.

Zentrum für die theologische Aus- und Fortbildung der Evangelischen Kirche der Pfalz
(Protestantische Landeskirche)

Bekanntmachung vom 19. November 2003

(ABl. 2003 S. 238)

#
Der Landeskirchenrat hat auf seiner Sitzung vom 4. November 2003 folgenden Beschluss gefasst:
  1. Der Landeskirchenrat errichtet ein Zentrum für die theologische Aus- und Fortbildung der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche). Das Zentrum hat seinen Sitz in der Zentralen Aus- und Fortbildungsstätte (ZAF) der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche) in Landau.
  2. Das Zentrum wird wie folgt untergliedert in:
    1. das Protestantische Predigerseminar unter der Leitung einer der Inhaberinnen oder Inhaber einer Pfarrstelle am Predigerseminar und
    2. das Institut für kirchliche Fortbildung unter der Leitung der Inhaberin oder des Inhabers der Pfarrstelle für die theologische Fort- und Weiterbildung.
  3. Das Zentrum wird von einer Geschäftsführerin oder einem Geschäftsführer geleitet. Die Geschäftsführung überträgt der Landeskirchenrat der Leiterin oder dem Leiter des Protestantischen Predigerseminars oder der Leiterin oder dem Leiter des Instituts für kirchliche Fortbildung. Die andere Leiterin oder der andere Leiter wird mit der Stellvertretung beauftragt.
  4. Die Geschäftsführung des Zentrums umfasst:
    1. die Dienst- und Fachaufsicht über die Mitarbeitenden der Verwaltung des Zentrums sowie die Dienstaufsicht über die Referentinnen und Referenten des Zentrums;
    2. die Verantwortung für das Haushaltswesen des Zentrums;
    3. die Vertretung des Zentrums nach außen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
  5. Der Inhaberin oder dem Inhaber der Pfarrstelle am Predigerseminar, der oder dem die Leitung des Protestantischen Predigerseminars übertragen wurde, obliegt:
    1. der Vorsitz in der Fachkonferenz für die theologische Ausbildung;
    2. die Fachaufsicht über die Referentinnen und Referenten sowie die anderen Mitarbeitenden im Protestantischen Predigerseminar;
    3. die Vertretung des Protestantischen Predigerseminars in der Kammer für Ausbildung.
  6. Der Inhaberin oder dem Inhaber der Pfarrstelle für die theologische Fort- und Weiterbildung obliegt:
    1. der Vorsitz in der Fachkonferenz für die kirchliche Fortbildung;
    2. die Fachaufsicht über die Referentinnen und Referenten sowie die anderen Mitarbeitenden im Institut für kirchliche Fortbildung;
    3. der Vorsitz im Beirat für die theologische Fort- und Weiterbildung und im Konfirmationsausschuss sowie die Mitwirkung im Kooperationsgremium zwischen Fortbildung und Landesjugendpfarramt.
  7. Dieser Beschluss tritt am 1. Januar 2004 in Kraft; entgegenstehende Regelungen des Landeskirchenrates treten zum gleichen Zeitpunkt außer Kraft.