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Heizkosten für Berufsanfänger im pfarramtlichen Dienst
vom 21. August 1981
(ABl. 1981 S. 128)
#1Bei Pfarrern auf Probe, denen erstmals ein Pfarrhaus zugewiesen wird, kann der Kostenaufwand für die Füllung des Heizöltanks – zumal bei alten und großen Pfarrhäusern – zu einer Härte führen. 2Der Landeskirchenrat hat keine Bedenken, dass die Kirchengemeinde in solchen Fällen die erstmalige Füllung vorfinanziert. 3Dieser Betrag bleibt zinsfrei und ist innerhalb von zwei Jahren in gleichen Monatsraten zu tilgen. 4Alle späteren Heizöllieferungen erfolgen unmittelbar auf Rechnung des Verwalters der Pfarrstelle.