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Organisationsverfügung

vom 11. März 1975

(ABl. 1975 S. 110)

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Der Landeskirchenrat trifft folgende Organisationsverfügung:
  1. Aufgrund der mit dem Gesetz über die Ausbildung der Kandidaten für den Pfarrdienst vom 5. 6. 1970 (ABl. S. 145) und mit der Ordnung für den Vorbereitungsdienst der Pfarramtskandidaten vom 29. 3. 1973 (ABl. S. 106) vollzogenen Veränderungen wird die bisherige Form des Predigerseminars in Landau aufgegeben.
  2. Die Räumlichkeiten und Einrichtungen des bisherigen Predigerseminars werden fortan als Zentrale Aus- und Fortbildungsstätte (ZAF) der Pfälzischen Landeskirche genutzt.
  3. Diese Zentrale Ausbildungsstätte steht dem Pfarramt zur Leitung der theologischen Ausbildung, dem Pfarramt zur Leitung der theologischen Fort- und Weiterbildung und dem Erziehungswissenschaftlichen Fort- und Weiterbildungsinstitut zur Verfügung.