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Gesetz über die Ordination zur öffentlichen Wortverkündigung und Sakramentsverwaltung

vom 10. November 1972

(ABl. 1973 S. 14), zuletzt geändert durch Gesetz vom 5. Mai 1994 (ABl. 1994 S. 71)

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I. Abschnitt
Ordnung der Ordination

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§ 1

In der Ordination beauftragt die Landeskirche auf Dauer mit dem der Gemeinde Jesu Christi aufgegebenen Dienst der öffentlichen Wortverkündigung und Sakramentsverwaltung.
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§ 2

( 1 ) Ordiniert werden
  1. die hauptamtlich im Dienst der Kirche stehenden Geistlichen, Pfarrdiakone und Gemeindehelfer mit entsprechendem Auftrag,
  2. die ehrenamtlich tätigen Prädikanten.
( 2 ) Gesetzliche Sonderregelungen für die im Vorbereitungsdienst stehenden Pfarramtskandidaten bleiben unberührt.
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§ 3

Die Ordination setzt voraus
  1. die vorgeschriebene Ausbildung mit bestandener Prüfung,
  2. den Antrag des Ordinanden,
  3. den Auftrag des Landeskirchenrates zur Ordination.
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§ 4

Ordinator ist in der Regel der für die Kirchengemeinde, in der die Ordination stattfindet, zuständige Dekan. Andere ordinierte Pfarrer der Pfälzischen Landeskirche können im Einvernehmen mit dem zuständigen Dekan mit der Ordination beauftragt werden.
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§ 5

( 1 ) An der Ordination nehmen 2 Assistenten teil, die der Ordinand wählt.
( 2 ) Assistenten können ordinierte Geistliche, Prädikanten, Gemeindehelfer oder Presbyter sein.
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§ 6

( 1 ) Der Ordination geht ein Gespräch des Ordinators mit dem Ordinanden voraus.
( 2 ) Die Ordination findet in einem Hauptgottesdienst nach einem der geltenden agendarischen Formulare statt:
  1. am Dienstsitz des Ordinators oder
  2. am Dienstort des Ordinanden oder
  3. am Heimatort des Ordinanden, wenn sein Heimatort zur Pfälzischen Landeskirche gehört.
( 3 ) Der Ordinand trägt die Amtstracht des Pfarrers.
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§ 7

Mit der Aushändigung der Ordinationsurkunde hat der Ordinierte alle sich aus der Ordination ergebenden Rechte und Pflichten im Rahmen des ihm erteilten Auftrages.
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§ 8

Der Verlust der mit der Ordination verbundenen Rechte und Pflichten ist gesetzlich zu regeln.
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II. Abschnitt
Agenden für die Ordination

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§ 9

Die in der Anlage I und II für die Ordination beigefügten agendarischen Formulare werden als Teil der Kirchenagende in der Pfälzischen Landeskirche eingeführt.
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III. Abschnitt
Schlussbestimmungen

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§ 10

Die zur Durchführung dieses Gesetzes erforderlichen Vorschriften erläßt der Landeskirchenrat.
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§ 11

Diese Ordnung wird innerhalb von 4 Jahren überprüft.
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§ 121#

Dieses Gesetz tritt am 1. Dezember 1972 in Kraft. Alle früher erlassenen Vorschriften über die Ordination und § 5 Abs. 3 des Gesetzes über das Prädikantenamt vom 13. November 1970 (ABl. S. 291) werden vom gleichen Zeitpunkt an aufgehoben.
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Anlage I

zum Gesetz über die Ordination zur öffentlichen Wortverkündigung und Sakramentsverwaltung

vom 10. November 1972 (§ 9) (ABl. 1933 S. 16)
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Ordination zum Dienst der öffentlichen Verkündigung
Gottesdienstordnung

Die Ordination eines einzelnen Ordinanden findet in einem Hauptgottesdienst nach Formular 1 der Kirchenagende I statt:
  1. am Dienstsitz des Ordinators oder
  2. am Dienstort des Ordinanden oder
  3. am Heimatort des Ordinanden, wenn sein Heimatort zur Pfälzischen Landeskirche gehört.
Der Gottesdienst verläuft gemäß der Ordnung des Predigtgottesdienstes von Ziffer 1 bis B. Es folgt ein Lied der Gemeinde, z. B.: 205, 206, 214, 215, 216, 244, 249, 258.
VORSTELLUNG
Liebe Gemeinde. In diesem Gottesdienst soll der Pfarrer (Pfarrdiakon) NN ordiniert werden. Er ist bereit, sich dabei auf die in unserer Kirche geltenden Bekenntnisgrundlagen zu verpflichten, wie sie in unserer Kirchenverfassung festgestellt sind. (NN wird seinen Dienst als in der Gemeinde in (in unserer Gemeinde) aufnehmen.)
ANSPRACHE des mit der Ordination Beauftragten
Gemeinde: Lied (oder Chor: Gesang)
Bei der letzten Strophe treten Ordinand und Assistenten vor den Altar.
SCHRIFTLESUNGEN
Liebe Gemeinde. Im Gehorsam gegen den Auftrag, den der Herr seiner Kirche gegeben hat, und im Vertrauen auf seine Verheißung wollen wir nun diesen Bruder (diese Schwester) in den Dienst der öffentlichen Verkündigung berufen, indem wir Gottes Wort hören und für ihn (sie) beten.
So steht geschrieben im Evangelium nach Matthäus:
Jesus sprach zu seinen Jüngern: Mir ist gegeben alle Gewalt im Himmel und auf Erden. Darum gehet hin und machet zu Jüngern alle Völker: taufet sie auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes und lehret sie halten alles, was ich euch befohlen habe. Und siehe, ich bin bei euch alle Tage bis an der Welt Ende.
(Matthäus 28, 18-20)
Erster Assistent:
So schreibt der Apostel Paulus im 2. Brief an die Korinther:
Gott versöhnte in Christus die Welt mit ihm selber und rechnete ihnen ihre Sünden nicht zu und hat unter uns aufgerichtet das Wort von der Versöhnung. So sind wir nun Botschafter an Christi Statt, denn Gott vermahnt durch uns; so bitten wir nun an Christi Statt: Lasset euch versöhnen mit Gott!
(2. Kor. 5, 19-20)
Zweiter Assistent:
Im Brief an die Epheser heißt es:
Er hat etliche zu Aposteln gesetzt, etliche zu Propheten, etliche zu Evangelisten, etliche zu Hirten und Lehrern, daß die Heiligen zugerüstet würden zum Werk des Dienstes. Dadurch soll der Leib Christi erbaut werden, bis daß wir alle hinankommen zur Einheit des Glaubens und der Erkenntnis des Sohnes Gottes.
(Eph. 4, 11-13)
Oder ähnliche für den Dienst der Verkündigung grundlegende Schriftlesungen. (Siehe Materialien, Seite …)
ANREDE
Aus diesen Worten der Heiligen Schrift hören wir, welchen Auftrag und welche Verheißung der Herr seiner Kirche gegeben hat.
Aufgrund der Taufe sind alle Christen zum Zeugnis und Dienst in der Welt verpflichtet. Der Erfüllung dieses Auftrages dienen alle Ämter der Kirche.
Die Gemeinde ist dafür verantwortlich, daß Menschen, die dazu willig und vorbereitet sind, das Evangelium öffentlich verkündigen.
Lieber Bruder (liebe Schwester) NN, Sie werden (Du wirst) nun ermächtigt, zu predigen, zu taufen und das Abendmahl auszuteilen.
In Gottesdienst, Unterweisung und Seelsorge sollen Sie (sollst Du) am Aufbau der Gemeinden mitwirken und sie zum Dienst in der Welt ermutigen.
Das Zeugnis der Heiligen Schrift ist Quelle und Richtschnur dieses Auftrages.
Das Bekenntnis der Kirche und das Gespräch mit den Brüdern wird Sie (Dich) im gemeinsamen Glauben festigen und Ihnen (Dir) helfen, das Wort Gottes heute recht zu verkündigen.
Bei Ihrem (Deinem) Dienst stehen Sie (stehst Du) in der Gemeinschaft aller Mitarbeiter und werden (wirst) begleitet von der Fürbitte der Gemeinde. Unsere Kirche verpflichtet sich, Ihnen (Dir) beizustehen und für Sie (Dich) zu sorgen.
Achten Sie (achte) die Ordnung unserer Kirche, wahren Sie (wahre) die seelsorgerliche Schweigepflicht und verhalten Sie sich (verhalte Dich) so, daß Ihr (Dein) Zeugnis nicht unglaubwürdig wird.
In all Ihrem (Deinem) Dienst, auch wenn Sie (Dich) Zweifel und Enttäuschung anfechten, wenn Ihnen (Dir) Verzicht und Leiden auferlegt werden, gilt Ihnen (Dir) die Zusage unseres Herrn. Er steht zu seinem Wort und verlässt die Seinen nicht.
FRAGE
Sind Sie (Bist Du) bereit, sich (Dich) in den Dienst der öffentlichen Verkündigung berufen zu lassen, versprechen Sie (versprichst Du), das Evangelium von Jesus Christus zu predigen, wie es in der Heiligen Schrift bezeugt ist, und wollen Sie Ihren (willst Du Deinen) Dienst nach der geltenden Ordnung treu und gewissenhaft tun zur Ehre Gottes und zum Besten der Gemeinde, so antworten Sie (antworte): Ja.
Antwort: Ja (mit Gottes Hilfe).
Oder
Lieber Bruder (liebe Schwester) NN, wollen Sie (willst Du) den Dienst der öffentlichen Verkündigung, in den Sie berufen werden (Du berufen wirst), nach Gottes Willen in Treue ausüben, das Evangelium von Jesus Christus predigen, wie es in der Heiligen Schrift bezeugt ist, die Sakramente ihrer Einsetzung gemäß verwalten, das Beichtgeheimnis und die seelsorgerliche Schweigepflicht wahren und sich (Dich) so verhalten, wie es Ihrem (Deinem) Auftrag entspricht, so versprechen Sie es (versprich es) vor Gott und dieser Gemeinde mit Ihrem (Deinem) Ja.
Antwort: Ja (mit Gottes Hilfe).
FÜRBITTE
Liebe Gemeinde, lasst uns für unseren Bruder (unsere Schwester) beten: Allmächtiger Gott, himmlischer Vater, du allein berufst und sendest die Diener deiner Kirche und gibst ihnen zu ihrem Dienst Kraft und Vollmacht. Wir bitten Dich für diesen Bruder (diese Schwester) erleuchte und leite ihn (sie) durch deinen Geist, daß er sein (sie ihr) Amt in Treue führe zur Ehre deines Namens und zur Auferbauung deiner Gemeinde. Amen.
(Nach: KO Hessen 1566) oder:
Herr Gott, himmlischer Vater, wir sollen bitten, suchen und anklopfen, und du hast Erhörung zugesagt, wenn wir dich im Namen deines Sohnes anrufen. Darauf verlassen wir uns und bitten dich: Sende diesen Diener (diese Dienerin) deines Wortes in deine Ernte. Stehe ihm (ihr) bei und segne seinen (ihren) Dienst. Tu den Gläubigen die Ohren auf und laß dein Wort hinausdringen, daß dein Name gepriesen, dein Reich gemehrt und deine Kirche auferbaut werde. Amen.
(Nach Luthers Ordinationsgebet für B. Schumann 1537) oder:
Allmächtiger Gott, barmherziger Vater, wir danken dir, daß du die Bitten deiner Gemeinde erhörst, Arbeiter in deine Ernte sendest und auch diesen Bruder (diese Schwester) berufen hast, deiner Kirche zu dienen in dem Amt, das die Versöhnung predigt. Wir bitten dich: gib ihm (ihr) den Heiligen Geist, daß er (sie) dein Wort recht verkündigt und deiner Gemeinde mit den Sakramenten nach deinem Willen dient. Bewahre ihn (sie) in Anfechtung und Zweifel. Stärke ihn (sie), wenn er (sie) verzagt und müde wird. Schenke ihm (ihr) Mut und Zuversicht, dein Heil vor der Welt zu bezeugen. Erhalte deine Kirche und alle ihre Diener in deiner Wahrheit bis an den Tag, an dem du dein Reich vollenden wirst in Herrlichkeit. Durch Jesus Christus, deinen Sohn, unsern Herrn. Amen.
(Nach „Liturgischer Ausschuß der VELKD“)
SENDUNG UND SEGNUNG
Im Gehorsam gegen den Auftrag, den der Herr seiner Kirche gegeben hat, und im Vertrauen auf seine Verheißung berufen und senden wir Sie (Dich) zum Dienst der öffentlichen Verkündigung im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes. Amen.
(Knien Sie nieder!) (Knie nieder!)
Der Ordinierende spricht (mit Handauflegung):
Der Herr, unser Gott, hat Sie (Dich) zu seinem Dienst berufen. Christus spricht: Gleichwie mich der Vater gesandt hat, so sende ich Euch. (Joh. 20, 21)
Erster Assistent: Segensvotum (mit Handauflegung)
Zweiter Assistent: Segensvotum (mit Handauflegung)
Der Ordinierende (mit Handauflegung)
Der Herr segne Sie (Dich). Er segne Ihren (Deinen) Dienst an allen, die Ihnen (Dir) anbefohlen sind. Amen.
oder:
Erster Assistent: Segensvotum (mit Handauflegung)
Zweiter Assistent: Segensvotum (mit Handauflegung)
Der Ordinierende spricht (mit Handauflegung):
Christus spricht: Gleichwie mich der Vater gesandt hat, so sende ich euch. Amen. (Joh. 20, 21) (Der Ordinierte erhebt sich.)
Gemeinde: Lied
Währenddessen treten die Assistenten und der Ordinierte wieder vom Altar zurück. Der Gottesdienst wird mit Ziffer 10 der Ordnung I der Kirchenagende I fortgesetzt. Die Predigt hält der Ordinierte.
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Anlage II

zum Gesetz über die Ordination zur öffentlichen Wortverkündigung und Sakramentsverwaltung

vom 10. November 1972 (§ 9) i.d.F.v. 16. November 1973 (ABl. S. 316)
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Ordination

1.
Die Ordination wird in einem Hauptgottesdienst vollzogen.
2.
Die Ordination erfolgt in der Regel vor der Predigt.
3.
Der Gottesdienst verläuft gemäß der Ordnung des Hauptgottesdienstes als Predigtgottesdienst
(Vgl. Kirchenagende, Seite 14) bis Ziffer 8 (Glaubensbekenntnis).
4.
Es folgt ein Lied der Gemeinde: z. B. 205, 206, 214, 215, 216, 244, 249, 258.
5.
Während der letzten Strophe treten der Ordinand, der Ordinator und die Assistenten an den Altar.
Der Ordinator spricht ein biblisches Grußwort (Kirchenagende I, Seite 72) z. B.:
„Die Gnade unseres Herrn Jesu Christi sei mit euch allen. Amen.“
6.
(Ansprache des Ordinators)
Formular:
Durch die Taufe ist jeder Christ von Jesus Christus beauftragt zum Dienst der Verkündigung in Wort und Tat. Die Gemeinde bedarf zur Erfüllung ihres Auftrages besonderer Dienste. Hierzu beruft sie einzelne Glieder. Unter diesen Diensten gibt es keine Rangordnung. Unterscheidungen ergeben sich lediglich aus den Aufgabenbereichen.
7.
Vorstellung des Ordinanden:
In diesem Gottesdienst soll NN zum Dienst als Pfarrer (Pfarrdiakon) ordiniert werden. Die Aufgabe der Verkündigung der christlichen Botschaft in Wort und Tat bedeutet für ihn insbesondere:
  • die Auslegung des Alten und Neuen Testamentes,
  • die Spendung der Sakramente,
  • die Wahrnehmung seelsorgerlicher und diakonischer Aufgaben,
  • die theologische Auseinandersetzung mit der gesellschaftlichen, politischen und geistigen Situation der Zeit,
  • die Vermittlung von notwendigen Orientierungshilfen in einer sich ständig wandelnden Gesellschaft
  • sowie das Bemühen, andere Gemeindeglieder an diesem Dienst zu beteiligen.
Der Pfarrer soll mit den Vertretern anderer Aufgabenbereiche auf eine geregelte Zusammenarbeit aller Dienste achten und den Kontakt zwischen den Gemeindegliedern fördern.
7 a.
Vorstellung des Ordinanden:
In diesem Gottesdienst soll NN zum Dienst als Gemeindediakon mit besonderem Auftrag ordiniert werden. Die Aufgabe der Verkündigung der christlichen Botschaft in Wort und Tat bedeutet für ihn insbesondere
  • die Auslegung des Alten und Neuen Testamentes,
  • die Spendung der Sakramente,
  • die Wahrnehmung seelsorgerlicher und diakonischer Aufgaben,
  • die theologische Auseinandersetzung mit der gesellschaftlichen, politischen und geistigen Situation der Zeit,
  • die Vermittlung von notwendigen Orientierungshilfen in einer sich ständig wandelnden Gesellschaft
  • sowie das Bemühen, andere Gemeindeglieder an diesem Dienst zu beteiligen.
Der Gemeindediakon mit besonderem Auftrag soll mit den Vertretern anderer Aufgabenbereiche auf eine geregelte Zusammenarbeit aller Dienste achten und den Kontakt zwischen den Gemeindegliedern fördern.
7 b.
Vorstellung des Ordinanden:
In diesem Gottesdienst soll NN zum Dienst eines Prädikanten im Bereich der Pfälzischen Landeskirche ordiniert werden. Die Aufgabe der Verkündigung der christlichen Botschaft in Wort und Tat bedeutet für ihn insbesondere
  • die Leitung von Gottesdiensten nach den geltenden Ordnungen,
  • Predigt und Verwaltung der Sakramente,
  • die Übernahme von Trauungen und Beerdigungen.
Diese ehrenamtliche Tätigkeit geschieht in Zusammenarbeit mit Pfarrer und Presbyterium.
8.
Schriftlesungen:
Ordinator: „Wir hören, was die Heilige Schrift zum Dienst in der Gemeinde sagt:“
(Die bei der Ordination mitwirkenden Assistenten verlesen je einen Schriftabschnitt, z. B.:)
„Mir ist gegeben alle Gewalt im Himmel und auf Erden. Darum gehet hin und machet zu Jüngern alle Völker: taufet sie auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes und lehret sie halten alles, was ich euch befohlen habe. Und siehe, ich bin bei euch alle Tage bis an der Welt Ende.“
(Matth. 28, 18-20)
„Ist jemand in Christus, so ist er eine neue Kreatur; das Alte ist vergangen, siehe, es ist alles neu geworden! Aber das alles von Gott, der uns mit sich selber versöhnt hat durch Christus und uns das Amt gegeben, das die Versöhnung predigt. Denn Gott versöhnte in Christus die Welt mit ihm selber und rechnete ihnen ihre Sünden nicht zu und hat unter uns aufgerichtet das Wort von der Versöhnung. So sind wir nun Botschafter an Christi Statt, denn Gott vermahnt durch uns; so bitten wir nun an Christi Statt: Lasset euch versöhnen mit Gott!“
(2. Kor. 5, 13-20)
„Es sind mancherlei Gaben; aber es ist ein Geist. Und es sind mancherlei Ämter; aber es ist ein Herr. Und es sind mancherlei Kräfte; aber es ist ein Gott, der da wirket alles in allen. In einem jeglichen offenbaren sich die Gaben des Geistes zu gemeinem Nutzen. Einem wird gegeben durch den Geist, zu reden von der Weisheit; dem anderen wird gegeben, zu reden von der Erkenntnis, nach demselben Geist; einem andern der Glaube, in demselben Geist; einem andern die Gabe, gesund zu machen, in dem einen Geist; einem andern die Kraft, Wunder zu tun; einem andern Weissagung; einem andern, Geister zu unterscheiden; einem andern mancherlei Zungenrede; einem andern, die Zungen auszulegen. Dies alles aber wirkt derselbe eine Geist und teilt einem jeglichen das Seine zu, wie er will.“
(1. Kor. 12, 4-11)
„So ermahne ich euch nun, daß ihr wandelt, wie sich’s gebührt eurer Berufung, mit der ihr berufen seid, in aller Demut und Sanftmut, in Geduld; und vertraget einer den andern in der Liebe und seid fleißig, zu halten die Einigkeit im Geist durch das Band des Friedens: ein Leib und ein Geist, wie ihr auch berufen seid, zu einerlei Hoffnung eurer Berufung; ein Herr, ein Glaube, eine Taufe; ein Gott und Vater aller, der da ist über allen und durch alle und in allen.“
(Eph. 4, 1-7)
„Jage aber nach der Gerechtigkeit, der Gottesfurcht, dem Glauben, der Liebe, der Geduld, der Sanftmut; kämpfe den guten Kampf des Glaubens; ergreife das ewige Leben, dazu du berufen bist und bekannt hast das gute Bekenntnis vor vielen Zeugen. Ich gebiete dir vor Gott, der alle Dinge lebendig macht, und vor Christus Jesus, der unter Pontius Pilatus bezeugt hat das gute Bekenntnis, daß du haltest das Gebot unbefleckt, untadelig, bis auf die Erscheinung unsers Herrn Jesus Christus, welche uns wird zeigen zu seiner Zeit der Selige und allein Gewaltige, der König aller Könige und Herr aller Herren, der allein Unsterblichkeit hat, der da wohnt in einem Licht, da niemand zukommen kann, welchen kein Mensch gesehen hat noch sehen kann. Dem sei Ehre und ewiges Reich! Amen.“
(1. Tim. 6, 11 b-16)
„Gott hat uns nicht gegeben den Geist der Furcht, sondern der Kraft und der Liebe und der Zucht. Darum so schäme dich nicht des Zeugnisses von unserm Herrn. Er hat uns gerettet und berufen mit einem heiligen Ruf, nicht nach unsern Werken, sondern nach seinem eigenen Vorsatz und nach der Gnade, die uns gegeben ist in Christus Jesus vor der Zeit der Welt, jetzt aber offenbart durch die Erscheinung unsers Heilandes Jesus Christus, welcher hat dem Tode die Macht genommen und das Leben und ein unvergänglich Wesen ans Licht gebracht durch das Evangelium, für welches ich gesetzt bin als Prediger und Apostel und Lehrer.“
(2. Tim. 17, 8 a. 9-11)
„So leget nun ab alle Bosheit und allen Betrug und Heuchelei und Neid und alle üble Nachrede und seid begierig nach der vernünftigen lauteren Milch wie die neugeborenen Kindlein, auf daß ihr durch dieselbe zunehmet zu eurem Heil, wenn anders ihr geschmeckt habt, daß der Herr freundlich ist. Zu ihm kommet als zu dem lebendigen Stein, der von den Menschen verworfen ist, aber bei Gott ist er auserwählt und köstlich. Und bauet auch ihr euch als lebendige Steine zum geistlichen Hause und zur heiligen Priesterschaft, zu opfern geistliche Opfer, die Gott angenehm sind durch Jesus Christus. Darum steht in der Schrift: ‚Siehe da, ich lege einen auserwählten, köstlichen Eckstein in Zion; und wer an ihn glaubt, der soll nicht zuschanden werden.‘ Euch nun, die ihr glaubet, ist er köstlich; den Ungläubigen aber ist ‚der Stein, den die Bauleute verworfen haben, der zum Eckstein geworden ist, ein Stein des Anstoßes und ein Fels des Ärgernisses‘; denn sie stoßen sich, weil sie an das Wort nicht glauben, wozu sie auch verordnet sind. Ihr aber seid das auserwählte Geschlecht, das königliche Priestertum, das heilige Volk, das Volk des Eigentums, daß ihr verkündigen sollt die Wohltaten des, der euch berufen hat von der Finsternis zu seinem wunderbaren Licht; die ihr vormals ‚nicht ein Volk‘ waret, nun aber ‚Gottes Volk‘ seid, und vormals nicht in Gnaden waret, nun aber in Gnaden seid.“
(1. Petrus 2, 1-10)
9.
Ordination
Ordinator: „NN, sind Sie (bist Du) bereit, das Amt eines Pfarrers (Pfarrdiakons) auf der alleinigen Grundlage der Heiligen Schrift und in der Verantwortung vor der Gemeinde zu übernehmen?“
Ordinand: „Ja (mit Gottes Hilfe).“
Gebet: Z. B. Wir bitten unsern Herrn: Gib unserem .... NN zu seinem Amt deinen Geist, daß er seinen Auftrag in der Gemeinde Jesu Christi und den Dienst an den Menschen unserer Zeit recht erfüllen kann. Amen.
oder
Barmherziger Gott und Vater! Wir danken dir, daß du auch heute deiner Gemeinde Hirten und Lehrer schenkst. Gib deinem Diener NN den Heiligen Geist. Hilf ihm, den aufgetragenen Dienst gewissenhaft zu tun. Stehe ihm bei in allen Versuchungen und Anfechtungen. Amen.
10.
Sendung und Segnung
Ordinator: Lieber Bruder (liebe Schwester) NN. Im Gehorsam gegen den Auftrag, den der Herr seiner Kirche gegeben hat, und im Vertrauen auf seine Verheißung berufen und senden wir Sie zu Ihrem (Dich zu Deinem) Dienst im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes. Amen.
(Knien Sie nieder!) (Knie nieder!)
(Der Einzuführende kniet nieder.) Der Einführende spricht (mit Handauflegung)
„Der Herr unser Gott hat Sie (Dich) zu seinem Dienst berufen. Christus spricht: Gleichwie mich der Vater gesandt hat, so sende ich Euch.“
(Joh. 20, 21)
Erster Assistent: Segensvotum (mit Handauflegung)
Zweiter Assistent: Segensvotum (mit Handauflegung)
Der Einführende (mit Handauflegung):
„Der Herr segne Sie (Dich). Er segne Ihren (Deinen) Dienst an allen, die Ihnen (Dir) anbefohlen sind. Amen.“
(Der Eingeführte erhebt sich.)
Wort an die Gemeinde.
Liebe Gemeinde. Ich ermahne euch, den Dienst des Pfarrers (Pfarrdiakons) NN zu achten, (ihm beizustehen) und für ihn zu beten.
Der Gott des Friedens mache uns tüchtig in allem Guten, zu tun seinen Willen, und schaffe in uns, was vor ihm gefällig ist, durch Jesus Christus. Ihm sei Ehre von Ewigkeit zu Ewigkeit. Amen.
oder:
Ordinator (mit oder ohne Knien und Handauflegung): In der Vollmacht, die Jesus Christus seiner Gemeinde gegeben hat, beauftragen wir Sie (Dich) zu Ihrem (Deinem) Dienst in der Gemeinde Jesu Christi.
oder:
Wir geben Ihnen (Dir) hiermit nach der Ordnung der Evangelischen Kirche und nach dem Brauch der ersten apostolischen Kirche, indem wir Ihnen (Dir) die Hand auflegen, den Auftrag, das Evangelium zu verkündigen und die Sakramente nach Christi Einsetzung und Befehl auszuteilen. Im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes. Amen.
(Der Ordinierte kann sich am Ende der Ordinationshandlung an die Gemeinde wenden, und sie für seinen Dienst um Hilfe und weitere Fürbitte ansprechen.)
11.
Der Gottesdienst verläuft gemäß der „Ordnung des Hauptgottesdienstes als Predigtgottesdienst“ (Kirchenagende I Seite 15 ab Punkt 9 bis zum Schluß).
12.
Findet die Ordination nach der Predigt statt, so werden die Ziffern 4-10 nach der Predigt eingegliedert und der Gottesdienst gemäß der „Ordnung des Hauptgottesdienstes“ (Kirchenagende I Seite 5 ab Punkt 16 bis zum Schluß) durchgeführt.
(„7. Vorstellung des Ordinanden:“ Für Gemeindehelfer mit besonderem Auftrag und Prädikanten folgt später.)
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Beilage zur Anlage I und II zum Gesetz über die Ordination zur öffentlichen Wortverkündigung und Sakramentsverwaltung vom 10. November 1972.

Im Amtsblatt 3/1973 unterblieb die Veröffentlichung der Schriftstellenhinweise. Sie werden nachfolgend aufgeführt:
Lesungen und Segensvota zur Ordination
Altes Testament:
1. Num. 3, 5-10 a (Hebr. Text 5-9)
2. Num. 11, 11 b-12. 14-17. 24-25 a
3. Jes. 61, 1-3 a
4. Jer. 1, 4-9
Neues Testament:
1. Apg. 6, 1-7a
2. Apg. 8, 26-40
3. Apg. 10, 37-43
4. Apg. 20, 17-18 a. 28-32. 36
5. Röm. 12, 4-8
6. 2. Kor. 4, 1-2. 5-7
7. 2. Kor. 5, 14-20
8. Eph. 4, 1-7. 11-13
9. 1. Tim. 3, 8-13
10. 1. Tim. 4, 12-16 oder: 4, 12 b-16
11. 2. Tim. 1, 6-14
12. Hebr. 5, 1-10
13. 1. Petr. 4, 7 b-11
14. 1. Petr. 5, 1-4
1. Matth. 5, 13-16
2. Matth. 9, 35-38
3. Matth. 10, 1-5 a
4. Matth. 20, 25-28
5. Luk. 10, 1-9
6. Luk. 12, 35-44
7. Luk. 22, 14-20. 24-30
8. Joh. 10, 11-16
9. Joh. 12, 24-26
10. Joh. 15, 9-17
11. Joh. 17, 6. 14-19
12. Joh. 20, 19-23
13. Joh. 21, 15-17
Vota:
1. Ps. 23, 1-3 a; 3 b-4, 5, 6
2. Ps. 4, 3-4; 5-6 a und 8 a-11
3. Ps. 89, 21-22, 25 und 27
4. Ps. 96, 1-2 a; 2 b-3, 10
5. Ps. 100, 2, 3, 4, 5 – Joh. 15, 14
6. Ps. 110, 1, 2, 3, 4
7. Ps. 116, 12-13, 17-18 – 1. Kor. 10, 16
8. Ps. 116, 1, 2 – Mark. 16, 15
1. Matth. 28, 19-20
2. Luk. 18-19
3. Joh. 10, 14
4. Joh. 15, 15 b

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1 ↑ Die Bestimmung betrifft das Inkrafttreten des Gesetzes in der ursprünglichen Fassung. Das Änderungsgesetz vom 6. Mai 1994 trat am 30. Juni 1994 in Kraft.