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Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen; Elektronisches Buchhaltungsprogramm für kirchliche Körperschaften und ihre Zusammenschlüsse
vom 8. Juni 1999
(ABl. 1999 S. 131)
#Bei Einsatz elektronischer Datenverarbeitung im Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen kirchlicher Körperschaften in der Evangelischen Kirche der Pfalz und ihrer Zusammenschlüsse wird dringend empfohlen, ausschließlich das vom Prüfungsausschuss der Kirchlichen Gemeinschaftsstelle für elektronische Datenverarbeitung (KiGST) freigegebene Buchhaltungsprogramm KIFIKOS (Kirchliches Finanz-Kommunikationssystem für das kameralistische Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen) zu verwenden.
Aus Gründen der Auswertung kirchlicher Finanzdaten (z. B.. EKD-Finanzstatistik) und der Rechnungsprüfung sowie der Schulung von Kassenmitarbeiterinnen/-mitarbeitern ist es geboten, ein einheitliches Buchhaltungssystem im Bereich der Landeskirche einzusetzen. Die Prüfung verschiedener am Markt angebotener Buchhaltungsprogramme hat ergeben, dass diese den besonderen Anforderungen
a) der Kassensicherheit | z. B. zwingende Dokumentation aller Buchungen einschließlich der Stornobuchungen – programmtechnischer Ausschluss von Buchungslöschungen, Protokollierung der jeweiligen Erfassungsperson etc. |
b) der Datensicherheit | z. B. systemtechnische Vorgaben zur Sicherung des Datenbestandes |
c) des Datenschutzes | die am Markt angebotenen Programme sind in der Regel in Unkenntnis der kirchlichen Datenschutzbestimmungen entwickelt worden und lassen diese insoweit unberücksichtigt |
nicht entsprechen.
Im Übrigen kann der Landeskirchenrat bei Einsatz anderer Buchungsprogramme keine Beratung und keine Hilfestellung gewähren.