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Richtlinien für Jahresberichte
der Dekanate und Pfarrämter

vom 12. Januar 2010

(ABl. 2010 S. 6)

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Der Landeskirchenrat hat aufgrund von § 98 Abs. 2 Nr. 5 der Verfassung der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche) in seiner Sitzung vom 12. Januar 2010 folgende Richtlinien beschlossen:
  1. Die Jahresberichte der Dekanate und Pfarrämter sind für einen Zeitraum von 2 Jahren vorzulegen. Statistische Angaben und Erhebungen (Tabellen) werden jährlich erhoben.
  2. Kirchengemeinden und Kirchenbezirke, die im Berichtszeitraum durch den Bezirkskirchenrat bzw. den Landeskirchenrat visitiert wurden, können den zur Vorbereitung der Visitation gemäß § 4 Abs. 2 des Gesetzes über die Ordnung der Kirchenvisitation (ABl. 2008 S. 110) erstellten Bericht anstelle des Jahresberichtes vorlegen.
  3. Die Zweijahresberichte sollen einen Einblick in die Situation der Kirchengemeinde bzw. des Kirchenbezirkes und seiner Gemeinden im jeweiligen Sozialraum geben. Darüber hinaus sollte die finanzielle Situation sowie die Arbeit von Pfarrerinnen und Pfarrern bzw. Dekanin und Dekan sowie haupt-, neben- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden dargestellt werden, insbesondere aber auf Veränderungen im Berichtszeitraum hingewiesen werden. Auch auftretende Probleme sowie sich anbahnende Entwicklungen und Veränderungen sollen erwähnt werden.
  4. Der Bericht soll Ziele und Herausforderungen enthalten, über die sich die Pfarrerinnen und Pfarrer bzw. die Dekanin, der Dekan und die anderen Mitarbeitenden mit dem Presbyterium bzw. dem Bezirkskirchenrat verständigt und vereinbart haben. Dazu ist der Bericht in einer Sitzung aufzurufen und über seine Behandlung eine Niederschrift anzufertigen. Im nächsten Jahresbericht ist über die Zielerreichung zu berichten.
  5. In der Anlage veröffentlichen wir ein Schema, das den Jahresberichten zugrunde gelegt werden soll. Notwendige und sinnvolle Abweichungen sind möglich.
  6. Diese Bestimmungen finden erstmals für die Jahresberichte 2008/09 Anwendung.
    Die Jahresberichte der Pfarrämter sollen bis Ende Februar dem Presbyterium vorgelegt werden.
    Bis zum 31. März ist dem Dekanat der Bericht mit den Zielvereinbarungen vorzulegen, damit die Dekanin bzw. der Dekan die Berichte der Pfarrämter in ihrem bzw. seinem Bericht, der bis zum 30. April dem Bezirkskirchenrat vorgelegt werden soll, berücksichtigen kann.
    Der Bericht des Dekanates mit den im Bezirkskirchenrat verhandelten Zielvereinbarungen soll dem Landeskirchenrat bis zum 30. Juni vorgelegt werden.
    Alle entgegenstehenden Bestimmungen werden aufgehoben.
Stand: 12. Januar 2010
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Anlage

Prot. Pfarramt

Datum
Prot. Kirchengemeinde
Prot. Kirchengemeinde
Prot. Kirchengemeinde
Prot. Dekanat
JAHRESBERICHT
20. . / 20 . .
für das
Pfarramt
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Gliederung des Berichtes

  1. Einleitung
    1.1
    Entwicklung der Kirchengemeinde im Kontext der gesellschaftlichen Entwicklung
  2. Sozialraum
    2.1
    Demografische Entwicklung
    2.2
    Kirchengemeinde und kommunale Strukturen
    2.3
    Kooperation der Kirchengemeinde mit öffentlichen Institutionen
    2.4
    Kooperationsbeziehungen zu Gruppen, Verbänden oder Vereinen
    2.5
    Auswirkung der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Situation auf die Kirchengemeinde
    2.6
    Konfessionelle Zusammensetzung, Freikirchen, Freie Gemeinden
    2.7
    Nicht christliche Religionen
  3. Kirchengemeinden
    3.1
    Statistische Angaben zu Gemeindegliedern (Zahl, Alter, Familienstand, Berufstätigkeit…)
    3.2
    Kirchenein- und -austritte
    3.3
    Struktur der Kirchengemeinde, Seelsorgebezirke
    3.4
    Beteiligung am kirchlichen Leben
    3.5
    Einrichtungen der Kirchengemeinden (z. B. Kindertagesstätte, Sozialstation....)
    3.6
    Selbstständige Gruppen und Vereine innerhalb der Kirchengemeinde
    3.7
    Kooperation mit anderen Kirchengemeinden, verbindliche Kooperationsabsprachen
    3.8
    Interkonfessionelle (ökumenische) Beziehungen und Kooperationen
  4. Mitarbeitende
    4.1
    Presbyterium
    4.2
    Pfarrerinnen bzw. Pfarrer
    4.3
    Andere Mitarbeitende
    4.4
    Ehrenamtliche Personen
    4.5
    Fortbildung aller Mitarbeitenden, Personalentwicklung
    4.6
    Verhältnis von Frauen und Männern, Gendermainstreaming
  5. Gottesdienst und Kirchenmusik
    5.1
    Gottesdienste
    5.2
    Abendmahlsfeiern
    5.3
    Kindergottesdienste
    5.4
    Kasualien
    5.5
    Kirchenmusik
  6. Allgemeine Gemeindearbeit/Diakonie/Seelsorge/Mission/Ökumene
    6.1
    Gemeindearbeit
    6.2
    Diakonie (Krankenpflegeverein, Sozialstation…)
    6.3
    Seelsorge (Haus- und Krankenbesuche, Einzelseelsorge)
    6.4
    Missionarische Akzente
    6.5
    Ökumenische Zusammenarbeit, Partnerschaften
  7. Öffentlichkeitsarbeit (Gemeindebriefe, Presse, Schaukasten etc.)
  8. Konfirmandenarbeit
  9. Jugendarbeit
  10. Religionsunterricht
  11. Gemeindliche Angebote an Erwachsene jeden Alters
    11.1
    Bibelkreise
    11.2
    Frauenarbeit
    11.3
    Männerarbeit
    11.4
    Seniorenarbeit
    11.5
    Veranstaltungen und Gesprächskreise
  12. Kindertagesstätten
    12.1
    Entwicklung der Kindertagesstätten
    12.2
    Qualitätsmanagement der Kindertagesstätten
  13. Verwaltung
    13.1
    Geschäftsführung
    13.2
    Zusammenarbeit mit dem Verwaltungsamt, Verwaltungszweckverband
  14. Finanzmanagement
    14.1
    Finanzielle Situation der Kirchengemeinde
    14.2
    Konsolidierungsbemühungen und –pläne
    14.3
    Gewinnung von Drittmitteln und/oder ehrenamtlicher Arbeit, Fundraisingstrategie und –maßnahmen
  15. Gebäude und unbebaute Grundstücke
    15.1
    Baulicher Zustand der Gebäude
    15.2
    Barrierefreiheit
    15.3
    Gebäudenutzungsstrategie
    15.4
    Energiemanagement
    15.5
    Absehbare Unterhaltungsmaßnahmen
  16. Zielvereinbarungen und ihre Umsetzung
    16.1
    Zielerreichung (ab 2010/2011)
    16.2
    Ziele, insbesondere zu den Berichtsabschnitten 4. – 15.
    16.3
    Umsetzungsmaßnahmen
  17. Zusammenfassung und Ausblick