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Aufwandsentschädigung für Prädikanten und Lektoren
Erlass vom 20. Januar 1993
(ABl. 1993 S. 46), zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 14./15. April 2005 (ABl. 2005 S. 62)
#I. Prädikanten
- 1 Die Prädikanten/Prädikantinnen erhalten für jeden Haupt- bzw. Kasualgottesdienst eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 24,-- €; zusätzlich werden die anfallenden Fahrtkosten (km – Vergütung) und etwaige Barauslagen erstattet. 2 Für jeden weiteren Hauptgottesdienst am selben oder darauf folgenden Tag sowie für Nebengottesdienste wird, von begründeten Ausnahmefällen abgesehen, eine Aufwandsentschädigung von 12,-- € gezahlt.
- Die Vorschrift tritt am 1 Mai. 2005 in Kraft.
II. Lektoren
- 1 Die Lektoren/Lektorinnen erhalten für jeden Hauptgottesdienst eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 12,-- €; zusätzlich werden die anfallenden Fahrtkosten (km - Vergütung) und etwaige Barauslagen erstattet. 2 Für jeden weiteren Hauptgottesdienst am selben oder darauf folgenden Tag sowie für Nebengottesdienste wird, von begründeten Ausnahmenfällen abgesehen, eine Aufwandsentschädigung von 6,-- € gezahlt.
- Diese Vorschrift tritt am 1. Mai 2005 in Kraft.