelt“ unserer Landeskirche Mitglied dieser Aktionsgemeinschaft. Sie fördert z.B. die gewaltfreie Konfliktbearbeitung in Kirchengemeinden, berät Menschen die den Kriegsdienst verweigern, bildet Lehrerinnen und Lehrer als Trainer für Friedensbildung an Schulen fort und bietet Vorträge und Gespräche zu aktuellen friedensethischen Fragen. In vielfältiger Weise arbeitet sie dabei mit Kirchengemeinden vor Ort und kirchlichen Organisationen in der EKD und in ökumenischer Verbundenheit zusammen.
(Anlässlich der Ökumenischen Friedensdekaden hat die Arbeitsstelle Frieden und Umwelt Friedensgeschichten gesammelt und in einem Podcast „Erzähl mir DEINEN Frieden“ unter: https://frieden-umwelt-pfalz.de/friedensarbeit/erzaehl-mir-deinen-frieden) zusammengestellt.
Für diese wichtige Arbeit bitten wir um Ihre Gabe zur Unterstützung dieser Aktivitäten. Allen Geberinnen und Gebern sei ganz herzlich gedankt.“
Fürbitte:
Erbarmender Gott,
wir leben in einer Zeit der Krisen.
Du hast uns allen das Leben geschenkt,
aber wir stehen in der Gefahr, das Leben auf unserem Planeten zu vernichten.
Darum bitten wir um deinen Geist,
der uns Kraft gibt zur Umkehr und neue Hoffnung schenkt.
Hilf uns zu lernen, wie wir in Frieden leben können und Gewalt unterlassen.
Mach uns selbst zu Werkzeugen deines Friedens.
Darum bitten wir dich, der du als dreieiniger Gott lebst und Leben schenkst von
Ewigkeit zu Ewigkeit.
Weitere Infos:
Die Arbeitsstelle Frieden und Umwelt in Speyer (www.frieden-umwelt-pfalz.de; info@frieden-umwelt-pfalz.de 06232-67150) hält vielfältiges Material für die FriedensDekade bereit und ist behilflich, diese besonderen Tage in Ihren Gemeinden zu begleiten.
Abrechnung:
Bitte leiten Sie die Kollekte in der Woche nach der Erhebung an das Verwaltungsamt weiter. Die Verwaltungsämter werden gebeten, innerhalb von weiteren vier Wochen die Spendenergebnisse der einzelnen Kirchengemeinden der Landeskirche zu melden und die Gesamtüberweisung der Kollekte unter Angabe des Kollektendatums und der Kollektenbezeichnung an die Landeskirche zu veranlassen.

Nr. 76Kollekte für die Diakonie Katastrophenhilfe

Speyer, den 23.09.2024
Az.: 3 360/09-5
Nach dem Kollektenplan für das Jahr 2024 (ABl. 2023, S. 88) ist in unserer Landeskirche am Mittwoch, 20. November 2024 (Buß- und Bettag) eine Kollekte für die Diakonie Katastrophenhilfe zu erheben. Sie wird zur Finanzierung der Arbeit der Katastrophenhilfe verwendet.
Vorschlag zur Kanzelabkündigung:
Das Diakonische Werk Pfalz bittet die Kirchengemeinden am heutigen Buß- und Bettag um Unterstützung für die Arbeit der Diakonie Katastrophenhilfe.
In diesem Jahr werden die Gelder für den Krieg in Israel und Gaza gebraucht, um eine humanitäre Katastrophe abzumildern. Ebenso wird die Diakonische Katastrophenhilfe sich in den Hochwassergebieten in Deutschland und unseren europäischen Nachbarländern engagieren. Darunter auch in Tschechien, wo wir als Landeskirche enge Kontakte zu der Kirche der Böhmischen Brüder pflegen.
Die Diakonie Katastrophenhilfe hat ihre Spendeneinnahmen nach dem Rekordspendenjahr infolge des Krieges in der Ukraine mit 49,3 Millionen Euro nahezu halbiert. Das Spendenergebnis 2023 ist dennoch erfreulich: Es liegt 2023 fast doppelt so hoch wie im Jahr vor der Corona-Pandemie. Große Anteilnahme lösten die Erdbeben in der Türkei und Syrien im Februar 2023 aus. 22,2 Millionen Euro Spenden gingen zweckgebunden für die Erdbebenhilfe ein.
Insgesamt setzte die Diakonie Katastrophenhilfe 97,1 Millionen Euro mit 111 lokalen Partnerorganisationen sowie internationalen Partnern in ihrer weltweiten Programmarbeit ein. Die Gesamtausgaben beliefen sich auf 105,4 Millionen Euro.
Die Ev. Kirche der Pfalz (Pfälzische Landeskirche) und sein Diakonisches Werk haben die Erdbebenopfer in Syrien und der Türkei unterstützt sowie die Opfer der Katastrophen in Marokko und Lybien.
Seit fast 70 Jahren ist die Diakonie Katastrophenhilfe in der humanitären Hilfe tätig. Kirchen und kirchliche Organisationen eint ein gemeinsames Diakonie-Verständnis, das dazu motiviert, Hilfe zu leisten. Die Diakonie Katstrophenhilfe hilft Menschen weltweit, die durch Katastrophen und Konflikte in Not geraten sind.
Ziele der Diakonie Katastrophenhilfe sind die humanitäre Hilfe zu verbessern und eine langfristige Perspektive für die schutzbedürftigsten Menschen und Gemeinschaften zu schaffen. Negativen Trends, wie etwa der Klimakrise, soll entgegengewirkt werden. Im Mittelpunkt der Arbeit von der Diakonie Katstrophenhilfe stehen auch zukünftig die schutzbedürftigsten Menschen und Gemeinschaften.
Mit Ihrer Kollekte und mit Ihren Spenden unterstützen Sie diese wichtige Arbeit.
Vielen Dank dafür!
Albrecht Bähr, Landesdiakoniepfarrer, Diakonisches Werk Pfalz
Quelle:
Pressemitteilung: https://www.diakonie-katastrophenhilfe.de/material/material-zur-jahres-pressekonferenz
Abrechnung:
Bitte leiten Sie die Kollekte in der Woche nach der Erhebung an das Verwaltungsamt weiter. Die Verwaltungsämter werden gebeten, innerhalb von weiteren vier Wochen die Spendenergebnisse der einzelnen Kirchengemeinden der Landeskirche zu melden und die Gesamtüberweisung der Kollekte unter Angabe des Kollektendatums und der Kollektenbezeichnung an die Landeskirche zu veranlassen.

Nr. 77Kollekte für die Hospizhilfe in der Landeskirche

Speyer, den 23.09.2024
Az.: 3 520/30
Nach dem Kollektenplan für das Jahr 2024 (ABl. 2023, S. 88) ist in unserer Landeskirche am Ewigkeitssonntag, 24. November 2024 eine Kollekte für die Hospizhilfe zu erheben.
Vorschlag zur Kanzelabkündigung:
Eine lebensbedrohliche Erkrankung stellt eine große Belastung für die Betroffenen und ihre Angehörigen dar. In dieser Ausnahmesituation bietet die Hospizhilfe palliativpflegerische Beratung und psychosoziale Begleitung an, wenn Menschen sich darauf einstellen müssen, dass ihnen nur noch begrenzte Zeit bleibt. Das Angebot steht allen Menschen offen, unabhängig von ihrem Alter, ihrer Herkunft und ihrer Weltanschauung.
Ehrenamtliche Hospizbegleiter*innen bringen Zeit und Zuwendung für schwerkranke und sterbende Menschen mit. Sie ermöglichen an dem Ort, wo sich diese Menschen befinden, „Leben bis zuletzt“. Hier fällt auf, dass der Anteil der sterbenden Menschen, die sich in prekären Lebenssituationen befinde, ansteigt. Nicht alle hilfreichen Medikamente zahlen die Krankenkassen. Oder eine Echthaar-Perücke für Krebserkrankte kann nicht finanziert werden. Hier können Spenden manchmal helfen und ein Stück mehr Würde ermöglichen.
Wenn ein Leben endet, verändern sich damit viele Leben. Das Bedürfnis vieler Angehöriger, nach dem Tod über ihre Trauer zu reden, nimmt zu. So gibt es in vielen Hospizdiensten verschiedene Angebote der Trauerbegleitung wie gemeinsame Spaziergänge, Gruppenangebote sowie Einzelgespräche. Diese Angebote werden komplett aus Spendenmitteln ermöglicht.
Das sagen Ehrenamtliche zu ihrem Engagement:
„Die Menschen, die ich begleite geben mir die Kraft. Ihre Dankbarkeit, ihre Offenheit und aber auch ihre Kritik und ihre Hilflosigkeit. Das miteinander Aushalten in der schweren Situation, das gemeinsame Lachen und Weinen und das gemeinsame Spüren des Lebens.“
Die Hospiz-Fachkräfte beraten bei Schmerzen und bei Fragen nach der Willenserklärung, unterstützen bei Lebenskrisen und in Trauerphasen. Sie arbeiten in einem engen Netzwerk mit den Ehrenamtlichen, Ärzt*innen, Pflegediensten und anderen Fachdiensten wie stationären Hospizen oder der spezialisierten ambulanten Palliativversorung (SAPV) zusammen.
In der Pfalz und Saarpfalz gibt es derzeit 14 Ambulante Hospiz- und Palliativberatungsdienste und einen Ambulanten Kinder- und Jugendhospizdienst in kirchlicher Trägerschaft. Im Jahr 2023 sorgten 56 berufliche Mitarbeiterinnen und 481 ehrenamtliche Hospizbegleiter*innen dafür, dass annähernd 1700 Menschen auf ihrem letzten Lebenswegstück begleitet wurden. In rund 290 Einzelgesprächen und über 200 Gruppentreffen wurden trauernde Menschen begleitet. In der Öffentlichkeit treten die Mitarbeitenden dafür ein, dass das Thema „Sterben und Tod“ enttabuisiert und als Leben bis zuletzt verstanden wird.
Gefördert wird die Hospizarbeit durch die Krankenkassen, sowie durch kirchliche und öffentliche Zuwendungen und nicht zuletzt durch Spenden. Insbesondere die Angebote zur Trauerbegleitung sind auf Spendenmittel angewiesen.
Daher: Bitte unterstützen Sie die Hospizhilfe der Diakonie mit ihrer heutigen Spende.
Weitere Informationen finden Sie auch unter Hospizbegleiter*in – Diakonie Pfalz (diakonie-pfalz.de)
Herzlichen Dank!
Abrechnung:
Bitte leiten Sie die Kollekte in der Woche nach der Erhebung an das Verwaltungsamt weiter. Die Verwaltungsämter werden gebeten, innerhalb von weiteren vier Wochen die Spendenergebnisse der einzelnen Kirchengemeinden der Landeskirche zu melden und die Gesamtüberweisung der Kollekte unter Angabe des Kollektendatums und der Kollektenbezeichnung an die Landeskirche zu veranlassen.

Stellenausschreibungen

Nr. 78Stellenausschreibungen im Bereich der Landeskirche

Ausgeschrieben wird
die Pfarrstelle Glan-Münchweiler im gemeinschaftlich verwalteten Pfarramt
Westpfälzer Bergland
zur Besetzung durch die Kirchenregierung.
Die Pfarrstelle Glan-Münchweiler gehört zu dem zum 1. Januar 2025 errichteten gemeinschaftlich verwalteten Pfarramt „Westpfälzer Bergland“ im Kirchenbezirk Kusel. Dieses umfasst Kirchengemeinden im Osten des Dekanats von St. Julian-Gumbsweiler im Norden bis Dietschweiler im Süden.
Der Transformationsprozess in das gemeinschaftlich verwaltete Pfarramt „Westpfälzer Bergland“ ist aktuell im Gange und bietet die Möglichkeit, im multiprofessionellen Team die nähere Zukunft aktiv mitzugestalten. Ein gemeinsamer Gottesdienstplan, gemeinsame regionale Angebote sowie eine regional zusammengefasste Präparanden- und Konfirmandenarbeit, die durch die gute Zusammenarbeit mit der Ev. Jugendzentrale in Kusel ergänzt wird, sind bereits vereinbart.
Das multiprofessionelle Team im gemeinschaftlich verwalteten Pfarramt „Westpfälzer Bergland“ besteht aktuell aus Pfarrerinnen und Pfarrern, Diakoninnen sowie einer Standardassistenz, die sich entsprechend auf die Zusammenarbeit und neue Impulse freuen. Die Möglichkeit zur Schwerpunktbildung in der Region sowie gaben-
orientierter Arbeit besteht. Die ausgeschriebene Pfarrstelle beinhaltet nach der neu geplanten Aufgabenverteilung keine Geschäftsführung mehr.
Zum Dienstauftrag gehören Gottesdienste, Seelsorge und Kasualdienste in den Kirchengemeinden Glan-Münchweiler und Dietschweiler (aktuell ca. 1350 Gemeindeglieder). Für die ausgeschriebene Pfarrstelle steht ein denkmalgeschütztes Pfarrhaus in Glan-Münchweiler zur Verfügung, welches aktuell im Außenbereich saniert wird.
Die Pfarrstelle ist landschaftlich reizvoll im Kuseler Bergland gelegen. Die Anbindung an die A62 ist mit einer Zufahrt unmittelbar bei Glan-Münchweiler gewährleistet, ebenso besteht vor Ort eine Zuganbindung.
Wir freuen uns mit den angeschlossenen Presbyterien auf eine engagierte Pfarrperson, die die Arbeit im neu entstehenden gemeinsam verwalteten Pfarramt „Westpfälzer Bergland“ sowie im neuen multiprofessionellen Team von Beginn an engagiert und motiviert mit entwickeln möchte. Mehr Informationen unter: www.dekanat-kusel.de.
Wir bitten, Bewerbungen unter Verwendung des entsprechenden Bewerbungsbogens für Pfarrstellen bis spätestens 5. November 2024 beim Landeskirchenrat, Dezernat 4, einzureichen.
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Ausgeschrieben wird
die Pfarrstelle Ludwigshafen-Oppau
zur Besetzung durch Gemeindewahl.
Die Pfarrstelle Ludwigshafen-Oppau im Kirchenbezirk Ludwigshafen umfasst 2.063 Gemeindemitglieder und ist eher dörflich geprägt.
Die Kirchengemeinde Ludwigshafen-Oppau unterhält als Gebäudebestand eine Kirche, ein Gemeindehaus, ein Büro, 4 Mietwohnungen, ein Pfarrhaus und eine Kindertagesstätte.
Die Kirchengemeinde gehört der Kooperationszone Nord an. Zusammen mit den Kirchengemeinden Edigheim und Pfingstweide bildet sie die Kleine Region Nord. Die Große Region Nord umfasst zusätzlich Oggersheim und Ruchheim.
Außerdem ist sie Mitglied der Ökumenischen Sozialstation Ludwigshafen. Die Prot. Kindertagesstätte Oberlin mit 3 Gruppen und 1 Krippengruppe gehört zum "Verbund protestantischer Kindertageseinrichtungen im Kirchenbezirk Ludwigshafen - Gemeinsam unter einem Dach", der als "Besondere Gesamtkirchengemeinde" die Betriebsträgerschaft für die evangelischen Kindertagesstätten im Kirchenbezirk hat. Der Kirchengemeinde obliegt die Bauunterhaltung und die religionspädagogische Arbeit in der Kita.
Innerhalb der kleinen Region Nord praktiziert die Kirchengemeinde bei Gottesdiensten regelmäßigen Kanzeltausch. Bei Beerdigungen gibt es Kasualwochen durch die Pfarrpersonen. Der Konfirmandenunterricht wird von der Kleinen Region Nord verantwortet. Auch die Jugendarbeit organisiert sich in der Region und durch den GPD.
Eine Lektorin unterstützt die Pfarrperson in der Verkündigung, auch im ortsansässigen Seniorenheim. Das Pfarramt hat zudem Anteil an der Standardassistenz. Außerdem erfährt die Pfarrperson große Unterstützung durch die Gemeindesekretärin und das Presbyterium.
Durch die enge Zusammenarbeit sollte die neue Pfarrperson Spaß an Teamarbeit haben, gerne mit Menschen zu tun haben und kommunikativ und ansprechbar für die Gemeinde sein. Darauf wird großen Wert gelegt.
Wir bitten Sie, Bewerbungen unter Verwendung des entsprechenden Bewerbungsbogens für Pfarrstellen bis spätestens 5. November 2024 beim Landeskirchenrat, Dezernat 4, einzureichen.
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Ausgeschrieben wird
die Pfarrstelle Pirmasens Friedenskirchen
zur Besetzung durch Gemeindewahl.
Die Pfarrstelle Pirmasens Friedenskirchen im Kirchenbezirk Pirmasens umfasst 1.835 Gemeindeglieder. Predigtstätten sind in den Ortsteilen Niedersimten, Erlenbrunn und Ruhbank.
Die Kirchengemeinde unterhält als Gebäudebestand drei Kirchen, zwei Gemeindehäuser (eins steht gegenwärtig zum Verkauf) und ein wunderschön gelegenes Pfarrhaus mit großem Garten.
Bei der Kirchengemeinde Pirmasens Friedenskirchen handelt es sich um eine Gemeinde im Aufbruch, die schon einige zukunftsweisenden Entscheidungen getroffen hat und andere noch ausstehen. Die ursprünglich eigenständigen Gemeinden Ruhbank, Erlenbrunn und Niedersimten sind seit dem 01.01.2024 fusioniert. Neu eingestellt sind eine Kirchendienerin mit 4 Wochenstunden und ein Hausmeister mit 2 Wochenstunden, die ihren Dienst in Erlenbrunn und auf der Ruhbank versehen. In Niedersimten gibt es einen Kirchendiener mit einem Dienstumfang von 4,5 Stunden. Seit Jahren gibt es in den Kirchen bereits eine Sitzbankheizung.
Die Gemeinde befindet sich auf dem Weg, die Gebäude nach und nach klimaneutraler umzubauen. Im Zuge des Gebäudeprozesses 2030 wurde beschlossen, das Gemeindehaus auf der Ruhbank zu verkaufen.
Die neue Pfarrperson muss kein Einzelkämpfer/keine Einzelkämpferin sein; in der Stadt Pirmasens steht ein Team von Kolleginnen und Kollegen zur Seite. Die Zusammenarbeit ist bereits erprobt und soll noch weiter ausgebaut werden (z.B. gemeinsamer Gottesdienstplan / Gemeindebrief). Neue Ideen sind dabei herzlich willkommen.
Schwerpunkte der Gemeindearbeit sind die ökumenische Zusammenarbeit mit der katholischen Gemeinde, die hervorragende Kooperation mit der Grundschule im Ortsteil Pirmasens-Ruhbank, wo neben dem Religionsunterricht eine lebendige ökumenische Schulgottesdienstarbeit stattfindet. Außerdem gehört es für uns dazu, gemeinsam zu leben und zu feiern. Das ist Ausdruck lebendiger Gemeinschaft.
Die Stadt Pirmasens hat ca. 40.000 Einwohner, besitzt eine gute Versorgungsstruktur und verfügt über alle Einrichtungen des täglichen Bedarfs: Krankenhaus, Ärzte, KiTas (die nächste KiTa befindet sich gegenüber dem Pfarrhaus) verschiedene Grundschulen, Realschulen und drei Gymnasien, Schwimmbad, Kino, Sportvereine und Fitnessstudios etc. Pirmasens bietet neben dieser Infrastruktur einen hohen Erholungswert durch die Lage mitten im Naturpark Pfälzerwald.
Die neue Pfarrperson sollte Lust haben, mit uns gemeinsam zu leben und Gott zu feiern, Spaß an der klassischen Gemeindearbeit und zugewandter Seelsorge haben, offen sein gegenüber der Arbeit mit Kolleginnen und Kollegen im Team, eigene Schwerpunkte setzen und kreativ arbeiten.
Die Kirchengemeinde freut sich auf eine Pfarrerin oder einen Pfarrer, die der mit ihr vertrauensvoll zusammenarbeitet, Tradition mit Neuem verknüpft und Freude an der gegenwartsbezogenen Verkündung des Wortes Gottes hat.
Zudem ist wichtig, dass nach dem kürzlich erfolgten Zusammenschluss der drei Kirchengemeinden das Zusammenwachsen gefördert wird. Dabei ist es von großer Bedeutung, für die Belange der Gemeindeglieder ein offenes Ohr zu haben.
Wir bitten Sie, Bewerbungen unter Verwendung des entsprechenden Bewerbungsbogens für Pfarrstellen bis spätestens 5. November 2024 beim Landeskirchenrat, Dezernat 4, einzureichen.
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Ausgeschrieben wird
die Pfarrstelle Speyer-Nord Christuskirche
zur Besetzung durch Gemeindewahl.
Die Kirchengemeinde Speyer-Nord Christuskirche im Kirchenbezirk Speyer umfasst 2.242 Gemeindeglieder. Die Predigtstätte ist die Christuskirche.
Die Kirchengemeinde unterhält als Gebäudebestand das Ensemble Kirche-Gemeindehaus und Pfarrhaus sowie eine Kindertagesstätte, die dem Prot. Kindertagesstättenverband Speyer-Germersheim angehört. Sie besitzt ein Mietshaus mit drei Mietwohnungen. Sie ist Mitglied der Ökumenischen Sozialstation Speyer.
Die Kirchengemeinde gehört der Gesamtkirchengemeinde Speyer an und arbeitet in verschiedenen Bereichen insbesondere mit der Johanneskirchengemeinde Speyer-West zusammen. Mittelfristig ist eine Fusion mit den anderen Speyrer Kirchengemeinden im Gespräch.
Das Gemeindegebiet ist der größte Stadtteil Speyers mit einer gemischten Bevölkerungsstruktur und liegt nördlich des Zentrums. Der Stadtteil hat seine historischen Wurzeln in der 1932 entstandenen Siedlung und ist seither kontinuierlich gewachsen. Ortsbildprägend sind die baulich einzigartige Christuskirche mit ihrer Rundorgel und die nur wenig entfernt liegende kath. Kirche St. Konrad.
Die Kirchengemeinde versteht sich als gemeinschaftsstiftender Ort im Quartier und bemüht sich erfolgreich darum, soziale Netzwerke für die Menschen im Stadtteil zu knüpfen. Hierbei liegt ein wichtiger Schwerpunkt auf der Arbeit mit Kindern in enger Verbindung mit der Kita Arche Noah und der Siedlungs-Grundschule.
Dieses Arbeitsfeld wird durch den Gemeindepädagogischen Dienst des Kirchenbezirks tatkräftig unterstützt.
Die Kirchengemeinde möchte die Vernetzung im Stadtteil und die gemeinwesenorientierte Arbeit in den nächsten Jahren noch weiter ausbauen.
Zugleich ist dem Presbyterium auch die Begleitung von Menschen auf ihrem Lebensweg in seelsorglicher und religiöser Hinsicht wichtig. Gottesdienste und die inhaltliche Auseinandersetzung mit Glaubensthemen z.B. in Glaubenskursen und Gebetskreisen, sind feste Bestandteile des Gemeindelebens.
Insbesondere um die Gebäudesituation hat sich das Presbyterium in den letzten Jahren intensiv gekümmert und am Ende den weitreichenden Beschluss gefasst, die Kirche und Gemeindezentrum mittelfristig aufzugeben und stattdessen nach neuen Formen von kirchlicher Präsenz zu suchen.
Die zukünftige Pfarrperson erwartet ein engagiertes und motiviertes Presbyterium, das erfahren ist im Umgang mit den strukturellen Herausforderungen, denen Kirchengemeinden derzeit gegenüberstehen.
Die Kirchengemeinde freut sich daher über Menschen im Pfarramt, die bereit sind, mit der Gemeinde neue Wege zu gehen und Kirche neu und anders zu gestalten.
Wir bitten Sie, Bewerbungen unter Verwendung des entsprechenden Bewerbungsbogens für Pfarrstellen bis spätestens 5. November 2024 beim Landeskirchenrat, Dezernat 4, einzureichen.
*
Ausgeschrieben wird
die Pfarrstelle Neustadt-Stiftskirche 1
zur Besetzung durch die Kirchenregierung.
In der Prot. Stiftskirchengemeinde Neustadt leben rund 2.800 Protestantinnen und Protestanten. Die Geschäftsführung hat der Dekan (Neustadt Stiftskirche 2) inne.
Die Stiftskirchengemeinde Neustadt zeichnet sich mit der Stiftskirche als Predigtstätte im Herzen der Stadt als zentrale City-, Kultur- und Dekanats-Kirche aus. Dies ist neben der Konfirmanden- und Jugendarbeit auch der Arbeitsschwerpunkt der Pfarrstelle 1.
Die Stiftskirchengemeinde Neustadt unterhält als Gebäudebestand eine Kirche, ein Pfarrhaus und das Gemeindehaus Casimirianum.
Sie ist dem Verwaltungsamt Neustadt angeschlossen und Mitglied der Ökumenischen Sozialstation Neustadt.
Die beiden Kindertagesstätten „Rasselbande“ und „Naturkindergarten“ sind dem Kindertagesstättenverband Neustadt als Träger angeschlossen.
Die Stiftskirchengemeinde gehört im Kirchenbezirk Neustadt zur „Kooperationszone Stadt“ mit den Kirchengemeinden Haardt, Gimmeldingen, Mußbach und Martin-Luther-Kirche, die ein gemeinsames Gottesdienstkonzept pflegen. Eine Weiterentwicklung in Richtung gemeinschaftlich verwaltetes Pfarramt wird angedacht.
Wir bitten, Bewerbungen unter Verwendung des entsprechenden Bewerbungsbogens für Pfarrstellen bis spätestens 5. November 2024 beim Landeskirchenrat, Dezernat 4 einzureichen.
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Die Evangelische Kirche der Pfalz sucht für den Gemeindepädagogischen Dienst (GPD) Donnersberg zum nächstmöglichen Zeitpunkt
eine Gemeindediakonin / einen Gemeindediakon (m/w/d)
(Vollzeit)
Der GPD:
Der Gemeindepädagogische Dienst arbeitet mit und für Kirchengemeinden, im Kirchenbezirk und in den Regionen. Das Prot. Dekanat Donnersberg umfasst ca. 23.000 Protestantinnen und Protestanten, verteilt auf 16 Pfarrstellen und hat seinen Sitz in Kirchheimbolanden.
Wir, die Mitarbeitenden im GPD (zurzeit zwei Vollzeit- und zwei Teilzeitbeschäftigte), verstehen uns als Teil der weltweiten Christenheit und handeln auf Grundlage des Evangeliums von Jesus Christus. Wir wollen kirchliche Arbeit profilieren und so dem Evangelium in verschiedenen Zielgruppen Raum schaffen.
Zu unseren Schwerpunkten gehören die Arbeit mit Kindern, Konfirmandinnen und Konfirmanden sowie Aufgaben im Rahmen der Frauen- und Seniorenarbeit und der Erwachsenenbildung. Zudem bieten wir fachliche Unterstützung, Begleitung und Fortbildung für die Arbeit von Haupt- und Ehrenamtlichen an. Hierzu nutzen wir unser Büro in Kirchheimbolanden und die Möglichkeiten im Homeoffice.
Unser scheidender Kollege hatte seinen Aufgabenschwerpunkt in der Weltgebetstag- und Seniorenarbeit. Dazu kommt künftig die Mitarbeit innerhalb eines geplanten Multiprofessionellen Teams im Blick auf die Arbeit mit Konfirmandinnen und Konfirmanden in den Kooperationsregionen Kirchheimbolanden Nord und Kirchheimbolanden Süd.
Diese Bereiche würden wir gerne mit Ihnen weiter ausbauen und mit Leben füllen.
Ihre Aufgaben:
  • im Bereich der Arbeit mit Frauen sowie mit Seniorinnen und Senioren:
    • Betreuung der Nachbarschaftsinitiative „Zeit zu verschenken“ in Kooperation mit Diakonie
      und Pflegestützpunkt,
    • Organisation, Durchführung und Begleitung von Gruppen und Kreisen,
    • Weltgebetstagarbeit,
    • Organisation und Durchführung von Veranstaltungen, Bildungsfahrten und Freizeiten,
    • dekanatsweite Vernetzung der Arbeit.
  • im Bereich der Erwachsenenbildung:
    • Aktionen in und für die Gemeinden,
    • regionale und überregionale Bildungs- und Kulturveranstaltungen,
    • Fortbildungen in den Presbyterien sowie für Ehrenamtliche.
Wir bieten Ihnen:
  • eine angenehme Arbeitsatmosphäre,
  • eine bestehende Struktur, in deren Rahmen es dennoch viele Möglichkeiten gibt, eigene Begabungen und Ideen einzubringen,
  • ein unbefristetes und sicheres Arbeitsverhältnis,
  • Möglichkeiten zur Fort- und Weiterbildung.
Dem Arbeitsverhältnis liegen die Vorschriften des TVöD-VKA zu Grunde, die Vergütung richtet sich nach dem Tarif für den Sozial- und Erziehungsdienst (bis zu Entgeltgruppe S 11 b).
Bewerben können sich (Fach-)hochschulabsolventinnen und –absolventen der Religions- bzw. Sozialpädagogik oder Absolventinnen und Absolventen mit vergleichbarer Qualifikation in Pädagogik, Geistes- oder Gesellschaftswissenschaften. Sollte keine religionspädagogische Kompetenz nachgewiesen werden, wird die Bereitschaft zur Nachqualifizierung erwartet.
Da Ihre Wirkungsstätten nicht auf einen Ort im Dekanat beschränkt sein werden, sollten Sie über einen Führerschein verfügen.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen bis zum 5. November 2024 an die
Evangelische Kirche der Pfalz
Landeskirchenrat, Dezernat 4
Domplatz 5, 67346 Speyer
dezernat.4@evkirchepfalz.de
Kontakt: Dekan Stefan Dominke, Tel.: 06352 / 7067020
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Die Evangelische Kirche der Pfalz sucht für den Kirchenbezirk Neustadt zum nächstmöglichen Zeitpunkt
eine Gemeindediakonin / einen Gemeindediakon (m/w/d)
(Vollzeit)
Der Arbeitsschwerpunkt liegt in der Stiftskirchengemeinde Neustadt mit 50 v.H. und im Kirchenbezirk Neustadt mit weiteren 50 v.H. Bewerbungen auf eine Teilzeitstelle werden auch gerne entgegengenommen.
Wir wünschen uns Unterstützung im Bereich:
  • Kinder-, Konfi- und Jugendarbeit,
  • Familien- und Generationenarbeit.
Wir bieten ein großes Team an Haupt- und Ehrenamtlichen. In diesem Rahmen ist Ihre selbstständige und verantwortliche Arbeit erwünscht.
Sie bringen didaktisch-methodische und religionspädagogische Kompetenz, Ihr konzeptionelles Denken und kommunikative Fähigkeiten in der Arbeit mit ehrenamtlichen Mitarbeitenden sowie in den mitwirkenden Gremien gerne ein? Dann sind Sie bei uns richtig!
Bewerben können sich (Fach-)hochschulabsolventinnen und –absolventen der Religions- bzw. Sozialpädagogik oder Absolventinnen und Absolventen mit vergleichbarer Qualifikation in Pädagogik, Geistes- oder Gesellschaftswissenschaften. Sollte keine religionspädagogische Kompetenz nachgewiesen werden, wird die Bereitschaft zur Nachqualifizierung erwartet.
Dem Arbeitsverhältnis liegen die Vorschriften des TVöD-VKA zu Grunde, die Vergütung richtet sich nach dem Tarif für den Sozial- und Erziehungsdienst (bis zu Entgeltgruppe S 11 b).
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen bis zum 5. November 2024 an die
Evangelische Kirche der Pfalz
Landeskirchenrat, Dezernat 4
Domplatz 5, 67346 Speyer
dezernat.4@evkirchepfalz.de
Kontakt: Dekan Andreas Rummel, Tel.: 06321 / 398922
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Die Evangelische Kirche der Pfalz sucht für den Gemeindepädagogischen Dienst (GPD) Speyer zum nächstmöglichen Zeitpunkt
eine Gemeindediakonin / einen Gemeindediakon (m/w/d)
(Vollzeit)
Wir suchen eine teamfähige und kommunikative Persönlichkeit, die
  • in unsere Arbeit mit Kindern (insbesondere Grundschulalter) und Familien einsteigt und neue, eigene Formate für den Kirchenbezirk entwickelt,
  • in der Konfirmandenarbeit der Schwerpunktregion (s.u.) mitarbeitet,
  • ehrenamtliche Mitarbeitende motivierend begleitet und fördert,
  • ihre Kompetenz kollegial in unsere multiprofessionellen Teams einbringt,
  • Gottesdienste und Projekte mitgestaltet,
  • Grundfertigkeiten im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit insb. auf Social Media besitzt.
Der regionale Arbeitsschwerpunkt (50% Dienstumfang) liegt in der Kooperationsregion der Kirchengemeinden Limburgerhof, Neuhofen, Mutterstadt und Waldsee/Otterstadt. In der Kooperationsregion ist ein Büro mit standardmäßiger Ausstattung vorhanden. Die übrige Arbeitskraft steht dem gesamten Kirchenbezirk Speyer zur Verfügung und wird mit den Kolleginnen und Kollegen des GPD koordiniert.
Für die Arbeit im GPD erwarten wir:
  • religionspädagogische Kompetenz oder die Bereitschaft, diese zu erwerben,
  • konzeptionelles Denken und eigenständiges, zielorientiertes Arbeiten,
  • Teamfähigkeit und die Fähigkeit zur Netzwerkarbeit mit Haupt- und Ehrenamtlichen sowie ggfs. mit Kooperationspartnern wie z.B. Grundschulen.
Wir bieten:
  • ein partnerschaftliches und wertschätzendes Miteinander in den Gemeinden, im Team des GPD und im Pfarrkonvent,
  • Offenheit für kreative Ideen und neue Formate „out of the box“,
  • Möglichkeit und Unterstützung zur fachlichen Fort- und Weiterbildung,
  • Möglichkeit zum Einbringen eigener Schwerpunkte.
Bewerben können sich (Fach-)hochschulabsolventinnen und –absolventen der Religions- bzw. Sozialpädagogik oder Absolventinnen und Absolventen mit vergleichbarer Qualifikation in Pädagogik, Geistes- oder Gesellschaftswissenschaften. Sollte keine religionspädagogische Kompetenz nachgewiesen werden, wird die Bereitschaft zur Nachqualifizierung erwartet.
Dem Arbeitsverhältnis liegen die Vorschriften des TVöD-VKA zu Grunde, die Vergütung richtet sich nach dem Tarif für den Sozial- und Erziehungsdienst (bis zu Entgeltgruppe S 11 b).
Es steht eine Vollzeitstelle zur Verfügung, ggfs. sind aber auch Teilzeitmodelle vorstellbar.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen bis zum 5. November 2024 an die
Evangelische Kirche der Pfalz
Landeskirchenrat, Dezernat 4
Domplatz 5, 67346 Speyer
dezernat.4@evkirchepfalz.de
Kontakt: Dekanin Mirjam Dembek, Tel.: 06232 / 2890077
Pfarrer Knut Trautwein, Tel.: 06234 / 2386
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Die Evangelische Kirche der Pfalz sucht für das Landesjugendpfarramt Pfalz, Unionstr. 1, 67657 Kaiserslautern, zum 1. März 2025
eine geschäftsführende Referentin/einen geschäftsführenden Referenten (m/w/d)
(Kennziffer 000023-24)
Die Stelle ist in Vollzeit (39,0 Std./Woche) zu besetzen und ist unbefristet.
Das Landesjugendpfarramt ist die zentrale Stelle für die Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen der Evangelischen Kirche der Pfalz mit Dienstsitz in Kaiserslautern.
Zu den Aufgaben gehören:
  • Leitung der Verwaltung
  • Haushalts- und Kassenwesen
  • Geschäftsmäßige Vertretung des Landesjugendpfarramts
  • Ansprechpartner/in in Finanz- und Rechtsfragen
  • Akquise und Verwaltung staatlicher Mittel sowie Stiftungs- und anderer Drittmittel und Fundraising
  • Beratung in Finanz- und Förderfragen
  • Geschäftsführung der hausbezogenen Personal- und Finanzfragen für das Dienstgebäude „Heinz-Wilhelmy-Haus“
  • Mitwirkung an den Gesamtaufgaben des Landesjugendpfarramtes
  • Geschäftsführung der Evangelischen Landesjugendvertretung und des Vorstandes
  • Mitarbeit in landeskirchlichen und außerkirchlichen Gremien, Ausschüssen und Arbeitskreisen
  • Mitarbeit an Verbandsforschungs- und Praxisentwicklungsprojekten
Wir bieten:
  • Eine interessante, abwechslungsreiche und vielseitige Tätigkeit im Landesjugendpfarramt Pfalz Kaiserslautern und in der Jugendbildungsstätte Martin-Butzer-Haus in Bad Dürkheim
  • Die Mitarbeit in einem motivierten Team und ein gutes Betriebsklima
  • Individuelle Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
  • Flexible Arbeitszeiten und mobiles Arbeiten
  • Fahrtkosten im Rahmen des Dienstes und Erwerb eines reduzierten Deutschlandtickets
Wir erwarten:
  • Selbständiges Arbeiten, Eigeninitiative und Eigenverantwortung
  • Personalführungskompetenz
  • Teamfähigkeit, pädagogische Kompetenzen und konzeptionelles Denken
  • Organisationstalent
  • Kenntnisse im Haushalts- und Finanzwesen
  • Sicherheit in den gängigen Office-Anwendungen
Die Erledigung dieser Aufgaben geschieht in enger Zusammenarbeit mit dem Landesjugendpfarrer und den Leitungsgremien der Evangelischen Jugend der Pfalz.
Die Stelle setzt eine positive Einstellung zu flexibler Arbeitszeit (Abend- und Wochenendtermine, Reisetätigkeit) und Offenheit für pädagogische Arbeitsfelder voraus.
Voraussetzungen:
Bewerben können sich Fachhochschulabsolventinnen und -absolventen (z.B. Diplom-Verwaltungswirtinnen/Diplom-Verwaltungswirte, Angestellte mit zweiter Angestelltenprüfung mit Erfahrungen im pädagogischen Bereich, oder Fachhochschulabsolventinnen und -absolventen im pädagogischen Bereich oder Absolventinnen und Absolventen mit vergleichbaren Qualifikationen mit Erfahrungen in den genannten Arbeitsbereichen).
Für das Arbeitsverhältnis findet der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) entsprechende Anwendung. Die Eingruppierung erfolgt je nach Vorliegen der persönlichen und tarifrechtlichen Voraussetzungen bis Entgeltgruppe 11 TVöD-VKA.
Nähere Auskünfte erteilt der Landesjugendpfarrer des Landesjugendpfarramts Pfalz, Florian Geith, Tel. 0631 3642-027.
Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung unter Nennung der Kennziffer bis zum 31. Oktober 2024 über unser Bewerbungsportal unter https://www.evkirchepfalz.de/sonstiges/stellenangebote/
Evangelische Kirche der Pfalz
- Landeskirchenrat -
Referat 6c
Domplatz 5
67346 Speyer
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Referent*in (m/w/d)
für die Gleichstellungsarbeit
in Teilzeit (75 %)
gesucht
(Kennziffer: 001155-24)
Über uns:
Die Evangelische Kirche der Pfalz wird durch ihre oberste Behörde, den Landeskirchenrat in Speyer, geleitet und verwaltet. Der Landeskirchenrat berät die Kirchengemeinden, Kirchenbezirke und Zweckverbände sowie die landeskirchlichen Werke, Einrichtungen und Stiftungen und führt Aufsicht über deren Verwaltung. Er ist Dienst- bzw. Arbeitgeber für mehr als 1.000 Beschäftigte.
Wir suchen zum 1. Mai 2025 eine*n Referent*in (m / w / d) für die Gleichstellungsarbeit.
Die Stelle ist aufgrund des zur Zeit laufenden Priorisierungsprozesses der Landeskirche zunächst auf drei Jahre befristet und in Teilzeit (75 % einer Vollzeitbeschäftigung) zu besetzen.
Bewerben können sich gerne Pfarrpersonen, Gemeindediakon*innen und Jugendreferent*innen bzw. pädagogisches Personal und andere Personen mit vergleichbarer Qualifikation. Es erwartet Sie eine anspruchsvolle, interessante und vielfältige Aufgabe, mit der Sie die Entwicklung unserer Landeskirche hin zu mehr Gleichstellung und Diversität mitgestalten und vorantreiben können.
Die Aufgaben der Gleichstellungsstelle sind in der „Ordnung zur Förderung der Gleichstellung von Menschen aller Geschlechter in der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche)“ vom 15. Juni 2023 (ABl. 2023 S. 74) verankert, die Sie her finden: Geltendes Recht: 160.00 Ordnung der Gleichstellungsstelle - Kirchenrecht Online-Nachschlagewerk | Ev. Kirche der Pfalz (kirchenrecht-evpfalz.de)
Ihre wesentlichen Aufgaben sind:
  • die Entwicklung und Fortschreibung von Maßnahmen zur Gleichstellung aller Geschlechter in der Landeskirche,
  • Beratung der Dienststellen, Leitungspersonen und Gremien in Fragen von Gleichstellung aller Geschlechter und bei Maßnahmen, die die Gleichstellung betreffen können,
  • Ansprechstelle für queere Menschen,
  • Beratung von Haupt- und Ehrenamtlichen der Landeskirche in Fragen der Gleichstellung,
  • Beratung und Unterstützung bei Benachteiligung und Diskriminierung aufgrund der geschlechtlichen oder sexuellen Identität,
  • Initiierung, Durchführung und Koordination von Veranstaltungen,
  • Bildung und Stärkung von Netzwerken.
Sie sind bei uns richtig, wenn Sie Folgendes mitbringen:
  • ein abgeschlossenes Theologiestudium, Studium der Sozialen Arbeit, Gender-Studies oder einen vergleichbaren Studienabschluss,
  • Kompetenz in Gleichstellungsfragen,
  • Sozialkompetenz und selbstständiges Handeln,
  • Teamfähigkeit und Durchsetzungsvermögen,
  • Beratungskompetenz und Eigenmotivation,
  • Kenntnisse des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes und Erfahrungen im Projektmanagement und in der Gremienarbeit sind wünschenswert,
  • Bereitschaft zur Reisetätigkeit.
Was Sie von uns erwarten können:
  • eine selbstständige und verantwortungsvolle Tätigkeit,
  • bei entsprechender Eignung und Entwicklung Vergütung bis nach Entgeltgruppe 12 TVöD-VKA bzw. vergleichbarer Besoldung,
  • flexible Arbeitszeiten und Home-Office Regelung,
  • ein angenehmes und familienfreundliches Arbeitsumfeld (zertifiziert nach: Audit berufundfamilie),
  • die üblichen Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes, wie z. B. betriebliche Altersvorsorge, Jahressonderzahlung und Leistungsentgelt,
  • Zuschuss zu einem Deutschlandticket bzw. Parkplätze am Haus,
  • Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten sowie ein betriebliches Gesundheitsmanagement.
Nähere Auskünfte über das Aufgabengebiet erteilt Ihnen gerne Frau Annette Heinemeyer (Telefon: 06232/667-242, E-Mail: annette.heinemeyer@evkirchepfalz.de).
Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung in einer zusammengefassten pdf-Datei (maximal 10 MB) unter Nennung der Kennziffer (001155-24) bis zum 4. November 2024 über unser Bewerbungsportal unter
https://www.evkirchepfalz.de/sonstiges/stellenangebote

Nr. 79Stellenausschreibungen im Bereich der Evangelischen Kirche in Deutschland

Pfarrer*in (m/w/d) für den Auslandsdienst in Kopenhagen, Dänemark
Das Kirchenamt der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) sucht zum 1. August 2025 für die Sankt Petri Kirche – Deutschsprachige Gemeinde in der dänischen Volkskirche eine*n Pfarrer*in oder ein Pfarrpaar für die Dauer von zunächst sechs Jahren.
An etwa 100 Orten weltweit befinden sich mit der EKD verbundene evangelische Gemeinden, in die die EKD Pfarrerinnen und Pfarrer oder Pfarrpaare entsendet. Hier finden Menschen deutscher Sprache, die vorübergehend oder dauernd im Ausland leben, eine religiöse und kulturelle Heimat.
Die traditionsreiche St. Petri Gemeinde wird 2025 450 Jahre alt, ist aber eine lebendige, generationenübergreifende Gemeinde, die mit ihrer zentral gelegenen Kirche – der ältesten in Kopenhagen – fest im Leben der Stadt verankert ist. Sie ist Teil der Dänischen Folkekirke.
Sie finden Informationen über die Gemeinde unter www.sankt-petri.dk.
Die Kirchengemeinde wünscht sich
  • ansprechende Gottesdienste und Andachten, Arbeit mit Kindern und Eltern im Team, zugewandte Senioren- und Frauen-/Männerarbeit
  • Engagement bei der Gestaltung einer zeitgemäßen Konfirmanden- und Kindergottesdienstarbeit und beim Erteilen des Religionsunterrichts an der Sankt Petri Schule
  • Führung der Gemeinde; Finanz- und Hausverwaltung in enger Zusammenarbeit mit dem Kirchenrat
  • Pflege und Förderung der ökumenischen Beziehungen, Zusammenarbeit mit diplomatischen Vertretungen und internationalen Organisationen; Engagement bei der Zusammenarbeit mit den deutschen und dänischen Partnern von Sankt Petri, insbesondere mit der Sankt Petri Schule
  • engagierte Betreuung von Projekten, Fundraising und Gemeindesozialarbeit
  • Bereitschaft zur Förderung der vielfältigen Kirchenmusik an Sankt Petri
Das bringen Sie mit
  • Sie befinden sich in einem öffentlich-rechtlichen Pfarrdienstverhältnis auf Lebenszeit, aus dem heraus ein Einsatz in einer Auslandsgemeinde erfolgen kann, selbstverständlich sind Sie damit Mitglied der evangelischen Kirche
  • Sie besitzen mehrjährige Erfahrung in der Leitung eines Gemeindepfarramtes
  • Sie haben sehr gute Kenntnisse in der dänischen Sprache bzw. sind bereit, diese zu erwerben (ein von der EKD finanzierter Intensivkurs wird vor Dienstbeginn angeboten)
Darauf können Sie sich freuen
  • ein aufgeschlossenes, aktives Leitungsgremium und eine lebendige, interessierte Gemeinde
  • ein interessantes und vielseitiges Aufgabengebiet mit großer Gestaltungsfreiheit
  • das Kennenlernen der dänischen Folkekirke und die Zusammenarbeit mit weiteren ökumenischen Partnern
  • die Vernetzung mit vielen deutschen Organisationen und Vertretungen
  • eine vibrierende Metropole mit attraktivem Umland
  • eine großzügige Pfarrwohnung mitten im Zentrum Kopenhagens
  • ein öffentlich-rechtliches Entsendungsverhältnis auf Zeit in Vollzeit bei der EKD
  • Leistungen nach der Entsendungsbeihilfeverordnung
Ausschreibungsunterlagen und ausführliche Informationen erhalten Sie online unter www.ekd.de/auslandspfarrstellen.
Für weitere Informationen und Rückfragen zur Ausschreibung steht Ihnen OKR Dr. Olaf Waßmuth (olaf.wassmuth@ekd.de, Tel. 0511 2796 8404) und für Fragen zum Dienstverhältnis und Gehalt Herr Thies Willeke Personalreferat (thies.willeke@ekd.de, Tel. 0511 2796-301) gern zur Verfügung.
Ihre vollständige und aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte ausschließlich auf elektronischem Wege per E-Mail im PDF-Format bis zum 15. Oktober 2024 an die
Evangelische Kirche in Deutschland
Personalreferat
Herrenhäuser Str. 12
30419 Hannover
bewerbungen-ausland@ekd.de
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Pfarrer*in (m/w/d) für den Auslandsdienst an der Costa Blanca, Spanien
Das Kirchenamt der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) sucht zum 1. September 2025 für das Tourismuspfarramt der EKD an der Costa Blanca eine*n Pfarrer*in oder ein Pfarrpaar für die Dauer von zunächst 3 Jahren.
An etwa 100 Orten weltweit befinden sich mit der EKD verbundene evangelische Gemeinden, in die die EKD Pfarrerinnen und Pfarrer oder Pfarrpaare entsendet. Hier finden Menschen deutscher Sprache, die vorübergehend oder dauernd im Ausland leben, eine religiöse und kulturelle Heimat.
Das Tourismuspfarramt an der Costa Blanca ist eine Einrichtung der EKD unter dem Dach der „EKD-Tourismusseelsorge in Spanien“. Es hat seinen Sitz (ein Ladenlokal) und seinen Arbeitsschwerpunkt in Dénia, ist aber mit einzelnen Veranstaltungen im gesamten Küstenstreifen zwischen Valencia und Alicante tätig. Als „Gemeinde auf Zeit“ fühlen sich ihm zahlreiche Residente und Semiresidente verbunden. Den Hunderttausenden von deutschsprachigen Urlaubern in der Region sollen niedrigschwellige und gut beworbene Angebote neue und überraschende Begegnungen mit Kirche ermöglichen.
Sie finden Informationen über das Tourismuspfarramt unter https://ev-kicb.com/
Wir wünschen uns:
  • die Gestaltung leicht zugänglicher Gottesdienste mit lebensnahen Predigten
  • die Entwicklung und (auch digitale) Bewerbung attraktiver Angebote in der missionarisch orientierten Arbeit mit Touristen
  • ausgeprägte kommunikative Kompetenz und ökumenische Offenheit
  • überdurchschnittliches Organisationstalent und betriebswirtschaftliches Denken verbunden mit der Fähigkeit zum Führen eines Funktionspfarramtes ohne Kirchenvorstand
  • die Weiterentwicklung der Strukturen, Gewinnung von Ehrenamtlichen und Fundraising
Das bringen Sie mit
  • Sie befinden sich in einem öffentlich-rechtlichen Pfarrdienstverhältnis auf Lebenszeit, aus dem heraus ein Einsatz in einer Auslandsgemeinde erfolgen kann, selbstverständlich sind Sie damit Mitglied der evangelischen Kirche
  • Sie besitzen mehrjährige Erfahrung in der Leitung eines Gemeindepfarramtes
  • Sie haben gute Kenntnisse der spanischen Sprache oder sind bereit, diese zu erwerben (ein von der EKD finanzierter Intensivkurs wird vor Dienstbeginn angeboten)
  • Sie haben einen Führerschein und sind bereit zu langen Autofahrten (Dienstwagen vorhanden)
Darauf können Sie sich freuen
  • ein interessantes und vielseitiges Aufgabengebiet mit großer Gestaltungsfreiheit
  • ein Pfarrdienstverhältnis auf Zeit in Vollzeit bei der EKD – zunächst befristet bis zum 31. August 2028 mit einer Pfarrbesoldung bis zu Besoldungsgruppe A 14 BVG-EKD
  • Leistungen nach der Entsendungsbeihilfeverordnung
  • eine Pfarrwohnung und ein Dienstwagen
Ausschreibungsunterlagen und ausführliche Informationen erhalten Sie online unter www.ekd.de/auslandspfarrstellen.
Für weitere Informationen und Rückfragen zur Ausschreibung steht Ihnen Oberkirchenrat Dr. Olaf Waßmuth, Tel. 0511 2796 8404) und für Fragen zum Dienstverhältnis und Gehalt Herr Willeke Personalreferat (thies.willeke@ekd.de, Tel. 0511 2796-301) gern zur Verfügung.
Ihre vollständige und aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte ausschließlich auf elektronischem Wege per E-Mail im PDF-Format bis zum 15.10. 2024 an die
Evangelische Kirche in Deutschland
Personalreferat
Herrenhäuser Str. 12
30419 Hannover
bewerbungen-ausland@ekd.de
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Pfarrer*in (m/w/d) für den Auslandsdienst in Melbourne, Australien
Das Kirchenamt der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) sucht zum 1. August 2025 für die Evangelische Gemeinde Melbourne eine*n Pfarrer*in oder ein Pfarrpaar für die Dauer von zunächst 6 Jahren.
An etwa 100 Orten weltweit befinden sich mit der EKD verbundene evangelische Gemeinden, in die die EKD Pfarrerinnen und Pfarrer oder Pfarrpaare entsendet. Hier finden Menschen deutscher Sprache, die vorübergehend oder dauernd im Ausland leben, eine religiöse und kulturelle Heimat.
Die Deutsche Ev.-Luth. Dreifaltigkeitsgemeinde besteht seit 1853. Sie setzt sich zu einem Großteil aus Einwandererfamilien zusammen. In den letzten Jahren hat sich die Gemeinde verjüngt und ist leicht gewachsen. Die Gemeindemitglieder leben im Großraum Melbourne, einem Gebiet, das sich über mehr als 2000 km² erstreckt und ca. 5 Mio Einwohner hat.
Es gibt enge Kontakte zur deutschsprachigen Ev.-Luth. Johannesgemeinde (www.stjohnsgerman.com) und gelegentlich zur deutschsprachigen katholischen Gemeinde in Melbourne. Im der Gemeinde verbundenen Martin Luther Heim (www.martinlutherhomes.com.au) erwarten 90 Seniorinnen und Senioren seelsorgerliche Begleitung in deutscher und englischer Sprache.
Sie finden Informationen über die Gemeinde unter www.kirche.org.au
Die Kirchengemeinde wünscht sich
  • Gestaltung der sonntäglichen Gottesdienste in traditionellen und modernen Formen
  • Innovatives Gestalten und Begleiten von Gemeindeveranstaltungen
  • Schulung und Begleitung der Ehrenamtlichen
  • Verständnis für die jeweils besonderen Bedürfnisse von Eingewanderten und Expatriates unterschiedlicher Generationen
  • ausgezeichnete Teamarbeit mit Haupt- und Ehrenamtlichen
  • digitale/Mediale Kompetenz im kirchlichen Spektrum
Das bringen Sie mit
  • Sie befinden sich in einem öffentlich-rechtlichen Pfarrdienstverhältnis auf Lebenszeit, aus dem heraus ein Einsatz in einer Auslandsgemeinde erfolgen kann, selbstverständlich sind Sie damit Mitglied der evangelischen Kirche
  • Sie besitzen mehrjährige Erfahrung in der Leitung eines Gemeindepfarramtes
  • Sie haben sehr gute Kenntnisse in der englischen Sprache
Darauf können Sie sich freuen
  • ein interessantes und vielseitiges Aufgabengebiet mit großer Gestaltungsfreiheit
  • ein öffentlich-rechtliches Entsendungsverhältnis auf Zeit in Vollzeit bei der EKD -
  • Leistungen nach der Entsendungsbeihilfeverordnung, z. B. Vorbereitung auf die Entsendung, verschiedene Beihilfen, Begleitung während der Entsendung
  • ein Team von einer hauptamtlichen Jugendmitarbeiterin, Mitarbeiterinnen im Sekretariat, wie auch einer Vielzahl von engagierten ehrenamtlichen Menschen in unterschiedlichen Bereichen der Gemeinde
  • eine der ältesten Kirchen in Melbourne in zentraler Lage mit einem angegliederten Pfarrhaus
Ausschreibungsunterlagen und ausführliche Informationen erhalten Sie online unter www.ekd.de/auslandspfarrstellen.
Für weitere Informationen und Rückfragen zur Ausschreibung steht Ihnen Oberkirchenrätin Ute Hedrich (Ute.Hedrich@ekd.de, Tel. 0511 2796 8231) und für Fragen zum Dienstverhältnis und Gehalt Herr Willeke Personalreferat (thies.willeke@ekd.de, Tel. 0511 2796-301) gern zur Verfügung.
Ihre vollständige und aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte ausschließlich auf elektronischem Wege per E-Mail im PDF-Format bis zum 15.10.2024 an die
Evangelische Kirche in Deutschland
Personalreferat
Herrenhäuser Str. 12
30419 Hannover
bewerbungen-ausland@ekd.de
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Pfarrer*in (m/w/d) für den Auslandsdienst im Pfarramtsbereich London-West, Großbritannien
Das Kirchenamt der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) sucht zum 1. August 2025 für die Evangelische Synode deutscher Sprache in Großbritannien eine*n Pfarrer*in für den Pfarramtsbereich London-West für die Dauer von zunächst sechs Jahren.
An etwa 100 Orten weltweit befinden sich mit der EKD verbundene evangelische Gemeinden, in die die EKD Pfarrerinnen und Pfarrer oder Pfarrpaare entsendet. Hier finden Menschen deutscher Sprache, die vorübergehend oder dauernd im Ausland leben, eine religiöse und kulturelle Heimat.
Der Pfarramtsbereich London-West umfasst die Gemeinde Christuskirche London-Knightsbridge mit einer Gruppe in Reading und in Petersham sowie die Gemeinde Oxford. Zu den Gemeinden gehören sowohl langjährige Residenten als auch zahlreiche junge (Akademiker-)Familien, die befristet in der Region leben und häufig im Finanz- oder Bildungssektor tätig sind.
Sie finden Informationen über die Gemeinden im Pfarramtsbereich London-West unter www.ev-kirche-london-west.org.uk.
Die Kirchengemeinden wünschen sich
  • ansprechende Gottesdienste und Andachten, Arbeit mit Kindern und Eltern im Team, zugewandte Senioren- und Frauen-/Männerarbeit
  • Führung der Gemeinde; Finanz- und Hausverwaltung in enger Zusammenarbeit mit den Kirchenvorständen
  • Pflege und Förderung der ökumenischen Beziehungen, Zusammenarbeit mit diplomatischen Vertretungen, internationalen und deutschen Organisationen
  • engagierte Betreuung von Projekten, Fundraising und Gemeindesozialarbeit
  • Interesse an der Förderung musikalischer Arbeit im Gemeindeleben
  • Bereitschaft zur Übernahme von synodalen Aufgaben
  • Bereitschaft zu häufigen Dienstreisen
Das bringen Sie mit
  • Sie befinden sich in einem öffentlich-rechtlichen Pfarrdienstverhältnis auf Lebenszeit, aus dem heraus ein Einsatz in einer Auslandsgemeinde erfolgen kann, selbstverständlich sind Sie damit Mitglied der evangelischen Kirche
  • Sie besitzen mehrjährige Erfahrung in der Leitung eines Gemeindepfarramtes
  • Sie haben sehr gute Kenntnisse in der englischen Sprache
Darauf können Sie sich freuen
  • ein interessantes und vielseitiges Aufgabengebiet mit großer Gestaltungsfreiheit
  • aufgeschlossene, engagierte Kirchenvorstände
  • eine der beiden deutschsprachigen Pfarramtsbereiche in der aufregenden Großregion London
  • vielfältige ökumenische und kulturelle Möglichkeiten
  • ein großzügiges, modernisiertes Pfarrhaus im Stadtteil Barnes
  • ein öffentlich-rechtliches Entsendungsverhältnis auf Zeit in Vollzeit bei der EKD
  • Leistungen nach der Entsendungsbeihilfeverordnung
Ausschreibungsunterlagen und ausführliche Informationen erhalten Sie online unter www.ekd.de/auslandspfarrstellen.
Für weitere Informationen und Rückfragen zur Ausschreibung steht Ihnen OKR Dr. Olaf Waßmuth (olaf.wassmuth@ekd.de, Tel. 0511 2796 8404) und für Fragen zum Dienstverhältnis und Gehalt Herr Thies Willeke Personalreferat (thies.willeke@ekd.de, Tel. 0511 2796-301) gern zur Verfügung.
Ihre vollständige und aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte ausschließlich auf elektronischem Wege per E-Mail im PDF-Format bis zum 15. Oktober 2024 an die
Evangelische Kirche in Deutschland
Personalreferat
Herrenhäuser Str. 12
30419 Hannover
bewerbungen-ausland@ekd.de
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Pfarrer*in (m/w/d) für den Auslandsdienst in Beirut, Libanon
Das Kirchenamt der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) sucht zum 1. September 2025 für die Evangelische Gemeinde zu Beirut eine*n Pfarrer*in oder ein Pfarrpaar für die Dauer von zunächst 3 Jahren.
An etwa 100 Orten weltweit befinden sich mit der EKD verbundene evangelische Gemeinden, in die die EKD Pfarrerinnen und Pfarrer oder Pfarrpaare entsendet. Hier finden Menschen deutscher Sprache, die vorübergehend oder dauernd im Ausland leben, eine religiöse und kulturelle Heimat.
Die Evangelische Gemeinde zu Beirut wurde im Jahr 1856 gegründet und versteht sich als Brücke zwischen dem Libanon und dem deutschsprachigen Ausland. Die Gemeinde besitzt im Herzen von Beirut eine Kirche, ein eigenes Gemeindezentrum mit mehreren Mietwohnungen und Gästezimmern sowie eine geräumige Pfarrwohnung.
Sie finden Informationen über die Gemeinde unter https://evangelische-gemeindebeirut.org/
Die Kirchengemeinde wünscht sich
  • ansprechende Gottesdienste und Andachten, Arbeit mit Kindern und Eltern im Team, zugewandte Senioren- und Frauenarbeit
  • Führung der Gemeinde; Finanz- und Hausverwaltung in enger Zusammenarbeit mit dem hauptamtlichen Verwaltungsangestellten und dem Gemeindekirchenrat
  • Pflege und Förderung der ökumenischen Beziehungen, Zusammenarbeit mit diplomatischen Vertretungen und internationalen Organisationen
  • engagierte Betreuung der diakonischen Hilfsprojekte der Gemeinde, Fundraising und Gemeindesozialarbeit
Das bringen Sie mit
  • Sie befinden sich in einem öffentlich-rechtlichen Pfarrdienstverhältnis auf Lebenszeit, aus dem heraus ein Einsatz in einer Auslandsgemeinde erfolgen kann, selbstverständlich sind Sie damit Mitglied der evangelischen Kirche.
  • Sie besitzen mehrjährige Erfahrung in der Leitung eines Gemeindepfarramtes.
  • Sie haben gute Kenntnisse der englischen Sprache; Französischkenntnisse sind wünschenswert, Grundkenntnisse in Arabisch sollten erworben werden (ein von der EKD finanzierter Intensivkurs wird vor Dienstbeginn angeboten).
  • Sie verfügen über hohe persönliche Resilienz und sind bereit, in einem von politischen und wirtschaftlichen Krisen geprägten Umfeld zu leben.
  • Sie haben idealerweise Erfahrungen im nahöstlichen Kontext.
Darauf können Sie sich freuen
  • ein interessantes und vielseitiges Aufgabengebiet mit großer Gestaltungsfreiheit
  • ein Pfarrdienstverhältnis auf Zeit in Vollzeit bei der EKD – zunächst befristet bis zum 31. August 2028 mit einer Pfarrbesoldung bis zu Besoldungsgruppe A 14 BVG-EKD
  • Leistungen nach der Entsendungsbeihilfeverordnung
Ausschreibungsunterlagen und ausführliche Informationen erhalten Sie online unter www.ekd.de/auslandspfarrstellen.
Für weitere Informationen und Rückfragen zur Ausschreibung steht Ihnen Oberkirchenrat Dr. Olaf Waßmuth (olaf. wassmuth@ekd.de Tel. 0511-2796 8404) und für Fragen zum Dienstverhältnis und Gehalt Herr Willeke Personalreferat (thies.willeke@ekd.de, Tel. 0511-2796 301) gern zur Verfügung.
Ihre vollständige und aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte ausschließlich auf elektronischem Wege per E-Mail im PDF-Format bis zum 15. Oktober 2024 an die
Evangelische Kirche in Deutschland
Personalreferat
Herrenhäuser Str. 12
30419 Hannover
bewerbungen-ausland@ekd.de
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Pfarrer*in (m/w/d) für den Auslandsdienst in Nairobi, Kenia
Das Kirchenamt der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) sucht zum 01.09.2025 für die Evangelische Kirchengemeinde in Nairobi eine*n Pfarrer*in oder ein Pfarrpaar für die Dauer von zunächst 6 Jahren.
An etwa 100 Orten weltweit befinden sich mit der EKD verbundene evangelische Gemeinden, in die die EKD-Pfarrerinnen und Pfarrer oder Pfarrpaare entsendet. Hier finden Menschen deutscher Sprache, die vorübergehend oder dauernd im Ausland leben, eine religiöse und kulturelle Heimat.
Der Gemeinde gehören viele Personen an, die sich nur vorübergehend in Kenia aufhalten (Firmenvertreter, Diplomaten, Lehrer, Entwicklungshelfer und deren Angehörige) und die verschiedenen Konfessionen angehören. Daneben gibt es ständig ansässige deutschsprachige Familien, davon viele in bi-nationalen Ehen. Die Deutschsprachige Evangelische Gemeinde ist der Kenianisch Evangelisch - Lutherischen Kirche (KELC) assoziiert und arbeitet intensiv mit dem deutsch - sprachigen katholischen Seelsorgebereich in großer ökumenischer Offenheit zusammen, die sich auch im gemeindlichen Alltag widerspiegelt.
Sie finden Informationen über die Gemeinde unter https://kirchenairobi.org/
Die Kirchengemeinde wünscht sich
  • ansprechende Gottesdienste und Andachten
  • initiative und offene Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Eltern
  • zugewandte Angebote für Frauen, Männer und Senioren
  • aufsuchende Seelsorge für Mitglieder der Gemeinde und der deutschen Gemeinschaft
  • Führung der Gemeinde und der Verwaltung zusammen mit dem Kirchenvorstand
  • engagierte Unterstützung der Gemeindesozialarbeit
  • Neugewinnung von Mitgliedern
  • Pflege und Förderung der ökumenischen Beziehungen, Zusammenarbeit mit diplomatischen Vertretungen und internationalen Organisationen
  • Religionsunterricht an der Deutschen Schule Nairobi
Das bringen Sie mit
  • Sie befinden sich in einem öffentlich-rechtlichen Pfarrdienstverhältnis auf Lebenszeit, aus dem heraus ein Einsatz in einer Auslandsgemeinde erfolgen kann, selbstverständlich sind Sie damit Mitglied der evangelischen Kirche
  • Sie besitzen mehrjährige Erfahrung in der Leitung eines Gemeindepfarramtes
  • Sie haben sehr gute Kenntnisse in der englischen Sprache
Darauf können Sie sich freuen
  • ein interessantes und vielseitiges Aufgabengebiet mit großer Gestaltungsfreiheit
  • ein öffentlich-rechtliches Entsendungsverhältnis auf Zeit in Vollzeit bei der EKD – zunächst befristet bis zum 31.08.2031
  • Leistungen nach der Entsendungsbeihilfeverordnung, z. B. Umzugs-, Reise- und Schulbeihilfen
Ausschreibungsunterlagen und ausführliche Informationen erhalten Sie online unter www.ekd.de/auslandspfarrstellen.
Für weitere Informationen und Rückfragen zur Ausschreibung steht Ihnen Referatsleiter OKR Marc Reusch (marc.reusch@ekd.de, Tel. 0511 2796 8409) und für Fragen zum Dienstverhältnis und Gehalt Herr Willeke Personalreferat (thies.willeke@ekd.de, Tel. 0511 2796 301) gern zur Verfügung.
Ihre vollständige und aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte ausschließlich auf elektronischem Wege per E-Mail im PDF-Format bis zum 15.10.2024 an die
Evangelische Kirche in Deutschland
Personalreferat
Herrenhäuser Str. 12
30419 Hannover
bewerbungen-ausland@ekd.de
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Pfarrer*in (m/w/d) für den Auslandsdienst in Toulouse, Frankreich
Das Kirchenamt der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) sucht zum 1. September 2025 für die Deutschsprachige Evangelische Gemeinde Toulouse eine*n Pfarrer*in oder ein Pfarrpaar für die Dauer von zunächst sechs Jahren.
An etwa 100 Orten weltweit befinden sich mit der EKD verbundene evangelische Gemeinden, in die die EKD Pfarrerinnen und Pfarrer oder Pfarrpaare entsendet. Hier finden Menschen deutscher Sprache, die vorübergehend oder dauernd im Ausland leben, eine religiöse und kulturelle Heimat.
Die Deutschsprachige Evangelische Gemeinde Toulouse ist eine überwiegend junge Gemeinde mit einem motivierten Vorstand, dessen Arbeit durch viele Ehrenamtliche unterstützt wird. Der Schwerpunkt des Dienstes liegt im Großraum Toulouse.
Sie finden Informationen über die Gemeinde unter www.deg-toulouse.fr.
Die Kirchengemeinde wünscht sich
  • ansprechende Gottesdienste und Andachten, Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Eltern im Team, zugewandte Senioren- und Frauen- /Männerarbeit
  • Führung der Gemeinde; Finanz- und Hausverwaltung in enger Zusammenarbeit mit dem Kirchenvorstand
  • Pflege und Förderung der ökumenischen Beziehungen im internationalen Umfeld
  • hohes Engagement und überdurchschnittliche Erfahrung im Gemeindeaufbau; Bereitschaft zur Mitglieder- und Spendenwerbung und Motivation von Ehrenamtlichen
  • gute seelsorgerliche Kompetenz
  • engagierte Betreuung von Projekten, Fundraising und Gemeindesozialarbeit
Das bringen Sie mit
  • Sie befinden sich in einem öffentlich-rechtlichen Pfarrdienstverhältnis auf Lebenszeit, aus dem heraus ein Einsatz in einer Auslandsgemeinde erfolgen kann, selbstverständlich sind Sie damit Mitglied der evangelischen Kirche
  • Sie besitzen mehrjährige Erfahrung in der Leitung eines Gemeindepfarramtes
  • Sie haben sehr gute Kenntnisse in der französischen Sprache bzw. sind bereit, diese zu erwerben (ein von der EKD finanzierter Intensivkurs wird vor Dienstbeginn angeboten)
Darauf können Sie sich freuen
  • eine moderne, aufgeschlossene, aktive Gemeinde und einen konstruktiv mitwirkenden Kirchenvorstand
  • ein interessantes und vielseitiges Aufgabengebiet mit großer Gestaltungsfreiheit
  • eine einladende Ökumene, insbesondere mit der Église Protestante Unie de France vor Ort
  • eine Stadt und Region mit einer großen Tradition und Anziehungskraft, in der sich gut leben und arbeiten lässt
  • ein öffentlich-rechtliches Entsendungsverhältnis auf Zeit in Vollzeit bei der EKD
  • Leistungen nach der Entsendungsbeihilfeverordnung
Ausschreibungsunterlagen und ausführliche Informationen erhalten Sie online unter www.ekd.de/auslandspfarrstellen.
Für weitere Informationen und Rückfragen zur Ausschreibung steht Ihnen OKR Dr. Olaf Waßmuth (olaf.wassmuth@ekd.de, Tel. 0511 2796 8404) und für Fragen zum Dienstverhältnis und Gehalt Herr Thies Willeke Personalreferat (thies.willeke@ekd.de, Tel. 0511 2796 301) gern zur Verfügung.
Ihre vollständige und aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte ausschließlich auf elektronischem Wege per E-Mail im PDF-Format bis zum 15. Oktober 2024 an die
Evangelische Kirche in Deutschland
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Pfarrer*in (m/w/d) für den Auslandsdienst in Windhoek I, Namibia
Das Kirchenamt der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) sucht zum 01.09.2025 für die Evangelische Gemeinde in Windhoek eine*n Pfarrer*in oder ein Pfarrpaar für die Dauer von zunächst 6 Jahren.
An etwa 100 Orten weltweit befinden sich mit der EKD verbundene evangelische Gemeinden, in die die EKD-Pfarrerinnen und Pfarrer oder Pfarrpaare entsendet. Hier finden Menschen deutscher Sprache, die vorübergehend oder dauernd im Ausland leben, eine religiöse und kulturelle Heimat.
Die Gemeinde Windhoek hat zwei Gottesdienststätten in der Stadt an denen unterschiedlich gestaltete Gottesdienste gefeiert werden. Die Verkündigungssprache ist zumeist Deutsch, aber bei Kasualien wird auch Englisch angefragt.
Da es sich um ein Teampfarramt handelt, das durch mehrere Pfarrer*innen bedient wird, sind die Aufgaben sehr vielschichtig und können je nach Begabung verteilt werden. Da gleichzeitig noch eine zweite Stelle in Windhoek vakant ist, ist diese Ausschreibung auch besonders für Pfarrpaare geeignet.
Weitere Informationen über die Gemeinde finden Sie unter www.elcin-gelc.org.
Die Kirchengemeinde wünscht sich
  • Gestaltung von Gottesdiensten und Andachten in vielfältiger Form für alle Altersgruppen der Gemeinde
  • Gemeinde- und Verwaltungsleitung
  • Seelsorgerische Arbeit bei Menschen zu Hause, in den Krankenhäusern und Altersheimen
  • Seniorenarbeit der Gemeinde sowie in Altersheimen
  • Betreuung von Hauskreisen
  • Leitung und Begleitung des Besuchsdienstes
  • Unterstützung und Aufbau der kirchenmusikalischen Arbeit
  • Betreuung von Farmbezirken um Windhoek
  • Gottesdienste und Verbindungsarbeit mit der Inner City Lutheran Congregation, welche durch die drei lutherischen Kirchen getragen wird
  • Verbindung zu den lutherischen Schwesterkirchen im Lande suchen und fördern
Das bringen Sie mit
  • Sie befinden sich in einem öffentlich-rechtlichen Pfarrdienstverhältnis auf Lebenszeit, aus dem heraus ein Einsatz in einer Auslandsgemeinde erfolgen kann, selbstverständlich sind Sie damit Mitglied der evangelischen Kirche
  • Sie besitzen mehrjährige Erfahrung in der Leitung eines Gemeindepfarramtes
  • Sie haben sehr gute Kenntnisse in der englischen Sprache
Darauf können Sie sich freuen
  • ein interessantes und vielseitiges Aufgabengebiet mit großer Gestaltungsfreiheit
  • ein öffentlich-rechtliches Entsendungsverhältnis auf Zeit in Vollzeit bei der EKD – zunächst befristet bis zum 31.08.2031
  • Leistungen nach der Entsendungsbeihilfeverordnung, z. B. Umzugs- und Reise- und Schulbeihilfen
Ausschreibungsunterlagen und ausführliche Informationen erhalten Sie online unter www.ekd.de/auslandspfarrstellen.
Für weitere Informationen und Rückfragen zur Ausschreibung steht Ihnen Referatsleiter OKR Marc Reusch (marc.reusch@ekd.de, Tel. 0511 2796 8409) und für Fragen zum Dienstverhältnis und Gehalt Herr Willeke Personalreferat (thies.willeke@ekd.de, Tel. 0511 2796 301) gern zur Verfügung.
Ihre vollständige und aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte ausschließlich auf elektronischem Wege per E-Mail im PDF-Format bis zum 15.10.2024 an die
Evangelische Kirche in Deutschland
Personalreferat
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Pfarrer*in (m/w/d) für den Auslandsdienst in Windhoek II und Kooperationsgemeinden, Namibia
Das Kirchenamt der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) sucht zum 01.09.2025 für die Evangelische Gemeinde in Windhoek und weitere Gemeinden eine*n Pfarrer*in oder ein Pfarrpaar für die Dauer von zunächst 6 Jahren.
An etwa 100 Orten weltweit befinden sich mit der EKD verbundene evangelische Gemeinden, in die die EKD-Pfarrerinnen und Pfarrer oder Pfarrpaare entsendet. Hier finden Menschen deutscher Sprache, die vorübergehend oder dauernd im Ausland leben, eine religiöse und kulturelle Heimat.
Betreut werden neben der Gemeinde Windhoek die Gemeinden Okahandja, Gobabis, Maltahöhe und Lüderitzbucht. Dies beinhaltet regelmäßige Gottesdienste, Kasualien und Gemeindeaufbauarbeit für die im Land verteilten Gemeinden. Daher beinhaltet das Aufgabengebiet längere Fahrstrecken. Die Verkündigungssprache ist zumeist Deutsch, bei Kasualien wird auch Englisch angefragt.
Da es sich um ein Teampfarramt handelt, das durch mehrere Pfarrer*innen bedient wird, sind die Aufgaben sehr vielschichtig und können je nach Begabung verteilt werden. Da gleichzeitig noch eine zweite Stelle in Windhoek vakant ist, ist diese Ausschreibung auch besonders für Pfarrpaare geeignet.
Sie finden Informationen über die Gemeinden unter www.elcin-gelc.org.
Die Kirchengemeinde wünscht sich
  • Gestaltung von Gottesdiensten und Andachten in vielfältiger Form für alle Altersgruppen der Gemeinde
  • Kinder- und Jugendarbeit in Abstimmung mit dem Jugenddiakon im gesamten Kooperationsgebiet
  • Betreuung von Farmbezirken um Windhoek und in der Kooperationsgemeinschaft
  • Ausarbeitung und Umsetzung von Tourismuskonzepten, vor allem im Zusammenhang mit der Christuskirche
  • Interesse an der Auseinandersetzung mit der Kolonialgeschichte Namibias und die Bereitschaft, über diese ins Gespräch zu kommen und Brücken der Verständigung und Versöhnung zu suchen
  • Mitarbeit am Leitbild der Gemeinde
  • Kontakte zu deutschsprachigen und deutschen Institutionen (z. B. deutsche Botschaft, Deutsche Höhere Privatschule Windhoek, deutschsprachige Schulen etc.) halten und fördern
Das bringen Sie mit
  • Sie befinden sich in einem öffentlich-rechtlichen Pfarrdienstverhältnis auf Lebenszeit, aus dem heraus ein Einsatz in einer Auslandsgemeinde erfolgen kann, selbstverständlich sind Sie damit Mitglied der evangelischen Kirche
  • Sie besitzen mehrjährige Erfahrung in der Leitung eines Gemeindepfarramtes
  • Sie haben sehr gute Kenntnisse in der englischen Sprache
Darauf können Sie sich freuen
  • ein interessantes und vielseitiges Aufgabengebiet mit großer Gestaltungsfreiheit
  • ein öffentlich-rechtliches Entsendungsverhältnis auf Zeit in Vollzeit bei der EKD – zunächst befristet bis zum 31.08.2031
  • Leistungen nach der Entsendungsbeihilfeverordnung, z. B. Umzugs- und Reise- und Schulbeihilfen
Ausschreibungsunterlagen und ausführliche Informationen erhalten Sie online unter www.ekd.de/auslandspfarrstellen.
Für weitere Informationen und Rückfragen zur Ausschreibung steht Ihnen Referatsleiter OKR Marc Reusch (marc.reusch@ekd.de, Tel. 0511 2796 8409) und für Fragen zum Dienstverhältnis und Gehalt Herr Willeke Personalreferat (thies.willeke@ekd.de, Tel. 0511 2796 301) gern zur Verfügung.
Ihre vollständige und aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte ausschließlich auf elektronischem Wege per E-Mail im PDF-Format bis zum 15.10.2024 an die
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Pfarrer*in (m/w/d) für den Auslandsdienst in Hongkong und Shanghai, China
Das Kirchenamt der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) sucht zum 1. August 2025 für die Evangelische Gemeinde in Hongkong und Shanghai mit Stellenanteil von jeweils 50% je Gemeinde eine*n Pfarrer*in oder ein Pfarrpaar für die Dauer von zunächst 3 Jahren.
An etwa 100 Orten weltweit befinden sich mit der EKD verbundene evangelische Gemeinden, in die die EKD Pfarrerinnen und Pfarrer oder Pfarrpaare entsendet. Hier finden Menschen deutscher Sprache, die vorübergehend oder dauernd im Ausland leben, eine religiöse und kulturelle Heimat.
Die Gemeinden in Shanghai und Hongkong sind kleine Auslandsgemeinden mit je stark engagierten Gemeindekirchenräten und weiteren ehrenamtlichen Mitgliedern. Die Gemeindemitglieder sind hauptsächlich Expatriates, die für eine begrenzte Zeit in Shanghai oder Hongkong leben, sowie dauerhaft ansässige und ältere Eingewanderte. Beide Gemeinden bieten gelebte Ökumene mit großem Schwerpunkt auf der Kirchenmusik und Chorarbeit.
Die Gemeinde in Hongkong (EGDSHK) besteht seit 1965. Die Gottesdienste finden meistens in der German Swiss International School statt. Hongkong ist eine pulsierende asiatische Metropole, die zentrumsnah Strände und Berge mit hohem Freizeitwert bietet. Weitere Infos: www.auslandsgemeinde.hong- kong.elk-wue.de /
Die Gemeinde in Shanghai (DCGS) ist eine in 2001 gegründete ökumenische Gemeinde, in deren Rahmen die deutschsprachigen kirchlichen Aktivitäten beider christlicher Konfessionen angeboten werden. Gottesdienste finden in zentrumsnahen Kirchen statt. Shanghai ist eine moderne und bestens vernetzte Wirtschaftsmetropole mit großem Hafen und kulturellem Zentrum. Weitere Infos: www.dcgs.net/
Die Kirchengemeinden wünschen sich
  • Gestaltung der sonntäglichen Gottesdienste in traditionellen und modernen Formen mit einem Faible für Kirchenmusik - in enger Zusammenarbeit mit den katholischen Amtskollegen
  • Innovatives Gestalten und Begleiten von Gemeindeveranstaltungen mit dem Schwerpunkt in der Gewinnung neuer Mitglieder z.B. Exkursionen, Erwachsenenbildung, auch Angebote in Kreisen/Gruppen
  • Schulung und Begleitung der Ehrenamtlichen
  • interkulturelle Kompetenz und politisches Fingerspitzengefühl
  • Fähigkeit und Bereitschaft zum Networking innerhalb und außerhalb der Gemeinden
  • Freude am mobilen Arbeiten und Organisationstalent, da die Stelle ein hohes Reiseaufkommen mit sich bringt
  • digitale/Mediale Kompetenz im kirchlichen Spektrum
Das bringen Sie mit
  • Sie befinden sich in einem öffentlich-rechtlichen Pfarrdienstverhältnis auf Lebenszeit, aus dem heraus ein Einsatz in einer Auslandsgemeinde erfolgen kann, selbstverständlich sind Sie damit Mitglied der evangelischen Kirche
  • Sie besitzen mehrjährige Erfahrung in der Leitung eines Gemeindepfarramtes
  • Sie haben sehr gute Kenntnisse in der englischen Sprache
Darauf können Sie sich freuen
  • ein interessantes und vielseitiges Aufgabengebiet mit großer Gestaltungsfreiheit
  • ein öffentlich-rechtliches Entsendungsverhältnis auf Zeit in Vollzeit bei der EKD
  • Leistungen nach der Entsendungsbeihilfeverordnung, z. B. Vorbereitung auf die Entsendung, verschiedene Beihilfen, Begleitung während der Entsendung
Ausschreibungsunterlagen und ausführliche Informationen erhalten Sie online unter www.ekd.de/auslandspfarrstellen.
Für weitere Informationen und Rückfragen zur Ausschreibung steht Ihnen Oberkirchenrätin Ute Hedrich (Ute.Hedrich@ekd.de, Tel. 0511 2796 8231) und für Fragen zum Dienstverhältnis und Gehalt Herr Willeke Personalreferat (thies.willeke@ekd.de, Tel. 0511 2796 301) gern zur Verfügung.
Ihre vollständige und aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte ausschließlich auf elektronischem Wege per E-Mail im PDF-Format bis zum 15.10.2024 an die
Evangelische Kirche in Deutschland
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bewerbungen-ausland@ekd.de

Dienstnachrichten

Nr. 80Verwaltungen

Übertragen wurde
die nebenamtliche Verwaltung der
Pfarrstelle Speyer-Nord (Christuskirche) Dekan Dr. Arne Dembek, Speyer, gemeinsam mit Dekanin Mirjam Dembek, Speyer, mit Wirkung vom 1. August 2024,
Pfarrstelle Pirmasens-Friedenskirche Dekan Ralph-Walter Krieger, Pirmasens, mit Wirkung vom 1. September 2024,
Pfarrstelle Otterbach Dekan Matthias Schwarz, Otterbach, mit Wirkung vom 1. Juli 2024,
Pfarrstelle Gundersweiler Pfarrer Karsten Scholl, Heiligenmoschel, mit Wirkung vom 15. Juli 2024.

Nr. 81Verleihungen

Verliehen wurde die
Pfarrstelle an der Justizvollzugsanstalt Frankenthal Pfarrer Oliver Beckmann, Neustadt, mit Wirkung vom 1. Oktober 2024,
Pfarrstelle Haardt Pfarrer Lorenzo Cassola, Ludwigshafen, mit Wirkung zum 1. November 2024,
Pfarrstelle 2 am Prot. Predigerseminar, Zentrum für die theologische Aus- und Fortbildung in Landau Pfarrerin Dr. Young-Mi Lee, Bornheim, mit Wirkung vom 13. Juli 2024,
Pfarrstelle Mörzheim Pfarrerin Susanne Fritsch, Hirrlingen, mit Wirkung vom 1. Oktober 2024.
Wiederverliehen wurde die
Pfarrstelle zur Leitung der Evangelischen Akademie der Pfalz Dr. Hanns-Christoph Picker, Ludwigshafen, mit Wirkung vom 1. September 2024.

Nr. 82Dienstleistungen

Zur Dienstleistung zugewiesen wurde dem
Kirchenbezirk Kaiserslautern Pfarrer Benjamin Leppla, Kaiserslautern, mit Wirkung vom 1. Oktober 2024,
Landeskirchenrat Pfarrerin Sarah Schmidt, Speyer, mit Wirkung vom 1. Oktober 2024,
Landeskirchenrat, Dezernat 3, Pfarrerin Mechthild Werner, Speyer, mit Wirkung vom 1. August 2024.

Nr. 83Berufungen

Berufen wurde
in das Pfarrdienstverhältnis auf Lebenszeit Pfarrerin Daniela Hegel, Frankenthal, mit Wirkung vom 1. August 2024.

Nr. 84Versetzungen

Versetzt werden
Pfarrer Dominik Koy, Paderborn, in den Dienst der Evangelischen Kirche Hessen und Nassau mit Wirkung vom 1. September 2024,
Dekan Matthias Schwarz, Otterbach, in den Dienst des Kirchenbezirks An Alsenz und Lauter mit Wirkung vom 1. Juli 2024.

Nr. 85Übertragungen

Übertragen wurde die
Geschäftsführung der Prot. Kirchengemeinde Rockenhausen Heide Plattner, Sembach, mit Wirkung vom 1. Oktober 2024.

Nr. 86Beurlaubungen

Beurlaubt werden
Pfarrer Markus Linde, Murnau, über den 30. November 2024 hinaus bis einschließlich 30. November 2026,
Oberkirchenrat Marc Reusch, Hannover, über den 28. Februar 2025 hinaus bis einschließlich 31. August 2027.

Nr. 87Ruhestand

Hinausgeschoben wird der Ruhestand von
Pfarrer Ralf Hettmannsperger, Bobenheim-Roxheim, bis zum Ablauf des 31. August 2025,
Pfarrer Gerd Kiefer, Kaiserslautern, bis zum Ablauf des 30. September 2025.

Nr. 88Sterbefälle

„Fürchte dich nicht, denn ich habe dich erlöst; ich habe dich bei deinem Namen gerufen;du bist mein!“
Jes. 43, 1b
Der Herr über Leben und Tod hat aus dieser Zeit
Pfarrer i. R. Kurt Wittlich
in Homburg-Bruchhof am 10. Juli 2024 im Alter von 88 Jahren,
Pfarrer i. R. Julius Pfeiffer
in Blieskastel am 13. August 2024 im Alter von 90 Jahren,
Pfarrerin i. R. Ursula Reh
in St. Alban am 22. August 2024 im Alter von 94 Jahren,
Pfarrer i. R. Traugott Marx
in Landau am 24. August 2024 im Alter von 95 Jahren,
Regina Weber
in Speyer am 27. August 2024 im Alter von 76 Jahren,
abgerufen.

Mitteilungen

Nr. 89Kirchlicher Dienst an Urlaubsorten im europäischen Ausland 2025
Bekanntgabe der ausgeschriebenen Orte

Sehr geehrte Damen und Herren,
auch in diesem Jahr bitten wir Sie, uns bei der Vorbereitung der Urlaubsseelsorge im europäischen Ausland für 2025 behilflich zu sein und diesen Dienst frühzeitig anhand der beigefügten Ausschreibungsliste in Ihren Amts- und Mitteilungsblättern zu veröffentlichen.
Kirchen und Gemeinden in den Urlaubsländern sind darauf angewiesen, dass beauftragte Pfarrerinnen und Pfarrer aus den Gliedkirchen der EKD diesen ökumenisch orientierten Dienst an deutschsprachigen Urlauberinnen und Urlaubern wahrnehmen. Wir möchten sie weiterhin dabei unterstützen und rechtzeitig die nötigen Vorbereitungen treffen.
Die Chancen und Möglichkeiten freizeitorientierter kirchlicher Arbeit im ökumenischen Kontext sind erheblich. Um sie zu nutzen, sind seitens der Urlaubspfarrerinnen und -pfarrer Beweglichkeit, Aufgeschlossenheit und die Fähigkeit erforderlich, sich einfühlsam auf Gottesdienste einzustellen, an denen nicht nur Gäste aus Deutschland, sondern auch Menschen unterschiedlicher Konfessionen aus verschiedenen Ländern teilnehmen.
Die Erfahrungen aus diesem Bereich strahlen in die Gemeinden zurück. Auch die Heimatkirche ist den Anforderungen, die aus unserer mobilen Gesellschaft erwachsen, ausgesetzt. Erlebnisse und Erfahrungen aus der Urlaubsseelsorge geben neue Impulse für den parochialen Dienst.
Wir sind dankbar und freuen uns sehr, wenn Sie unter den jüngeren Pfarrerinnen und Pfarrern auf diesen interessanten und auch die eigene Gemeindearbeit bereichernden Dienst aufmerksam machen könnten. Wir bitten Sie, Ihre Zustimmung nicht zu erteilen, wenn Sie einen Bewerber oder eine Bewerberin für diesen Dienst für nicht geeignet halten (siehe den vorgesehenen Vermerk auf dem Bewerbungsformular).
Wir bitten Sie ferner, den noch im aktiven Dienst stehenden Urlaubspfarrer*innen einen Sonderurlaub (i. d. R. die Hälfte der am Einsatzort verbrachten Kalendertage) zu gewähren und diese Regelung mit zu veröffentlichen.
Die Urlaubsseelsorger*innen tragen die Kosten für die Hin- und Rückfahrt, Unterkunft und Verpflegung selbst. Sie erhalten ein pauschales Entgelt in Höhe von 40,00 Euro/Tag an allen Einsatzorten.
Da die Beauftragten sich ihre Quartiere selbst besorgen müssen, sind sie darauf angewiesen, möglichst frühzeitig zu erfahren, für welchen Einsatzort sie mit der Urlaubsseelsorge beauftragt werden. Daher bitten wir Sie, die bei Ihnen eingehenden Bewerbungen mit Ihrer Stellungnahme umgehend an uns weiterzuleiten. Auch spät eingehende Bewerbungen sind uns noch willkommen.
Wir müssen uns vorbehalten, die auf der beigefügten Liste angegebenen Einsatzorte und Zeiten in einzelnen Fällen zu ändern und bitten hierfür um Verständnis.
Für die mehrmonatigen Beauftragungen von Pensionären in der Langzeitseelsorge gelten Sonderregelungen.
Für die bisherige gute Zusammenarbeit im Bereich der Urlaubsseelsorge im europäischen Ausland danken wir und bitten auch im kommenden Jahr um Ihre Unterstützung und Mitarbeit.
Mit freundlichen Grüßen
Bischöfin
Petra Bosse-Huber
Vizepräsidentin und Leiterin der Hauptabteilung Ökumene und Auslandsarbeit
Liste der Einsatzorte, in denen im Jahre 2025 ein kirchlicher Dienst im europäischen Ausland vorgesehen ist (Änderungen vorbehalten)
DÄNEMARK
Henne Strand u.Blåvand / Westjütland
Ende Juni bis September
Hune/Nordjütland
Mitte Juli und August
Marielyst/Falster
Juli und August
Nordby/Fanø
2. Julisonntag bis Mitte
September
Poulsker/Bornholm
Juli und August
GRIECHENLAND
Insel Rhodos*
Juli und August
ITALIEN
Brixen
Weihnachten
Ostern, Juli bis September
Cavallino-Lido
Pfingsten, Juli und August
Gardone / Gardasee
Juni (Pfingsten) - Mitte
September
Ischia
Juni (Pfingsten) sowie
September und Oktober
Lazise / Gardasee
Juni (Pfingsten) bis September
Sulden / Südtirol
Ostern, Mitte Juni und Juli bis September
NIEDERLANDE
Hauptzeit 08.07. bis 20.08.2024
Cadzand/Zeeland
Mitte Juli bis August
Callantsoog, Den Helder / Nordholland
Mitte Juli bis August
Groet, Gemeinde Schoorl / Nordholland
Mitte Juli bis August
Ouddorp (Insel Goeree-Overflakkee) / Zeeland
Juli und August
Renesse / Zeeland
Ostern, Juli und August
Zouzelande / Zeeland
Mitte Juli und August
ÖSTERREICH
Burgenland
Modellregion Neusiedlersee (Rust, Mörbisch
Eisenstadt)*
Juli bis September
Neusiedl am See und Gols*
Juli und August
Kärnten
Modellregion Oberes Gailtal-Lesachtal–Weißensee*
Mitte Januar bis Februar
Modellregion Ossiacher See-Gerlitzen Alpe*
Juli bis September
Bad Kleinkirchheim und Wiedweg*
Mitte Juli bis Mitte August
Feld am See und Afritz*
August bis Mitte September
Hermagor und Watschig / Pressegger See*
Juli und August
Maria Wörth/Wörthersee*
Mitte Juli und August
Millstatt u. Unterhaus / Millstätter See*
Juli bis Anfang September
Pörtschach und Moosburg /Wörthersee
Juli oder August
Velden und Wernberg / Wörthersee
Juli und August
Weißensee / Techendorf*
Juni bis September
Niederösterreich
Baden bei Wien*
Juli und August
Oberösterreich
Modellregion Inneres Salzkammergut*
Juli bis September
Attersee
Juli und August
Salzburg
Bad Gastein und Bad Hofgastein
Juli und August
Mittersill
Juli bis September
Zell am See
Juli bis September
Steiermark
Bad Aussee und Bad Mitterndorf
Juli und August
Ramsau am Dachstein*
Ende Januar und Februar sowie
Mitte Juli bis Anfang September
Tirol
Jenbach und Umgebung*
Juli und August
Kitzbühel*
Februar und Juni bis Anfang September
Kufstein (am Thiersee) und Wörgl*
Mitte Juli bis August
Vorarlberg
Bregenz / Bodensee*
Mitte Juli bis Anfang September
POLEN
Gizycko/Masuren*
Juni bis Mitte September
RUMÄNIEN
Fogarasch / Ostsiebenbürgen*
Juni bis Anfang September
SCHWEDEN
Mariannel / Småland*
Mitte Juli bis Mitte August
*An diesen Orten wird eine vergünstigte Wohnmöglichkeit angeboten.
Zur Vorbereitung auf die Urlaubsseelsorge lädt das Kirchenamt der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) die mit der Urlaubsseelsorge beauftragten Pfarrerinnen und Pfarrer zu einer eintägigen Veranstaltung ins Michaeliskloster nach Hildesheim ein. Aufgeteilt nach Urlaubsregionen findet die Tagung in der Zeit vom 4. – 7. März 2025 statt.
Sie finden die Ausschreibung auch unter: www.ekd.de/urlaubsseelsorgestellen
Herausgegeben vom Landeskirchenrat der Evangelischen Kirche der Pfalz,
Domplatz 5, 67346 Speyer, Bezug des Amtsblattes durch den Landeskirchenrat
Bezugspreis jährlich 20,-- €