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Stoffplan für die Erste Theologische Prüfung

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I.
Altes Testament

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A. Grundwissen

  1. Überblick über die Geschichte Israels und ihre Chronologie. Grundkenntnisse der Landeskunde Palästinas.
  2. Kenntnis der Schriften des Alten Testaments im Überblick, vorwiegend auf Grund der Lektüre wissenschaftlicher Übersetzungen. Kenntnis der Hauptprobleme der Einleitung in das Alte Testament.
  3. Hebräische Sprachkenntnisse entsprechend den Anforderungen in Ziffer 4.
  4. Kenntnis ausgewählter Stücke aus folgenden Schriften des Alten Testaments auf Grund exegetischer Bearbeitung des hebräischen Textes und unter angemessener Berücksichtigung der alttestamentlichen Zeitgeschichte sowie der religionsgeschichtlichen Voraussetzungen: Genesis 1 – 36, Exodus 1 – 24, 32 – 34, Jesaja 1 – 39 und Hosea (oder alternativ: Jesaja 40 – 55 mit Amos). Jeremia, Psalmen.
  5. Kenntnis der Hauptprobleme der Theologie des Alten Testaments.
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B. Methodisches Können und Urteilsvermögen

Entweder eine alttestamentliche Schrift oder ein spezielles Thema der alttestamentlichen Wissenschaft ist selbstständig und unter Berücksichtigung von ausgewählter Literatur wissenschaftlich zu bearbeiten. Dazu sind religionsgeschichtliche Voraussetzungen auch anhand von Quellen (ggf. in Übersetzung) zu studieren und die Einleitungsfragen der betreffenden Schrift bzw. des Themas zu berücksichtigen. Die speziellen theologischen Akzente sind in ihren Relationen und Unterschieden zu denjenigen anderer alttestamentlicher Schriften herauszuarbeiten. Hier ist auch der Ort Spezialwissen aus den Gebieten der Einleitungswissenschaft und der Theologie des Alten Testaments sowie Vertrautheit mit hermeneutischen Problemen nachzuweisen.
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C. Erläuterungen

Zu B:
  1. Als alttestamentliche Schriften kommen für die Wahl auch die unter A 4 genannten in Frage.
  2. Als Beispiel für spezielle Themen der alttestamentlichen Wissenschaft seien folgende genannt:
    1. Das Königtum in Israel und Juda,
    2. Geschichte der Prophetie,
    3. Bund und Gesetz,
    4. Der Gottesknecht bei Deuterojesaja,
    5. Die Königspsalmen.
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II.
Neues Testament

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Grundwissen

  1. Kenntnis der Schriften des Neuen Testaments nach Inhalt und Gliederung. Kenntnis der Hauptprobleme der Einleitung in das Neue Testament.
  2. Ausreichende griechische Sprachkenntnisse zum Übersetzen des Neuen Testaments.
  3. Kenntnis folgender Schriften des Neuen Testaments auf Grund exegetischer Bearbeitung des griechischen Textes und unter angemessener Berücksichtigung der Geschichte des Urchristentums, der neutestamentlichen Zeitgeschichte sowie religionsgeschichtlicher Voraussetzungen in Judentum und Hellenismus; ein synoptisches Evangelium unter Berücksichtigung der Grundzüge des synoptischen Vergleichs; das Johannesevangelium; der Römerbrief; der erste Korintherbrief sowie eine weitere neutestamentliche Schrift.
  4. Kenntnis der Hauptprobleme der Theologie des Neuen Testaments.
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B. Methodisches Können und Urteilsvermögen

Entweder eine neutestamentliche Schrift oder ein spezielles Thema der neutestamentlichen Wissenschaft ist selbstständig und unter Berücksichtigung von ausgewählter Literatur wissenschaftlich zu bearbeiten. Dazu sind religionsgeschichtliche Voraussetzungen auch anhand von Quellen (ggf. in Übersetzung) zu studieren und die Einleitungsfragen der betreffenden Schrift bzw. des Themas zu berücksichtigen. Die speziellen theologischen Akzente sind in ihren Relationen und Unterschieden zu denjenigen anderer neutestamentlicher Schriften herauszuarbeiten. Hier ist auch der Ort, Spezialwissen aus den Gebieten der Einleitungswissenschaft und der Theologie des Neuen Testaments sowie die Vertrautheit mit hermeneutischen Problemen nachzuweisen.
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C. Erläuterungen

Zu A 2:
Es werden griechische Sprachkenntnisse auf dem Niveau der kursorischen Lektüre des Neuen Testaments erwartet.
Zu B:
  1. Als neutestamentliche Schrift kommen für die Wahl auch die unter A 3 genannten in Frage.
  2. Als Beispiel für spezielle Themen der neutestamentlichen Wissenschaft seien folgende genannt:
    1. Gerechtigkeit Gottes im Neuen Testament,
    2. Christologische Prädikate im Neuen Testament,
    3. Probleme der Parusieverzögerung im Neuen Testament,
    4. das Problem des Gesetzes im Neuen Testament,
    5. Amt und Gemeinde im Neuen Testament.
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III.
Kirchen- und Dogmengeschichte (einschließlich Konfessionskunde und Ökumenik)

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A. Grundwissen

  1. Überblick über die Epochen der Kirchen- und Theologiegeschichte, über die bestimmenden Ereignisse mit einigen wichtigen Daten als Orientierungspunkte: über die zentralen Problemstellungen der Epochen und über die Frage der Epochenabgrenzung.
  2. Kenntnis eines Hauptthemas der Kirchen- und Theologiegeschichte in einem Längsschnitt, wobei das Grundwissen an diesem Längsschnitt zu orientieren ist. Auswahlweise Kenntnis der Behandlung dieses Themas in den römisch-katholischen, orthodoxen, anglikanischen und protestantischen Kirchen sowie in der ökumenischen Diskussion der Gegenwart.
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B. Methodisches Können und Urteilsvermögen

  1. Eigene Lektüre ausgewählter Quellenschriften zur Kirchen- und Theologiegeschichte. Es sind mindestens zwei exemplarische Texte aus verschiedenen Epochen zu bearbeiten und in die Gesamtentwicklung einzuordnen.
  2. Einarbeitung in ein genau begrenztes Wahlgebiet aus einem Querschnitt (Epochenausschnitt) an Schwerpunkten der kirchengeschichtlichen Hauptperioden; Quellenstudium grundlegender Schriften dieses Schwerpunktes und ausgewählter Sekundärliteratur zum Zwecke eigener Urteilsfindung.
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C. Erläuterungen

Zu A 2:
Als Beispiele seien genannt: Staat und Kirche, Geschichte des Papsttums, Konzilsgeschichte, Geschichte des Mönchtums, Ketzergeschichte, Missionsgeschichte bzw. Geschichte der Christologie, der Rechtfertigungslehre, des Kirchenbegriffs, der Sakramentslehre, der Eschatologie.
Zu B:
  1. Diese Texte können aus dem gewählten Längsschnitt (siehe A 2) stammen.
  2. Als Beispiele seien genannt: Konstantinische Epoche, Entstehung der großen Dogmen, Investiturstreit, Scholastik, Reformation (lutherische bzw. reformierte Theologie), Pietismus und Aufklärung, 19. Jahrhundert, 20. Jahrhundert; innerhalb dieses Epochenausschnitts ist jeweils das begrenzte Wahlgebiet festzulegen.
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IV.
Dogmatik

In der systematischen Theologie (Dogmatik und Ethik) wird die Fähigkeit erstrebt, unter Rückgriff auf biblisch-theologische Exegese und dogmatische Tradition eine Stellungnahme zu gegenwärtigen Problemen zu erarbeiten.
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A. Grundwissen

  1. Kenntnis der Grundlagen reformatorischer Theologie und ihrer Wirkungsgeschichte in den lutherischen und reformierten Bekenntnisschriften und in der orthodoxen alt-lutherischen oder alt-reformierten Lehrtradition (dabei Kenntnis der dogmatischen Grundbegriffe der altprotestantischen Orthodoxie).
  2. Kenntnis des Problems gegenwärtiger Bekenntnisbildung unter Berücksichtigung der Barmer Theologischen Erklärung und der Basisformel des Ökumenischen Rats der Kirchen. Kenntnis der Hauptprobleme in der gegenwärtigen Sakramentslehre unter Berücksichtigung der wichtigsten Lehrunterschiede gegenüber den anderen Kirchen. Überblick über zentrale Fragestellungen der gegenwärtigen systematischen Diskussion.
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B. Methodisches Können und Urteilsvermögen

  1. Bearbeitung eines dogmatischen Entwurfs seit dem Aufkommen des Neuprotestantismus unter Berücksichtigung seines Gegenwartsbezuges und seiner charakteristischen Unterschiede gegenüber einem anderen Entwurf.
  2. Bearbeitung eines gegenwärtig besonders relevanten dogmatischen Problems unter Berücksichtigung der Fragen der dogmatischen Methodik.
  3. Verhältnisbestimmung von Problemen der Dogmatik zur Philosophie in Anknüpfung an 1 und 2.
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C. Erläuterungen

Zu B 2:
Als Beispiele solcher dogmatischen Probleme seien folgende genannt: die Frage nach der Existenz Gottes in der gegenwärtigen Diskussion, die Bedeutung des historischen Jesus für die Christologie, die Einheit der Kirche und die Verschiedenheit der Konfessionen, Geschichtlichkeit und Verbindlichkeit der Schrift, das Problem der Abendmahlsgemeinschaft unter Berücksichtigung der Arnoldshainer Thesen, das Verhältnis christlicher Eschatologie zu gegenwärtigen Formen der Zukunftserwartung.
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V.
Ethik (einschl. Sozialethik)

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A. Grundwissen

  1. Kenntnis der für eine theologische Ethik besonders wichtigen biblischen Texte und ihrer Auslegungs- und Wirkungsdichte.
  2. Kenntnis der Grundzüge einiger ethischer Konzeptionen in der protestantischen und römisch-katholischen Theologie, in der Philosophie der Antike und der Neuzeit, in außereuropäischen Religionen und in modernen Weltanschauungen.
  3. Kenntnis der Hauptprobleme der theologischen Ethik anhand eines Lehrbuches oder Grundrisses.
Im Studium soll deutlich werden, wie methodisch begründete Urteile der theologischen Ethik heute gefunden werden. Da es im ethisch-reflektierten Verhalten um die Konfrontation von ethischen Aussagen der biblischen Botschaft und der christlichen Tradition mit den Problemen und Strukturen der modernen Welt geht, ist die Vertrautheit mit ethischer Theorie vordringlich.
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B. Methodisches Können und Urteilsvermögen

  1. Kenntnis mindestens einer wichtigen theologisch-ethischen oder philosophisch-ethischen Konzeption aus dem 18. bis 20. Jahrhundert auf Grund der Interpretation einer wesentlichen Schrift; Zuordnung dieser Konzeption zur Theologiegeschichte.
    1. Behandlung eines ethischen Problems der Gegenwart unter dem Aspekt der sog. Ethik der Person.
    2. Behandlung eines ethischen Problems der Gegenwart unter dem Aspekt der sog. Sozialethik.
    3. Dabei muss das methodische Problem erörtert werden können, wie Bezugnahme auf die christliche Tradition und Erkenntnisse heutiger Wissenschaften in einem theologisch-ethischen Urteil zu verbinden sind. Der Kandidat soll mit den methodischen Hauptbegriffen der gegenwärtigen Ethik vertraut sein.
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C. Erläuterungen

Zu 1:
Als Beispiele seien genannt: Kants „Grundlagen zur Metaphysik der Sitten“, Schleiermachers „Christliche Sittenlehre“, Wilhelm Herrmanns „Ethik“.
Zu 2 a:
Als Beispiele seien genannt: Selbstmord, ein Problem der Sexualethik, theologisches und psychoanalytisches Verständnis des Gewissens, der Eid vor öffentlichen Instanzen.
Zu 2 b:
Als Beispiele seien genannt: Eigentum, politischer Gehorsam und Widerstand, Verständnis des Berufes in unserer Gesellschaft, kirchliche Erklärungen, Studien oder Denkschriften zu Gegenwartsfragen, Probleme der Entwicklungsländer.
Zu 2 c:
Als Beispiele solcher methodischer Hauptbegriffe seien genannt: formale Ethik – materiale Ethik, Situationsethik – Prinzipienethik, Gesinnungsethik – Verantwortungsethik.
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VI.
Praktische Theologie

Dieses Konzept folgt der Einteilung der praktischen Theologie in fünf Unterdisziplinen; es ist aber nicht daran gebunden, sondern prinzipiell auch auf andere Einteilungen übertragbar. Das Schwergewicht der Prüfung soll auf dem Spezialwissen liegen. Der Kandidat soll sein Spezialthema in den Gesamtzusammenhang der praktischen Theologie, der durch das Grundwissen angegeben ist, einordnen können.
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A. Grundwissen

Kenntnis der Hauptprobleme in den Unterdisziplinen der Praktischen Theologie (Homiletik, Religionspädagogik/Katechetik, Seelsorge, Liturgik, Struktur- und Rechtsfragen der Kirche), evtl. anhand eines Grundrisses der Praktischen Theologie. Übersicht über die wichtigsten Hilfsmittel, die Information und Weiterarbeit an diesen Hauptproblemen ermöglichen.
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B. Methodisches Können und Urteilsvermögen

Bearbeitung eines gegenwärtig relevanten Problems aus einer der Unterdisziplinen der Praktischen Theologie und Zuordnung desselben zu anderen Hauptproblemen in der betreffenden Teildisziplin der praktischen Theologie und sachverwandten Wissenschaften.
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C. Erläuterungen

Zu B:
Der gewählte Problembereich muss derart beschaffen sein, dass im Speziellen Allgemeineres sichtbar gemacht werden kann. Aus den Unterdisziplinen seien folgende Beispiele für Wahlthemen genannt:
  1. Homiletik:
    1. Relevanz des Textes für die Predigt,
    2. öffentliche Rede als rhetorisches Problem,
    3. die Bezogenheit der Predigt auf Situation und Adressat,
    4. homiletische Theorien,
    5. Fragen der Kasualpredigt an einem Beispiel,
    6. die Bedeutung soziologischer und psychologischer Erkenntnisse für den praktischen Vollzug von Predigt und Seelsorge.
  2. Religionspädagogik/Katechetik:
    1. das Methodenproblem im Unterricht,
    2. das Verhältnis Kirche – Lehre – Erziehung,
    3. Lerntheorien,
    4. Grundfragen theologischer Didaktik,
    5. Gruppenpädagogik und -dynamik.
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VII.
Philosophikum

Der Kandidat kann sich für die Interpretation einer Schrift eines klassischen Philosophen seiner Wahl oder ein relevantes philosophisches Problem entscheiden. Als Philosophen seien beispielhaft genannt:
Platon, Aristoteles, Descartes, Leibniz, Kant, Hegel, die Vorsokratiker, Plotin, Thomas, Nikolaus von Kues, Fichte, Schelling, Kierkegaard, Marx, Nietzsche, Heidegger, Wittgenstein, Bloch, Adorno.