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Gewährung von Tagegeld, Fahrtkostenentschädigung und Verdienstausfall an Mitglieder der Bezirkssynoden und Bezirkskirchenräte

vom 3. Juni 1997

(ABl. 1997 S. 74)

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Der Landeskirchenrat hat die Richtlinien für die Gewährung von Sitzungsgeld, Fahrtkostenentschädigung und Verdienstausfall an Mitglieder der Bezirkssynoden und Bezirkskirchenräte vom 7. März 1973 (ABl. S. 97), zuletzt geändert am 25. Juli 1979 (ABl. S. 144), in seiner Sitzung vom 3. Juni 1997 wie folgt neu gefasst:
1
Allgemeines
1.1
Für die Teilnahme an Sitzungen und Tagungen der Bezirkssynoden und Bezirkskirchenräte wird Tagegeld, Fahrtkostenentschädigung und Verdienstausfall nach Maßgabe dieser Bestimmungen gewährt.
2
Tagegeld
2.1
Tagegeld wird entsprechend den Bestimmungen des Reisekostenrechts des Landes Rheinland-Pfalz gewährt.
3
Fahrtkostenentschädigung
3.1
Erstattungsfähig sind die Fahrtkosten öffentlicher Verkehrsmittel.
3.2
Werden Kraftfahrzeuge benutzt, sind die gleichen Vergütungssätze erstattungsfähig, die an landeskirchliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Benutzung anerkannter privateigener Kraftfahrzeuge gezahlt werden.
4
Verdienstausfall
4.1
Etwaiger Verdienstausfall ist in der nachgewiesenen Höhe erstattungsfähig.
5.
Zahlungspflichtige Stellen
5.1
Bei Teilnahme an Sitzungen (Tagungen) der Bezirkssynoden wird Kostenersatz gezahlt
  1. von den Kirchengemeinden
    für die von ihnen gewählten weltlichen Synodalen sowie Inhaberinnen und Inhaber und Verwalterinnen und Verwalter von Gemeindepfarrstellen und für die zur Dienstleistung eingesetzten Pfarrerinnen und Pfarrer,
  2. von den Gesamtkirchengemeinden
    für die Inhaberinnen und Inhaber und Verwalterinnen und Verwalter der bei ihnen errichteten Pfarrstellen,
  3. vom Kirchenbezirk
    für die übrigen Mitglieder der Bezirkssynode.
5.2
Bei Teilnahme an Sitzungen (Tagungen) der Bezirkskirchenräte wird Tagegeld, Fahrtkostenentschädigung und Verdienstausfall von den Kirchenbezirken gezahlt.
6
Inkrafttreten
6.1
Diese Richtlinien treten am 1. Juli 1997 in Kraft.
6.2
Zum gleichen Zeitpunkt werden die bisherigen Richtlinien aufgehoben.