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Bekanntmachungen

Nr. 20Kollekte für die Flüchtlings- und Menschenrechtsarbeit

Az.: 3 120/40(I)-5
Speyer, den 03.02.2022
Nach dem Kollektenplan 2022 (ABl. 2021, S. 85) ist am Sonntag Okuli, 20. März 2022, die Kollekte für die Flüchtlings- und Menschenrechtsarbeit zu erheben.
Diese Kollekte ist je hälftig für unsere Partnerkirche in Papua und den Rechtshilfefonds der Landeskirche und des Diakonischen Werks Pfalz zur Rechtsberatung von Flüchtlingen bestimmt.
Vorschlag zur Kanzelabkündigung
Partnerkirche in Papua
Die Kollekte am Sonntag Okuli ist für die Flüchtlings- und Menschenrechtsarbeit unserer Partnerkirche in Papua bestimmt.
Die katastrophale Menschenrechtslage in Papua war für die Landessynode der Evangelischen Kirche der Pfalz im November 2021 Anlass, sich mit der Flüchtlings- und Menschenrechtsarbeit in Papua zu befassen und eine Resolution zu verabschieden.
Während der Synode informierte der Menschenrechtsaktivist Florian Bartosch sehr differenziert und anschaulich über die Ursachen der Konflikte z.B. durch die Abholzung der Regenwälder, die Bedrohung der Bevölkerung und die Vertreibung aus ihren Wohngebieten und angestammten Lebensräumen.
Die Zahl der bewaffneten Auseinandersetzungen hat sich in den letzten drei Jahren verdreifacht. Die Mehrzahl der Opfer sind indigene Papuas.
Besonders schlimm stellt sich die Situation der über 50.000 Binnenflüchtlingen dar, die besonders an Krankheit, Unterkühlung, Schwäche und Hunger auf der Flucht leiden. Die meisten von ihnen sind Kinder, Frauen, alte und kranke Menschen, die in Flüchtlingslagern leben, meist ohne ausreichende Versorgung oder Schulbildung.
In ihrer Resolution fordert die Landessynode die Einhaltung der Menschenrechte und setzt sich für ein Ende der ethnischen Diskriminierung ein. Darüber hinaus begrüßt sie die Unterstützung des Menschenrechtsbüros unserer Partnerkirche und deren finanzielle Unterstützung. Sie ruft alle Christ*innen auf, in der Fürbitte für Opfer von Gewalt und Willkürherrschaft einzutreten und die Geschwister in Papua in besonderer Weise ins Gebet zu nehmen.
Mit Ihrer Kollekte helfen Sie konkret unseren Partnern in Papua, ihre Stimme zu erheben und sich für ihre Rechte zu engagieren.
Allen Geberinnen und Gebern sei herzlich gedankt!
Weitere Informationen bei:
Jürgen Dunst
Missionarisch-Ökumenischer Dienst (MÖD)
Tel.: 06341/928911
dunst@moed-pfalz.de
Rechtshilfefonds der Evangelischen Kirche der Pfalz und des Diakonischen Werkes Pfalz
Liebe Schwestern und Brüder,
Gottes Liebe gilt der ganzen Welt und macht nicht an Ländergrenzen halt. Alle Menschen leben gleichermaßen in Gottes Nähe und Gnade – unabhängig von Hautfarbe, Geschlecht, Nationalität, Religion und Vermögen.
Der so genannte „Schutz der EU-Außengrenzen“ führt dazu, dass bereits Tausende Menschen im Mittelmeer ertrunken sind. Es finden wiederholt illegale und menschenrechtsverletzende Pushbacks statt, besonders an der Grenze von Weißrussland zu Polen. Schutzsuchende werden in Elendslager vor den Toren Europas als auch an Europas Peripherie - zum Beispiel auf den griechischen Inseln - gezwungen, ohne Aussicht auf einen uneingeschränkten und fairen Zugang zum Asylverfahren.
Umso wichtiger ist, dass jeder Geflüchtete, der bei uns in Deutschland ankommt, ein Recht auf ein faires Asylverfahren hat. Durch die Beratungsstellen des Diakonischen Werkes helfen wir Asylbewerbern, ihre Rechte zu wahren. Die Diakonie steht den Menschen auch bei den negativen Auswirkungen der Corona-Pandemie weiterhin mit Rat und Tat zur Seite. Bitte unterstützen Sie diese wichtige Arbeit durch Ihre Spende, damit sie auch in Zukunft Erfolg hat. Die Integration anerkannter Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt ist zum Beispiel auf einem guten Weg: Laut einem aktuellen Bericht des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) sind bereits über 50 Prozent erwerbstätig.
Informationen
Die Evangelische Kirche der Pfalz und das Diakonische Werk haben einen Rechtshilfefonds eingerichtet, der dem Zweck dient, Flüchtlinge bei der Wahrnehmung ihrer Rechte zu unterstützen, sofern es sich um aufenthaltsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit dem Asylverfahrensgesetz und dem Aufenthaltsgesetz handelt. Die Unterstützung geschieht vornehmlich durch die Bezuschussung der Anwaltskosten. Antragsberechtigt sind Asylsuchende im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention, die ihren Aufenthalt im Gebiet der Evangelischen Kirche der Pfalz haben und aufgrund ihrer finanziellen Situation nicht in der Lage sind, die zuschussfähigen Kosten selbst zu bezahlen.
Fürbitten
Gott, wir bringen vor Dich die politisch Verantwortlichen in Europa, die nicht über bloße Zahlen, sondern über einzelne Menschenschicksale entscheiden. Schärfe ihren Blick für die Flucht- und Migrationsursachen. Halte ihr Gewissen wach, damit eine solidarische Aufteilung der Flüchtlinge in Europa möglich wird. Lass sie Bleiberechts-Regeln finden, die von Solidarität und Weitsicht geleitet sind und sich an den Menschenrechten orientieren.
'Gerechter Gott, Du willst, dass die Menschen miteinander fair umgehen und fair zusammenleben. Du erwartest, dass die kulturellen und religiösen Unterschiede friedlich gelebt werden können. Schenke uns die Fähigkeit, einander anzunehmen. Wir bitten Dich für alle, die statt Zusammenhalt und Gemeinschaft Hass predigen und zu Gewalt gegeneinander im Alltag aufrufen. Hilf ihnen mit positiven Gegenerfahrungen zu neuen Ansichten zu gelangen.
Bitte leiten Sie die Kollekte in der Woche nach der Erhebung an das Verwaltungsamt weiter. Die Verwaltungsämter werden gebeten, innerhalb von weiteren vier Wochen die Spendenergebnisse der einzelnen Kirchengemeinden online im Portal der Landeskirche zu melden und die Gesamtüberweisung der Kollekte unter Angabe des Kollektendatums und der Kollektenbezeichnung an die Landeskirche zu veranlassen.

Nr. 21Zweite Theologische Prüfung 2022, Vikarskurs 2019

Aktenzeichen: 1 08/0401
Anwesend:
Die Vorsitzende: Oberkirchenrätin Marianne Wagner M.A.,
Stellvertreterin der Kirchenpräsidentin
die Prüfungskommission:
Pfarrerin Anja Behrens
Pfarrer Dr. Arne Dembek
Pfarrer Andreas Funke
Dekan Markus Jäckle
Oberkirchenrätin Karin Kessel
Kirchenrat Thomas Niederberger
A. An schriftlichen Arbeiten hatten die Kandidatinnen und Kandidaten zu fertigen:
  1. Eine Unterrichtseinheit (als Hausarbeit):
    Alle Kandidatinnen und Kandidaten wahlweise über
    „Vergebung“
    oder
    „Tod und Trauer“
  2. Eine Predigt (als Hausarbeit):
    Alle Kandidatinnen und Kandidaten wahlweise über
    Joh 11,1(2)3.17-27(28-38a)38b-45 (Die Auferweckung des Lazarus), Neues Testament
    Predigt für den 16. Sonntag nach Trinitatis
    oder
    Klagelieder 3,22-26.31-32 (Klage und Trost eines Leidenden - Gottes Güte ist alle Morgen neu), Altes Testament
    Predigt für den 16. Sonntag nach Trinitatis
  3. Eine Klausurarbeit mit Schwerpunkt aus der exegetischen Theologie
    (Montag, 23. August 2021, im Dienstgebäude des Landeskirchenrats, Roßmarktstraße 4, in Speyer geschrieben):
    Alle Kandidatinnen und Kandidaten wahlweise über das Thema:
    „Ämter“
    oder
    „Kirche und Gesellschaft“
  4. Eine Klausurarbeit mit Schwerpunkt aus der systematischen Theologie
    (Dienstag, 24. August 2021, im Dienstgebäude des Landeskirchenrats, Roßmarkt-
    straße 4, in Speyer geschrieben):
    Alle Kandidatinnen und Kandidaten wahlweise über das Thema:
    „Antisemitismus“
    oder
    „Evangelische Trauung und evangelische Theologie“
B. Mündliche Teile der Prüfung:
  1. Die Durchführung eines Predigtgottesdienstes erfolgte in den Praktikumgemeinden.
  2. Die Durchführung einer Unterrichtsstunde im Fach Evangelische Religion fand in den
    entsprechenden Schulen statt.
C. Die mündliche Abschlussprüfung fand vom 7. – 9. Februar 2022 beim Landeskirchenrat in
Speyer statt.
Die Zweite Theologische Prüfung haben folgende Kandidatinnen und Kandidaten bestanden:
B a u m, Dr. Matthias
C h r i s t m a n n, Stefanie
G a r c i a d e R e u t e r, Almendra
G e r b e r, Simone
G ö t z f r i e d, Daniel
G u t g e s e l l, Kevin
K e i p e r t, Patrick
L a u n, Tobias
N e u m a n n, Christina
W o l f, Maren Andrea
Speyer, den 9. Februar 2022
Die Vorsitzende der Prüfungskommission
Marianne Wagner M.A.
Oberkirchenrätin und Stellvertreterin der Kirchenpräsidentin

Stellenausschreibungen

Nr. 22Stellenausschreibungen im Bereich der Landeskirche

Ausgeschrieben wird
die Pfarrstelle St. Ingbert Martin-Luther-Kirche
zur Besetzung durch Gemeindewahl.
Die Pfarrstelle St. Ingbert Martin-Luther-Kirche im Kirchenbezirk Zweibrücken umfasst 1.956 Gemeindeglieder.
Mittelpunkt der Kirchengemeinde ist die Predigtstätte Martin-Luther-Kirche, die zweitälteste Kirche der Stadt St. Ingbert. Räumlich liegt sie eher am Rande der Kirchengemeinde, nur wenige hundert Meter von der Fußgängerzone und dem Markplatz entfernt, in der Nähe von Schulen und Kindertagesstätten.
St. Ingbert gehört zur Biosphärenregion Bliesgau und grenzt an die Landeshauptstadt Saarbrücken.
Neben der Kirche steht das Pfarrhaus. Zur Kirchengemeinde gehört zudem eine Kindertagesstätte mit 6 Gruppen, vis-à-vis der Kirche, die dem Prot. KiTa-Verbund Zweibrücken angegliedert ist. Die Kita wurde erst kürzlich grundsaniert und erweitert
Renoviert wird auch das Kirchengebäude mit dem Ziel, es multifunktional umzugestalten und als Mittelpunkt des Gemeindelebens zu erhalten. Die finanziell gesicherte Maßnahme wird voraussichtlich Ende 2022 beginnen.
Die Martin-Luther- Kirchengemeinde hat ein engagiertes Presbyterium mit 16 Presbyterinnen und Presbytern, einen Besuchsdienstkreis, ein Kirchendienstteam, ein Projektandachtsteam, ein Gemeindebriefteam und viele ehrenamtlich Aktive rund um weitere gemeindliche Aufgaben.
Unweit der Kirche befindet sich das St. Ingberter Krankenhaus, das durch eine Krankenhausseelsorgerin betreut wird. Zudem kooperiert die Kirchengemeinde mit der Schwestergemeinde St. Ingbert Süd, beispielsweise im Konfirmandenbereich.
Wir bitten, Bewerbungen unter Verwendung des entsprechenden Bewerbungsbogens für Pfarrstellen bis spätestens 31. März 2022 beim Landeskirchenrat, Dezernat 4, einzureichen.
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Die Evangelische Kirche der Pfalz sucht für die Jugendzentrale Speyer zum 1. Juni 2022
eine Jugendreferentin / einen Jugendreferenten (m/w/d)
(in Vollzeit)
Die Aufgabenfelder sind:
  • Beratung und Unterstützung von Kirchengemeinden in der Planung und Durchführung von Kinder- und Jugendarbeit,
  • Gewinnung, Schulung, Beratung und Begleitung von ehrenamtlichen Mitarbeitenden in den Kirchengemeinden und im Kirchenbezirk,
  • Zusammenarbeit mit den Haupt- und Ehrenamtlichen des Kirchenbezirks, insbesondere der/dem Dekanatsjugendpfarrer/-in, der Jugendreferentin/dem Jugendreferenten vor Ort und dem Gemeindepädagogischen Dienst,
  • Geschäftsführung für die kirchenbezirklichen Gremien der Evangelischen Jugend Speyer (einschließlich Budgetverantwortlichkeit für den Haushaltsteil Jugendarbeit im Kirchenbezirk und Informations- und Beratungspflicht für die kirchenbezirklichen Gremien),
  • Durchführung und Begleitung von regionalen Maßnahmen und Projekten in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in folgenden Handlungsfeldern: Freizeitenarbeit, Jugendkulturarbeit, schulbezogene Jugendarbeit, Projektarbeit und Jugendgottesdienste,
  • Wahrnehmung der Außenvertretung der Evangelischen Jugend Speyer.
Die Tätigkeit erfordert Eigeninitiative, Eigenverantwortung und selbstständiges Arbeiten. Didaktisch-methodische Fähigkeiten, religionspädagogische Kompetenz, konzeptionelles Denken und Kompetenzen in der Arbeit mit ehrenamtlichen Mitarbeitenden werden vorausgesetzt. Es wird die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit den Jugendreferentinnen und Jugendreferenten der weiteren Jugendzentralstellen, mit dem/der Dekanatsjugendpfarrer/in und dem Landesjugendpfarramt erwartet. Die Stelle setzt eine positive Einstellung zur flexiblen Arbeitszeit (Abend- und Wochenendtermine) und Offenheit für vielfältige pädagogische Arbeitsfelder voraus.
Bewerben können sich (Fach-)hochschulabsolventinnen und –absolventen der Religions- bzw. Sozialpädagogik oder Absolventinnen und Absolventen mit vergleichbarer Qualifikation in Pädagogik, Geistes- oder Gesellschaftswissenschaften. Sollte keine religionspädagogische Kompetenz nachgewiesen werden, wird die Bereitschaft zur Nachqualifizierung erwartet.
Dem Arbeitsverhältnis liegen die Vorschriften des TVöD-VKA zu Grunde, die Vergütung richtet sich nach dem Tarif für den Sozial- und Erziehungsdienst (bis zu Entgeltgruppe S 11 b).
Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen richten Sie bitte bis zum 31. März 2022 an die
Evangelische Kirche der Pfalz
Landeskirchenrat, Dezernat 4
Domplatz 5, 67346 Speyer
dezernat.4@evkirchepfalz.de
Kontakt: Landesjugendpfarrer Florian Geith, Tel.: 0631/3642027
Dekan Markus Jäckle, Tel. 06232-2890077

Dienstnachrichten

Nr. 23Beauftragungen

Beauftragt wurde mit der Erteilung von Religionsunterricht
an der Berufsbildenden Schule in Speyer Pfarrer Dr. Matthias Baum, Erlenbach, mit Wirkung zum 1. März 2022.

Nr. 24Verwaltungen

Übertragen wurde
die hauptamtliche Verwaltung der
Pfarrstelle Waldmohr Pfarrerin Stefanie Christmann, Schönenberg-Kübelberg, mit Wirkung zum 1. März 2022,
Pfarrstelle Klingenmünster Pfarrerin Almendra Garcia de Reuter, Landau, mit Wirkung zum 1. März 2022,
Pfarrstelle Frankenthal-Zwölf-Apostelkirche 2 Pfarrerin Simone Gerber, Frankenthal, mit Wirkung zum 1. März 2022,
Pfarrstelle Lemberg Pfarrer Kevin Gutgesell, Pirmasens, mit Wirkung zum 1. März 2022,
Pfarrstelle Dannstadt Pfarrer Tobias Laun, Schifferstadt, mit Wirkung zum 1. März 2022,
Pfarrstelle Frankenthal-Pilgerpfad 1 Pfarrerin Christina Neumann, Böhl-Iggelheim, mit Wirkung zum 1. März 2022.

Nr. 25Dienstleistungen

Zur Dienstleistung zugewiesen wurde dem
Kirchenbezirk Homburg Pfarrerin Alessa Holighaus, Waldmohr, mit Wirkung zum 1. März 2022,
Kirchenbezirk Alsenz und Lauter Pfarrerin Maren Wolf, Kappeln, mit Wirkung zum 1. März 2022.

Nr. 26Zuweisungen

Zur Dienstleistung zugewiesen wurde
dem Konfessionskundlichen Institut des Evangelischen Bundes e. V. Bensheim Pfarrer Dominik Pascal Koy, Staufenberg, mit Wirkung zum 1. März 2022.

Nr. 27Einstellungen

Eingestellt wurde
als Pfarrerin im privatrechtlichen Dienstverhältnis Frau Christina Neumann, Böhl-Iggelheim, mit Wirkung zum 1. März 2022.

Nr. 28Ernennungen

Ernannt wurde
in das Pfarrdienstverhältnis auf Probe mit Wirkung zum 1. März 2022:
Dr. Matthias Baum, Erlenbach,
Stefanie Christmann, Schönenberg-Kübelberg,
Almendra Garcia de Reuter, Landau,
Simone Gerber, Frankenthal,
Kevin Gutgesell, Pirmasens,
Alessa Holighaus, Waldmohr,
Dominik Koy, Staufenberg,
Tobias Laun, Schifferstadt,
Maren Wolf, Kappeln.

Nr. 29Ruhestand

In den Ruhestand versetzt wird
Pfarrer Lothar Schwarz, Altdorf, mit Ablauf des 30. April 2022,
Pfarrerin Martina Sennhenn-Beckmann, Landau, mit Ablauf des 31. März 2022.
Herausgegeben vom Landeskirchenrat der Evangelischen Kirche der Pfalz,
Domplatz 5, 67346 Speyer, Bezug des Amtsblattes durch den Landeskirchenrat
Bezugspreis jährlich 20,-- €