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Gesetz
über die Einführung der Kirchenagende II - Die Taufe in der Evangelischen Kirche der Pfalz
(Protestantische Landeskirche)

vom 19.11.2011

(ABl. 2011 S. 90)

Die Landessynode hat aufgrund von § 76 Nr. 1 in Verbindung mit § 77 Abs. 2 der Verfassung der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche) folgendes Gesetz beschlossen:
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§ 1

Die in der Kirchenagende II - Die Taufe enthaltenen Ordnungen der Taufe in der am 19.11.2011 von der Landessynode beschlossenen Fassung werden in den Kirchengemeinden im Bereich der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche) eingeführt.
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§ 2

Die ausgeformten Liturgien, die Texte, die fakultativen Stücke und die Gottesdienste in offener Form und der Materialteil der Taufagende werden zum Gebrauch empfohlen.
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§ 3

Dieses Gesetz tritt am 07.04.2012 in Kraft.
Gleichzeitig tritt das Gesetz über die Ordnung der Taufe vom 13. Mai 1965 (ABl. 1966
S. 63) außer Kraft.